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Hartz IV Bekleidungsbeihilfe für Kinder ?; in Forum: Information; Hallo Gemeinde Also ich hätte heute mal eine Frage, und würde mich über eure Antworten freuen, da ich hier nicht ganz durchblicke. Wen ich mich auf das Sozialgerichts Lüneburg (S ...| Tags: bekleidungsbeihilfe, hartz, kinder |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 122
| Hallo Gemeinde Also ich hätte heute mal eine Frage, und würde mich über eure Antworten freuen, da ich hier nicht ganz durchblicke. Wen ich mich auf das Sozialgerichts Lüneburg (S 75 AS 915/09 ER vom 24.06.2009 berufe, mit dem Antrag auf Beleidungshilfe. Den nach § 23 SGB II gestellten Antrag auf eine einmalige Beihilfe für die Bekleidung hatte er dahingehend spezifizierte, dass er den Bedarf für Hosen, Unterhosen, T-Shirts, Pullover, Jacken, Strümpfe, Schuhe, Turnzeug, Badehosen, -tücher und -mäntel, Bettwäsche etc. nicht mehr aus den laufenden Leistungen decken könne ?? müsste das doch auch in Bayern funzen ?? Späterstens dan aber mit der Widerspruchsbegründung oder ![]() Das Sozialgericht (Aktenzeichen S 75 AS 915/09 ER) sieht als Problem an, "dass die Kinder von Sozialhilfeempfängern im Rahmen des SGB XIl [Sozialhilfe] entgegen Art 3 Abs 1 GG besser behandelt werden als die Kinder von Leistungsempfängern nach dem SGB II [...]. Die Ungleichbehandlung besteht darin, dass nach dem Regelungskonzept des SGB II die Regelleistung - auch und gerade für Kinder und Jugendliche - pauschaliert und abschließend sein soll [...]. Demgegenüber enthält § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII eine grundsätzliche Öffnungsklausel für abweichende Bedarfe für Kinder von Sozialhilfeempfängern [...]. Unterstrichen wird diese Ungleichbehandlung von Kindern im SGB II und SGB XII dadurch, dass § 27 Abs 2 SGB XII im Sozialhilferecht in seinen Regelungen über den notwendigen Lebensunterhalt ausdrücklich vorschreibt, dass bei Kindern und Jugendlichen der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf umfasst. Schließlich bestimmt § 9 SGB XII, dass die Sozialhilfe sich jeweils nach den Besonderheiten des Einzelfalles (Individualisierungsgrundsatz) zu richten hat. Grundsätzlich eröffnet damit das SGB XII im Einzelfall die Möglichkeit, abweichenden Bedarf etwa durch besondere schulische Betroffenheit etc. - auch für Kinder - geltend zu machen. Die Ungleichbehandlung von Empfängern des SGB II und des SGB XII gerade im Bereich des § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII ist im Hinblick auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG bereits mehrfach thematisiert worden. [...] Insofern bestehen zwischen Kindern von Sozialhilfeempfängern und Kindern von Grundsicherungsempfängern nach dem SGB II keinerlei Unterschiede. [...] Es ist daher unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht gerechtfertigt, lediglich für Kinder von Sozialhilfeempfängern eine Öffnungsklausel wie den § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII vorzusehen." Ich meine, es sollte doch Überall gelten, und nicht blos in Lüneburg. Es gibt genügend Eltern, die in dieser Lage sind, das Sie zusätzlich Kleidung für Ihre Kinder brauchen.! Was meint Ihr, kann man das in jedem Bundesland beantragen oder eher nicht. Ich würde meinen wenn der Antrag abgeleht wird, kommen Sie späterstens bei der Widerspruchsbegründung nicht drum rum ![]() Den es kann ja nicht angehen, das ALG II Bezieher wie die letzten , aber auch wirklich allerletzten, Hinterletzten behandelt werden. Über zahlreiche Meinungen würde ich mich freuen. mfg Anfrage an die Admins. Darf ich Link zu der Sache einstellen ?? Geändert von Route66 (22.02.2010 um 09:40 Uhr) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 122
| Zitat:
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.708
