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| Tags: aussage, fallmanagerin, laut, reicht |
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#26 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
| und da sind wir dann wieder dabei angekommen ... entweder ich geh zum bäcker und kauf mir ein brot oder zum arzt, weil irgendjemand ein attest haben möchte. gruss zipfel |
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| | #27 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.11.2007 Ort: Bayern,Furth i. Wald
Beiträge: 99
| Zitat:
Was seid ihr hier für Kerle ?? Memmen oder was ?? Meine ARGE hat mir schriftlich bestätigt,daß ich entschuldigt bin,bei AU !!! Kann ich hier leider nicht einfügen ,weil es eine E-Mail ist !
__________________ Ich gebe hier nur meine Meinung wieder oder Berichte aus eigenen vielen Erfahrungen !!! Das ist keine Rechtsberatung !! Wer käm Wir sind das VOLK !! | |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Cigan, hast du das Urteil aus Beitrag Nr. 18 gelesen? Nein? Dann würde ich dir das mal empfehlen. Wieso kannst du das hier nicht einfügen? Bei einer E-Mail ist es doch ein einfaches Copy & Paste zu machen... |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.02.2008 Ort: Remscheid
Beiträge: 495
| Zitat:
dazu zählt auch das Ausstellen eines Attestes. Per Hand vorformulieren, der Arzthelferin übergeben, manuelle Eingabe in den PC, ausdrucken - vom Verbrauch von Strom und Papier mal abgesehen. Nicht einmal der Tod ist umsonst ... Nur gut, das ich mir Deinen Schuh über Kerle und Memmen nicht anziehen kann, weil er nicht passt. Solch eine Fragestellung ist schon frech und respektlos - vor allen denen gegenüber, die schon seit Monaten oder Jahren mit der ARGE(n) im Streit liegen. Schließe mich Hartziger an. Erstmal lesen und dann rumpupsen
__________________ Gruß aus dem Bergischen Land Es gibt nur einen echten Zwerg, und dat Avatar waggelt micha | |
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| | #30 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 16
| Zitat:
Hallo Onkel Tom. Was meinst du damit??? Wenn eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m § 309 SGB III ins Haus flattert und nur eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" oder "Attest" als wichtiger Grund des Fernbleiben anerkannt wird, kurz zuvor mit Zeugen dort erscheinen und sich darüber beschweren. ?????? | |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 121
| Also wie es hier schon angesprochen wurde: Legst du stets eine Krankmeldung für den Tag deines Termins vor, dann ist die Reaktion deiner SB nicht verwunderlich. Legst du eine immer wiederkehrende UND durchgehende Krankmeldung vor, dann sieht das schon anders aus. Dass trotzdem mal eine Amtsarztuntersuchung anstehen könnte, habe ich schon öfters mal gehört. Man kann mit den meisten Sachbearbeitern auch reden. Das bedeutet, wenn du dich mal hinsetzt und dein Krankheitsbild beschreibst und in Aussicht stellst, dass du am Tag X / in der Kalenderwoche X wahrscheinlich wieder arbeitsfähig sein wirst, sieht das schon wieder ein bischen anders aus. Sollte deine AU doch noch länger andauern, dann erkläre schriftlich, in welche Sonderbahndlung du dich begeben wirst, um in soundso vielen Wochen eine Aussicht auf Genesung hast. Es wird dich höchstwahrscheinlich auch kein Arzt nur mal so für 6 Monate durchgehend krank schreiben. Folglich musst du schon im Eigeninteresse etwas unternehmen um wenigstens wieder halbwegs arbeitsfähig zu werden. Geändert von b31runner (22.04.2008 um 10:49 Uhr). |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.02.2008 Ort: Remscheid
Beiträge: 495
| @henry67 anfangs bin ich davon aus gegangen, das Du wirklich krank bist, also zum Beispiel chronische Erkrankung des Bewegungsapparates wie Wirbelsäule pp. Wenn ich jetzt lese, das Du immer nur für 1 - 2 Tage von Deinem Arzt krank geschrieben wurdest, und ausgerechnet auch noch immer dann, wenn ein Termin bei der ARGE an stand ... b31runner hat Recht, da wird man dann sehr schnell in die Schublade "Simulant" gesteckt. Auch ein Arbeitgeber würde sich so etwas nicht lange ansehen. Willst Du Dich auch krank schreiben lassen, wenn im nächsten Monat der Termin beim Amtsarzt ist ? Meine Empfehlung: ich würde den Termin bei der SB wahrnehmen und mir anhören was sie möchte. Wahrscheinlich geht es nur um eine EGV, Trainingsmaßnahme oder ähnliches. Wenn Dir das nicht schmeckt, kannst Du Dich ja immer noch von Deinem Arzt krank schreiben lassen um dem zu entgehen, nur wirst Du dann mit vereinzelten Krankheitstagen nicht weit kommen.
