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Soll Angeblich ein Stellenangebot erhalten haben !; in Forum: Information; Soll Angeblich ein Stellenangebot erhalten haben !!! Hallo zusammen, habe da mal eine Frage, soll angeblich ein Stellenangebot erhalten haben, laut Aussage meiner SB -Tante, bei mir ist nur nichts ...| Tags: angeblich, erhalten, stellenangebot |
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| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Soll Angeblich ein Stellenangebot erhalten haben !!! Hallo zusammen, habe da mal eine Frage, soll angeblich ein Stellenangebot erhalten haben, laut Aussage meiner SB-Tante, bei mir ist nur nichts Schriftliches per Post angekommen, nun will mich die SB-Tante Sanktionieren, weil Ich mich nicht auf das Stellenangebot Beworben habe, ja wie denn auch Bewerben, wenn Ich nicht weiß auf was. Sie wollte mir eine Anhörungsbogen schicken, darin könnte Ich ja stellung nehmen, das waren Ihre Worte. ![]() Weiß jemand von euch Rat, wie Ich mich da am besten verhalte bezüglich Anhörung oder Widerspruch, gibt es da für einen Paragraphen? Danke im voraus. Gruß Schimmy |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Hi, ruhig bleiben. Das sind - solange die ARGE den Zugang nicht beweisen kann, und das muss sie - alles nur Behauptungen. Die Bweislast liegt somit bei der ARGE. Falls es zu einer - in diesem Fall - unbegründeten Sanktion kommen sollte wäre der Gang zum SG zu empfehlen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken mit eben dieser Begründung. Sofern der Anhörungsbogen eintrudeln sollte - das sollte vor einer Sanktion immer passieren - kannst du das kurz und bündig so nieder schreiben, nämlich, dass du dieses Stellenabgebot nicht erhalten hättest. Dann muss man abwarten was folgt. Der normale Klageweg (Widerspruch und Klage) ist in deinem Fall unzumutbar. Und schon zweimal nicht wenn es sich um eine willkürliche Sanktion handelt die scheinbar nicht nachvollziehbar und wahrscheinlich seitens des SB nicht belegbar ist. Gruss Paolo
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #3 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Paolo_Pinkel, danke Dir erst einmal für deine Antwort, habe es auch nicht verstanden, was die Arge-Tante überhaupt von Mir wollte, habe kein Stellenangebot erhalten, gibt es denn überhaupt ein Urteil oder Paragraphen gegen so einen Unsinn ? Eine Anhörung wird Sie mir dann zuschicken, das waren Ihre Worte. Bleibe auch erst einmal ruhig, bin ja auch auf der sicheren Seite. Für weitere Meinungen bin Ich offen. Gruß Schimmy |
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| | #4 |
| Forumnutzer Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 219
| Sehe ich auch so. Mangels Beweisen kommt die ARGE damit vor Gericht nicht durch. Sollte trotzdem eine grundlose Sanktion erfolgen, kommt auch Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch gegen den SB in Betracht. Da würde ich dann keine Gnade kennen und nicht zögern! |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Hi, so auf die Schnelle habe ich folgendes Urteil für dich: Keine Sanktionen gegen Hartz 4 / ALG 2 Empfänger ohne Vorwarnung | ALG 2 / Hartz IV | Sozialleistungen24.de Dort geht es zwar um das fehlende Erscheinen zu einem Termin und die daraus resutierenden Sanktionen, jedoch wäre das auch auf deinen Fall übertragbar, denn du wurdest über deine Rechtsfolgen - die ja meist diesen Vermittlungsvorschlägen beiliegen - nicht belehrt, weil nicht erhalten. Vielleicht findet ein anderer User den §, welcher dokumentiert, dass die ARGE in solchen Fällen die Beweislastumkehr hat. Gruss Paolo
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi schimmy, als Ergänzung zu den Beiträgen von Paolo_Pinkel: Zitat:
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| | #7 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo zusammen, danke euch allen für die tolle Hilfe, auch für die Urteile, die werden mir sicher weiterhelfen. Für weitere Meinungen bin Ich offen. Gruß Schimmy |
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| | #8 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo zusammen, ich bin es mal wieder mit einem Anliegen. Hatte heute Nachmittag einen Brief im Briefkasten von einem Privaten Postdienstleister, es war eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch am 14.7 bei einer Zeitarbeitsfirma, nur das Problem ist, Ich habe mich weder bei der besagten Firma beworben, noch habe ich von denen jemals was gehört bis auf heute, die Firma schreibt das Sie durch die BA auf mich aufmerksam geworden ist, das Ich erwerbslos sei, ist das vielleicht doch das besagte Angebot der Arge was die SB-Tante mir geschickt haben will, was bei mir aber nie angekommen ist mit der Post? ![]() Weiß jemand Rat, wie Ich am besten vorgehe, Ich habe mich da nie beworben, betone dieses nochmal Ausdrücklich. Hoffe Ihr könnt mir helfen. Gruß Schimmy |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.09.2008 Ort: H4=nullIQ-Knast
Beiträge: 709
| Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - direkt vom AG, oder durch die BA? mit oder ohne RFB? Wohl eher ohne, dann wenn ohne - ab in den Rundordner! Kann Dich niemand für sanktionieren. Gibts noch mehr Infos zu dem Vorstellungsgespräch? - was, wer, wie.... Falls doch Interesse (wohl eher nicht da ZAF) kannste ja mal schauen, ob Du vielleicht bei einem guten Angebot Dir das mal anschaust.
