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| Tags: alg, sozialgeld |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik mit meinem Problem. Ich versuche mich kurz zu fassen januar 08 versucht einen ALG 2 Antrag zu stellen, wegen zu viel Vermögen kein Antrag stellen können, sondern mußte von meinem Vermögen leben. bis 31.12.07 ALG bezogen Am 15.3.08 einen Teilzeitjob bekommen, mit Aussicht auf einen Vollzeitjob zum 1.6.08. Seid dem 25.4.08 an Leukämie erkrankt und stehe seid dem unter Chemotherapie. Vom AG gekündigt zum 3.6.08. Da ich bis dahin als Teilzeitkraft gearbeitet habe demendsprechend wenig Krankengeld. Da ich seid April die meiste Zeit im KH war, konnte ich gestern erst zum Amt (ich mußte persönlich erscheinen).Ich bin erst zum Sozialamt und wollte Sozialgeld beantragen, dort fragte man mich ob ich den je wieder arbeiten gehen kann. Worauf ich sagte das ich das jetzt noch nicht wüßte ich bin ja noch in Therapie. Dann sagte man mir das mir dann wohl kein Geld von dort zusteht, ich müßte ALG 2 beantragen. Dort war ich dann heute. Dort wurde ich gefragt ob ich denn drei Stunden täglich arbeiten kann Ich erklärte ihm dann das jetzt eine Knochenmarktranplantation ansteht, er zuckte mit den Schultern und meinte das soll ich dem Amtsarzt alles erklären. Er erwähnte dann noch nebenbei, das meine Wohnung zu groß und zu teuer sei, worauf ich sagte das ich das jetzt eh nicht ändern kann und auf Grund meiner Erkrankung noch nicht mal staub putzen darf, geschweige denn umziehen.Jetzt meine Fragen. Was bekomme ich den nun ALG 2 oder Sozialgeld. ich wohne 23 Jahre in meiner Wohnung, kann man dann einfach verlangen, das ich ausziehe, zum jetzigen zeitpnkt kann ich noch nicht mal eine neue suchen, weil ich immer wieder im KH sein werde. Habe ich noch Anrecht auf den befriesteten Zuschlag, da ich ja bis 31.12.07 ALG bezogen habe. Ich bin alleinstehend und 46 Jahre alt Es wäre schön wenn mir jemand helfen kann. LG Martina |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ich nehme an, das Wort "Sozialgeld" verwirrt dich. Sozialgeld ist nicht das Gleiche wie Sozialhilfe. Allerdings hatte ich bisweilen gedacht, Sozialgeld ginge vornehmlich an Kinder. Ich allerdings weiß auch nicht genau, wer zuständig ist. Um nicht weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden, vielleicht einfach einen Antrag auf ALG II stellen. Mit der Abelehnung in der Hand müssen andere Ämter reagieren. Aber warte noch auf andere Antworten hier. Was den Aus-/Umzug betrifft: In Berlin ist es so, dass die lange Wohndauer mit in Betracht gezogen wird (dort (PDF) werden 15 Jahre Minimum erwähnt). Ich wünsche dir viel Kraft für die nächste Zeit, Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Hallo hat denn sonst niemand eine Idee. LG Martina |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Eines von beiden musst Du schriftlich beantragen, entweder Sozialhilfe oder ALG II - wobei ich denke letzeres ist richtig- insofern hat Mario alles geschrieben Erst wenn Du eine schriftliche Ablehnung hast kannst Du weiter reagieren Du wirst allerdings zum Amtsarzt müssen um die Erwerbsfähigkeit feststellen zu lassen |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Zitat:
Liebe Martina, ich meine, daß Du zunächst ALG II sog. Hartz IV (SGB II) beantragen musst. Hartz IV bekommt, wer noch arbeitsfähig ist und zwar mind. 3 Std./Tag. Grundsicherung zum Lebensunterhalt, also Sozialhilfe (SGB XII) erhält man erst dann, wenn man entweder (Erwerbsminderungs-) Rente bezieht oder wenn ein Gutachter der ARGE Dich als erwerbsmindernd (und zwar länger als 6 Monate und unter 3 Std.) eingestuft hat. Dann würde ich mich in Deiner Situation an den VDK wenden. Beim VDK kann man auch online Mitglied werden. Dann dort anrufen und Termin ausmachen. Hingehen und Deine gesamte Situation schildern. Nimm alles dort mit hin (Arztberichte, Arztadressen usw.). Ich bin beim VDK und kann ihn nur empfehlen. Die haben sehr gute Juristen dort. Hier