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| Tags: abzuegen, alg, bewilligungsbescheid, dubiosen, neuer |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 42
| Hallo zusammen, hab folgendes Problem, und zwar bekomme ich seit ca. 1 1/2 Jahren ALG 2. Vor kurzem hab ich Fortzahlungsantrag gestellt, weil der alte Bewilligungsbescheid zum 30.09.08 ausgelaufen war. Hab nun neuen Bewilligungsbescheid erhalten, allerdings mit rund 20 EUR weniger Gesamtbedarf!?!? Und zwar schaut das so aus (siehe auch Anhang): Da wird mir also neuerdings von 251€ Regelleistung, 6,63€ Warmwasserber.HHV/Allei., und 15,48€ Gesamtenerg. HHV/Alleinst. abgezogen, somit hab ich nun 22,11€ weniger in der Tasche (für mich sehr viel Geld)! Weiß jemand was das soll? Ich kann mit den Abkürzungen absolut nichts anfangen (verstehe nur Bahnhof)?!?! Bei mir selber, egal in welchem Bereich, hat sich absolut nichts verändert, weder Wohnverhältnisse noch sonst was. Der Fortzahlungsantrag hab ich ausgefüllt, wie sonst auch immer (ohne Änderungen)! Kann mich jemand Aufklären? Thanks Geändert von HarryV (01.10.2008 um 13:36 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Sanktionierter Gesamtbedarf? Wie muss ich das verstehen? |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Das bedeutet, dass sich der angegebene Gesamtabzug bei Dir prozentual aus der RL von 351 errechnet. Bei Kindern bis 14 J., Jugendlichen und Partnern wäre der Anteil entsprechend der RL 40% oder 20% niedriger. Geändert von gerda52 (01.10.2008 um 14:35 Uhr). | |
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| | #4 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Das steht schon vorbeugend dort, falls der Zwischenraum irgendwann mit Zahlen gefüllt wird. | |
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| | #5 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 42
| Zitat:
danke schonmal für deine schnelle antwort. was bedeutet das kürzel "RL"? ich hab jetzt im bescheid auf seite zwei folgendes gefunden: *** Da in der Regelleistung Warmwasseraufbereitung sowie Stromkosten enthalten sind und Sie keine Aufwendungen für Ihre Unterkunft haben, sind die hierfür vorgesehenen Pauschalen in Abzug zu bringen. *** ich habe eine wohnung in dem haus meiner eltern, ich werde sozusagen geduldet, da meine eltern (beide rentner) selber kaum über die runden kommen! geduldet deshalb, weil ich seit alg2 keine miete mehr an sie bezahlen, oder mich an anderen ausgaben wie strom od. heizöl beteiligen kann. dies alles hab ich aber schon beim sozialamt damals beim ersten antrag angegeben, und es hat sich seither nichts bei mir geändert! soll auch heißen, dass ich oder meine eltern als ehemalige vermieter, keinerlei strom- oder sonstige energieabschlagszahlungen vom sozialamt bekomme/n (wurde damals abgelehnt). ich habe bisher immer die regelleistung in voller höhe (also ich meine diese 347 bzw. seit neuestem 351€), also ohne abzug erhalten. wieso jetzt plötzlich diese änderung (es gibt nichts was sich bei mir verändert hat, bis auf meine emotionen)? | |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Hallo HarryV Deine Eltern sollten jegliche Unterstützung an Dich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sie durch den Verzicht selbst in die Bredouille kommen. Es war ein Fehler, wg. vorübergehendem Nichtkönnen, die Kostenbeteiligung zu Hause ganz einzustellen. Man hält Dir ja nun vor, dass Du den Betrag in Form der kostenlosen Nutzung als Unterstützungsleistung tatsächlich erhältst. Nachfolgend zwei Links zu den DA der BA zu §§ 7 und 9 http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf Bitte lies Dir die Dokumente genau durch, insbesondere die Ausführungen zur Haushaltsgemeinschaft dürften für Dich von Interesse sein. Ps. Rl = Regelleistung |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
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