Allgemeine Fragen
Fahrtkosten sollen um 20€ gekürzt werden; in Forum: Information; Hallo, ich habe folgende Frage: Kann die Arge einfach den Fahrkostenzuschuß zu einer 1-Euro-Maßnahme von 73,50 € auf 53,50 € kürzen. Nun zum Sachverhalt: Seit Ende November 2007 bin ich ...| Tags: fahrtkosten, gekuerzt |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2005 Ort: Immenhausen
Beiträge: 17
| Hallo, ich habe folgende Frage: Kann die Arge einfach den Fahrkostenzuschuß zu einer 1-Euro-Maßnahme von 73,50 € auf 53,50 € kürzen. Nun zum Sachverhalt: Seit Ende November 2007 bin ich über meinen Sachbearbeiter der Arge in eine Weiterbildungsmaßnahme für ein halbes Jahr im Bereich EDV vermittelt worden. Der Träger der Maßnahme ist die Diakonie. Dort bekam man für 80 %ige Anwesenheit im Monat bei dieser Weiterbildung einen Obulus von 60 € und die Fahrtkosten für eine Monatskarte von meinem Heimatort zum Ort der Weiterbildung von 73,50 € bezahlt. Allerdings heißt es nun, die Arge kürze aus Sparzwängen die Fahrtkosten um 20 €, schließlich kriege man ja einen Obulus von dem Weiterbildungsträger ausgezahlt und könne sich die 20 € "erarbeiten". Seit neuestem ist es nun auch so, daß nur die tatsächliche Anweseneheitszeit von 4 Stunden pro Tag mit 1 € vergütet wird. Somit hätte man ja die Chance, im Monat bei 20 Tagen 80 € sich zu erarbeiten. Also ist dies dann mal wieder ein 0-Summen-Spiel. Kann die Arge einfach mal sagen, wir kürzen die Fahrtkostenbeihilfe?? Ich bin auf euere Antworten gespannt. Gruß Calfin |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.266
| Schau mal nach, was in deiner EGV steht. Es könnte ein klarer Vertragsbruch sein!
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2005 Ort: Immenhausen
Beiträge: 17
| Danke für den Hinweis. Leider steht von der Maßnahme nichts in der Eingliederungsvereinbarung. Es steht nur pauschal was unter den Leistungen der Arge: "Öffentlich geförderte Beschäftigung...- Angebot einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" Also wieder mal was typisches, was unverbindlich ist und sie fein raus sind. Nochmals danke, Borgi. Gruß Calfin |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.447
| Es gibt die Zuweisung und evtl. die Auszahlbelege. Wenn nichts zu finden ist bleibt immer noch der Rechtsweg, und der fängt mit Akteneinsicht an. Man könnte natürlich auch so denken wie es bei SB üblich ist. Soll heissen, man behaupte: Da will sich einer bereichern. |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Die Mehraufwandsentschädigung ist ja nur da um zusätzliche Kosten durch den 1 Euro Job/Weiterbildung zu ersetzen. Solange die bezahlte Summe gleich oder höher ist als die tatsächlichen Mehrkosten sehe ich Probleme bei der Durchsetzung. Man könnte natürlich argumentieren, daß hier ein Vertrag einseitig geändert wird, was Dich als Vertragspartner unangemessen benachteiligt, aber dazu brauchst Du einen Nachweis, daß die ursprüngliche Höhe vereinbart war. Eventuell reicht der Nachweis der Zahlung aus. Die ARGEn können nur so viel, wie sich die Erwerbslosen von ihnen gefallen lassen. Wichtig ist, daß JEDE Vereinbarung schriftlich fixiert wird. Das gilt auch für Vereinbarungen mit dem Leistungsträger. Geändert von Tom_ (07.02.2008 um 02:10 Uhr) |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2005 Ort: Immenhausen
Beiträge: 17
| Die Kürzung wurde zurückgenommen. Gruß Calfin |
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