der direkte Link: Sozialverband VdK Deutschland - Mitglied werden! Und noch ein Tip, weiß nicht, ob Du ihn gebrauchen kannst: In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es ein Sozialbürgerhaus oder aber einen sogenannten "Allgemeinen Sozialdienst", Caritas oder andere soziale Einrichtungen. Wenn es dort nichts gibt, dann in die der nächstgelegenen Stadt suchen (Rathaus, Gemeinde etc). Bei uns in München ist es z.B. so, daß die Sozialdienstmitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes nach Straße und Hausnummer für München eingeteilt sind. Heißt, das jeder Bürger in der Stadt im Grunde genommen seinen eigenen - für ihn zuständigen - Sozialdienstmitarbeiter hat. Evtl. brauchst Du ja Hilfe wegen Deiner Krankheit. Sozialdienstmitarbeiter wissen z.B. auch sogenannte "Nachbarschaftshilfen". Der für Dich zuständige Sozialdienstmitarbeiter kennt z.B. auch Stiftungen wo er einen Stiftungsantrag für Dich stellen kann z.B. für eine Haushaltshilfe, für eine kaputte Waschmaschine, für dringend notwendige Reparaturen in der Wohnung, für evtl. längst überfällige Malerarbeiten usw. Der Antrag wird Dir in der Regel vom Sozialdienstmitarbeiter zum Ausfüllen gegeben. Den Antrag muss man dann an den Sozialdienstmitarbeiter zurückgeben mit allen erforderlichen Unterlagen und natürlich auch komplett ausgefüllt. Desweiteren ist normalerweise auch ein Kostenvoranschlag beizufügen oder eben ein dementsprechendes Angebot. Der Sozialdienstmitarbeiter verfasst dann eine sozialpädagogische Stellungnahme und sendet alles zusammen an die jeweilige Stiftung. Dauert zwar ein bisschen - aber immerhin .... Also - einfach mal erkundigen und nachfragen - auch bei Caritas usw. Sowas gibt es fast überall. Und nicht abwimmeln lassen und schön brav fragen. Solltest Du Dich schwach fühlen wegen Deiner Krankheit, sodaß Du im Grunde momentan zu nichts im Stande bist, kannst Du Dich an das Amtsgericht wenden bezüglich eines "gesetzlichen Betreuers" für bestimmte Dinge - z.B. mit dem Behördenkram - der Dich im Alltäglichen unterstützen, Dir helfen kann, Behördengänge für Dich unternimmt und (auch) Einiges in Deinem Namen durchboxen kann. Gesetzliche Betreuung heisst nicht, daß man "irre" sein muss. Gesetzliche Betreuung kann man erhalten, wenn man selbst nicht dazu im Stande ist (z.B. wenn man rechts nicht unterschreiben kann, weil man sich den Arm gebrochen hat usw.) Hoffe sehr, daß ich Dir ein wenig helfen konnte und wünsche Dir alles Gute. Versuch positiv zu denken. Wünsche Dir viel Kraft und werd bald wieder gesund!! Liebe Grüße Geändert von Muci (24.08.2008 um 14:33 Uhr). | |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Vielen Dank für eure Antworten Ich habe letzte Woche einen ALG 2 Antrag gestellt. Dort wo ich den Antrag abgegeben habe hat man mir das auch so erklärt in Bezug auf dem Amtsarzt. Was mein Problem ist, das ich überall mit Mundschutz hin muß um mich mit meinem im Moment sehr schwachem Immunsythem nirgendwo anzustecken. Das ist sehr belastend. Da ja niemand anders für mich zum Amtsazrt gehen kann muß ich da dann ja auch schon wieder total vermummt hin. Ich habe jetzt eine Vollmacht ausgestellt damit wenigstens jemand anders für mich z: B. zum Amt gehen kann. Ich kann das alles nicht verstehen im habe Leukämie, bin noch mitten in der Therapie, wer etwas logisch überlegen kann kommt doch wohl von selber drauf das ich noch nicht mal 10 min arbeiten gehen könnte. Was ist das doch alles zum Trotz allem werde ich positiv denken, ist doch logisch LG Martina |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Wenn Du nicht in der Lage bist zum Amtsarzt zu gehen, stellt Dir Dein behandelnder Arzt ein entsprechendes Attest aus |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 263
| lilifee, Dich hat es ja hart erwischt. Versuch es doch erst einmal mit einen Rentenantrag. Oder hast Du da keine Möglichkeit? Auf alle Fälle alles Gute, und ich hoffe für Dich, das sich alles so dreht, wie Du es Dir wünscht.
