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Wie ist hier die Rechtslage?; in Forum: Information; Angenommen ein Erwerbsloser gläubiger (sagt man das hier so?) Muslim/Araber muß in einer Zwangsmaßnahme z.B. einen EEJ sich in einem Tierheim um Hunde und Katzen kümmern. Soviel ich weiß gelten ...

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Alt 10.06.2008, 13:38   #1
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie ist hier die Rechtslage?

Angenommen ein Erwerbsloser gläubiger (sagt man das hier so?) Muslim/Araber muß in einer Zwangsmaßnahme z.B. einen Ein-Euro-Job sich in einem Tierheim um Hunde und Katzen kümmern. Soviel ich weiß gelten ja Katzen aber besonders Hunde im Koran als unreine Tiere.

Wie sollte man sich da verhalten? Muss sich der Ausländische Mitbürger anpassen und auch evtl. Sanktionen bei einer Verweigerung in kauf nehmen?
 
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Alt 10.06.2008, 13:47   #2
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 13.077
Standard AW: Wie ist hier die Rechtslage?

Wenn es gegen religiöse Stten verstößt, braucht man so etwas nicht zu machen.

Genauso wenig muss man in einer evang. oder kath. Einrichtung arbeiten. Stichwort: Tendenzbetriebe.
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Martin

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Alt 10.06.2008, 13:52   #3
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.466
Standard AW: Wie ist hier die Rechtslage?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Wenn es gegen religiöse Stten verstößt, braucht man so etwas nicht zu machen.

Genauso wenig muss man in einer evang. oder kath. Einrichtung arbeiten. Stichwort: Tendenzbetriebe.
Und als Vegetarier/Veganer kann ich dann fleischproduzierende Arbeitsplätze begründet ablehnen?
Abgesehen davon, dass sich überhaupt keiner zu einem Ein-Euro-Job verdonnern lassen sollte, finde ich solche Regelungen schon wieder etwas seltsam :-)

Meint Richard
Richardsch ist offline  
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