Allgemeine Fragen
Erbschaft; in Forum: Information; Hallo liebe Forumsnutzer, bin neu hier und habe da gleich mal ne interessante Frage. Der Vater meiner Lebensgefährtin verstarb im Aug . 06.Nun meldete sich vor einem viertel Jahr die ...| Tags: erbschaft |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 10
| Hallo liebe Forumsnutzer, bin neu hier und habe da gleich mal ne interessante Frage. Der Vater meiner Lebensgefährtin verstarb im Aug. 06.Nun meldete sich vor einem viertel Jahr die Arge und teilte mit das Sie einen Hinweis bekam das geerbt wurde.Unterstellt wurde eine Summe die nicht identisch der reellen Summe ist.Nun möchte die Arge einen Nachweis der Kontoauflösung des Vaters haben.Ich weiß nicht wer sie angeschwärzt hat, aber nun meine Frage. Muß die Arge den Informanten soweit bekannt nennen ? Ist die Arge in der Beweispflicht nachzuweisen was geerbt wurde, da nichts auf das Konto ging und daher keinerlei schriftliche Belege da sind ? Ist man verpflichtet den Kontostand des Verstorbenen anzugeben. Und wieviel darf man erben ? In Betracht kommt auch das ca. 4000 Euro Beerdigungskosten incl. Zurückzahlung der Rente des Sterbemonats.Und wir noch 3 Kinder im Alter von 9-13 haben. Danke Maik !! |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.703
| Zitat:
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 10
| In wie weit wird das Erbe angerechnet |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Die Beerdigungskosten und sonstige Kosten können abgezogen werden, ansonsten wird die Erbschaft voll angerechnet. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.703
| Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 Hiermal durchlesen am besten |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 10
| Danke für den Hinweis, und wie sieht es mit dem Hinweisgeber aus, muß der Name genannt werden insofern bekannt. und wie will die Arge mir nachweisen was ich geerbt habe da die mutter ja auch noch da ist und geerbt hat.Könnte man nicht auch sagen man hat nichts bekommen weil man seinen Teil der Mutter überließ ? |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.703
| Nun zumindest musst Du nachweisen was Du geerbt hast, behaupten kann man viel, auch die ARGE sollte nachweisen woher sie von der Erbschaft weiss, allerdings muss sie ihren Informanten nicht nennen, allenfalls bei einer Verhandlung Passt auf das Euch nicht noch Sozialbetrug vorgeworfen wird |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 10
| dann danke ich erst einmal ! Gruß Maik ! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.274
| Wenn der Vater deiner Lebensgefährtin verstorben ist, bist nicht du der Erbe, sondern die Lebensgefährtin und andere Verwandte gerader Linie catwoman |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.703
| Und was ändert das in einer BG? Ich denke er fragt deswegen an |
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