__________________ ..... If You Want Blood - You've Got It ! ... ............... AC/DC SB: geh bügeln!!!......oder geh und spiel mit was giftigem!!! |
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| | #10 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Tunga, die Einladung zum Vorstellungsgespräch kam direkt von der Zeitfirma, von der BA habe Ich kein angebot erhalten, wie schon im Anfangstread beschrieben, das Angebot ist ohne jede RFB. Für weitere Meinungen bin Ich offen. Gruß Schimmy |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.09.2008 Ort: H4=nullIQ-Knast
Beiträge: 709
| Manchmal kommen solche Schreiben vom AG über die BA, deshalb hatte ich nachgefragt. Wenns direkt von der ZAF kommt= Oder Du kannste Dir ja überlegen, wenn das Angebot irgendwie i.O. ist (was ist es denn für eine Stelle?) evtl. da mal hinzugehen, mal anzurufen und nachfragen was und wie. Das musst Du wissen, ob Du Dir die Mühe und Zeit machst. Meist sind das Lockangebote und nicht wirklich existent. Such doch mal im www nach der Firma+Stelle.
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.828
| Das ist höchstwahrscheinlich das Ergebnis der Veröffentlichung des Bewerberprofils auf der Website der BA. |
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| | #13 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Ergebnis hin oder her, mir erscheint das alles ein bißchen Merkwürdig aber auch nicht mehr, Ich kenne die Sklavenbude nicht, ist ja auch ohne RFB, also für die Ich habe auch sonst kein Vermittlungsvorschlag von der Arge bekommen. Gruß Schimmy |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.085
| Zitat:
Diese Bewerberprofile sollten eigentlich anonym eingestellt werden.
__________________ Grüße aus Bärlin 500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg ! Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen ! Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung ! | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.828
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| | #16 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Diese Bewerberprofile sollten eigentlich anonym eingestellt werden. Mein Bewerberprofil ist ja auch anonym eingestellt, deswegen macht es mich ja stutzig bezüglich dieses Angebotes, kenne diese Leihbude nicht und nachhaken werde Ich da auf keinen Fall, warum auch,habe mich da nicht Beworben. Gruß Schimmy |
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| | #17 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo zusammen, ich bin es noch einmal wieder, gestern Morgen trudelte der Anhörungsbogen bei mir per Post ein, Ich sollte doch bitte Stellung nehmen, zu dem Stellenangebot was meine SB mir angeblich geschickt haben will Habt ihr ein paar Tips für mich was Ich in den Anhörungsbogen schreiben kann. Über eure Meinungen würde Ich mich freuen, danke im voraus ! Gruß Schimmy |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Hi, wie bereits in Post #2 und 5 schon geschrieben. Du kannst nicht von etwas Kenntnis erlangen wenn es dir nicht zugegangen ist. Wenn es so ist wie du schreibst, nämlich, dass du diesen Vorschlag nie erhalten hast, dann würde ich das der ARGE auch so mitteilen. Es ist nicht neu, dass Unterlagen bei der ARGE sich in Luft auflösen. Die ARGE muss dir beweisen, dass du das beschrieben Dokument erhalten hast. Sie ist in der Beweispflicht. Nicht du. Kann sie das nicht dann kann sie dich auch nicht sanktionieren, weil man nur sanktionieren kann wenn man den HE über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung belehrt. Das hätte in diesem Schreiben gestanden. Du siehst also wo das hinführt. Ins nichts. Es sei denn die ARGE hat einen glaubhaften Beleg dafür, dass du das Schreiben erhalten hast. Schreib am besten kurz und knapp wie es ist. Du hast das besagte Schreiben eben nicht erhalten. Dann mal abwarten was kommt. Gruss Paolo
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #19 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Zitat:
Das möchte Ich zu gerne mal sehen, ob die Arge mir das Belegen kann, das Ich von denen Post bekommen habe. Über weitere Meinungen würde Ich mich freuen, danke im voraus ! Gruß Schimmy | |
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| | #20 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Schimmy, Zitat:
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| | #21 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Zitat:
Gruß Schimmy | |
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| | #22 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo zusammen, sorry, aber Ich muß dieses Thema nochmal nach vorne holen, hatte ja einen Anhörungsbogen bekommen und hatte Zeit bis heute darauf zu Antworten, nun ist heute per Post genau nochmal die selbe Sache angekommen, Ich staunte auch nicht schlecht, aber siehe da, von einem anderen Sachbearbeiter, das ist schon komisch Ich für meinen Teil werde nur auf die erste Anhörung Antworten und nicht auch noch auf die zweite,zu mal es sich dabei um die selbe Sache handelt, oder wie würdet Ihr vorgehen ? Gruß Schimmy |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Hi, wahrscheinlich hat dein SB Urlaub und der andere SB macht Vertretung und weiß von nix. Wer weiß. Einmal reicht jedoch. Denk dran. Nachweislich. Gruss Paolo
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #24 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 61
| Ich würde denen persönlich die Bude einrennen und den Vorgesetzten zum Gespräch bitten. |
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| | #25 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hi, Urlaub hin oder her, die haben doch Computer, da steht das doch komplett drin, sowas habe Ich selber noch nicht erlebt, hatte ja schon mal die eine oder andere Anhörung, nur das zweimal die selbe ins Haus flattert ist doch schon sehr merkwürdig. Die SB-Heinis Arbeiten nach Quote, um so mehr Sie Sanktionieren können umso besser ist es doch. Hat denn schon einer von euch sowas auch schon mal erlebt ? Gruß Schimmy |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.459
| Zitat:
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Zitat:
das ist nun mal das Problem mit der ARGE. Diese Probleme sind nicht neu. Wer weiß was zu dieser Reaktion geführt hat. Den Vorschlag von ela1953 finde ich durchaus praktikabel. Somit schlägst du zwei Fliegen mit einer klappe und man kann dir dann auch nicht mit fehlender Mitwirkung kommen. Gruss Paolo
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| | #28 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Gut, dann Schreibe Ich in beide Anhörungen das selbe rein, mal sehen was dann kommt. |
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| | #29 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.10.2006
Beiträge: 73
| Zitat:
Vergiß nur nicht, in der 2. Anhörung zu erwähnen, dass Du dazu schon eine erste Anhörung bekommen und beantwortet hast... Ich könnt mir sonst glatt vorstellen, dass Du sonst auch zwei Kürzungen erhalten würdest... Lieber nichts riskieren und nicht davon ausgehen, dass die Leute dort wissen, was sie tun (dürfen). Gruß, nucule | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 21.10.2005 Ort: Magdeburg
Beiträge: 182
| wieso ist es eigentlich so schwer einen Antwort Brief zu schreiben. Sehr geehrte ..........., leider habe ich Ihr Angebot nicht erhalten, sollte dieses noch relevant seien schicken Sie es mir bitte zu. Ich werde mich gerne bewerben. MfG XYZ Muss man immer gleich einen auf Drama machen. |
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| | #31 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Hexe, danke Dir erst einmal für deine Ausführung. Nur ist es einmal so, mann kann auf kein Schreiben Reagieren was mann nie erhalten hat, deswegen habe Ich ja auch nicht schlecht gestaunt, wo Ich eine Anhörung im Briefkasten hatte, wo drinnen stand, das Ich mich auf ein Angebotendes Stellenangebot nicht Beworben habe, darüber hatte Ich bis dato auch keine Ahnung, weil Mich eben dieser besagte Brief nie erreicht hat. Gruß Schimmy |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| Sowas ist mir auch schonmal passiert. In den Anhörungsbogen in normalem Tonfall reingeschrieben, dass ich nichts bekommen habe. "Ich habe von Ihnen, der Arge soundso keinen Vermittlungsvorschlag für die Firma "X" erhalten." Persönlich abgegeben und Eingang auf Kopie bestätigen lassen. Dann war die Sache mit der Sanktion vom Tisch und der Vermittlungsvorschlag wurde nochmal verschickt und kam an. Natürlich gehen die erstmal davon aus, dass ihr Schreiben ankam und man nicht reagiert hat. Dann teilt man halt mit, wie es tatsächlich war. Fertig. Aber natürlich war ich auch erstmal total aufgeregt. |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
| Zitat:
zu dem vermittlungsvorschlag zaf: habe auch einen bekommen. eine sehr große bekannte zaf will mich dringend - und rund 50 weitere - für einen "namhaften kunden" gewinnen und in unbefristete vollzeitanstellung im "callcenter inbound/outbound" bringen. da ich dann angestellter bei der zaf wäre, die mich wiederum an den "namhaften global player" vermietet, würde ich nicht nach branchentarif des betriebes, für und bei dem ich arbeite, entlohnt, sondern nach bza tarif (eg 2) bezahlt. sind aktuell rund 8 euro brutto/stunde. nach adam riese 1280 eur im monat. brutto. steuerklasse 1. und davon dann schnucki und zwei kinder ernähren, von meiner wenigkeit mal ganz abgesehen... bin sehr gespannt auf das vorstellungsgespräch...habe heute eh einen gebrauchten tag erwischt... munter bleiben!
