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| Tags: trainingsmassnahme |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
| Ich habe mich in meinem erlernten Beruf(Maler u. Lackierer) beworben, und bekam positiven Bescheid.Der Haken war jedoch,dass der Chef der Firma sich beim Jobcenter meldete,und man beschloss,dass aus dem erhofften Arbeitsvertrag eine Trainingsmaßnahme für mich werden sollte. Davon habe ich nach drei Tagen erbrachter Arbeit erst erfahren.Ich habe sofort die Arbeit eingestellt!Die Firma besteht aus einem Malermeister,einem Gesellen und zwei Praktikanten(natürlich gesponsort vom Jobcenter).p.s. Ich bin 43 und habe dementsprechend Berufserfahrung! Herzlichst Jörni aus Berlin |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 5.966
| Entweder hat Dich die ARGe oder der Arbeitgeber geleimt. (wahrscheinlich beide). Frag mal nach, wessen Idee das mit der Trainingsmaßnahme war. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hast Du denn vor der Arbeitsaufnahme nichts Schriftliches mit dem AG vereinbart? Viele Grüße, angel |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
| Nein,es war eine mündliche Vereinbarung. Ich habe nach 3 Tagen diesen Antrag vom Jobcenter für die Trainingsmaßnahme bekommen. Diesen sollte ich dem "neuen" Arbeitgeber zum ausfüllen aushändigen.Dieses habe ich natürlich nicht getan! Gruß Jörni |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Und ich erwähne es immer wieder. Nur etwas schriftliches was man selbst in den Händen hat, zählt. Bitte, merkt euch das! Nur wenn ich einen schriftlichen AV in den Händen habe, fange ich zu arbeiten an. Davor mache ich keinen Finger krum, höchstens bei einem Probetag (aber nicht länger) wenn das gewünscht wird. Geändert von Hartziger (14.05.2008 um 11:29 Uhr). |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 2.227
| In diesem Fall liegt bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, der auch beide Parteien zu Ihren Leistungen verpflichtet. Arbeitsverträge sind immer auch wirksam, wenn Sie mündlich abgeschlossen wurden.Grundsätzlich gilt zunächst einmal das, was die Parteien vereinbart haben, ob nun mündlich oder schriftlich ist hier nicht erheblich. Ergo:Klagen
__________________ *Diese ganze wunderbare Welt gehört uns, aber nur, wenn wir richtig sprechen können. „Beweg’ dein Gehirn! Jetzt!“* Welle Erdball |
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