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| Tags: ablehnen, rente |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 5
| ich habe als schwerbehinderter mit 90 % im mai 2007 einen rentenantrag auf erwerbsminderung gestellt. dieser wurde im august 2007 abgelehnt. da ich im krankengeldbezug bin, musste ich dagegen widerspruch einlegen. nun meine frage: wenn der rentenversicherungsträger mir eine 1/2 rente bewilligt; kann ich diese rente ausschlagen oder ablehnen? ich wäre sehr froh, wenn mir jemand eine antwort geben kann. grüße wolfgang |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 382
| wozu? (die rente ausschlagen?) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.678
| In der Regel sind alle Leistungen gegenüber der Rente nachrangige Leistungen die gewährt werden, wenn man KEINE Rente erhält bzw. die Rente ergänzen, wenn deren Höhe nicht dem Grundsicherungsmindeststandard entspricht. Eine Ablehnung ist daher nicht zulässig.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 5
| ich habe eine volle erwerbsminderungsrente beantragt (weiss nicht ob das so richtig ist). laut vdk werden die rententräger im günstigsten fall eine halbe rente bewilligen. das ist zum leben zu wenig. könnte dann besser in die arbeitslosigkeit gehen (mit 57 1/1 Jahrten). |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 5
| hallo tom, ich habe deine antwort gelesen und sie dennoch nicht verstanden. der § 46 1. sozialgesetzbuch sagt: man kann soziale leistungen ausschlagen, wenn dritte nicht benachteiligt werden. vielleicht kannst du nochmal antworten. auch fuer ganz blöde. danke. |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| Wenn Du dadurch in den Bezug von ALG II oder Grundsicherung kämst, müsstest Du die Rentenleistungen annehmen. Hier gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. D.H. du müsstest erst alle Leistungen ausschöpfen (Hier Rente). ALG 1 erhältst Du nur, wenn du tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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