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| | #34 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Wurstpilot, was hat dein Vorstellungsgespräch bei der Zeitarbeitsfirma denn ergeben, haben Sie dich eingestellt ? Die Bezahlung ist ja echt nicht der HIT, reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben. Meint Schimmy |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
| Zitat:
andererseits bin ich so auch vor einer sanktion durch das jc geschützt. was anderes: hast du auch schon von anderer stelle "keine post" erhalten, oder ist nur vom jc was verschwunden? bei uns hier ist immer mal wieder was "weg", aber eben nur post vom jc. ein schelm, wer böses dabei denkt ...
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| | #36 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Wurstpilot, das finde Ich aber schade schade schade, das Du eine Absage bekommen hast von der Leihbude, lach... Bei uns ist das auch so eine Sache mit der Post, sollte auch schon Einschreiben erhalten haben, die bei mir aber nie angekommen sind, Merkwürdig , auch Post von der Arge ( JOBCENTER ) ist bei mir auch schon öfter nicht angekommen, wo dran das wohl liegen mag, das kann Ich mir auch nicht erklären. Mein Nachbar hat das fast immer einmal im Monat, seine SB-Unkompetenz will Ihn angeblich was zugeschickt haben, nur hat er das merkwürdigerweise nie erhalten, konnte so schon viele Sanktionen abbiegen, die SB konnte ihn das nicht nachweisen das er die Briefe erhalten hat oder nicht, darunter auch Einwurfeinschreiben, das ist aber schon sehr sehr Merkwürdig, also du siehst auch bei uns ist es nicht besser mit der Post, lach...Meint Schimmy |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009 Ort: H-IV-nonkonforme Whg.!
Beiträge: 205
| Zitat:
aber wenn der brief verschwunden ist, hilft letzten endes auch kein solcher antrag, auch das hatten wir schon. somit ist die zustellung nicht erfolgt. kleiner exkurs: vor rund zehn jahren gab es hier schon mal eine "serie ungeklärter verschwindensfälle". schlussendlich wurde festgestellt, dass eine zustellerin dem alkohol verfallen war. die damals direkt neben dem hauptbahnhof befindliche hauptpost als startpunkt ihrer täglichen runde war perfekt. direkt in den bahnhof rein: die post in´s schließfach, sie in die bahnhofskneipe. irgendwann fiel das dann selbst der post auf...
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| | #38 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Wurstpilot, das ist ja ein Ding bei euch mit der Postbotin, aber solche Fälle gibt es eben auch zu häufig, das ist bei uns auch so der Fall, bei uns wurde schon Post durch Nachbarn aus dem Briefkasten Gestohlen usw. Das mit dem Einwurfeinschreiben ist auch so eine Sache, weiß Du rein zufällig ob es nicht noch die Einschreiben gibt wo mann Unterschreiben muß beim Postboten, so haben doch beide einen Nachweis, der ABSENDER und der EMPFÄNGER eben ? Ich habe vor kurzem von einem Kumpel von mir erfahren,hat auch viel streß mit der Arge, das es auch wohl Masche sein soll, das die SB von der Arge sagen mann hätte ihnen doch Post zugeschickt, was sich aber von seitens der SB nie Beweisen ließ, nur eben mit dem hintergrund zu Sanktionieren und Leistungen einzusparen auf Kosten der Erwerbslosen ! Meint Schimmy |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 2.519
| @schimmy: Es gibt Einschreiben Einwurf , Einschreiben Rückschein, Übergabeeinschreiben. Beim Einwurfeinschreiben protokoliert der Zusteller die Zustellung. Man kann Online bzw. per Telefonhotline den Status des Briefes erfragen. Beim Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender nach paar Tagen eine Karte wo die Zustellung schriftlich festgehalten ist und der Empfang quitiert ist. Beim Übergabeeinschreiben, darf die Sendung nur persönlich dem Empfänger übergeben werden oder einen Bevollmächtigten. |
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| | #40 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Danke Dir Blinky für die Ausführung. Blos es ist ja so, wenn mann angeblich ein Einschreiben vom JOBCENTER bekommen hat, es aber nicht erhalten hat, dann ist das schon sehr komisch. Meint schimmy |
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