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Zuschuss bei Niedriglohn?; in Forum: Information; Hallo an alle in diesem Forum, Ich habe mich um eine Stelle als Botenfahrer beworben, der Nettolohn würde so um die 950.- Euro liegen. Ich bin Verh. meine Frau Verdient ...
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Alt 10.06.2008, 06:04   #1
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Registriert seit: 16.09.2007
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Standard Zuschuss bei Niedriglohn?

Hallo an alle in diesem Forum,
Ich habe mich um eine Stelle als Botenfahrer beworben,
der Nettolohn würde so um die 950.- Euro liegen.
Ich bin Verh. meine Frau Verdient in etwa das gleiche,
besteht die möglichkeit für mich noch einen Zuschuss oder so beim AAmt zu Beantragen---bekomme derzeit noch ALG1 933.- Euro--habe vorher mehr als das doppelte Netto Verdient. Ich meine mal irgend etwas Gelesen zu haben das man für eine bestimmte Zeit noch einen Zuschuss bekommen kann wenn man unter seinem vorherigen Lohn liegt---oder bin ich da auf dem Holzweg?
un nix für ungut varina
varina ist offline  
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Alt 10.06.2008, 06:27   #2
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Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

das gilt für über 50jährige

Merkblatt 19
ela1953 ist offline  
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Alt 10.06.2008, 07:04   #3
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Registriert seit: 16.09.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 100
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

hallo ela, die stelle soll zum 01.07.2008 Besetzt werden--und genau an diesem tag werde ich 50----
varina ist offline  
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Alt 10.06.2008, 07:25   #4
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Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

dann passt das ja, :-)

wie genau das gefördert wird, steht alles in der Broschüre
ela1953 ist offline  
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Alt 10.06.2008, 07:45   #5
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Registriert seit: 16.09.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 100
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

ich habe schon mal gelesen, aber bei dem ganzen geschreibsel blicke ich nicht durch--werde mal beim AAmt Anrufen
varina ist offline  
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Alt 10.06.2008, 09:58   #6
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

Du köänntest Wohngeld beantragen.
Zuschüsse bei ALG 1 werden fast ausschließlich nur an den Arbeitgeber bezahlt. Kannst mit ihm ja mal sprechen. Er soll dir ein besseres Gehalt bezahlen (und nicht so einen Hungerlohn) und dafür bekommt er eine zeitlang einen Zuschuss von der Arbeitsagentur.
Du solltest dies natürlich auch vorher mit der Arbeitsagentur abklären.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 11.06.2008, 05:33   #7
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Registriert seit: 16.09.2007
Ort: Hessen
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Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

Hallo Martin, ja der "Lohn" ist nicht so doll-aber dafür hätte ich keine Fahrtkosten wäre sozusagen gleich um die Ecke.
Was mir aber etwas Kopfzerbrechen macht ist was ist wenn ich nach x Monaten wieder Arbeitslos werde(warum auch immer) und dann nach dem was ich dort Verdient habe das ALG1 Berechnet wird??????
un nix für ungut varina
varina ist offline  
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Alt 11.06.2008, 06:20   #8
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Benutzerbild von FrankyBoy
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

Zitat:
Zitat von varina Beitrag anzeigen
Hallo Martin, ja der "Lohn" ist nicht so doll-aber dafür hätte ich keine Fahrtkosten wäre sozusagen gleich um die Ecke.
Was mir aber etwas Kopfzerbrechen macht ist was ist wenn ich nach x Monaten wieder Arbeitslos werde(warum auch immer) und dann nach dem was ich dort Verdient habe das ALG1 Berechnet wird??????
un nix für ungut varina
Als 2004 genau über diesen Punkt in der SPD diskutiert wurde, habe ich noch WC`s Kommentar im Ohr, dass es genau dabei nicht zu Absenkungen kommen wird - habe jetzt länger versucht das zu recherchieren, finde dazu aber nichts belastbares hierzu. So wie ich unsere Bananenbieger kenne, findet man deshalb nichts mehr darüber weil: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern".
__________________
It`s not a toy it`s FrankyBoy
Unser Steuerrecht: Etwa 96.000
Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte.. und die Volksverräter reden von Globalisierung... wir haben mehr Steuergesetze als alle anderen zusammen!
FrankyBoy ist offline  
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Alt 12.06.2008, 10:17   #9
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Registriert seit: 16.09.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 100
Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

Für mich gibt es keine Entgeldsicherung mehr da ich keine 163 Tage mehr Anspruch auf ALG1 habe :(
varina ist offline  
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Alt 14.06.2008, 23:59   #10
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Standard AW: Zuschuss bei Niedriglohn?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Du köänntest Wohngeld beantragen.
Zuschüsse bei ALG 1 werden fast ausschließlich nur an den Arbeitgeber bezahlt. Kannst mit ihm ja mal sprechen. Er soll dir ein besseres Gehalt bezahlen (und nicht so einen Hungerlohn) und dafür bekommt er eine zeitlang einen Zuschuss von der Arbeitsagentur.
Du solltest dies natürlich auch vorher mit der Arbeitsagentur abklären.
Habe mich Erkundigt wegen Wohngeld, gibt nix
einzig der AG bekommt einen Zuschuss.
Ich habe den Job, auch wenn der Lohn eher Niedrig ist aber immer noch besser als Hartz IV oder?
Ich werde mal mit meinem neuen AG Reden wegen dem Zuschuss den er für mich bekommt,aber nicht gleich am ersten Tag.
un nix für ungut varina
varina ist offline  
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