Allgemeine Fragen
Kein Geld, viele Probleme, falsche Reaktionen (reloaded); in Forum: Information; Liebe Leute, ich wurde gerade informiert, dass mein letzter Thread mit gleichem Titel wie dieser hier (ohne "reloaded") versehentlich gelöscht wurde. Über den Google-Cache werde ich jetzt dieses Thema restaurieren, ...| Tags: falsche, geld, probleme, reaktionen, reloaded, viele |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Liebe Leute, ich wurde gerade informiert, dass mein letzter Thread mit gleichem Titel wie dieser hier (ohne "reloaded") versehentlich gelöscht wurde. Über den Google-Cache werde ich jetzt dieses Thema restaurieren, allerdings kann ich natürlich nicht in fremdem Namen Beiträge erstellen. Ich kopiere sie deshalb unter Angabe des Namens des Beitragserstellers rein. Bitte auf diesen Thread erst wieder antworten, wenn ich einen kurzen Beitrag mit einem "OK" erstelle. Link zur Archiv-Version des verloren gegangenen Themas von Google - Link könnte in Zukunft nicht mehr funktionieren, je nachdem, wie lange Google die Archiv-Version speichert. Vielen Dank, Mario Nette Geändert von Mario Nette (19.12.2007 um 00:07 Uhr) Grund: Google-Link eingefügt |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Mario Nette, 13.12.2007, 22:37 (Beitrag von Curt the Cat entfernt, da Doppelpost) Mario Nette, vermutlich 14.12.2007, 01:52 Vorweg: Den oberen Beitrag möchte ich eigentlich editiert sehen, weil er viele Rechtschreib- und Wortfehler beinhaltet, die den Sinn beinträchtigen. Leider ist mir ein Editieren nicht möglich, also setze ich die korrigierte Version hier heran. Hallöchen, meine Fragen hebe ich hervor, hier erst einmal meine Geschichte. Im September 2006 war ich noch Student ohne Abschluss, am letzten Septembertag wurde ich Diplom-Informatiker. Meine Freundin, mit der ich laut Gesetz in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, hat im August 2006 eine schulische Ausbildung angefangen. Da keine Reaktionen vom zuständigen Amt (zwecks Schüler-BAföG für sie) zu vernehmen waren, hat sie einen Antrag auf Hilfen beim zuständigen Jobcenter?/Arbeitsamt?/Arbeitsagentur?/ARGE?/Agentur für Arbeit? gestellt. In meiner Studienzeit war ich befähigt, für Arbeiten Rechnungen zu schreiben, ich habe also eine Steuernummer und - muss wohl so sein? - ein Gewerbe. Aufträge hatte ich ganze 2. Wow ;) Ab 1. Oktober 2006 war ich als Angestellter 16 Stunden die Woche für ein Unternehmen tätig, selbstständiges Arbeiten führte ich nicht (mehr) aus. Ich habe außerdem ab 1. Oktober auch ein Aufbaustudium aufgenommen, das eigentlich ein Vollzeitstudium ist. Aufgrund der Arbeit war allerdings an Vollzeit studieren nicht zu denken. Und ich bin ja auch nicht in Zeitdruck, denn ich HAB ja einen Abschluss, kann mir also alle Zeit der Welt lassen mit dem Aufbaustudium. Als Angestellter bekam ich einen Hungerlohn, sodass wir Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bewilligt bekamen. Später im Jahr bekam meine Freundin die Zusage und das Geld nach BAföG, das Arbeitsamt (oder wie auch immer die Behörde heißt) hat natürlich daraufhin Geld zurückgefordert und sich dabei herzlich dumm angestellt. Denn uns war die Rückforderung klar, wir wollten alles mit einem Mal zurückzahlen, hatten es extra beiseite gelegt. Das Amt wollte das erst von den monatlichen Bezügen