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| Tags: abfindung, gekuendigt, jahren, legastheniker, moeglich |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 372
| Zitat:
Das war wohl eher ein Vergleich als ein Urteil, oder? Ansonsten würde mich die rechtsgrundlage für die Abfindung interessieren! | |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2008 Ort: ich wohn´nicht mehr - ich lebe schon
Beiträge: 170
| Sobald ich das Ganze in Schriftform habe weiß ich genaueres Melde mich dann wieder Sam
__________________ altes Brot ist nicht hart -kein Brot, das ist hart ! |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
| Herzlichen Glückwunsch für Euch. |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 610
| Hallo Sam, erst einmal auch von mir recht herzlichen Glückwunsch zu eurem Erfolg. Nutzt aber auch bitte die jetzt verbleibende Zeit dafür, daß Menny ordentlich lesen und schreiben lernt. Er wird da nicht drum herum kommen (PC- Kenntnisse sind nun mal heutzutage notwendig und u.a. dafür wird er lese- und Schreibkenntnisse brauchen, egal, ob es ihm paßt oder nicht) und seht zu, daß sich Menny ordentlich bewirbt, denn in den Fängen des Amtes ist es nicht leicht. meint ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2008 Ort: ich wohn´nicht mehr - ich lebe schon
Beiträge: 170
| Guten Morgen @all ! @ladydi12 Das mit dem Lese/Schreib und PC-Kenntnissen gebe ich dir vollkommen recht. Zur Zeit befindet Menny sich in einem absoluten Tief, physisch, psychisch wie auch moralisch. Er verlässt noch vor 05:30 in der Frühe das Haus, weil um 06:00 Arbeitsbeginn. Wenn er dann heim kommt ist er total geschafft und am Ende – müde und erschöpft. In der Situation, in der er sich nun schon seit Ausspruch der Kündigung 06.08. aufgrund seiner Unbeholfenheit befindet, wäre es m. E. eine unzumutbare Härte für ihn gerade jetzt auch noch in einen nicht unerheblichen Lernprozess zu verwickeln. Sein Bildungsstand lässt ihn die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen als Unsereinem. Er schein z. Zt. viel zu verzagt um überhaupt aufnahmefähig zu sein . Sobald er sich aber etwas gefangen hat, werden wir das angehen. Wenn ich ihm eure Beiträge abends vorlese freut er sich wie ein kleines Kind und in seine Züge kommt so was wie Zuversicht auf. Das scheint mir im Augenblick die angesagtere Behandlungsmethode zu sein, weil es ihn auf baut. Vor allem aber, weil er dann schon mal selber sagt ; boah Alter, cool, ich muss schnellstens lesen lernen, damit ich hier mitreden kann. Eine bessere Motivation können wir ihm z. Zt. wirklich nicht bieten. Habt Dank für eure Anteilnahme Sam
__________________ altes Brot ist nicht hart -kein Brot, das ist hart ! |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 610
| Hallo Sam, Zitat:
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) | |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2008 Ort: ich wohn´nicht mehr - ich lebe schon
Beiträge: 170
| Guten Morgen @ all ! Hier wie versprochen den Schriftsatz. Es ist in der Tat ein Vergleich gemacht worden : . . . Es fand eine Güteverhandlung statt. Sie hatte folgendes Ergebnis: Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien zur güt*- lichen Beilegung des Rechtsstreits folgenden Vergleich: durch fristgemäße arbeitgeberseitige Kündigung, die auf betrieb- lichen Gründen beruht, mit dem 30.11.2008 beendet wird. 2. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis der Parteien ordnungsgemäß abgewickelt. 3. Die Beklagte zahlt an den Kläger als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach §§ 9 ff. KSchG eine Abfindung in Höhe von 7.000,00 € brutto. Der Anspruch auf Abfindung entsteht sofort und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien fällig. 4. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis, das diesen in seinem beruflichen Fortkommen nicht hin*dert. 5. Damit ist der Rechtstreit erledigt. Der Anwalt kotete allerdings 1.365,00 € Finde ich persönlich etwas happig ! Gruß Sam
__________________ altes Brot ist nicht hart -kein Brot, das ist hart ! |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 21.08.2008 19:57 | |
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