| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: warmwasserkosten |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Die ARGE zieht mir Warmwasserkosten von der KDU ab, obwohl ich das Wasser mit Strom (Boiler) erwärme. Ist das zulässig. Gruß Blinky |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Nein, wenn du den Strom komplett aus dem Regelsatz bezahlst. Am besten stellst du dann einen Überprüfungsantrag und listest darin alle Bescheide auf, die das falsch berechnen. Die werden sich freuen :icon_klarsch: Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Danke für deine Info. Naja , das währe dann alle ab 2006. Reicht es nicht aus, wenn ich schreibe für alle zurückliegende Bescheide, oder muß ich die alle beilegen? Und wie kann ich das beweisen, falls die auf den Trichter kommen das ich das belegen soll? Denn dann würde ich Widerspruch für den Bewillungsbescheid vom 01.10. und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen. Blinky |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Da kannst natürlich schreiben "für alle Bescheide ab 2006", aber willst du denn, dass die ARGE einen übersieht? Zu beweisen ist das sicherlich über den Mietvertrag auf der einen und die bis jetzt ergangenen Bescheide auf der anderen Seite. Wenn du noch einen Bescheid hast, bei dem die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann mache zwei Schreiben fertig: Schreiben 1 ist der Widerspruch zum aktuellen Bescheid, Schreiben 2 ist der Überprüfungsantrag für die vorangegangenen Bescheide. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Hab gestern Bescheid bekommen vom 01.10. für den Zeitraum Oktober 08 bis März. 09. Ich bezahle 400 Euro Miete. Angerechnet werden 395 Euro für die KDU. Leider wird im Bescheid nicht aufgeschlüsselt aus was sich die KDU zusammensetzt. Steht nir 351 Euro Leistungen zur Sicherung Lebensunterhalt und 395,94 Kosten für Unterkunft und Heitzung. Ich kann mich noch gut erinnern bei der Erstantragstellung haben die gesagt 5 Euro werden abgezogen, wegen Warmwasser und neulich hab ich im Fernsehen gesehen, das das nicht zulässig sei. Darum meine Frage. Gruß Blinky |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Hallo allerseits, kann ich mein Widerspruch so einreichen? Zitat:
| |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| "Mit freundlichen Grüßen" oder "Mit freundlichem Gruß" Vielleicht kannst du noch mit reinnehmen, dass du im Falle der Stattgabe des Widerspruchs die einbehaltenen Leistungen forderst und bei Ablehnung des Widerspruchs eine detaillierte, rechtssichere Stellungnahme und Berechnung erwartest. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Danke Mario für den Tip. Ich habe jetzt noch als letzten Satz eingearbeitet: Zitat:
Werde mich nachher an den Überprüfungsantrag setzen. Hab jetzt schon mal alle in Frage kommende Bewilligungs- und Änderungsbescheide rausgesucht. Werd das da doch so machen, wie von Dir vorgeschlagen. Jeden einzelnen Bescheid auflisten. Blinky | |
| | |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| So hier der Überprüfungsantrag: Zitat:
| |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Danke, das hört sich auf jeden Fall besser an ;-) Blinky |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| So heute Vormittag bei der Arge, gegen Bestätigung abgegeben. Danke Dir Mario für deine Hilfe. Gruß Blinky |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Hab heute Post von der Widerspruchstelle erhaltem. Die Arge hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den angefochtenden Bescheid aufgehoben. Mein Widerspruch konnte in vollem Umfang entsprochen werden. Ich bekomme einen neuen Bescheid. Vom Überprüfungsantrag hab ich noch nichts gehört. Gruß Blinky |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Da musst du denen bis zu sechs Monate Zeit geben. Dringlichkeit besteht auch nicht, weil die Monate schon vorbei sind und du quasi bis jetzt "überlebt" hast. Wie das aussähe, wenn du dir die ganze Zeit Geld geliehen hättest und das jetzt zurückzahlen müsstest, weiß ich allerdings nicht. Wobei ich ja vermute, dass dem auch nicht so ist. Also Ruhe bewahren, die werden sich schon melden. Und wenn nicht und die Zeit ist um, dann kann man Untätigkeitsklage erheben. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Den neuen Bewilligungsbescheid, den die Widerspruchstelle angekündigt hat, hab ich immer noch nicht erhalten. Wie lange soll ich denen denn zeit geben? Blinky |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Heizkosten, Mietvertrag und Warmwasserkosten | CyberCorp | Kosten der Unterkunft | 1 | 22.04.2008 15:51 |
| Warmwasserkosten zahlt das Amt | meister02 | ALG II | 8 | 12.10.2007 18:37 |
| Warmwasserkosten abgelehnt | Symbiose | Kosten der Unterkunft | 15 | 18.07.2007 19:29 |
| Frage zum Abzug von Warmwasserkosten | cmxy | Kosten der Unterkunft | 2 | 17.05.2007 11:00 |
| Frage zu Heiz- und Warmwasserkosten | zebulon | Kosten der Unterkunft | 7 | 30.06.2006 16:06 |