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Warmwasserkosten; in Forum: Information; Die ARGE zieht mir Warmwasserkosten von der KDU ab, obwohl ich das Wasser mit Strom (Boiler) erwärme. Ist das zulässig. Gruß Blinky...
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Alt 04.10.2008, 22:40   #1
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Standard Warmwasserkosten

Die ARGE zieht mir Warmwasserkosten von der KDU ab, obwohl ich das Wasser mit Strom (Boiler) erwärme.

Ist das zulässig.

Gruß

Blinky
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Alt 04.10.2008, 23:04   #2
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Standard AW: Warmwasserkosten

Nein, wenn du den Strom komplett aus dem Regelsatz bezahlst. Am besten stellst du dann einen Überprüfungsantrag und listest darin alle Bescheide auf, die das falsch berechnen. Die werden sich freuen :icon_klarsch:

Mario Nette
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"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
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Alt 05.10.2008, 04:59   #3
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Standard AW: Warmwasserkosten

Danke für deine Info.

Naja , das währe dann alle ab 2006.

Reicht es nicht aus, wenn ich schreibe für alle zurückliegende Bescheide, oder muß ich die alle beilegen?

Und wie kann ich das beweisen, falls die auf den Trichter kommen das ich das belegen soll?

Denn dann würde ich Widerspruch für den Bewillungsbescheid vom 01.10. und gleichzeitig Überprüfungsantrag stellen.

Blinky
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Alt 05.10.2008, 18:43   #4
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Standard AW: Warmwasserkosten

Da kannst natürlich schreiben "für alle Bescheide ab 2006", aber willst du denn, dass die ARGE einen übersieht? Zu beweisen ist das sicherlich über den Mietvertrag auf der einen und die bis jetzt ergangenen Bescheide auf der anderen Seite. Wenn du noch einen Bescheid hast, bei dem die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann mache zwei Schreiben fertig: Schreiben 1 ist der Widerspruch zum aktuellen Bescheid, Schreiben 2 ist der Überprüfungsantrag für die vorangegangenen Bescheide.

Mario Nette
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Alt 05.10.2008, 18:56   #5
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Standard AW: Warmwasserkosten

Hab gestern Bescheid bekommen vom 01.10. für den Zeitraum Oktober 08 bis März. 09.

Ich bezahle 400 Euro Miete. Angerechnet werden 395 Euro für die KDU. Leider wird im Bescheid nicht aufgeschlüsselt aus was sich die KDU zusammensetzt.

Steht nir 351 Euro Leistungen zur Sicherung Lebensunterhalt und 395,94 Kosten für Unterkunft und Heitzung.

Ich kann mich noch gut erinnern bei der Erstantragstellung haben die gesagt 5 Euro werden abgezogen, wegen Warmwasser und neulich hab ich im Fernsehen gesehen, das das nicht zulässig sei.

Darum meine Frage.

Gruß

Blinky
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Alt 24.10.2008, 02:51   #6
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Standard AW: Warmwasserkosten

Hallo allerseits,

kann ich mein Widerspruch so einreichen?

Zitat:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

gegen den Bewilligungsbescheid vom 01.Oktober 2008 - eingegangen am 04.Oktober 2008 lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Sie bewilligten bei den Kosten der Unterkunft 395,94 Euro.

Allerdings habe ich Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft von 400 Euro.
Diese setzen sich zusammen aus 315 Euro Kaltmiete + Nebenkosten sowie 85 Euro Heizkosten.

Da aus Ihren Bescheid nicht ersichtlich ist, wie sich die bewilligten Kosten der Unterkunft zusammensetzen, gehe ich davon aus, dass Sie Warmwasseranteil abgezogen haben.

Da ich aber Warmwasser über Strom (Boiler) erzeuge, bestreite ich bereits die Warmwasserkosten aus der Regelleistung. Somit ist eine Verrechnung mit den Heizkosten nicht zulässig

Mit freundlichen Gruß
Blinky
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Alt 24.10.2008, 12:46   #7
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Standard AW: Warmwasserkosten

"Mit freundlichen Grüßen" oder "Mit freundlichem Gruß"

Vielleicht kannst du noch mit reinnehmen, dass du im Falle der Stattgabe des Widerspruchs die einbehaltenen Leistungen forderst und bei Ablehnung des Widerspruchs eine detaillierte, rechtssichere Stellungnahme und Berechnung erwartest.

Mario Nette
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Alt 24.10.2008, 19:13   #8
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Standard AW: Warmwasserkosten

Danke Mario für den Tip.

Ich habe jetzt noch als letzten Satz eingearbeitet:

Zitat:
Sollte der Widerspruch nicht stattgegeben werden, fordere ich sie auf, mir eine detaillierte Berechnung zukommen zu lassen, wie sich der Betrag von 395,94 zusammensetzt.

Werde mich nachher an den Überprüfungsantrag setzen. Hab jetzt schon mal alle in Frage kommende Bewilligungs- und Änderungsbescheide rausgesucht. Werd das da doch so machen, wie von Dir vorgeschlagen. Jeden einzelnen Bescheid auflisten.

