Allgemeine Fragen
Bewerbung in anderen Städten; in Forum: Information; Mich hat vor ein paar Tagen ein Bekannter darauf angesprochen, wenn man sich in anderen Städten bewirbt bzw. Bewerbungsgespräche hat, muss man dem oder der SB um Erlaubnis fragen, wenn ...| Tags: anderen, bewerbung, staedten |
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| | #1 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 119
| Mich hat vor ein paar Tagen ein Bekannter darauf angesprochen, wenn man sich in anderen Städten bewirbt bzw. Bewerbungsgespräche hat, muss man dem oder der SB um Erlaubnis fragen, wenn die Vorstellungsgespräche sich um 2 Tage handelt? grüsse gere |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| Richtig.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Jein. Ist ein Graubereich. Es gibt ja, wenn man diese tollen Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten einreicht, dort auch ein Abschnitt für die Mehrtätigkeit. Falls in der Zeit der Abwesenheit etwas von der ARGE reinkommt, hätte man einen guten Grund, falls es hart auf hart kommt - nämlich die Frage nach der Zumutbarkeit oder sogar Machbarkeit, alles an einem Tag zu erledigen. Man soll ja alles tun, um seine Bedürftigkeit zu verringern und ein Vorstellungsgespräch ist ein erster Schritt dazu. Willst du auf Nummer Sicher gehen, dann setze deinen SB nachweislich schriftlich davon in Kenntnis, dass es nicht möglich ist, alles an einem Tag zu absolvieren. Vielleicht einfach solch einen Satz mit reinnehmen: "Wenn ich von Ihnen bis zum ... keine Rückmeldung bekomme, gehe ich davon aus, dass hinsichtlich meiner Bemühungen, wieder in Arbeit zu kommen, die OrtsAbwesenheit im o. g. Zeitraum von Ihnen gebilligt wird." Nebenbei: Fahrtkosten unbedingt vor Anfallen der Kosten dem Grunde nach - also formlos - beantragen. Im Prinzip kannst du alles in einem Schreiben abhandeln. Mario Nette |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.02.2009 Ort: Hamburg
Beiträge: 98
| "Als Leistungsberechtigter nach dem SGB II sind Sie generell verpflichtet, Ihre Erreichbarkeit sicherzustellen, so dass Sie in der Lage sind, Aufforderungen und Vorschlägen Ihres Leistungsträgers unverzüglich Folge zu leisten. Eine unerlaubte Abwesenheit von Ihrem Wohnort kann zum Wegfall und zur Rückforderung des Arbeitslosengeldes II führen. Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft". (aus einem Hinweisblatt der ARGE zur OrtsAbwesenheit für ALG II-Empfänger) Vorsichtshalber würde ich dem SB Bescheid sagen. Er wird wohl nichts dagegen einwenden können, dient die OrtsAbwesenheit schließlich der Möglichkeit einer neuen Arbeitsaufnahme. Was die Fahrtkostenfrage anbetrifft, so ebenfalls vor der OrtsAbwesenheit einen Antrag stellen (wie Mario Nette schon empfahl). |
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| | #5 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 17
| Das Sicherste du rufst an und frägst nach, bzw. informierst die Leute einfach über dein Vorhaben. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
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| | #7 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 119
| danke für eure antworten, gebe ich so meinem Bekannten weiter. |
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