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Allgemeine Fragen

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Alt 15.03.2008, 20:56   #26
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard

Dürfen die Argen wirklich ohne einzeln genau definierte Verdachskriterien Hinz und Kunz ihrer sog. Kunden des Betrugs verdächtigen und Abfragen allüberall starten?

Damit würde ja diese Arbeitskräfteverwaltung ca. jeden fünften Bundesbürger zw. 15 und 65 des Betrugs verdächtigen
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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Alt 15.03.2008, 21:04   #27
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Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
Standard Guten Abend! Freue mich über die vielen Antworten

vielen Dank nochmal dafür.

Wie es aussieht, kommt eventuell wirklich mein Arbeitgeber in Frage. Ich werde am Montag die Personalerin per mail freundlich fragen, ob eine "Behördenanfrage betreffend meiner Person" vorlag. Einfach nur das. Falls ich ein "ja" erhalte, weiß ich Bescheid. Dann kann ich mir weitere Schritte ausdenken.

Dann ist auf alle Fälle ein Gespräch mit einer anderen Person der höheren Hierarchieebene fällig. Das lasse ich nicht unausprochen und werde meinen Unmut darüber kundtun. Ich finde, dies sagt viel über die Firmenpolitik aus. Man hätte mich ansprechen können. Aber einfach Auskunft erteilen ohne den Hauch einer Ansage, finde ich ziemlich dreist.

So, und jetzt werde ich mal Stellenanzeigen studieren....

Euch einen schönen Abend...

LG romysma
romysma ist offline  
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Alt 15.03.2008, 21:13   #28
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Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
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Zitat:
Zitat von romysma Beitrag anzeigen
Wie es aussieht, kommt eventuell wirklich mein Arbeitgeber in Frage. Ich werde am Montag die Personalerin per mail freundlich fragen, ob eine "Behördenanfrage betreffend meiner Person" vorlag. Einfach nur das. Falls ich ein "ja" erhalte, weiß ich Bescheid. Dann kann ich mir weitere Schritte ausdenken.
Und du glaubst wirklich ernsthaft dass dir da ein Personaler eine wahrheitsgemäße Auskunft erteilt? Träum weiter, die drehen und wenden das so bis es ihnen am besten in den Kram passt.
Hartziger ist offline  
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Alt 15.03.2008, 21:14   #29
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Registriert seit: 17.03.2007
Ort: Südbaden
Beiträge: 120
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Zitat:
Zitat von romysma Beitrag anzeigen
Im Rahmen einer Rückforderung wurde die genaue Höhe meines Einkommens (brutto) aufgelistet. Ich bin nicht mehr im Bezug und habe mich ordnungsgemäß und fristgerecht (mit Einschreiben/Rückschein) abgemeldet.
Du schreibst doch selbst, dass es sich um eine Rückforderung seitens des Amtes geht. Mit dieser Begründung haben sie sich wahrscheinlich bei Deinem Arbeitgeber erkundigt und den § 57 SGBII "Auskunftspflicht von Arbeitgebern" zugrunde gelegt.
Fragen-über-Fragen ist offline  
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Alt 15.03.2008, 21:58   #30
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Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 88
Standard Die hätten aber nicht anfragen dürfen,

denn ich stehe nicht mehr im Bezug und habe auch nichts beantragt. Das ist der Kasus Knacktus. Der Arbeitgeber hat nach § 117 Abs. 2 SGB XII nur die Verpflichtung zur Auskunft, wenn ich im Bezug wäre, oder ihn beantragt habe. Beides ist seit langer Zeit nicht mehr der Fall...

Und das geht nunmal gar nicht. Und genau DAS regt mich auf. Hat man jetzt ein Stigma und kann überallhin verfolgt werden, nur weil man das mal irgendwann bezogen hat und die beim Amt Sch...e gebaut haben? Das ist nicht meine Schuld, wenn die zu blöd sind, Einschreiben ignorieren und sonst noch so einiges.

Warum muss durch deren Schuld MEIN Arbeitgeber involviert werden? Die ticken wohl nicht...????

LG romysma
romysma ist offline  
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Alt 16.03.2008, 09:08   #31
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Benutzerbild von Sieghelm
 
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George Orwell 1984
"Big Brother is Watching You"
Ist inzwischen Realität.
Sieghelm ist offline  
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