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| Tags: arbeitssuchend, fahrgeld, kein, melden, wirklich |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008 Ort: zu hause
Beiträge: 150
| Hallo es geht wieder um meinen Bruder heute, er hat letzte woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben allerdings nur bis 28.12.08 nun hat er gestern Fahrkosten beantragt für die neue Arbeitsstelle allerdings wurde dies ihm abgelehnt mit der Begründung weil es nur um einen 3 Monatigen Arbeitsvertrag handelt ist das korrekt so, bekommt er wirklich kein fahrgeld vom AA er hat ALG 1 bekommen. Gibt es eigentlich noch diese regelung das man sich bei einem befristetetn Arbeitsverhältniss 3 monate vorher melden muss? muss er sich während der 3 monate jetzt weiter auf die Vermittlungsvorschläge die vom AA kommen bewerben werden überhaupt Vermittlungsvorschläge kommen in dieser zeit LG neuling |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2008 Ort: nrw
Beiträge: 31
| Läuft der befristete Arbeitsvertrag aus und ist die Anschlussbeschäftigung unklar, dann heißt »unverzüglich« eine Arbeitssuchmeldung drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Sorry mit dem Fahrgeld kann ich leider nicht helfen. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008 Ort: zu hause
Beiträge: 150
| hallo ich kann es auch nicht richtig glauben das es angeblich bei einem so kurzen befristeten Arbeitsverhältniss kein Fahrgeld geben soll. Werd meinem Bruder sagen er soll den Antrag schriftlich einreichen und dann mal sehen was passiert. gibt es irgendwo Vordrucke für das fahrgeld, wer weiß ob die Arge einen rausruckt. LG neuling |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 67
| Gibt es eigentlich noch diese regelung das man sich bei einem befristetetn Arbeitsverhältniss 3 monate vorher melden muss? muss er sich während der 3 monate jetzt weiter auf die Vermittlungsvorschläge die vom AA kommen bewerben werden überhaupt Vermittlungsvorschläge kommen in dieser zeit LG neuling[/quote] Hallo, vor einem Jahr war es noch so: 10 Wochen vor Ende des befristeten Arbeitsvertrages wieder Arbeitsuchend melden.Mit auslaufen des Vertrages wieder Arbeitslos melden. Sonst gibts kein ALG 1 oder II.
__________________ Wer bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen. |
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