Allgemeine Fragen
Freistellung von der Arbeit/Kündigung zum 30 Juni; in Forum: Information; Hallo Ich habe seit dem 01.03.2006 eine neue Vollzeitbeschäftigung. Vertrag mit Probezeit von einem halben Jahr mit Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich hatte vor drei Wochen einen leichten Schlaganfall und ...| Tags: arbeitkuendigung, freistellung, juni |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 2
| Hallo Ich habe seit dem 01.03.2006 eine neue Vollzeitbeschäftigung. Vertrag mit Probezeit von einem halben Jahr mit Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich hatte vor drei Wochen einen leichten Schlaganfall und bin noch krank geschrieben. Jetzt hat mir meine Firma zum 30.06 gekündigt. Gegen dié Kündigung kann ich wohl nichts unternehmen, aber ich wurde gleichzeitig von der Arbeit freigestellt, mit dem Hinweis, dass damit alle Urlaubs - und Mehrarbeitsstunden in natura abgegolten sind. Da ich noch bis zum 25.06 krank geschrieben bin, zweifel ich die Rechtmässigkeit dieser Freístellung an. Darf mein Arbeitgeber Überstunden und Urlaub als abgegolten erklären, wenn ich krank bin??? Schon mal Danke für hilfreiche Antworten Gruss Michael123 |
| | |
| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Darf er nicht.Entweder Überstunden abfeiern oder auszahlen. Aber vorsicht bei den Urlaubstagen.Läßt Du sie Dir auszahlen,kann das Arbeitsamt die Zahlung für die Dauer der Urlaubstage verweigern. So etwas war mir passiert und das gibt es nur in "Du bist Deutschland"! |
|
| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 629
| Das ist wohl ein bißchen komplizierter: Zitat:
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.500
| @ Quirie: Der Hinweis ist richtig, aber wie sieht das denn in dem Fall wie oben aus, wo der Gekündigte noch bis kurz vorher krankgeschrieben ist.? Krankheit hebt doch Urlaub auf, oder?
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| hi kalle (und auch die Anderen) ... ich schließe mich da den Ausführungen von Quirie an. Außerdem sollte Michael nicht weiter krankgeschrieben werden ( je nach Schwere des Schlaganfalles) hat er dann ja noch 5 Tage bis zur Beendigung der Arbeitsstelle ..... die er dann weiter von der Arbeit freigestellt ist. |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 629
| Genau wie Arco sagt, Kalle. Es geht um diese fünf Tage. Und sein Urlaubsanspruch ist bisher minimal
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
| | |
| | #7 |
| Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 2
| Danke zunächst für die Antworten, aber wie ist das, wenn ich über den 25.6. hinaus weiter krank geschrieben bin? Kann man eigentlich während einer Krankheit gekündigt werden? Danke nochmal und Gruß Michael123 |
| | |
| | #8 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.06.2006
Beiträge: 35
| Zitat:
Außerdem kann natürlich auch während einer Krankheit gekündigt werden, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß die Kündigung in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung steht. Das kannst Du wahrscheinlich nicht, denn so blöd wird kein Arbeitgeber sein, das zuzugeben. Inwieweit ein Anspruch auf Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubes besteht, weiß ich nicht, aber Urlaubsgeld steht Dir ggf. je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag auf jeden Fall zu. | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Schweißerlehrgang: Arbeitsanzug + Freistellung (Urlaub) | Carinaa | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 13 | 16.05.2008 18:06 |
| Mündl. Kündigung,arbeitgeber verweigert die schriftliche Kündigung | Quotex | Allgemeine Fragen | 22 | 31.01.2008 16:52 |
| Kündigung der Arbeit, Kürzung bei ALGII | ChrisKid | ALG II | 9 | 17.03.2007 22:29 |
| Freistellung für Vorstellungsgespräche | Sonste | Ein Euro Job / Mini Job | 6 | 15.02.2007 14:37 |
| Sanktion bei kündigung einer arbeit? | hanfsmoke | ALG II | 3 | 29.10.2006 02:56 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:47 Uhr.












Linear-Darstellung