wegrechnen. Irgendwann haben sie es dann kapiert. In diese Zeit fallen diverse Neuberechnungen und Rückforderungen. Für die Zeit 09/06 bis 12/06 wurden 81 Euro + das, was meine Freundin als Anteil erhalten hat, gefordert. Später kam eine erneute Forderung, wieder 81 Euro, für die Monate 10/06 und 11/06. Ich habe mehrfach(!) Einspruch dagegen erhoben, weil das nach einer doppelten Forderung aussieht. Vom Amt kam lange keine Reaktion. Ich habe in meinen Folgeschreiben immer wieder darauf hingewiesen und um schriftliche Antwort gebeten. Irgendwann kam von einer Bundesbehörde eine Zahlungsaufforderung über die 81 Euro. Der bin ich nachgekommen, denn das Geld sitzt nicht so locker, dass ich mir auch noch Mahngebühren erlauben könnte. Ich habe erneut Einspruch erhoben. Im November 2007 (kein Tippfehler) bekam ich endlich eine Bestätigung, dass mein Einspruch eingegangen sei. Verständlicherweise möchte ich meine 81 Euro zurück, solange sowohl der Einspruch nicht geklärt ist, als auch die Rechtmäßigkeit des Anspruchs des Amts. Ich habe ja sicherlich berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung. Aus eurer Erfahrung heraus: Gibt es eine reelle Chance, das Geld wiederzubekommen? Welche Schritte könnte ich wählen? Während meiner Angestelltentätigkeit sollte ich, obwohl es ein festes Gehalt gab, jeden Monat meine Verdienstbescheinigung dem Jobcenter einreichen. Warum, wurde auch auf mehrfache schriftliche Nachfrage meinerseits, nicht begründet. Ich denke, sie besitzen daher diese Unterlagen nicht rechtmäßig. Kann ich eine Entfernung der Unterlagen aus meiner Akte erwarten? Weiter mit meiner Story: Mein Arbeitsvertrag ist mit Ablauf des Septembers 2007 ausgelaufen, über eine Weiterbeschäftigung wurde nicht entschieden. Meine Freundin wurde im September 2007 krank mit Krankenhausaufenthalt. Eine schwere Lungenentzündung. Die habe ich dann auch bekommen, ohne Krankenhausaufenthalt aber mit diversen ärztlichen Fehldiagnosen. Ich habe mich dann immer nur für 2 oder 3 Wochen krankschreiben lassen, weil ich dem Stress mit der Beantragung von Krankengeld bei der Krankenkasse aus dem Weg gehen wollte. Anfang Dezember hatte ich die Entzündung fast auskuriert. Vom 1. Oktober 2007 bis zum letzten Novembertag 2007 hatte ich keine Beschäftigung (klar, wenn man wegen Krankheit wochenlang nur auf dem Sofa vegetiert). Für einen Krankenhausaufenthalt war kein Geld da (kostet ja Tagegeld - wenn das so heißt), darum hab ich mich auch nicht einweisen lassen. Während der Krankheit hatte ich zwecks neuem Jobs zwei Bewerbungsgespräche mit dem Resultat "Wir melden uns bei Ihnen" - es hat sich natürlich niemand gemeldet. Ich habe dem Jobcenter (ja, hier wirklich das Jobcenter) alles mitgeteilt, sowohl dass der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, als auch meine Erkrankung als auch die Bewerbungsgespräche. Ich habe sie auch gefragt, was ich nun tun soll, das schon im Oktober. Obwohl sie es natürlich in den Akten haben, dass der Arbeitsvertrag Ende September auslief (sie haben ja den Arbeitsvertrag in Kopie in den Akten), hab ich sie trotzdem explizit darauf hingewiesen. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass meine Schreiben vom September und Oktober 2007 eingegangen sind und bearbeitet werden. Man teilte mir nicht mit, dass ich aufgrund meines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses (sind ja 12 Monate) ALG I beantragen soll. Im Dezember 2007 habe ich einen Auftrag meines ehemaligen Arbeitgebers angenommen auf selbstständiger Basis. Ich schreibe also Ende des Monats Dezember eine Rechnung, weil ich das darf, hab ja eine Steuernummer. Ich habe erneut beim Jobcenter angerufen, wie es um meine Schreiben, deren Bearbeitung und meinen Einspruch wegen der 81 Euro bestellt ist. "Wird bearbeitet" war die Antwort. Wegen des Einspruchs soll ich mich nach dem 24. Dezember (dann sind 3 Monate Wartezeit rum) noch mal melden. Ansonsten wurde mir gesagt, ich solle so schnell wie möglich zur Agentur zur Arbeit gehen und mich dort vorstellen, um ALG I zu beantragen. Dort eröffnete man mir heute, dass ich aus diversen Gründen gar keinen Anspruch auf ALG I habe, die Gründe: 1. ich bin selbstständig tätig 2. rückwirkend für Oktober und November 2007 gibt es nix, auch dann nicht, wenn das Jobcenter es versäumt hat, mich auf meine schriftliche Anfrage hin, was denn zu tun sei, zu informieren. 3. ich bin Student und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nun aber Folgendes zum Studium (auch wenn ich mich wiederhole): Ich hab in den letzten zwei Semestern gezeigt, dass ich arbeiten kann (es auch tue) und studiere und das Studium zurückstelle, um zu arbeiten. Daher brauche ich statt der veranschlagten 2 Semester für dieses Aufbaustudium auch mindestens 4. In diesem Semester WS2007/2008 besuche ich nur einen einzigen Kurs (den letzten, der noch übrig ist), der darüber hinaus bis zu den Semesterferien sowieso nur noch sporadisch stattfindet. 35 Stunden kann ich also sicherlich arbeiten (wenn man von dem Arbeitsauftrag sh. Selbstständigkeit mal absieht). Im nächsten Semester (also ab Ende März) müsste ich meine Master-Arbeit anfertigen. Aber ob dafür überhaupt Zeit bleibt? Wer weiß. Wenn nicht, so scheint es, kann wohl nur der Master werden, der finanziell gut betucht ist. Trotzdem kann ich verstehen, dass es wegen der selbstständigen Tätigkeit kein ALG I gibt, denn ich arbeite 2 Tage die Woche in diesem selbstständigen Arbeitsverhältnis - auf Abruf auch mehr oder weniger, je nachdem, wie mein Zuarbeiter anwesend ist und Zeit hat. (Er ist Dozent an einer Universität in einer entfernten Stadt und muss dort öfters außerplanmäßig hin). Für Oktober, November und Dezember 2007 haben wir als Bedarfsgemeinschaft je 274 Euro erhalten, die natürlich für mich sind, da meine Freundin ja BAföG kriegt und also bei der Berechnung der Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts gar nicht reinzählt. Für die gleichen Monate gab es für meine Freundin Schüler-BAföG, sie erhält auch noch Kindergeld und einen mickrigen Unterhalt vom Vater (die Mutter ist seit Jahren ALG-II-Empfängerin). Allerdings unterbricht sie ab 1. Dezember ihre schulische Ausbildung aufgrund gesundheitlicher Probleme. Von der Schule ist ihr zugesichert worden, dass sie die Ausbildung ab nächsten August wieder aufnehmen kann, sie hat aber jetzt ihren Schülerstatus durch die Beurlaubung verloren und demnach auch keinen Anspruch auf Schüler-BAföG (und Schüler-Ticket). Daher wird die zuständige Behörde das BAföG von Dezember zurückfordern. Und das bald, denn Schulen müssen dem Amt mitteilen, wenn ein Schüler aus der Ausbildung heraus fällt. Wir