Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Allgemeine Fragen

Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen; in Forum: Information; Hallo zusammen, hab folgendes Problem, und zwar bekomme ich seit ca. 1 1/2 Jahren ALG 2. Vor kurzem hab ich Fortzahlungsantrag gestellt, weil der alte Bewilligungsbescheid zum 30.09.08 ausgelaufen war. ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Allgemeine Fragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 01.10.2008, 13:32   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 42
Standard Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Hallo zusammen,

hab folgendes Problem, und zwar bekomme ich seit ca. 1 1/2 Jahren ALG 2. Vor kurzem hab ich Fortzahlungsantrag gestellt, weil der alte Bewilligungsbescheid zum 30.09.08 ausgelaufen war.

Hab nun neuen Bewilligungsbescheid erhalten, allerdings mit rund 20 EUR weniger Gesamtbedarf!?!?

Und zwar schaut das so aus (siehe auch Anhang):

Da wird mir also neuerdings von 251€ Regelleistung, 6,63€ Warmwasserber.HHV/Allei., und 15,48€ Gesamtenerg. HHV/Alleinst. abgezogen, somit hab ich nun 22,11€ weniger in der Tasche (für mich sehr viel Geld)!

Weiß jemand was das soll? Ich kann mit den Abkürzungen absolut nichts anfangen (verstehe nur Bahnhof)?!?!

Bei mir selber, egal in welchem Bereich, hat sich absolut nichts verändert, weder Wohnverhältnisse noch sonst was. Der Fortzahlungsantrag hab ich ausgefüllt, wie sonst auch immer (ohne Änderungen)!

Kann mich jemand Aufklären?

Thanks
Miniaturansicht angehängter Grafiken
bewilligungsbescheid-jpg  

Geändert von HarryV (01.10.2008 um 13:36 Uhr).
HarryV ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 13:58   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Sanktionierter Gesamtbedarf? Wie muss ich das verstehen?
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 14:32   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.218
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Zitat:
Zitat von HarryV
Da wird mir also neuerdings von 251€ Regelleistung, 6,63€ Warmwasserber.HHV/Allei., und 15,48€ Gesamtenerg. HHV/Alleinst. abgezogen, somit hab ich nun 22,11€ weniger in der Tasche (für mich sehr viel Geld)!

Der Abzug ist nur rechtens, wenn die Arge Deine Strom- und sonstige Energieabschlagszahlungen im Rahmen der KdU an den Vermieter bzw. direkt an den Energieversorger übernimmt.

Schau mal auf der Seite des Bescheids nach, auf der die Zahlungsempfänger angegeben werden.

Weiß jemand was das soll? Ich kann mit den Abkürzungen absolut nichts anfangen (verstehe nur Bahnhof)?!?!

Siehe unten.

Bei mir selber, egal in welchem Bereich, hat sich absolut nichts verändert, weder Wohnverhältnisse noch sonst was. Der Fortzahlungsantrag hab ich ausgefüllt, wie sonst auch immer (ohne Änderungen)!

Kann mich jemand Aufklären?
HHV = Haushaltsvorstand, Allei. = Alleinerziehende

Das bedeutet, dass sich der angegebene Gesamtabzug bei Dir prozentual aus der RL von 351 errechnet. Bei Kindern bis 14 J., Jugendlichen und Partnern wäre der Anteil entsprechend der RL 40% oder 20% niedriger.

Geändert von gerda52 (01.10.2008 um 14:35 Uhr).
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 14:38   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.218
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Zitat:
Zitat von Arania
Sanktionierter Gesamtbedarf? Wie muss ich das verstehen?
Formulare, Formulare ....

Das steht schon vorbeugend dort, falls der Zwischenraum irgendwann mit Zahlen gefüllt wird.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 15:35   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 42
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
HHV = Haushaltsvorstand, Allei. = Alleinerziehende

Das bedeutet, dass sich der angegebene Gesamtabzug bei Dir prozentual aus der RL von 351 errechnet. Bei Kindern bis 14 J., Jugendlichen und Partnern wäre der Anteil entsprechend der RL 40% oder 20% niedriger.
hallo gerda52,

danke schonmal für deine schnelle antwort.

was bedeutet das kürzel "RL"?

ich hab jetzt im bescheid auf seite zwei folgendes gefunden:

***
Da in der Regelleistung Warmwasseraufbereitung sowie Stromkosten enthalten sind und Sie keine Aufwendungen für Ihre Unterkunft haben, sind die hierfür vorgesehenen Pauschalen in Abzug zu bringen.
***

ich habe eine wohnung in dem haus meiner eltern, ich werde sozusagen geduldet, da meine eltern (beide rentner) selber kaum über die runden kommen! geduldet deshalb, weil ich seit alg2 keine miete mehr an sie bezahlen, oder mich an anderen ausgaben wie strom od. heizöl beteiligen kann. dies alles hab ich aber schon beim sozialamt damals beim ersten antrag angegeben, und es hat sich seither nichts bei mir geändert!

soll auch heißen, dass ich oder meine eltern als ehemalige vermieter, keinerlei strom- oder sonstige energieabschlagszahlungen vom sozialamt bekomme/n (wurde damals abgelehnt).

ich habe bisher immer die regelleistung in voller höhe (also ich meine diese 347 bzw. seit neuestem 351€), also ohne abzug erhalten.

wieso jetzt plötzlich diese änderung (es gibt nichts was sich bei mir verändert hat, bis auf meine emotionen)?
HarryV ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 16:35   #6
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.218
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Hallo HarryV

Deine Eltern sollten jegliche Unterstützung an Dich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sie durch den Verzicht selbst in die Bredouille kommen.

Es war ein Fehler, wg. vorübergehendem Nichtkönnen, die Kostenbeteiligung zu Hause ganz einzustellen. Man hält Dir ja nun vor, dass Du den Betrag in Form der kostenlosen Nutzung als Unterstützungsleistung tatsächlich erhältst.

Nachfolgend zwei Links zu den DA der BA zu §§ 7 und 9

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf

Bitte lies Dir die Dokumente genau durch, insbesondere die Ausführungen zur Haushaltsgemeinschaft dürften für Dich von Interesse sein.

Ps. Rl = Regelleistung
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 16:46   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.218
Standard AW: Neuer ALG II Bewilligungsbescheid mit dubiosen Abzügen

Zitat:
Zitat von HarryV
ich habe bisher immer die regelleistung in voller höhe (also ich meine diese 347 bzw. seit neuestem 351€), also ohne abzug erhalten.

wieso jetzt plötzlich diese änderung (es gibt nichts was sich bei mir verändert hat, bis auf meine emotionen)?
Ich glaube, die SB's haben sich so langsam in das Gesetzeswerk Sgb II eingearbeitet. Nun werden alte Versäumnisse entdeckt und ausgemerzt. Rückwirkend kann nicht geändert werden, weil die Angaben von Anfang an vorlagen und Du Dich auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide berufen kannst. (Vertrauensschutz) Das gilt aber nicht für zukünftige Entscheidungen.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wieviel an Abzügen ist berechtigt? Julia050782 Existenzgründung 3 02.04.2008 19:20
Länger als 6 Monate krank - Neuer Bewilligungsbescheid nur vorläufig Gute Fee Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 8 27.01.2008 17:49
neuer landkreis,neue arge,neuer antrag,neuer bescheid susi20041981 Kosten der Unterkunft 5 06.12.2007 20:03
Frage zu Abzügen Michael.H Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 0 27.09.2007 18:58
Wichtige Frage bezüglich Abzügen vom Regelsatz arbraxas_x ALG II 3 01.05.2006 18:25


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:09 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland