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| Tags: einkommens, genaue, hoehe, jobcenter, kommt, meines |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| Hallo Ihr Lieben, eine dringende Frage. WIE kann es sein, dass das JobCenter die genaue Höhe meines aktuellen Arbeitseinkommens kennt (ich arbeite wieder!!! seit langer Zeit!)? Wer darf dem JobCenter Auskunft erteilen über die HÖHE? Ich habe es NICHT mitgeteilt! Ich weiß das genau, weil ich das aus Prinzip beim Abmelden nicht getan habe, habe nur die erste und letzte Seite des Vertrages mitgeschickt, auf dem die Höhe meines im übrigen damals anderen Einkommens als jetzt nicht ersichtlich ist. Im Rahmen einer Rückforderung wurde die genaue Höhe meines Einkommens (brutto) aufgelistet. Ich bin nicht mehr im Bezug und habe mich ordnungsgemäß und fristgerecht (mit Einschreiben/Rückschein) abgemeldet. Ich bin EMPÖRT!!!! Könnt Ihr mit vielleicht Antworten geben? Ich habe bis jetzt im I-net nichts gefunden... Lieben Dank romysma |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Da Du den Arbeitsvertrag eingereicht hast, gehe ich davon aus, dass Name und Adresse des AG der ARGE bekannt sind... "Im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § Soundso"... reicht da manchmal und die Personalabteilung "wirkt mit"...
__________________ LG biddy |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| Ist die Personalabteilung berechtigt oder verpflichtet, diese Daten herauszugeben? Ich kann das mir beinahe nicht vorstellen. Es ist eine sehr loyale Firma. Ich werde am Montag nachfragen. Oder ist das eher ein Problem? Danke für die Antwort... LG romysma |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| Finanzamt, Krankenkasse? Ich finde es eine absolute Frechheit. Die haben über mich keine Auskünfte mehr einzuholen. Ich arbeite und bin nicht mehr im BEzug. Wo leben wir denn? LG Ilona Und nebenbei gesagt: Seit wann haben Arbeitgeber eine Mitwirkungspflicht? Das kann ich mir beinahe nicht vorstellen. Ich bin soooo sauer. Geändert von romysma (14.03.2008 um 17:21 Uhr). |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das Du empört bist, DAS kann ich verstehen. Es gäbe noch die Möglichkeit eines rechtswidrigen Datenabgleichs. Normalerweise bekommen die ARGEn beim Datenabgleich lediglich die Kto.-Nummer und Kto-Inhaber genannt. NUR bei berechtigtem, nachweisbaren Verdacht auf Leistungsmissbrauch können die ARGEn Einblick ins Konto ansich erhalten. Das ginge also - im Normalfall- nicht so einfach. Ich würde der Sache ebenfalls nachgehen, so, wie Du es vorhast. Es gäbe für Dich noch die Möglichkeit den Datenschutzbeauftragten einzuschalten, denn irgendwoher muss die ARGE ja ihre Infos haben. Und Du warst es nicht. Mich persönlich interessiert, wie es in der Sache weitergeht und es wäre schön, wenn Du den Fortgang hier posten würdest. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| es nicht sein, weil es sich bei dem von der ARGE genannten Betrag um einen Bruttobetrag handelt. Ich habe sooo einen Hals. Ich bin seit langer Zeit wieder in Arbeit. Aber ich bin hier jeden Tag und fühle weiter mit jedem... LG Ilona |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| hm, ja dann kann es eigentlich nur noch so sein, wie biddy geschrieben hat, dass die ARGE Deinen neuen AG schlicht und einfach (soll ich jetzt gelinkt schreiben?) unter krusenVoraussetzungen zu dieser Aussage gebracht hat. Ansonsten würde Dein AG wohl kaum private Dinge über seine AN an jeden x-beliebigen Dritten 'ausplaudern', oder?! heftig, megaheftig. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Normal würde ich der ARGE gar keine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen. Wenn man nicht gerade noch MObilitätsbeihilfe oder so haben will, wüsste ich nicht, was die das angeht. ggf. nen Beleg über den Zugang der ersten Gehlatszahlung wegen Zufluss, aber der Vertrag an sich dürfte niemenden etwas angehen.