Blinky
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Alt 24.10.2008, 20:59   #9
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Standard AW: Warmwasserkosten

So hier der Überprüfungsantrag:

Zitat:
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X über die bewilligte KDU der vergangenen Jahre.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ich stelle Überprüfungsantrag für folgende Bescheide:

-Bewilligungsbescheid vom 24.06.2005
-Änderungsbescheid vom 01.11.2005
-Bewilligungsbescheid vom 21.12.2005
-Änderungsbescheid vom 10.02.2006
-Bewilligungsbescheid vom 26.06.2006
-Bewilligungsbescheid vom 15.01.2007
-Bewilligungsbescheid vom 19.06.2007
-Änderungsbescheid vom 19.06.2007
-Bewilligungsbescheid vom 13.12.2007
-Bewilligungsbescheid vom 18.03.2008
-Änderungsbescheid vom 17.05.2008

Begründung:
Mir ist aufgefallen, das sie mir in der Vergangenheit bei den Kosten der Unterkunft weniger bewilligten, als ich Ausgaben hatte für Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

Da aus Ihren Bescheid nicht ersichtlich ist, wie sich die bewilligten Kosten der Unterkunft zusammensetzen, gehe ich davon aus, dass Sie Warmwasseranteil abgezogen haben.

Da ich aber Warmwasser über Strom (Boiler) erzeuge, bestreite ich bereits die Warmwasserkosten aus der Regelleistung. Somit ist eine Verrechnung mit den Heizkosten nicht zulässig

Sollte der Überprüfungsantrag nicht stattgegeben werden, fordere ich sie auf, mir eine detaillierte Berechnung zukommen zu lassen, wie sich die Berechnungen der KDU für die einzelnen Bescheide zusammensetzen.

Mit freundlichen Grüßen
blinky ist offline  
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Alt 25.10.2008, 00:30   #10
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Standard AW: Warmwasserkosten

Zitat:
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X über die übernommenen Kosten der Unterkunft

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag für die folgend aufgeführten Bescheide:

- Bewilligungsbescheid vom 24.06.2005
- Änderungsbescheid vom 01.11.2005
- Bewilligungsbescheid vom 21.12.2005
- Änderungsbescheid vom 10.02.2006
- Bewilligungsbescheid vom 26.06.2006
- Bewilligungsbescheid vom 15.01.2007
- Bewilligungsbescheid vom 19.06.2007
- Änderungsbescheid vom 19.06.2007
- Bewilligungsbescheid vom 13.12.2007
- Bewilligungsbescheid vom 18.03.2008
- Änderungsbescheid vom 17.05.2008

Begründung:

Mir ist aufgefallen, dass Sie in der Vergangenheit hinsichtlich der Kosten meiner Unterkunft einen geringeren Betrag bewilligten, als ich Ausgaben hatte für Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

Da aus Ihren Bescheiden nicht ersichtlich ist, wie sich die bewilligten Kosten der Unterkunft zusammensetzen, gehe ich davon aus, dass Sie einen Warmwasseranteil abgezogen haben.

Jedoch erzeuge ich Warmwasser mithilfe von Strom (Boiler) und bestreite bereits die Warmwasserkosten aus der Regelleistung. Eine Anrechnung Ihrerseits bringt Warmwasser erneut in die Rechnung ein und ist ist meiner Kenntnis nach nicht zulässig.

Sollte diesem Überprüfungsantrag nicht stattgegeben werden, fordere ich Sie auf, mir eine detaillierte Aufschlüsselung zukommen zu lassen, wie sich die übernommenen Kosten der Unterkunft für die jeweils einzelnen Bescheide berechnen und welches Rechtsverständnis dem zugrunde liegt

Mit freundlichen Grüßen
Besser?

Mario Nette
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Alt 26.10.2008, 12:27   #11
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Standard AW: Warmwasserkosten

Danke, das hört sich auf jeden Fall besser an ;-)

Blinky
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Alt 28.10.2008, 14:20   #12
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Standard AW: Warmwasserkosten

So heute Vormittag bei der Arge, gegen Bestätigung abgegeben.

Danke Dir Mario für deine Hilfe.

Gruß

Blinky
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Alt 06.11.2008, 14:10   #13
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Standard AW: Warmwasserkosten

Hab heute Post von der Widerspruchstelle erhaltem.

Die Arge hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den angefochtenden Bescheid aufgehoben. Mein Widerspruch konnte in vollem Umfang entsprochen werden. Ich bekomme einen neuen Bescheid.

Vom Überprüfungsantrag hab ich noch nichts gehört.

Gruß

Blinky
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Alt 06.11.2008, 15:47   #14
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Standard AW: Warmwasserkosten

Da musst du denen bis zu sechs Monate Zeit geben. Dringlichkeit besteht auch nicht, weil die Monate schon vorbei sind und du quasi bis jetzt "überlebt" hast. Wie das aussähe, wenn du dir die ganze Zeit Geld geliehen hättest und das jetzt zurückzahlen müsstest, weiß ich allerdings nicht. Wobei ich ja vermute, dass dem auch nicht so ist. Also Ruhe bewahren, die werden sich schon melden. Und wenn nicht und die Zeit ist um, dann kann man Untätigkeitsklage erheben.

Mario Nette
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Alt 11.11.2008, 19:52   #15
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Standard AW: Warmwasserkosten

Den neuen Bewilligungsbescheid, den die Widerspruchstelle angekündigt hat, hab ich immer noch nicht erhalten.

Wie lange soll ich denen denn zeit geben?

Blinky
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