__________________ Gruß aus dem Bergischen Land Es gibt nur einen echten Zwerg, und dat Avatar waggelt micha |
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| | #33 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 16
| Zitat:
Ja du hast völlig recht. Ich habe Psychische Probleme und hab Panik Attacken wenn ich nur die Briefköpfe vom Amt lese. Nehme Stärkere Tabletten die mich sehr ruhig stellen, deshalb auch die Krannkmeldungen für die Tage. Simulieren tu ich eigentlich nicht. | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Dann begebe dich in therapeutische Behandlung falls noch nicht geschehen. Tabletten sind kein Dauerzustand. Geändert von Hartziger (22.04.2008 um 11:38 Uhr). |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.840
| @Henry: Hättest du jemand der/die dich zum Amt zu den Terminen begleiten könnte? Gerade bei psychischen Problemen und Panikattacken, könnte eine Begleitperson vielleicht hilfreich sein. Habt ihr Vorort eine Initiative die ggf. Personen begleiten oder vielleicht jemand hier aus dem Forum, der/die am selbigen Wohnort wohnt?? Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.02.2008 Ort: Remscheid
Beiträge: 495
| Zitat:
KEINE Post, ist GUTE Post ! Was von der ARGE kommt, verheißt meistens nichts gutes. Ich wollte und habe Dir nicht unterstellen wollen ein Simulant zu sein, sondern es könnte dazu führen. Wie eka schon schrieb, schau mal, ob Dich nicht jemand dorthin begleitet. Der Umgangston wird dann recht umgänglich und freundlich, weil sie sich dann hüten müssen mit ihren Äußerungen und Auftreten. Halte Dir eines vor Augen. Die Todesstrafe gibbet net, und den Kopf reißt man Dir auch nicht ab. Ergo, alles halb so schlimm. Faust in der Tasche machen, rein und mit Augen zu und durch. Es auf keine Diskussion ankommen lassen und die SB einfach "labern" lassen. Wenn Du keine Reaktion zeigst, wie aufregen, laut werden ... ... ärgert sie das viel mehr. Und lass Dir alles schriftlich bestätigen, keine mündlichen Vereinbahrungen. Die sind nicht das schw. unter dem Fingernagel wert. Schau mal hier, ob da jemand in Deiner Nähe wohnt zwecks Begleitung. Allerdings etwas knapp wegen der Zeit ... http://www.elo-forum.org/suche-biete-begleitung-arge/
__________________ Gruß aus dem Bergischen Land Es gibt nur einen echten Zwerg, und dat Avatar waggelt micha | |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 9
| was spricht denn gegen eine überprüfung der erwerbsfähigkeit???
__________________ WER SICH NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Nichts, es sei denn man hätte simuliert, um es mal vorsichtig auszudrücken, das fliegt dann auf |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.103
| Nun ja ich weiß jetzt nicht ob es hier um simulierte Krankheiten geht oder um eine Au= Arbeitsunfähigkeit. Ich beziehe mich auf das zweitere und da gilt meines Erachtens nach wie vor: Oder nach einer Sängerin: Ich sprüh´s zum Xten Male an die Wand: Wer krank ist ist krank, und wenn ein Arzt eine Au austellt so sagt uns diese, man ist arbeitsunfähig. Und es ist absolut nicht von Belang ob jemand bettlägrig ist. Wenn ich jemanden eine Au austelle, beduetet dies mein Pat. ist weder arbeitsfähig noch in der Lage Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen. Und ein Besuch bei der Arge wimmelt nur so von Entscheidungen von großer Tragweite. Und das enscheidet allein die Ärztin ob jemand krank ist oder nicht. Und kein Sb oder Fallmanager hat das Recht ohne fundiertes Hintergrundwissen meine Entscheidung anzuzweifeln. Sicher ich darf keine Beratung duchführen aber meine Meinung äußern. Auch wenn es da Urteile gibt die anderes sagen. Dies liegt aber daran, daß die Klagen samt und sonders grottensch.... formuliert wurden. Erstens dem SB geht deine Krankheit nichts aber auch gar nicht an. Und ein Attest daß dir Bettlägrigkeit bescheinigt, geht da schon viel zu weit. Kein Fallmanager darf so etwas fordern. Beim LSG ging es nicht darum ob eine AU( nicht primär) ausreicht, es ging darum ob der Pat in der Lage gewesen wäre die Arge aufzusuchen. Nun ja und wenn man dazu seinen Doc von der Schweigepflicht entbindet und dieser schreibt der Pat wäre in der Lage gewesen...tja was soll man da noch sagen. Lediglich der Vertrauensarzt darf dich einladen und nur davon absehen, wenn du per Attest nicht in der Lage dazu bist. Allerdings hat der Vertrauensarzt dann auch den schwarzen Peter der Verantwortung. Im übrigen eines der wenigen Fälle wo sich ein Fallmanager nicht mehr hinter seiner Behörde verstecken kann. Gehts schief und dir passiert etwas auf dem Weg zur Arge trotz AU, dann wirds eng für den Fallmanager. Wenn er vor Gericht erklären muß, woher er seine medizinischen Kenntnisse hat Von daher bleibe ich bei meiner Meinung wer krank ist ist krank. Aber unser Hauptprob ist leider das sich für Menschen wie uns kaum gute Anwälte finden lassen. Wie es mal ein Richter sagte, von 10 Anwälten taugen neun nichts. Und die wenigen die etwas taugen, arbeiten für ganz andere Menschen. Und nur wenige von uns werden das Glück haben, so einen zu finden der auch noch eine humanitäre Ader hat. Soll heißen daß dieser Anwalt auch bereit ist für den Prozeßkostenhilfesatz zu kämpfen. Für unser eins bleiben da meist nur die Gammaversionen der juristischen Zunft. Und diese produzieren eher Urteile die schaden als uns nutzen. So daß war aber jetzt das letzte Mal daß ich mich dazu geäußert habe. Manchmal bedarf es leider auch Mut wenn man sich wehren will. Hat man den nicht, muß man eben tun was der Sb für richtig hält. LG Hexe |
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