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das muss nicht zwangläufig über den Arbeitgeber gelaufen sein. Bei meinem nicht mehr zur BG gehörenden Sohn wussten sie auch das genaue Einkommen, ohne daß er auch nur einen Arbeitsvertrag eingereicht hatte (muss er ja auch nicht, da eben nicht mehr zur BG gehörig). Ich kann mir nun nur noch vorstellen, daß die Arge einen genauen Datenabgleich mit den Finanzämtern macht. Die haben ja auch alle Bruttodaten. Viele Grüße, angel |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.186
| Nein, im Gegenteil. Sie ist nicht nur nicht befugt sondern darf es auf keinen Fall . Personalabteilung steht unter strikter Schweigepflicht... |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| hat ein SOLCHER Datenabgleich eine gesetzliche Grundlage? Weiß da jemand Genaues? Vielleicht einen Paragraphen? Ein solcher Datenabgleich wäre meines Erachtens rechtswidrig, weil ich mich mit Nachweis (Einschreiben/Rückschein) abgemeldet habe. Vielleicht haben die dieses Schreiben verschludert. Aber das ist nun wirklich nicht mein Problem... Ich werde auf alle Fälle meinen Arbeitgeber (wäre die Buchhaltung zuständig?) fragen. Ich male mir hier gerade aus, mit welchen "kruden" Aussagen die meinen Arbeitgeber belabert haben. Unfassbar. Was soll mein Arbeitgeber von mir denken, a la: Bei Ihrer Mitarbeiterin ... besteht der dringende Verdacht auf Sozialmißbrauch. Bitte nennen Sie ihren Verdienst. Es ist ein großes renommiertes Unternehmen. Wie stehe ich denn da? Ich hoffe nicht, das es so ist, dass dort tatsächlich angefragt wurde... LG romysma |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| SGB II Kapitel 6 SGB II Inhalt Ich finde da aber auch nichts, was auf Deinen Fall zuträfe, da Du keine Leistungen mehr erhältst.
__________________ LG biddy |
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| | #13 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Mit gutem Taschenrechner aus dem zugänglichen Arbeitslosenversicherungsbetrag ? Haben die den betrag Cent-genau angegeben, oder nur auf den EUR getroffen? Ein guter Taschenrechner UND SB, der rechnen kann.... Ansonsten siehts nach AG aus. Gruß, M. |
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| | #14 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| Zitat:
Hat Dein Sohn Erkundigungen eingezogen? LG romysma | |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
| [quote=Neuerdings;226704]Mit gutem Taschenrechner aus dem zugänglichen Arbeitslosenversicherungsbetrag ? Haben die den betrag Cent-genau angegeben, oder nur auf den EUR getroffen? Ein guter Taschenrechner UND SB, der rechnen kann.... Ansonsten siehts nach AG aus. [quote] Es wurde ein runder Betrag ohne Stellen hinter dem Komma genannt. Das ist er aber auch in Wirklichkeit, also kann man daraus leider nichts schlussfolgern.... LG romysma |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Nachdem der Datenschutzbeauftragte schon einmal erfolgreich und schnell für mich bei der Arge interveniert hat, tendier ich dazu, ihn nochmal um Unterstützung zu bitten. Sofern er nicht noch wegen der Steuerhinterziehungssachen außer Gefecht gesetzt ist... Viele Grüße, angel | |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Zitat:
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
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| | #18 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.218
| Zitat:
Es kommt nur der Arbeitgeber in Frage. Dazu muss man wissen, dass mtl. SV Beitrags- sowie auch Lohnsteueranmeldungen nie Arbeitnehmerbezogen erfolgen, gemeldet wird von den Firmen vielmehr die Summe aller AN. Da nutzt dann der beste Taschenrechner nichts. Als ehemalige Personalerin kenne ich noch Anfragen der Sozialämter, wenn Sozialleistungsbezieher beschäftigt wurden. Da ging es dann um Bruttogehälter bestimmter Zeiträume, die einzeln aufzulisten waren. | |
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