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Alt 20.09.2008, 20:52   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 4
Standard Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Hallo,

wie lange hat eigentlich die ARGE Zeit, um Widersprüche zu bearbeiten und darüber zu entscheiden?

Weiter noch eine Frage, ich habe um eine Kopie der über mich erfassten Daten und des Gespräches mit dem pers. Ansprechpartner gebeten.
Dies habe ich schriftlich getan, persönlich abgegeben und mir die Abgabe bestätigen lassen.
Leider bekomme ich keine Antwort und warte nun schon über 14 Tage auf irgendeine Antwort der ARGE.

Wie lange muss man warten bzw. wie kann ich der Einsicht die über mich gemachten Notizen und Daten in Kopie einfordern?
Das wäre nämlich wichtig für mich, da ich die wahrheitsgemäße Erfassung und die wahrscheinliche Beurteilung meiner Person gerne überprüfen möchte.
Wie hoch liegen im Üblichen die Kosten pro Kopie. Ich hatte mal gelesen, dass max. 0,50 Cent pro Kopie genommen werden dürfen.

Vielen Dank und Grüße
Fotoz ist offline  
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Alt 20.09.2008, 21:30   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Zitat von Fotoz Beitrag anzeigen
Hallo,

wie lange hat eigentlich die ARGE Zeit, um Widersprüche zu bearbeiten und darüber zu entscheiden?

3 Monate

Weiter noch eine Frage, ich habe um eine Kopie der über mich erfassten Daten und des Gespräches mit dem pers. Ansprechpartner gebeten.
Dies habe ich schriftlich getan, persönlich abgegeben und mir die Abgabe bestätigen lassen.
Leider bekomme ich keine Antwort und warte nun schon über 14 Tage auf irgendeine Antwort der ARGE.

Dann mahn einen Termin zur Akteneinsicht an, setz ne Frist

Wie lange muss man warten bzw. wie kann ich der Einsicht die über mich gemachten Notizen und Daten in Kopie einfordern?

Wenn du Akteneinsicht hast, kannst du dir kopieren lassen, was du brauchst - abfotografieren wär auch ne Möglichkeit ;-)

Das wäre nämlich wichtig für mich, da ich die wahrheitsgemäße Erfassung und die wahrscheinliche Beurteilung meiner Person gerne überprüfen möchte.

Gibts denn irgendwelche Probleme?

Wie hoch liegen im Üblichen die Kosten pro Kopie. Ich hatte mal gelesen, dass max. 0,50 Cent pro Kopie genommen werden dürfen.

Ja, stimmt
schau auch mal hier
 
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Alt 20.09.2008, 21:33   #3
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Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Akteneinsicht ist sinnlos, da du nur eine frisierte Akte vorgelegt bekommen wirst...
Hartziger ist offline  
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Alt 20.09.2008, 21:39   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Akteneinsicht ist sinnlos, da du nur eine frisierte Akte vorgelegt bekommen wirst...
Hast ne Glaskugel oder bist arbeitsloser Wahrsager?
 
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Alt 21.09.2008, 00:02   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.434
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Entspricht meinen Erfahrungen

Da wird von ARGE einfach mal "Schutzinteresse von Dritten" behauptet.

Also kennt ARGE die Verpflichtungen zu Datenschutz und -sparsamkeit.

Bleibt nur die Frage zu klären warum dieses so unterschiedlich gehandhabt wird.
kleindieter ist offline  
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Alt 21.09.2008, 18:05   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Danke für eure Infos.

Wenn ich keine Probleme in der Erfassung des Gespräches und meiner Daten sowie den Gesprächsablauf vermuten würde, dann würde ich ja gar nicht auf die Idee kommen, um zumindest darüber eine Auskunft in Form einer Kopie des erfassten Gespräches zu bekommen.
Dies hatte ich schon einmal gefordert (schrft. und über Vorgesetzte) und bekommen. Und im Unterton wurde ich dann als Querulant dargestellt. Ganz nett mit Worten wie, -tritt energisch auf- etc. umschrieben. Da ich denke, dass solche Umschreibungen ganz bestimmte Kunden in eine Ecke stellen sollen, damit man gleich beim Profilaufruf die Vorgehensweise einrichten kann.
Über spezielle Codes die verwendet werden gar nicht zu reden.

Leider denke ich auch, dass man Akten bei Bedarf frisiert, um sich nicht angreifbar zu machen.
Aber trotzdem will ich dort den Leuten ganz einfach signalisieren, dass ich aufmerksam diese Dinge registriere, auch wenn ich denen unbequem bin.
Das Abändern der Akten kann ich momentan nicht nachweisen, frage mich aber, wie es (straf-)rechtlich zu verfolgen ist.
Denn wie auf jeder schriftlichen Aushändigung von z. Bsp. EGV steht ja -Im Auftrag der ARGE-
Das ist leider der zweite Punkt, da sich hinter diesem Vermerk die Mitarbeiter bei rechtswidrigen Dingen verstecken dürfen, auch wenn ihnen die Rechtswidrigkeit und Vorsätzlichkeit ihrer Handlungen bekannt sind.
Jedem, der sich im "normalen Leben" rechtswidrig verhält kann sich leider nicht auf den "Chef" berufen und behaupten, ich ja nur im Auftrag meines Chefes zu Schnell gefahren und ohne die Maut zu bezahlen. (Übrigens ein echter Fall, bei dem der bereits gekündigte Fahrer die fälligen Mautgebühren incl. Strafe von fast 1000€ nachzahlen musste.)

