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Erbschaft; in Forum: Information; Hallo liebe Forumsnutzer, bin neu hier und habe da gleich mal ne interessante Frage. Der Vater meiner Lebensgefährtin verstarb im Aug . 06.Nun meldete sich vor einem viertel Jahr die ...

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Alt 19.02.2009, 21:20   #1
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Frage Erbschaft

Hallo liebe Forumsnutzer, bin neu hier und habe da gleich mal ne interessante Frage.

Der Vater meiner Lebensgefährtin verstarb im Aug. 06.Nun meldete sich vor einem viertel Jahr die Arge und teilte mit das Sie einen Hinweis bekam das geerbt wurde.Unterstellt wurde eine Summe die nicht identisch der reellen Summe ist.Nun möchte die Arge einen Nachweis der Kontoauflösung des Vaters haben.Ich weiß nicht wer sie angeschwärzt hat, aber nun meine Frage.

Muß die Arge den Informanten soweit bekannt nennen ?
Ist die Arge in der Beweispflicht nachzuweisen was geerbt wurde, da nichts auf das Konto ging und daher keinerlei schriftliche Belege da sind ?
Ist man verpflichtet den Kontostand des Verstorbenen anzugeben.

Und wieviel darf man erben ?

In Betracht kommt auch das ca. 4000 Euro Beerdigungskosten incl. Zurückzahlung der Rente des Sterbemonats.Und wir noch 3 Kinder im Alter von 9-13 haben.


Danke Maik !!
Kirche32 ist offline  
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Alt 19.02.2009, 21:26   #2
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Standard AW: Erbschaft

Zitat:
Und wieviel darf man erben ?
je mehr desto besser, damit man kein Geld mehr von der ARGE braucht, aber angeben muss man es
Arania ist offline  
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Alt 19.02.2009, 21:30   #3
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Standard AW: Erbschaft

In wie weit wird das Erbe angerechnet
Kirche32 ist offline  
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Alt 19.02.2009, 21:40   #4
Rüdiger_V
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Standard AW: Erbschaft

Die Beerdigungskosten und sonstige Kosten können abgezogen werden, ansonsten wird die Erbschaft voll angerechnet.
 
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Alt 19.02.2009, 21:40   #5
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Standard AW: Erbschaft

Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Hiermal durchlesen am besten
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Alt 19.02.2009, 21:50   #6
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Standard AW: Erbschaft

Danke für den Hinweis,

und wie sieht es mit dem Hinweisgeber aus, muß der Name genannt werden insofern bekannt.

und wie will die Arge mir nachweisen was ich geerbt habe da die mutter ja auch noch da ist und geerbt hat.Könnte man nicht auch sagen man hat nichts bekommen weil man seinen Teil der Mutter überließ ?
Kirche32 ist offline  
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Alt 19.02.2009, 21:54   #7
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Standard AW: Erbschaft

Nun zumindest musst Du nachweisen was Du geerbt hast, behaupten kann man viel, auch die ARGE sollte nachweisen woher sie von der Erbschaft weiss, allerdings muss sie ihren Informanten nicht nennen, allenfalls bei einer Verhandlung


Passt auf das Euch nicht noch Sozialbetrug vorgeworfen wird
Arania ist offline  
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Alt 19.02.2009, 22:00   #8
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Beiträge: 10
Standard AW: Erbschaft

dann danke ich erst einmal !


Gruß Maik !
Kirche32 ist offline  
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Alt 20.02.2009, 10:25   #9
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Standard AW: Erbschaft

Wenn der Vater deiner Lebensgefährtin verstorben ist, bist nicht du der Erbe, sondern die Lebensgefährtin und andere Verwandte gerader Linie

catwoman
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Alt 20.02.2009, 12:32   #10
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Beiträge: 17.703
Standard AW: Erbschaft

Und was ändert das in einer BG? Ich denke er fragt deswegen an
Arania ist offline  
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