| Ich denke es kann Dir nur jeder raten es zu versuchen, wie die ARGE oder ein Gericht entscheiden wird, kann wohl niemand vorhersehen
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| Danke @Arania sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Jedes Sozialgericht und in 2. Instanz Landessozialgericht kann anders entscheiden. Vermutlich aus dem Grund stammen die Aufrufe zur Antragstellung bisher nur aus dem Bereich des LSG Lüneburg. Hartz IV Bekleidungsbeihilfe für Kinder Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber Aktivitäten aus Oldenburg (1. Instanz wäre SG Oldenburg, aber 2. Instanz wäre wieder das LSG Lüneburg) Beantragt notwendige Bekleidungshilfen fr eure Kinder! Kinder, Euro, Bremer, Antrag, Sozialgericht, Lneburg, Bekleidung, Brgerschaft Die Brgerzeitung Vermutlich würde bei einer späteren Entscheidung in deinem Fall (in 1-2 Jahren?) eine Rolle spielen, dass die Regelsätze für Kinder (hoffentlich) geändert worden sind. Dann könnte sich ein bayrisches SG oder Landessozialgericht evtl. darauf berufen, dass durch eine neue Kinderregelsatzhöhe ein erhöhter Bekleidungsbedarf nun doch pauschaliert gedeckt sei. Wenn im deinem konkreten Fall evtl weitere Mittel zur Verfügung stehen würden, wie z.B. Freibetrag für Erwerbseinkommen, würde das Ergebnis negativ(er) ausfallen. |
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| Danke @Erolena sagt: |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
| die aktuell herausgegebenen härtefallregelungen zum urteil des bsg könnten hier eine möglichkeit bieten, überregional erfolgreich zu sein. kinder wachsen, brauchen deshalb häufiger komplett neue kleidung, was als härtefall spezifiziert wurde. logischer weise nicht nur in lüneburg ;-) somit ist das vielleicht der richtige ansatz für einen antrag?
__________________ these days come without a warning, there must be a sign on my roof, a bad mornin' has broken, to a day of wrong moves... |
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| Danke @Wurstpilot sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.459
| Zitat:
Jetzt gibt es doch noch keinen höheren Regelsatz. Und jetzt besteht doch die Ungleichbehandlung. Auch wenn der Regelsatz erhöht wird, erhöht sich dieser doch auch dür die Sozialhilfeempfänger und auch für deren Kinder. Also bliebe doch die Ungleichbehandlung solange, bis dieser § entfernt wird. | |
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| Danke @ela1953 sagt: |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
| Zitat:
guido ist da nur das selbsternannte sprachrohr der arbeitswilligen steuerzahler, aufrechter liberaler zukunftsarchitekten. geh mal in die nächste eck-kneipe und höre den bierseligen wirtschaftskapitänen dort zu. guido hat, wie einst schon andere, "dem volk auf´s maul geschaut" und will nun die last der versailler verträge, ach nee, die last der krise (tschuldigung!), über klassische abm wie autob..., nee, wieder falsch, schneeschippen lösen (wo hab ich nur meinen kopf. wahrscheinlich bin ich - wie alle hartzer - schon wieder sturzbetrunken). und seine anhänger folgen ihm bereitwillig. feiern ihn als denjenigen, der sich das auszusprechen traut, was angeblich halb deutschland auf den nägeln brennt. na dann prost!
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| Danke @Wurstpilot sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 122
| Zitat:
hallo ....wo hab ich nur meinen kopf. wahrscheinlich bin ich - wie alle hartzer - schon wieder sturzbetrunken. Na dan an alle mal vielen Dank, werds mal probieren und prost ![]() | |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
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sorry. bundesverfassungsgericht(s) meinte ich natürlich!
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