Also noch mal eine Frist um die Einsicht/Kopieen zu erhalten.
Fotoz ist offline  
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Alt 21.09.2008, 18:24   #7
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 275
Standard AW: Berarbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

In Zukunft bitte unbedingt mit Beistand zur Arge gehen! Der kann dann die Gesprächsinhalte protokollieren.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 27.09.2008, 19:08   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

wie lange hat eigentlich die ARGE Zeit, um Widersprüche zu bearbeiten und darüber zu entscheiden?

3 Monate


Sind diese 3 Monate Bearbeitungsdauer vorgeschrieben oder nur eine ungefähre Angabe??

Frag nur weil es bei meiner Tochter vom Januar bis jetzt gedauert hat und eigentlich auch nur auf Drängen der für sie zuständigen Dame vom Amt endlich entschieden wurde.
chaosohneende ist offline  
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Alt 27.09.2008, 20:23   #9
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Benutzerbild von biddy
 
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Beiträge: 2.645
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Sind diese 3 Monate Bearbeitungsdauer vorgeschrieben oder nur eine ungefähre Angabe??
Es ist im Sozialgerichtsgesetz geregelt:

Zitat:
§ 88 SGG

[Untätigkeitsklage]


(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
SGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Es ändert aber nichts daran, dass es in der Regel länger dauert und die Gerichte selbst nach Untätigkeitsklage den ARGEn noch einmal eine gewisse Bearbeitungszeit lassen ... Bei mir hat's auch erst mit Anwalt geklappt; es ist zum Haare ausreißen.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 28.09.2008, 09:41   #10
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Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

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catwoman666666 ist offline  
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Alt 30.09.2008, 23:52   #11
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Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Köln
Beiträge: 22
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Ich habe im September 2007 einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Arge eingereicht dessen Bearbeitung 11,5 Monate gedauert hat. Bekam im September 2008 Die Mitteilung, daß meinem Widerspruch stattgegeben wurde, nur Kohle habe ich noch keine.

Lange 3 Monate.
__________________
Stehe als Begleitung bei Besuchen der ARGE gerne zur Verfügung.
56er ist offline  
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Alt 01.10.2008, 03:23   #12
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Zitat von 56er Beitrag anzeigen
Ich habe im September 2007 einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Arge eingereicht dessen Bearbeitung 11,5 Monate gedauert hat. Bekam im September 2008 Die Mitteilung, daß meinem Widerspruch stattgegeben wurde, nur Kohle habe ich noch keine.

Lange 3 Monate.
Dabnn würd ich denen eine Frist setzen... und mich in dieser Frist erkundigen wie ich mir mein Geld am schnellsten hole.
 
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Alt 05.10.2008, 10:33   #13
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Benutzerbild von JAMBALAJA
 
Registriert seit: 25.09.2008
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Beiträge: 44
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Hallo zusammen

Ich habe am letztem Donnerstag meine Akten durch forstet, und wollte 12 Seiten als Kopie haben die SB sagte das müsste Sie erst mit der Rechtsabteilung klären ob ich die Seiten haben könnte. gibt es für mich die Möglichkeit auf die Kopien zu bestehen ??????



lg
__________________
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JAMBALAJA ist offline  
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Alt 05.10.2008, 12:01   #14
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Zitat von JAMBALAJA Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

Ich habe am letztem Donnerstag meine Akten durch forstet, und wollte 12 Seiten als Kopie haben die SB sagte das müsste Sie erst mit der Rechtsabteilung klären ob ich die Seiten haben könnte. gibt es für mich die Möglichkeit auf die Kopien zu bestehen ??????



lg
Wenn du bereit warst die Kopien zu bezahlen hätte man sie dir machen müssen.
 
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Alt 05.10.2008, 13:29   #15
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Benutzerbild von JAMBALAJA
 
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: NRW
Beiträge: 44
Standard AW: Bearbeitung Widerspruch und Einsicht in Akten

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Wenn du bereit warst die Kopien zu bezahlen hätte man sie dir machen müssen.

das habe ich deutlich zu erkennen gegeben das ich das bezahle würde , doch die SB sagte nur das müsste Sie erst mit der Rechtsabteilung besprechen.ob Sie die Sachen herausgeben könnte. Hinzu kommt es waren Unglaubliche Vermerke zu sehen zb ein Kündigungsschreiben unser alten Wohnung von unseren EX Vermieter seinem Anwalt , wo drauf die SB einen Vermerk auf der Rückseite machte " wir hätten uns Vertragsbrüchig verhalten " darauf habe ich die SB angesprochen wie man darauf kommen würde so einen Vermerk zu machen man kennt doch gar nicht die hintergründe.
__________________
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JAMBALAJA ist offline  
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