__________________ Alles was ich hier nieder schreibe ist einzig und allein meine persönliche Meinung |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Zitat:
Empfehlung: Krank schreiben lassen, da Du ja krank bist und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ARGE senden. Betreuung beim Amtsgericht beantragen (wegen Behördengänge usw.) und über VDK Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung beantragen. Liebe Grüße und versuch, daß Dir der ganze Mist mit den Behören am A.... vorbei gehen kann. Das soll Dein Betreuer, VDK für Dich machen. Dann kannst Du Dich voll und ganz auf Dich selbst konzentrieren und gesund werden Martina. Und ausserdem Martina: Du hast ja nun auch ins Forum gefunden. Wir alle sind ja auch noch da ..... | |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| @ lilifee Zunächst einmal alles gute für Dich. Ja, es ist scheinbar mittlerweile Tatsache, daß kranke Menschen um ihr Geld fürchten müssen. Eine ganz miese Masche. Mit einem Rentenantrag wirst Du derzeit nicht durchkommen, da deine Therapie noch nicht abgeschlossen ist und Du auch noch zur Anschluß-Reha sollst. Um eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA wirst Du nicht herum kommen. Freue dich darauf ist so richtig nett da. Noch niemals wurde ich von einem Arzt derart demütigend behandelt. Dieser wird dann feststellen, weniger als 3 Stunden arbeitsfähig, länger als 6 Monate aber nicht dauerhaft. Somit bist Du nach §8 SGBII nicht erwerbsfähig. Es liegt aber ein Fall nach § 125 SGB III vor. Dir steht somit ALG II zu. Bist dann aber gleich verpflichtet nach der medizinischen Therapie eine Reha zu absolvieren. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| @ Lilifee Hab hier noch was zum Betreuungsrecht gefunden: Das Betreuungsgesetz Bei der Betreuung handelt sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,2 Millionen Bürger betroffen. .................Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht). Hier können der Betroffene selbst einen Antrag stellen ..... Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist. Diese Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Hier der Link dazu: Gesetzliche Betreuung - Was heißt das? Du kannst auch einen Betreuer beim Amtsgericht vorschlagen. Allerdings wäre wichtig, daß sich dieser Betreuer eben in Deiner Angelegenheit gut auskennt. Ansonsten wird Dir - wenn Du willst - ein Betreuer vom Amtsgericht gestellt (der sich in der Regel in diesen Dingen auskennt). |
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| | #12 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.390
| Wenn Vermögen vorhanden ist, sollte man es tunlichst vermeiden Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen. Dort gelten andere Vermögensfreigrenzen. unter 60 Jahre 1600 EUR, über 60 Jahre2600 EUR] (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 a) der Vo zu § 90 SGB XII); kein geschütztes Kfz, wie im SGB II; Heranziehung Unterhaltspflichtiger, die im SGB II ausgeschlossen sind
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Hallo Martin Ja das habe ich schon nachgelesen. Ich habe noch eine Lebensversicherung und mein Auto, ich falle damit über diese Grenze. Ich habe aber auch gelesen, das es Härtefallregeln ( Krankheit, Behinderung )gibt, hast du da schon mal was von gehört. Ich bin seid meiner Erkrankung zu 100% Schwerbehindert. @ Murci Ich werde mir das mit der VDK mal in Ruhe ansehen und schön das ihr alle da seid.... Danke an alle anderen für die Tips, mal sehen was zu machen ist . LG Martina |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Ich wünsch' Dir mal eben alles Gute, Martina .... und dass Du die Krankheit bewältigst bzw. ... ich kann aus mangelnder Erfahrung nicht sagen, ob der bessere Weg ist, sie zu bekämpfen oder sie nicht als Feind zu sehen und sie einen nur ein Stück des eigenen Weges begleiten zu lassen. Kraft hast Du, sonst wärst Du ja nicht hier.
__________________ LG biddy |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 256
| Hallo Martina, leider kein Tipp von mir, aber einfach nur alles Gute
__________________ Woke up to a world that I am not a part except when I can play it stranger. |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2007 Ort: Dorsten
Beiträge: 38
| Hallo alle zusammen, ich wollte euch nur eben bescheid sagen das mein Bewilligungsbescheid heute gekommen ist. Ich bekomme jetzt ergänzedes ALG 2, oh man bin ich froh das das geklappt hat.Den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II bekomme ich noch bis Ende des Jahres und ab nächstes Jahr dann die hälfte. Ob ich jetzt noch zum Amtsarzt muß weiß ich garnicht. Die Mitteilung das meine Wohnung zu teuer ist war auch dabei (54 Euro) LG Martina |
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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