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| Tags: arbeitsl, beendet, dringend, lehre |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Asbach RP
Beiträge: 91
| Hallo es geht um meine Tochter sie wohnt in Köln hat da gerade Ihre Lehre beendet und nun Arbeitslos. Was kann sie alles beantragen. Muss es dringend wissen was ihr zustehen würde. Da sie zur Zeit Nur ALG I bekommt und dieser Betrag noch nicht mal die Miete abdeckt. Mfg Roadqueen |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| erstmal kann sie versuchen Wohngeld zu beantragen wenn sie eine eigene Wohnung hat, wenn das nicht ausreichen würde, dann zusätzliches ALGII |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Asbach RP
Beiträge: 91
| Danke für die schnelle Antwort Wohngeld will sie morgen beantragen, nur der SB von der ALG II Abteilung sagt zu ihr es geht nur ALG I oder ALG II beides geht nicht. Was ich nicht glauben kann. mfg Roadqueen |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.392
| Grundsätzlich hat sie aAnspruch auf ALG II, wenn das Geld nicht reicht. Allerdings habe ich Zweifel, ob diese Berechnung stimmt. Müsste man sich mal genau ansehen. Aber sie soll auf jeden Fall morgen zur Köln und sich jemand mitnehmen (ganz wichtig in Köln) und auf eine Eingangsbestätigung ihres Antrags bestehen. Falls es Probleme gibt soll sie sofort den Standortleiter verlangen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Wohngeld und ALG II geht nicht, entweder Wohngeld und ALG 1 oder ALG 1 und ergänzendenes ALG II |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 452
| Hallo, Zitat:
Regelsatz 347 € ( ab 01.07.08 351 € ) + angemessene Kosten der Unterkunft. Was in Köln angemessen ist, kann ihr nur die Arge in Köln sagen. Das ALG I wird nach Abzug der üblichen Freibeträge auf den Bedarf ALG II angerechnet. ALG II Rechner sind im Netz reichlich zu finden.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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