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Zeitarbeit (mal wieder); in Forum: Information; Habe mich vor einem 3/4 Jahr mal bei einer Zeitarbeitsfirma Bewerben müssen vom Amt aus.Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch .... .... Das war noch die Zeit wo ich meine Telefonnummer ...

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Alt 08.02.2010, 12:30   #1
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Unglücklich Zeitarbeit (mal wieder)

Habe mich vor einem 3/4 Jahr mal bei einer Zeitarbeitsfirma Bewerben müssen vom Amt aus.Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch ........ Das war noch die Zeit wo ich meine Telefonnummer mit angegeben habe,was ich nun seit langen nicht mehr mache.Die erste frage am Telefon von der Dame war " Sind sie mit 7,38 std. Lohn zufrieden. Da meinte ich " mir bleibt ja wohl nix anderes übrig".....Termin ist in der 7 Kalenderwoche....
Ich mag keine Leihbuden ..
Madman ist offline  
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Alt 08.02.2010, 14:26   #2
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Ich kenne das.
Ich musste mich am Freitag auch bei zwei Zeitarbeitsfirmen telefonisch melden.
Sie sagten mir, ich soll die Bewerbungsunterlagen per Mail zuschicken, was ich auch gemacht habe.
Sie werden sich dann wegen einem Vorstellungsgespräch bei mir melden.
Du musst Dich gut auf das Gespräch vorbereiten, und Deine Rechte kennen.
Ich habe in einem anderen Forum einen Fragebogen extra für Zeitarbeitsfirmen gefunden.
Diese Fragen darf man ruhig stellen, ohne Angst vor der Arge zu haben.
Ich stelle ihn hier mal rein:


Fragenliste an ZA Firmen
haben Sie einen Betriebsrat ? .................................................. .........................

Befristet / unbefristet ? .................................................. .........................
.......
Ort und Firma der Tätigkeit ? ........................................ Art der Tätigkeit ? ..................

Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie? .....( bei BZA ohne § 8.6 )............
welche Betriebsvereinbarungen bestehen ? .................................................. ...............
Welchen Arbeitsgeberverband gehören Sie an. .................................................. ........
Da ich keiner Gewerkschaft angehöre gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag
In Anlehnung an einen gültigen ZA Tarifvertrag mit individuellen Anpassungen.

Vergütung ? Nur tatsächliche ohne jegliche Zuschläge.... .............. Tarif............
Welche Entgelteingruppierung? Welche Steigerung ?................................................. ...
Schichtzuschläge ? Überstundenzuschläge ? ............... Samstags , Sonntags , Feiertage
andere Zuschläge
Prämien , Erschwernis, Schmutz, Lärm usw und wer bestimmt diese ?

Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz B Punkt 2 , 2 Kapitel wird nicht akzeptiert
Dieser besagt Bezahlung auf
ALG Höhe in den ersten 6 Wochen
Arbeitszeit ? Wie viel Std. Monat / Woche / Tag ? .
Eine Jahresstundenzahl wird nicht akzeptiert..............................
Überstunden ...... Wie ist die Regelung ? ..........................................
Bei Teilzeitvertrag wird jede Stunde über vereinbarte Stundenzahl als Überstunde bezahlt.

Zeitkonten sind völlig überflüssig, da Nichteinsatzzeiten bezahlt werden müssen
Zum Arbeitsvertrag gehören die in Anwendung kommende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform, die alle vor Arbeitsantritt von der ZA zur
Prüfung übergeben werden müssen.

Auf jeden Fall ab der 1. Stunde nur mit Insolvenzschutz einschließlich der Sozialbeiträge mit Nachweis - Name Adresse der Versicherung / Versicherungsnummer + Verzinsung
Bei Zeitkonto nur ohne Minusstd., diese können nicht entstehen, alles weitere siehe Vorsatz.
Wenn Überstunden abfeiern, nur auf meinem Wunsch .
Ab ( 1 Wochenarbeitszeit ) 35 Stunden muss jede weitere Stunde ausbezahlt werden

Nichteinsatzzeiten Nur die gesetzliche Reglung gültig ist §
11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit BGB § 615 und Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz A Punkt 6

Das heißt keinen Urlaub und keine Stunden vom Zeitkonto für Nichteinsatzzeiten.

