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| Tags: fehlinformation |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4
| Hallo, Vielleicht weiß einer hier Rat für mein problem ?! Nach meiner Ausbildung bin ich zum 1.9.2008 Arbeitslos geworden worauf ich auch beim AA war und Arbeitslosengeld und mich Arbeitssuchend gemeldet hab. Bei der Antragsabholung sprach ich dann den Mitarbeiter darauf an wie das mit dem Zuschuss auf ALG 2 vom Jobcenter aussieht da 60 % von meinem Azubi Gehalt ja kaum zum leben reichen da die Wohnung schon 300 Euro kostet.Mir wurde darauf hin gesagt bevor ich mein Bescheidung auf Leistungbezug von ALG 1 hab kann ich auch nix beantragen wenn ich ihn dann hab könnte ich dieses dann auch beantragen und nannte mir die Adresse. Es konnte ja aber letzendlich gleich auch schon sehen das ich nen Zuschuß brauch den er wusste das ich ne eigene Wohnung hab und nur 600 Brutto verdient habe zuvor. Bei meinen Termin zur Berufsberatung wurde ich dann sofort angesprochen warum noch kein Antrag auf ALG 2 Zuschuß gestellt wurde ohne irgendwas außer das ich Azubi war zuwissen. Und das ich das gleich hätte machen müssen nach meinen ALG 1 Antrag und wenn ich den ALG 1 bescheid hab den ALG 2 Antrag abgeben. Jetzt hab ich das problem das aufgrund der Fehlinformation von dem AA - Mitarbeiter ich nur für diesen Monat 5 Tage Arbeitslosengeld 2 Zuschuß bekomme was bedeuten würde ca 400 Euro weniger !!! Morgen hab ich Termin zur ALG 2 Antrag abgabe aber ich glaub kaum das die dort was machen können auch wenn die sehen das es vorne und hinten nicht reichen kann... Hat jemand eine Idee wie ich noch an mein Geld komm ? Vielleicht eine beschwerde an die Dienstaufsichtbehörde ?! |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Tut mir leid, aber da hast Pech gehabt: ALG II gibt es erst ab Antragstellung, und du kannst sicher nicht beweisen, daß du vom Arbeitsamt SB eine falsche Antwort bekommen hast, oder? Oder war jemand bei diesem Gespräch dabei, der das bestätigen könnte? Einen Widerspruch würd ich zwar trotzdem schreiben, sobald du den ALG I Bescheid hast - aber er wird wahrscheinlich abgelehnt werden. Ich kann dir nur raten: lies dich hier im Forum U 25 mal durch... aber auch in den anderen Foren lesen! Zu Eingliederungsvereinbarung und so weiter.... Wer nicht informiert ist, wird beschissen... ist leider so! Wichtig: nur alles schriftlich machen, Annahme immer auf einer Kopie bestätigen lassen, möglichst jemand als Beistand oder Zeuge mitnehmen, der Protokoll schreiben kann oder wenigstens so tut) keine Telefonnummer rausgeben, nichts sofort bzw vor Ort unterschreiben, immer darauf bestehen, daß du es mitnehmen willst um dir Rat einzuholen... |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Widerspruch würde ich auch probieren. Beschwerde natürlich ebenfalls. Es kann nicht sein, dass man über Fehlinformation (nicht genug gebildete Mitarbeiter bzw. Dienstanweisung - wer weiß) den Leuten ihr Recht auf Sozialleistungen beschneidet. In anderen Konstellationen gibt es ja auch eine Rückgewährung (http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf). Ich verweise dabei mal auf die §§ 27 - 28 SGB X, im Zweifelsfall aber bitte einen Anwalt zurate ziehen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.071
| Zitat:
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Und das gelte also nicht nur bei Ablehnung des ALG-I-Antrages, sondern auch bei Bescheidung von Leistungen, die den Lebensunterhalt nicht decken? Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Ob dann dies hier gilt? --> Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4
| Da ich das erste mal in meinem Leben mit Arbeitslosigkeit konfrontiert bin dachte ich natürlich auch wenn er das sagt wirds ja wohl stimmen ich hatte ja keine ahnung ![]() Der AA Mitarbeiter hat mir vom Zuschuss AA auch erst erzählt wo ich ihn drauf Ansprach das erste was ich zu hören bekam war woher ich sowas wüsste. Ich find das ne ganz schöne frechheit da es wohl kaum möglich sein wird von 300 Euro das Leben und Wohnung bezahlen zukönnen Naja ich werd morgen bei Antragsangane gleich mein problem Schildern und Widerspruch einlegen mit dem Paragraphen. Eine Beschwerde am besten an die Diensaufsichtbehörde oder übers AA an den Teamleiter ? Danke schonmal für die Hilfe Mal schaun was morgen rauskommt.. Ich werde berichten |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| Die Angestellten vom Arbeitsamt haben oft keine Ahnung. Mir wurden von meinem Nebenjob auch nur 165 Euro Freibetrag gewährt, obwohl ich den Job schon zig Jahre hatte. Da kam auch so was wie: Woher wissen sie das? Die andere meinte, das schon mal gelesen zu haben, aber nicht anzuwenden. Mir wurde dann der höhere Freibetrag gewährt, obwohl ich damals solche Foren noch nicht kannte - bzw gab es die eigentlich schon vor 2004? Aber auch damals wurden schon viel zu viele um ihre Leistung betrogen - genau so wie jetzt bei Hartz IV |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Beschwerde geht an die für deine ARGE zuständige Regionaldirektion. Außerdem kannst du sie auch an die Zentrale in Nürnberg schicken: Service-Haus.Kundenreaktionsmanageme...eitsagentur.de Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4
| Also ich hab mittlerweile mein Antrag abgegeben das mit der zu späten Antragstellung auf ALG 2 hätten die prüfen wollen wäre wohl auch irgendwie möglich gewesen. Wo meine Sachbearbeiterin aber auffiel das ich mein Gehalt für August im September erhalten habe wurde dies aber sofort wieder Gestoppt. Da ja so mein Geld für September mit Alg 1 gereicht hätte zum Leben. Ist das rechtens ??? Ein Kollege meinte zu mir auch das ist nicht rechtens.. |
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es zählt leider das Zuflußprinzip: doch, es ist rechtens |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4
| Ich krieg ja aber Alg 1 und Alg 2 zuschuß Alg 1 krieg ich ja aber für den Monat rückwirkend gezahlt richtig ? Mir wurde ja gesagt ich konnte den September von Ausbildungsvergütung + Alg 1 für September leben leben. Jetzt krieg ich ja Arbeitslosengeld 1 erst wieder Anfang November rückwirkend für Oktober soll ich den Monat Oktokber nur von mein kleinen ALG 2 Zuschuss leben ? |
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