Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)
Mach mit. klick mich....

Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Allgemeine Fragen > Freistellung von der Arbeit/Kündigung zum 30 Juni
Besuchen....

Allgemeine Fragen

Freistellung von der Arbeit/Kündigung zum 30 Juni; in Forum: Information; Hallo Ich habe seit dem 01.03.2006 eine neue Vollzeitbeschäftigung. Vertrag mit Probezeit von einem halben Jahr mit Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich hatte vor drei Wochen einen leichten Schlaganfall und ...

Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.06.2006, 00:37   #1
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 2
Standard Freistellung von der Arbeit/Kündigung zum 30 Juni

Hallo
Ich habe seit dem 01.03.2006 eine neue Vollzeitbeschäftigung. Vertrag mit Probezeit von einem halben Jahr mit Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Ich hatte vor drei Wochen einen leichten Schlaganfall und bin noch krank geschrieben. Jetzt hat mir meine Firma zum 30.06 gekündigt. Gegen dié Kündigung kann ich wohl nichts unternehmen, aber ich wurde gleichzeitig von der Arbeit freigestellt, mit dem Hinweis, dass damit alle Urlaubs - und Mehrarbeitsstunden in natura abgegolten sind.
Da ich noch bis zum 25.06 krank geschrieben bin, zweifel ich die Rechtmässigkeit dieser Freístellung an. Darf mein Arbeitgeber Überstunden und Urlaub als abgegolten erklären, wenn ich krank bin???

Schon mal Danke für hilfreiche Antworten

Gruss Michael123
Michael123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 00:52   #2
muensterland1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Darf er nicht.Entweder Überstunden abfeiern oder auszahlen.
Aber vorsicht bei den Urlaubstagen.Läßt Du sie Dir auszahlen,kann das Arbeitsamt die Zahlung für die Dauer der Urlaubstage verweigern.
So etwas war mir passiert und das gibt es nur in "Du bist Deutschland"!
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 01:09   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 629
Standard

Das ist wohl ein bißchen komplizierter:

Zitat:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Immer wieder wird von Arbeitgebern bei einer Freistellung von Arbeitnehmern nach einer Kündigung der Fehler begangen, dass die Freistellung nicht ausdrücklich unter Abgeltung restlicher Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfolgt. Die Freistellung von der Arbeit bedeutet nicht automatisch die Gewährung von Urlaub! Daraus resultiert dann, dass der Arbeitnehmer trotz Freistellung während der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bestehendem Resturlaubsanspruch noch einen Abgeltungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber hat. Stellt ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch mit Kündigungsschreiben unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung der Arbeitsleistung frei, erfüllt der Arbeitgeber damit den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Bei einer solchen Verfahrensweise des Arbeitgebers können Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Urlaubsabgeltung für nicht erteilten Urlaub verlangen. Das Bundesarbeitsgericht begründet dies entgegen früherer Rechtsprechung damit, dass der einmal erteilte Urlaub für den Arbeitgeber grundsätzlich unwiderruflich ist. Darauf müsse der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Eine Erfüllung des Urlaubsanspruches scheidet demnach nur dann aus, wenn der Arbeitgeber sich ausdrücklich den Widerruf des erteilten Urlaubs vorbehält (vgl. BAG, Urteil vom 14. März 2006 – 9 AZR 11/05 -).
http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 11:22   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von kalle
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.500
Standard

@ Quirie: Der Hinweis ist richtig, aber wie sieht das denn in dem Fall wie oben aus, wo der Gekündigte noch bis kurz vorher krankgeschrieben ist.?
Krankheit hebt doch Urlaub auf, oder?
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
kalle ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 11:42   #5
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
Standard

hi kalle (und auch die Anderen)

... ich schließe mich da den Ausführungen von Quirie an.

Außerdem sollte Michael nicht weiter krankgeschrieben werden ( je nach Schwere des Schlaganfalles) hat er dann ja noch 5 Tage bis zur Beendigung der Arbeitsstelle ..... die er dann weiter von der Arbeit freigestellt ist.
Arco ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 22:35   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 629
Standard

Genau wie Arco sagt, Kalle. Es geht um diese fünf Tage.

Und sein Urlaubsanspruch ist bisher minimal
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2006, 09:53   #7
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 2
Standard

Danke zunächst für die Antworten, aber wie ist das, wenn ich über den 25.6. hinaus weiter krank geschrieben bin?
Kann man eigentlich während einer Krankheit gekündigt werden?

Danke nochmal und Gruß

Michael123
Michael123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2006, 10:03   #8
Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 02.06.2006
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Michael123
Danke zunächst für die Antworten, aber wie ist das, wenn ich über den 25.6. hinaus weiter krank geschrieben bin?
Kann man eigentlich während einer Krankheit gekündigt werden?

Danke nochmal und Gruß

Michael123
Während der Probezeit kann ein Arbeitgeber in der Regel kündigen ohne Angabe von Gründen. So steht es in den meisten Arbeitsverträgen.
Außerdem kann natürlich auch während einer Krankheit gekündigt werden, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß die Kündigung in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung steht. Das kannst Du wahrscheinlich nicht, denn so blöd wird kein Arbeitgeber sein, das zuzugeben. Inwieweit ein Anspruch auf Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubes besteht, weiß ich nicht, aber Urlaubsgeld steht Dir ggf. je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag auf jeden Fall zu.
wahlvieh ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schweißerlehrgang: Arbeitsanzug + Freistellung (Urlaub) Carinaa Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen 13 16.05.2008 18:06
Mündl. Kündigung,arbeitgeber verweigert die schriftliche Kündigung Quotex Allgemeine Fragen 22 31.01.2008 16:52
Kündigung der Arbeit, Kürzung bei ALGII ChrisKid ALG II 9 17.03.2007 22:29
Freistellung für Vorstellungsgespräche Sonste Ein Euro Job / Mini Job 6 15.02.2007 14:37
Sanktion bei kündigung einer arbeit? hanfsmoke ALG II 3 29.10.2006 02:56


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:47 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.2
Template-Modifikationen durch TMS

Beste Ansicht für Auflösungen ab 1024x768 optimiert!

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland