Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Allgemeine Fragen

OWig; in Forum: Information; Hallo Zusammen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdacht einer OWiG wurde, vor Erlass eines Busgeldbescheids,eingestellt. Wer übernimmt die Kosten, die dem Betroffenen durch einen Rechtsanwalt entstanden sind? Die Behörde hat einen ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Allgemeine Fragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags:

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 17.09.2008, 11:20   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard OWig

Hallo Zusammen,

ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdacht einer OWiG wurde, vor Erlass eines Busgeldbescheids,eingestellt. Wer übernimmt die Kosten, die dem Betroffenen durch einen Rechtsanwalt entstanden sind?
Die Behörde hat einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 63 SGB X abgelehnt. Sie beruft sich hierbei auf
1.die Vergütungsrechnung wurde nicht im Zusammenhang mit einem Widerspruch sondern im Ermittlungsverfahren nach dem Gesetzt über Ordungswidrigkeiten gestellt.
2. § 170 Abs.2 Satz 1 StPO i.v.m. § 46 Abs.1 OWiG und weist weiterhin darauf hin, das das Verfahren bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt wurden ist und somit § 9 Abs 1 StrEg i.V.m§ 110 Abs.1 OWiG nicht anzuwenden sei.

Hat jemand von euch schon damit Erfahrung gemacht?

LG
ramona34

Geändert von ramona34 (17.09.2008 um 11:29 Uhr). Grund: Weitere Ausführungen
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 16:46   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: OWig

Keine Erfahrungen?

LG
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 18:25   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.955
Standard AW: OWig

Konnte der RA keine Beratungshilfe abrechnen?
__________________
Gruß
vagabund
.................................................. ..................................
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06


Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
vagabund ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 19:06   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: OWig

Hallo vagabund,

nein leider nicht. Und der Rechtschutz umfaßt keinen allgemeinen OWiG-Rechtsschutz.

Es ist ja nun leider so wie es ist. Und ich bin der Meinung das die Kosten von der Behörde erstattet werden müssen, da das Ermittlungsverfahren eingestellt wurden ist.

LG
ramona.u
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 11:49   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: OWig

Hallo nochmals,

gegen den oben Aufgeführten Ablehungsbescheid hatte ich Widerspruch eingereicht. Dieser wurde nun abgelehnt.

Die Gründe der Ablehnung beziehen sich im wesentlichen auf folgendes:
§ 170 Abs. 2 S. 2 OWiG i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG oder § 47 Abs. 2 S.2OWiG
sowie § 9 Abs. S. 4 StrEG i.V.m. § 110 Abs.1 OWiG
Weiterhin wird zur Begründung auf das "Handbuch des Bußgeldverfahrens", (Raimund Wieser) auf Seite 330-331 verwiesen.

Hat jemandf dazu noch einen Rat?

LG
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verjährung nach §31 OWIG bezüglich 1 Buch Sozialgesetzbuch §66 1.1.2 corni ALG II 1 19.02.2008 18:09
Ordnungwidrigkeit nach §55 OWIG Domenik9382 Allgemeine Fragen 1 02.04.2007 20:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:55 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland