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Alt 31.07.2008, 01:47   #1
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Registriert seit: 09.07.2007
Beiträge: 65
Standard Ist eine Arge bzw. JobCenter rechtlich eine Behörde?

Hier eine Grundsatzfrage.

Immer wieder liest und hört man, dass eine Arge oder ein JobCenter offiziell gar keine rechtliche Behörde ist?

Nach § 31 SGB X ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist....

Wenn eine Arge oder JobCenter rechtlich gar keine Behörde wäre, dürfte sie doch auch keine Verwaltungsakte erlassen. Oder?


Hugo
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Alt 31.07.2008, 07:08   #2
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Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
Standard AW: Ist eine Arge bzw. JobCenter rechtlich eine Behörde?

Zitat:
Zitat von Hugo5 Beitrag anzeigen
Hier eine Grundsatzfrage.

Immer wieder liest und hört man, dass eine Arge oder ein JobCenter offiziell gar keine rechtliche Behörde ist?

Nach § 31 SGB X ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist....

Wenn eine Arge oder JobCenter rechtlich gar keine Behörde wäre, dürfte sie doch auch keine Verwaltungsakte erlassen. Oder?


Hugo
Das ist richtig! Wenn man den Herrschaften genügend Intelligenz und Raffinesse unterstellt, könnte man annehmen, dies sei deshalb so konstruiert, um für die "Kunden" alles möglichst kompliziert und undurchschaubar zu machen.

Nicht umsonst wurde diese Oranisationsform vom BVG für verfassungswidrig erklärt.

Das kann man nun eigentlich bei jedem Gespräch und jedem Schreiben mit einfließen lassen.

Ungefähr so:

"Da Sie, wie vom BVG unlängst festgestellt, auf verfassungswidriger Rechtsgrundlage agieren, erwarte ich von Ihnen eine besonders sorgfältige, der Verfassung und allen nachgeordneten Gesetzen voll entsprechende Bearbeitung meines Antrages/Anliegens."
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
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Alt 31.07.2008, 08:21   #3
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Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
Standard AW: Ist eine Arge bzw. JobCenter rechtlich eine Behörde?

ich ziehe da gerne den Brief des ARGE Geshcäftsführers, der mir geschrieben hat "die ARGE ist selbstständig und es gibt keine vorgesetzte Dienststelle" als ich meine Beschwerde dank Verweigerung der Ansprechdaten durch die ARGE mit "An die vorgesetzte Dienststelle der ARGE" adressierte und im verschlossenen Umschlag in der ARGE abgab.

Da mir Monate später vom gleichen Geschäftsführer der AA-Direktor als Adressat für meine neue Dienstaufsichtsbeschwerde* genannt wurde, scheint es doch Vorgesetzte zu geben. Und wenn eine Scheinbehörde bereits mit diesen miesen Tricks gegen verwaltungstechnsiche Laien arbeitet, dann stinkt es einfach.

Seitdem weise ich immer wieder darauf hin "Hat Ihre Antwort/Aussage die gleiche Qualität wie die Ihres Geschäftsführers zu der vorgesetzten Dienststselle/Kontrollstelle oder wie Ihre (FM) zu den schriftlich zugesagten und doch wieder verweigerten Fahrtkosten zur ARGE".
Ich wundere mich sowieso, daß noch kein Staatsanwalt eingreift. Denn Steuerverschwendung von € 24.000 an ALG-II druch die Stellensabotage der ARGE ist für mich untragbar - scheint aber legal zu sein, denn ALLE dulden es.
ALLE = ARGE, AA u. BA (Direktoren), Landrätin, Regierungspräsidium, BMAS Scholz, Merkel, Söder, Rüttgers, und andere Hetzer.

Es heißt dranbleiben und Federn sammeln - Teer kann erst kurzfristig gekauft werden :-)))

* Neue Dienstaufsichtsbeschwerde deshalb, weil er meine erste gegen seine Mitarbeiterin mündlich zurückgewiesen hat und der Teil gegen sich ist bis heute verdunstet. Stellt man allerdinsg eine zweite, ist es wie beim "verlorenen" Antrag - der neue zählt und der alte ist vergessen.
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 31.07.2008, 09:40   #4
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
Standard AW: Ist eine Arge bzw. JobCenter rechtlich eine Behörde?

Es gibt eine Übergangsfrist, wonach ARGEN als Behörde auftreten dürfen. Dies ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht festgelegt worden.

Am besten aml Urteil vom Dez. lesen. gibt es bei uns unter Urteile
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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