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Alt 13.05.2008, 17:04   #1
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Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
Böse Trainingsmaßnahme

Ich habe mich in meinem erlernten Beruf(Maler u. Lackierer) beworben, und bekam positiven Bescheid.Der Haken war jedoch,dass der Chef der Firma sich beim Jobcenter meldete,und man beschloss,dass aus dem erhofften Arbeitsvertrag eine Trainingsmaßnahme für mich werden sollte. Davon habe ich nach drei Tagen erbrachter Arbeit erst erfahren.Ich habe sofort die Arbeit eingestellt!Die Firma besteht aus einem Malermeister,einem Gesellen und zwei Praktikanten(natürlich gesponsort vom Jobcenter).p.s. Ich bin 43 und habe dementsprechend Berufserfahrung! Herzlichst Jörni aus Berlin
jörni ist offline  
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Alt 13.05.2008, 17:13   #2
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Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Franggn
Beiträge: 5.966
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Entweder hat Dich die ARGe oder der Arbeitgeber geleimt. (wahrscheinlich beide).

Frag mal nach, wessen Idee das mit der Trainingsmaßnahme war.
Sancho ist offline  
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Alt 13.05.2008, 17:22   #3
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Hast Du denn vor der Arbeitsaufnahme nichts Schriftliches mit dem AG vereinbart?

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 14.05.2008, 10:48   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Nein,es war eine mündliche Vereinbarung. Ich habe nach 3 Tagen diesen Antrag vom Jobcenter für die Trainingsmaßnahme bekommen. Diesen sollte ich dem "neuen" Arbeitgeber zum ausfüllen aushändigen.Dieses habe ich natürlich nicht getan! Gruß Jörni
jörni ist offline  
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Alt 14.05.2008, 11:27   #5
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Trainingsmaßnahme

Zitat:
Zitat von jörni Beitrag anzeigen
Nein,es war eine mündliche Vereinbarung.
Und ich erwähne es immer wieder. Nur etwas schriftliches was man selbst in den Händen hat, zählt. Bitte, merkt euch das!

Nur wenn ich einen schriftlichen AV in den Händen habe, fange ich zu arbeiten an. Davor mache ich keinen Finger krum, höchstens bei einem Probetag (aber nicht länger) wenn das gewünscht wird.

Geändert von Hartziger (14.05.2008 um 11:29 Uhr).
 
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Alt 14.05.2008, 12:43   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von druide65
 
Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 2.227
Standard AW: Trainingsmaßnahme

In diesem Fall liegt bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, der auch beide Parteien zu Ihren Leistungen verpflichtet.

Arbeitsverträge sind immer auch wirksam, wenn Sie mündlich abgeschlossen wurden.Grundsätzlich gilt zunächst einmal das, was die Parteien vereinbart haben, ob nun mündlich oder schriftlich ist hier nicht erheblich.

Ergo:Klagen
__________________
*Diese ganze wunderbare Welt gehört uns, aber nur, wenn wir richtig sprechen können.
„Beweg’ dein Gehirn! Jetzt!“*

Welle Erdball
druide65 ist offline  
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