Einsatzgebiet ? nur Stadtgebiet ( Tagespendelbereich ) muss mit Bus / Bahn in angemessener Zeit nach ( §
121 Absatz 4 SGB 3 ) erreicht werden.
Kein bundesweiter Einsatz. Alles was über die Zeit hinausgeht, die gebraucht wird, um zum Büro der ZA zu kommen ist Arbeitszeit .... (diese sind ca 45 Minuten )
Fahrzeitenregelung wie geregelt ? .................................................. .........................
....
Bei Auswärtigen Einsatz außerhalb Stadtgebiet -- volle Kostenerstattung Fahrt, Unterkunft im Einzellzimmer und Mehrausgaben im voraus

wie viel Urlaubstage ? ...........wie viel Urlaubsgeld ? ...........Jahressonderzahlungen ? Heiligabend, Silvester + Rosenmontag wie ist die Regelung ? ..............



Gruß
Frank
Frank04 ist offline  
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Danke @ Frank04 sagen 4 Benutzer:
Alt 08.02.2010, 16:26   #3
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zusatz für oben,10,-€/std. Mindestlohn.
__________________
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Dem Deutschen Volke

(endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen.

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Danke @wolliohne sagt:
Alt 08.02.2010, 16:41   #4
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
Zusatz für oben,10,-€/std. Mindestlohn.
Wenn ich nun sage ich hätte gern 10 euro die Std ... Werden die mir das wohl nicht bezahlen.Wegen 7,38 euro kann ich ja net ablehenen.
Madman ist offline  
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Alt 08.02.2010, 21:19   #5
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von Frank04 Beitrag anzeigen
Ich kenne das.
Ich musste mich am Freitag auch bei zwei Zeitarbeitsfirmen telefonisch melden.
Sie sagten mir, ich soll die Bewerbungsunterlagen per Mail zuschicken, was ich auch gemacht habe.
Sie werden sich dann wegen einem Vorstellungsgespräch bei mir melden.
Du musst Dich gut auf das Gespräch vorbereiten, und Deine Rechte kennen.
Ich habe in einem anderen Forum einen Fragebogen extra für Zeitarbeitsfirmen gefunden.
Diese Fragen darf man ruhig stellen, ohne Angst vor der Arge zu haben.
Ich stelle ihn hier mal rein:


Fragenliste an ZA Firmen
haben Sie einen Betriebsrat ? .................................................. .........................

Befristet / unbefristet ? .................................................. .........................
.......
Ort und Firma der Tätigkeit ? ........................................ Art der Tätigkeit ? ..................

Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie? .....( bei BZA ohne § 8.6 )............
welche Betriebsvereinbarungen bestehen ? .................................................. ...............
Welchen Arbeitsgeberverband gehören Sie an. .................................................. ........
Da ich keiner Gewerkschaft angehöre gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag
In Anlehnung an einen gültigen ZA Tarifvertrag mit individuellen Anpassungen.

Vergütung ? Nur tatsächliche ohne jegliche Zuschläge.... .............. Tarif............
Welche Entgelteingruppierung? Welche Steigerung ?................................................. ...
Schichtzuschläge ? Überstundenzuschläge ? ............... Samstags , Sonntags , Feiertage
andere Zuschläge
Prämien , Erschwernis, Schmutz, Lärm usw und wer bestimmt diese ?

Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz B Punkt 2 , 2 Kapitel wird nicht akzeptiert
Dieser besagt Bezahlung auf
ALG Höhe in den ersten 6 Wochen
Arbeitszeit ? Wie viel Std. Monat / Woche / Tag ? .
Eine Jahresstundenzahl wird nicht akzeptiert..............................
Überstunden ...... Wie ist die Regelung ? ..........................................
Bei Teilzeitvertrag wird jede Stunde über vereinbarte Stundenzahl als Überstunde bezahlt.

Zeitkonten sind völlig überflüssig, da Nichteinsatzzeiten bezahlt werden müssen
Zum Arbeitsvertrag gehören die in Anwendung kommende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform, die alle vor Arbeitsantritt von der ZA zur
Prüfung übergeben werden müssen.

Auf jeden Fall ab der 1. Stunde nur mit Insolvenzschutz einschließlich der Sozialbeiträge mit Nachweis - Name Adresse der Versicherung / Versicherungsnummer + Verzinsung
Bei Zeitkonto nur ohne Minusstd., diese können nicht entstehen, alles weitere siehe Vorsatz.
Wenn Überstunden abfeiern, nur auf meinem Wunsch .
Ab ( 1 Wochenarbeitszeit ) 35 Stunden muss jede weitere Stunde ausbezahlt werden

Nichteinsatzzeiten Nur die gesetzliche Reglung gültig ist §
11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit BGB § 615 und Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz A Punkt 6

Das heißt keinen Urlaub und keine Stunden vom Zeitkonto für Nichteinsatzzeiten.

Einsatzgebiet ? nur Stadtgebiet ( Tagespendelbereich ) muss mit Bus / Bahn in angemessener Zeit nach ( §
121 Absatz 4 SGB 3 ) erreicht werden.
Kein bundesweiter Einsatz. Alles was über die Zeit hinausgeht, die gebraucht wird, um zum Büro der ZA zu kommen ist Arbeitszeit .... (diese sind ca 45 Minuten )
Fahrzeitenregelung wie geregelt ? .................................................. .........................
....
Bei Auswärtigen Einsatz außerhalb Stadtgebiet -- volle Kostenerstattung Fahrt, Unterkunft im Einzellzimmer und Mehrausgaben im voraus

wie viel Urlaubstage ? ...........wie viel Urlaubsgeld ? ...........Jahressonderzahlungen ? Heiligabend, Silvester + Rosenmontag wie ist die Regelung ? ..............



Gruß
Frank
Soll ich denText ausdrucken und vorlegen
Madman ist offline  
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Alt 08.02.2010, 22:29   #6
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Keiner muss irgendwo seine Telefonnummer oder e-mail adresse angeben, warum macht ihr das dann alle zudem noch bei solch saumäßig seriösen Seelenverkäufern?
martinpluto ist offline  
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Alt 08.02.2010, 22:32   #7
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Wenn ich nun das Bewerbungsgespräch habe, und nach einem Betriebsrat frage. Was geht in dem Kopf des Zeitarbeit -Mitarbeiter vor.Warum ist solch eine frage wie ein rotes Handtuch.Oder wenn ich ihn mitteile das ich evtl. mit dem Gedanken spiele einer Gewerkschaft beizutreten..????Welcher Gewerkschaft würdet ihr beitreten ???

Geändert von Madman (08.02.2010 um 22:44 Uhr)
Madman ist offline  
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Alt 08.02.2010, 22:33   #8
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von martinpluto Beitrag anzeigen
Keiner muss irgendwo seine Telefonnummer oder e-mail adresse angeben, warum macht ihr das dann alle zudem noch bei solch saumäßig seriösen Seelenverkäufern?
Das mache ich schon lange nicht mehr ..Das ist noch von einer "Uralt" Bewerbung die ich damals versendet habe.Da kannte ich mich noch net so aus ...
Madman ist offline  
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Alt 09.02.2010, 01:37   #9
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Benutzerbild von exzess
 
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von Madman Beitrag anzeigen
Wenn ich nun das Bewerbungsgespräch habe, und nach einem Betriebsrat frage. Was geht in dem Kopf des Zeitarbeit -Mitarbeiter vor.Warum ist solch eine frage wie ein rotes Handtuch.Oder wenn ich ihn mitteile das ich evtl. mit dem Gedanken spiele einer Gewerkschaft beizutreten..????Welcher Gewerkschaft würdet ihr beitreten ???

......darueber, was im kopf der ZAF-mitarbeiter wirklich vorgeht, solltest du dir keinen kopf machen... - da steigt eh` keiner ungestraft dahinter.
vielleicht aenderst du die reihenfolge der zu stellenden fragen so,
dass du unfallfrei damit leben kannst............???!


gruss ex.
__________________
.......mach` das beste aus dir, denn du bist alles, was du hast. > emmerson

> meine posts = meine persoenliche meinung .... - also: nix rechtsberatung.

