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Allgemeine Fragen

Fehlinformation vom AA; in Forum: Information; Hallo, Vielleicht weiß einer hier Rat für mein problem ?! Nach meiner Ausbildung bin ich zum 1.9.2008 Arbeitslos geworden worauf ich auch beim AA war und Arbeitslosengeld und mich Arbeitssuchend ...
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Alt 30.09.2008, 11:05   #1
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Beiträge: 4
Standard Fehlinformation vom AA

Hallo,

Vielleicht weiß einer hier Rat für mein problem ?!

Nach meiner Ausbildung bin ich zum 1.9.2008 Arbeitslos geworden worauf ich auch beim AA war und Arbeitslosengeld und mich Arbeitssuchend gemeldet hab. Bei der Antragsabholung sprach ich dann den Mitarbeiter darauf an wie das mit dem Zuschuss auf ALG 2 vom Jobcenter aussieht da 60 % von meinem Azubi Gehalt ja kaum zum leben reichen da die Wohnung schon 300 Euro kostet.Mir wurde darauf hin gesagt bevor ich mein Bescheidung auf Leistungbezug von ALG 1 hab kann ich auch nix beantragen wenn ich ihn dann hab könnte ich dieses dann auch beantragen und nannte mir die Adresse. Es konnte ja aber letzendlich gleich auch schon sehen das ich nen Zuschuß brauch den er wusste das ich ne eigene Wohnung hab und nur 600 Brutto verdient habe zuvor. Bei meinen Termin zur Berufsberatung wurde ich dann sofort angesprochen warum noch kein Antrag auf ALG 2 Zuschuß gestellt wurde ohne irgendwas außer das ich Azubi war zuwissen. Und das ich das gleich hätte machen müssen nach meinen ALG 1 Antrag und wenn ich den ALG 1 bescheid hab den ALG 2 Antrag abgeben. Jetzt hab ich das problem das aufgrund der Fehlinformation von dem AA - Mitarbeiter ich nur für diesen Monat 5 Tage Arbeitslosengeld 2 Zuschuß bekomme was bedeuten würde ca 400 Euro weniger !!!

Morgen hab ich Termin zur ALG 2 Antrag abgabe aber ich glaub kaum das die dort was machen können auch wenn die sehen das es vorne und hinten nicht reichen kann...

Hat jemand eine Idee wie ich noch an mein Geld komm ?
Vielleicht eine beschwerde an die Dienstaufsichtbehörde ?!
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Alt 30.09.2008, 11:21   #2
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Tut mir leid, aber da hast Pech gehabt: ALG II gibt es erst ab Antragstellung, und du kannst sicher nicht beweisen, daß du vom Arbeitsamt SB eine falsche Antwort bekommen hast, oder? Oder war jemand bei diesem Gespräch dabei, der das bestätigen könnte?

Einen Widerspruch würd ich zwar trotzdem schreiben, sobald du den ALG I Bescheid hast - aber er wird wahrscheinlich abgelehnt werden.

Ich kann dir nur raten: lies dich hier im Forum U 25 mal durch... aber auch in den anderen Foren lesen! Zu Eingliederungsvereinbarung und so weiter....

Wer nicht informiert ist, wird beschissen... ist leider so!

Wichtig: nur alles schriftlich machen, Annahme immer auf einer Kopie bestätigen lassen, möglichst jemand als Beistand oder Zeuge mitnehmen, der Protokoll schreiben kann oder wenigstens so tut) keine Telefonnummer rausgeben, nichts sofort bzw vor Ort unterschreiben, immer darauf bestehen, daß du es mitnehmen willst um dir Rat einzuholen...
 
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Alt 30.09.2008, 12:50   #3
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Beiträge: 3.928
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Widerspruch würde ich auch probieren. Beschwerde natürlich ebenfalls. Es kann nicht sein, dass man über Fehlinformation (nicht genug gebildete Mitarbeiter bzw. Dienstanweisung - wer weiß) den Leuten ihr Recht auf Sozialleistungen beschneidet. In anderen Konstellationen gibt es ja auch eine Rückgewährung (http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf). Ich verweise dabei mal auf die §§ 27 - 28 SGB X, im Zweifelsfall aber bitte einen Anwalt zurate ziehen.

Mario Nette
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"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
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Alt 30.09.2008, 13:19   #4
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Beiträge: 1.071
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Zitat:
Alg I-Antrag statt Alg II-Antrag

A. beantragt nach betriebsbedingter Kündigung Alg l, obwohl er durch die Beschäftigung noch keine Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die AA hat hier keine Befugnis, den Alg I-Antrag in einen Antrag auf Alg II umzudeuten und ihn an den SGB II-Träger weiterzuleiten.
In einer solchen Situation hilft aber § 40 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 28 SGB X weiter. Danach wirkt der nachgeholte Alg II-Antrag auf den Tag der Alg I-Antragstellung zurück, wenn er unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem die Ablehnung der anderen Leistung bestandskräftig geworden ist.

Beispiel:
A. wird am 1.4. arbeitslos. Er meldet sich am 3.4. arbeitslos und beantragt Alg I. Der Antrag wird mangels Erfüllung der Anwartschaftszeit mit Bescheid der AA vom 17.5. abgelehnt. A. beantragt am 25.6. Alg II.
Da hier der Alg II-Antrag unverzüglich nach Bestandskraft des Alg I-Ablehnungsbescheides nachgeholt wurde, gilt er nach § 40 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 28 SGB X als am 3.4. gestellt. A. kann ab diesem Zeitpunkt Alg II erhalten; der SGB II-Träger wird aber verschärft die Bedürftigkeit für den Zeitraum 3.4.-25.6. prüfen.
Siehe: unter dem Nick Mambo
Mambo ist offline  
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Alt 30.09.2008, 14:04   #5
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Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Und das gelte also nicht nur bei Ablehnung des ALG-I-Antrages, sondern auch bei Bescheidung von Leistungen, die den Lebensunterhalt nicht decken?

Mario Nette
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Alt 30.09.2008, 16:04   #6
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Beiträge: 2.645
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Ob dann dies hier gilt? -->

Zitat:
§ 28 SGB X
Wiederholte Antragstellung

Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.

Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
Mehr hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf
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LG biddy
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Alt 30.09.2008, 18:29   #7
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Beiträge: 4
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Da ich das erste mal in meinem Leben mit Arbeitslosigkeit konfrontiert bin dachte ich natürlich auch wenn er das sagt wirds ja wohl stimmen ich hatte ja keine ahnung

Der AA Mitarbeiter hat mir vom Zuschuss AA auch erst erzählt wo ich ihn drauf Ansprach das erste was ich zu hören bekam war woher ich sowas wüsste. Ich find das ne ganz schöne frechheit da es wohl kaum möglich sein wird von 300 Euro das Leben und Wohnung bezahlen zukönnen

Naja ich werd morgen bei Antragsangane gleich mein problem Schildern und Widerspruch einlegen mit dem Paragraphen.

Eine Beschwerde am besten an die Diensaufsichtbehörde oder übers AA an den Teamleiter ?

Danke schonmal für die Hilfe

Mal schaun was morgen rauskommt.. Ich werde berichten
Eulette ist offline  
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Alt 30.09.2008, 19:28   #8
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Standard AW: Fehlinformation vom AA

Die Angestellten vom Arbeitsamt haben oft keine Ahnung.

Mir wurden von meinem Nebenjob auch nur 165 Euro Freibetrag gewährt, obwohl ich den Job schon zig Jahre hatte.

Da kam auch so was wie: Woher wissen sie das? Die andere meinte, das schon mal gelesen zu haben, aber nicht anzuwenden.

Mir wurde dann der höhere Freibetrag gewährt, obwohl ich damals solche Foren noch nicht kannte - bzw gab es die eigentlich schon vor 2004?

Aber auch damals wurden schon viel zu viele um ihre Leistung betrogen - genau so wie jetzt bei Hartz IV
ela1953 ist gerade online  
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Alt 30.09.2008, 19:33   #9
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Standard AW: Fehlinformation vom AA

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
obwohl ich damals solche Foren noch nicht kannte - bzw gab es die eigentlich schon vor 2004?
Ja, gab es... ich war da in einem Sozialhilfeforum, in dem einige SBs waren, und hab da so manch Interessantes erfahren.
 
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Alt 30.09.2008, 20:46   #10
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Beiträge: 3.928
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Beschwerde geht an die für deine ARGE zuständige Regionaldirektion. Außerdem kannst du sie auch an die Zentrale in Nürnberg schicken: Service-Haus.Kundenreaktionsmanageme...eitsagentur.de

Mario Nette
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Alt 04.10.2008, 06:33   #11
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Beiträge: 4
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Also ich hab mittlerweile mein Antrag abgegeben das mit der zu späten Antragstellung auf ALG 2 hätten die prüfen wollen wäre wohl auch irgendwie möglich gewesen. Wo meine Sachbearbeiterin aber auffiel das ich mein Gehalt für August im September erhalten habe wurde dies aber sofort wieder Gestoppt. Da ja so mein Geld für September mit Alg 1 gereicht hätte zum Leben. Ist das rechtens ???
Ein Kollege meinte zu mir auch das ist nicht rechtens..
Eulette ist offline  
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Alt 04.10.2008, 10:00   #12
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Es zählt leider das Zuflußprinzip: doch, es ist rechtens
 
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Alt 06.10.2008, 14:51   #13
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Beiträge: 4
Standard AW: Fehlinformation vom AA

Ich krieg ja aber Alg 1 und Alg 2 zuschuß

Alg 1 krieg ich ja aber für den Monat rückwirkend gezahlt richtig ?

Mir wurde ja gesagt ich konnte den September von Ausbildungsvergütung + Alg 1 für September leben leben. Jetzt krieg ich ja Arbeitslosengeld 1 erst wieder Anfang November rückwirkend für Oktober soll ich den Monat Oktokber nur von mein kleinen ALG 2 Zuschuss leben ?
Eulette ist offline  
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