| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: gezahlt, hat, jobcenter, tun, zuviel |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 40
| Hallo mal wieder. Und noch ein Fragezeichen in meinem Kopf. Nachdem ich ja schon Phasen hatte, wo mir das JobCenter trotz gültigem Bescheid kein Geld gezahlt hat (habe ich dann nur durch Penetranz erhalten), jetzt mal der umgekehrte Fall. Ich habe Anfang des Jahres mehrere kleine Beträge, ohne Angabe des Verwendungszwecks, und im Juni 08 sogar fast den doppelten monatlichen Betrag vom JobCenter erhalten - mittlerweile summiert sich die "Überzahlung" auf etwa 1600 Euro. Muss ich das JobCenter darauf aufmerksam machen, oder wie verhalte ich mich? Außerdem zahlt das JobCenter einen kleinen Betrag monatlich mehr für Miete, weil ich angeblich eine Betriebskostenerhöhung eingereicht habe (was aber gar nicht stimmt!) Meinem Widerspruch dagegen wurde nur lapidar entgegnet, dass ich entgegen meiner Aussage sehr wohl eine Betriebskostenerhöung eingereicht hätte! Meiner Aufforderung, mir nachzuweisen, wie sie an diese "Erhöhung" gekommen sind, wurde nicht nachgekommen (seit 3 Monaten nicht). Was sagt man dazu? |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 536
| Zitat:
Grüße Zid
__________________ Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen. Anderson, Gillian *1968 | |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Ist Deine Frage ernst gemeint? Ja natürlich musst Du die ARGE darauf aufmerksam machen und nachfragen wie es zu den Zahlungen kommt, denn eine doppelte Zahlung muss auffallen und ist Dir ja auch aufgefallen Ausgeben darfst Du das Geld erstmal auf keinen Fall |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Wenn die Zahlungen nicht durch Täuschung, Nötigung oder Bestechung erreicht wurden, sondern allein auf Fehlern der ARGE beruhen, muß er das Geld, sofern es ausgegeben wurde, nicht zurück zahlen. Soviel ich weiß, gibt es dafür auch schon Urteile. Die ARGE macht keine Fehler. Der Empfänger hat noch nie die Bescheide verstanden und als gottgegeben hingenommen. Schließlich weiß die Behörde, was sie tut. Warum soll der HE mehr von den Bescheiden verstehen, als die Sachbearbeiter?
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Damit kommst Du nicht durch, wenn ich statt 351 Euro auf einmal das doppelte überwiesen bekomme sehe ich das etwas falsch gelaufen ist, man hat eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht, man muss auf jeden Fall bei der ARGE nachfragen, wenn die schriftlich bestätigen die Summe ist okay weil es sich um eine Nachzahlung etc. handelt dann ist man auf der sicheren Seite Aber einfach Überzahlungen jeden Monat hinnehmen und nicht melden, das wird bei Gericht keinen guten Eindruck machen |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rückforderung von zuviel gezahltem ALG-II | Emma2004 | ALG II | 16 | 07.02.2008 18:19 |
| Rückzahlung zuviel erbrachter Leistung??? | Schnegge | ALG II | 12 | 26.01.2008 01:03 |
| Mit welchem Betrag muß zuviel gezahlte Leistung zurück gezahlt werden | Micky | Allgemeine Fragen | 7 | 04.12.2007 13:32 |
| Deutschland feiert zuviel | wolliohne | Soziale Politik / politisches Zeitgeschehen | 1 | 02.10.2007 02:41 |
| zuviel ALG2 bezahlt? | glamourkitty | ALG II | 8 | 02.11.2006 22:37 |