Geändert von exzess (09.02.2010 um 01:48 Uhr)
exzess ist offline  
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Alt 09.02.2010, 03:50   #10
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von Madman Beitrag anzeigen
Soll ich denText ausdrucken und vorlegen

Ich weiß. die Fragen mögen sich für manchen vielleicht unverschämt anhören, aber man hat das Recht sie zu stellen.
Wenn man absolut nicht eingestellt werden möchte, weil einem manche Dinge im Arbeitsvertrag nicht passen, dann ist dieser Fragebogen die beste Lösung.
Denn dann merken die Zeitarbeitsfirmen, dass man weiß, welche Rechte man als Arbeitnehmer hat.
Und mit Glück lässt sich dann eine Einstellung vermeiden.
Ihr müsst jetzt nicht denken, dass ich nicht arbeiten will.
Aber ich lasse mich nicht von einer Zeitarbeitsfirma ausbeuten und verarschen
Wenn mir eine Zeitarbeitsfirma ein vernünftiges Angebot macht, dann werde ich es auch annehmen.
Mann muss den Fragebogen ja nicht direkt vorlegen, lerne Die wichtigsten Fragen einfach auswendig, und stelle sie dann, wenn beim Vorstellungsgespräch gefragt wird: haben sie noch weitere Fragen?

Gruß
Frank
Frank04 ist offline  
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Alt 09.02.2010, 04:45   #11
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Ich möchte noch etwas hinzufügen.
Ihr müsst immer daran denken, dass die Zeitarbeitsfirmen darin geschult sind, einem Bewerber einen Hundehaufen schmackhaft zu machen.
Wenn sie aber merken, dass man sich mit seinen Rechten bestens auskennt, dann werden sogar die sprachlos.
Und allein wegen dem Gesichtsausdruck von denen, ist dieser Fragebogen wahres Gold wert.
Frank04 ist offline  
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Alt 09.02.2010, 10:48   #12
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von exzess Beitrag anzeigen
......darueber, was im kopf der ZAF-mitarbeiter wirklich vorgeht, solltest du dir keinen kopf machen... - da steigt eh` keiner ungestraft dahinter.
vielleicht aenderst du die reihenfolge der zu stellenden fragen so,
dass du unfallfrei damit leben kannst............???!


gruss ex.
Das verstehe ich nicht ganz .......
Madman ist offline  
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Alt 10.02.2010, 18:59   #13
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Hallöli
keiner mehr ne antwort für mich ...:-)
Madman ist offline  
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Alt 10.02.2010, 20:17   #14
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Bleib doch bei den grundlegenden Dingen: Du kannst nur mit Bus oder Bahn kommen (Bundesweit nur mit vollem Ersatz der Aufwendungen, sonst nur Tagespendelbereich); Auto wenn da dann kaputt und kein Geld für Reparatur; und solchen Dingen
martinpluto ist offline  
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Danke @martinpluto sagt:
Alt 10.02.2010, 20:23   #15
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von martinpluto Beitrag anzeigen
Bleib doch bei den grundlegenden Dingen: Du kannst nur mit Bus oder Bahn kommen (Bundesweit nur mit vollem Ersatz der Aufwendungen, sonst nur Tagespendelbereich); Auto wenn da dann kaputt und kein Geld für Reparatur; und solchen Dingen
Das wurde mir am telefon schon mitgeteilt das ich nicht unbedingt ein Auto brauche.
Auto ist tatsächlich defekt und geht zurück zum Verkäufer ....
Madman ist offline  
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Alt 11.02.2010, 17:21   #16
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Standard AW: Zeitarbeit (mal wieder)

Zitat:
Zitat von Madman Beitrag anzeigen
Das wurde mir am telefon schon mitgeteilt das ich nicht unbedingt ein Auto brauche.
Auto ist tatsächlich defekt und geht zurück zum Verkäufer ....
Fahrgeld seitens ZAF müssen die zahlen.

Was Gewerkschaften angeht, es gibt jetzt wieder einen Tarifvertrag.
Erhöht um zirka ganze 12 Cent.
__________________
Tippfehler, bitte bei der Bundesregierung,
über die Abwrackprämie geltend machen.

Volker ist offline  
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