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| Tags: anordnung, einstweiligen, verfahren, voraussetzungen |
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| | #1 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Immer wieder taucht hier im Forum die Frage auf "Kann ich eine einstweilige Anordnung beantragen und was muss ich tun?" Unter nachstehem Link findet Ihr eine sehr gute, verständliche Darstellung der Voraussetzungen und des Verfahrensganges einschließlich Rechtsmittel. Ich bitte alle, für die das in Frage kommt, sich diesen Link zu notieren. In der Aufzählung der in Frage kommenden Notlagen ist zwar noch von Sozialhilfe die Rede, aber das gilt inzwischen auch für ALG II. Zitat:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte...ng/index.php#6
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 12
| Wo finde ich ein Muster wo man einen Antrag auf ein Urteil beim Amtsgericht stellt? |
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| | #3 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 5
| Ich will eine Einstweilige Anordnung erwirken u.a. wegen Anrechnung des Kindergeldes eines volljährigen Kindes bei der Mutter. (Der Azubi benötigt sein Kindergeld selbst zur Deckung seines Bedarfs; Die Ausbildung ist prinzipiell Bafög-förderungsfähig; es geht auch nicht um Schülerbafög, bei dem weiter ALG II bezogen werden kann) Mein Problem: Ich bin in Widerspruch gegangen, erhielt Eingangsbestätigung. Die drei Monate Bearbeitungszeit sind vergangen. Habe noch immer keine inhaltliche Antwort/Entscheidung über den Widerspruch erhalten. Nun endet der aktuelle Bewilligungszeitraum schon in vier Wochen. Ab März 2008 beginnt ein neuer Bewilligungszeitraum. Ich benötige das angerechnete Kindergeld von September 07- Februar 08 dringend. Kann ich noch eine Einstweilige Anordnung beantragen - oder erwartet mich eine Ablehnung, weil nur noch ein laufender Monat betroffen ist nämlich der Februar 2008 (Die Februarleistung ist ja schon gezahlt). Danke für Eure Hilfe im Voraus. |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Du kannst jetzt eine sog. Untätigkeitsklage einreichen, da 3 Monate vergangen sin. Da freut sich jeder Anwalt, weil es für ihn leicht verdientes Geld ist und derartige Klage nahezu 100% durchgehen. Hier raten wir auch zu einem Anwalt, da es für die ARGE kostenpflichtig ist. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Wie lange dauert die Untätigkeitsklage? Geht das schneller oder langsamer als die Einstweilige Anordnung? Ich benötige nicht nur mein Recht - sondern auch dringend das mir vorenthaltene ALG II! | |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Untätigkeitsklagen dauern genauso lange wie EAs. Für alles andere telfonierst Du am besten mit den Anwälten. Die können dir am besten sagen, wie sie selbst es handhaben. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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