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| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 1
| Guten Tag , ich hoffe, dass mein Anliegen im Bereich der allgemeinen Frage richtig angesiedelt ist. Ich habe kürzlich ein Schreiben der Arge erhalten, dass ich mich am nächsten Freitag, 10.10, dort einzufinden habe. Der Grund: Sie möchten mit mir über einen Vermittlungsvorschlag sprechen. So weit so gut, nun ist es so, dass meine Gelder bis zum 30.9 bewilligt worden sind und ich Mitte Seoptember den Fortzahlungsantrag eingereicht habe. Dabei fehlte die Anlage EKS im Schreiben, die ich als Gewerbetreibender auszufüllen habe. Das Schreiben mit dem Termin scheint vom Datum her aber heraus gegangen zu sein, ohne den Eingang meines unvollständigen Fortzahlungsantrages abzuwarten. Unvollständig, da die Damen und Herren nicht die Anlage EKS mit gesendet hatten. Irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl bei der Situation. Die umseitige Antwort/Rechtsfolgenbelehrung beinhaltet under die anderem die Rubrik ich nehme eine Tätigkeit auf, unter anderem selbst. Tätigkeit. Aber das bin ich doch. Im übrigen wirft meine Selbständigkeit keinen Gewinn ab, so dass ich mich bereits parallel bewerbe und auch schon 2 Vorstellungsgespräche hatte, von dem die ARGe nichts weiss. Die Recherche im Internet und das Bewerbungschreiben nehmen allein 3-4 Stunden am Tag in Anspruch, so dass ich die Selbständigkeit auslaufen lasse. Meine Frage, können die mich einfach zwingen, ad hoc meine Selbständigkeit aufzugeben, die ja mindestens bis zum 30.9 vom Amt abgesegnet ist. Oder warum machen die mir einen Vermittlungsvorschlag, wo ich doch noch selbständig bin??? Kommt mir alles sehr spanisch vor, wichtig ist vielleicht noch die Tatsache dass meine Eingliederungsvereinbarung bis Jahresende 2008 läuft. Würde mich über eine Antwort und Einschätzung sehr freuen Timbuktu |
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