haben das alles dem Jobcenter mitgeteilt und darum gebeten, uns zu benachrichtigen, was nun zu tun ist. Meine Freundin hat dem Jobcenter mitgeteilt, dass sie für 3 Stunden Arbeit täglich einsetzbar ist und bestrebt ist, umgehend eine Beschäftigung zu finden. Wir haben nun also ein finanzielles Problem, das ist die größte Sorge! Im Oktober 2007 gab es ja noch das Gehalt von September. Rechne ich aber alle meine Kosten zusammen (ich rechne hier auch Telefon mit rein), habe ich als Teil der Bedarfsgemeinschaft einen Anteil von rund 300 Euro an den Gesamtkosten. Nun ist vielleicht klar, dass 274 Euro vom Amt 300 Euro nicht aufwiegen (betrifft die Monate November und Dezember 2007), geschweige denn von dem Geld, was ich nun mal brauche, um etwas zu essen. Beispielsweise haben wir uns zwei Wochen lang nur von 39-Cent-Nudeln ernährt (bedenke: Es kommt ja die Rückforderung des BAföGs, da kann man halt keinen Kavier essen ;) ). Ich habe mir von Freunden nun mehrfach Geld geliehen und immer dann zurückgezahlt, wenn es halt 274 Euro vom Amt gab (konnte nicht alles zurückzahlen, hab immer noch Schulden). Je mehr die Monate fortschreiten, desto mehr Schulden mache ich und desto weniger Geduld haben meine Freunde (die dann sicherlich irgendwann nicht mehr meine Freunde sind, wenn das so weitergeht). Ich war heute also bei der Agentur für Arbeit, dort habe ich ein dickes Bündel Formulare zum Ausfüllen bekommen, auch welche für meinen Arbeitgeber von 10/06-09/07. Dazu einen Termin für nächsten Dienstag bei der Agentur für Arbeit, wo dieser Antrag wegen der drei oben genannten Punkte abgelehnt wird. Man erinnere sich: Das Jobcenter hat mir gesagt, ich solle zur Agentur für Arbeit gehen und Antrag stellen, OBWOHL sie wissen, dass ich selbstständig arbeiten kann (nur die Aufträge sind halt mager bis gar nicht da) UND der Antrag GARANTIERT abgelehnt wird. Mit dieser Ablehnung, sagte mir heute die wirklich freundliche Mitarbeiterin (kein Zynismus) von der Arbeitsagentur, soll ich dann zurück zum Jobcenter gehen. Was kann ich jetzt noch tun, um noch vor der nächsten Mietforderung wenigstens genug Geld zusammen zu haben, damit ich nicht noch mehr Schulden mache? Es darf kein Geld kosten, denn es ist einfach keines da - auch keine 10 Euro für Beratungsscheine oder z. B. die Praxisgebühr. Denn ich werde zwar Ende Dezember 2007 (eher Anfang Januar) eine Rechnung an meinen Auftraggeber stellen; weil der die Abrechnungen aber immer etwa zum 25. eines Monats macht (machen lässt durch eine ebenfalls selbstständige Mitarbeiterin), wird das Geld dafür erst Ende Januar / Anfang Februar kommen - hoffe ich. Hinzu kommt, dass meine Freundin von ihrem Vater seit November 2007 keinen Unterhalt mehr bekommt (weil er es nicht einsieht, schließlich musste er "mit 16 auch auf eigenen Füßen stehen"). Meine Mutter kann mir auch nichts geben, sie ist Invalidenrentnerin und hat sehr wenig Rente. Mein biologischer Erzeuger kommt nicht in Frage (der tät mich lieber verhungern sehen). Was vielleicht auch noch wichtig ist: Ich habe einen Grad der Behinderung von 70, resultierend aus meiner Sehbehinderung durch etwa 6 unterschiedliche Augenerkrankungen. Vor einigen Jahren wurde mir ärztlich attestiert, dass ich maximal 8 Kilogramm heben darf, weil sonst die Augen geschädigt werden. Und wo wir schon beim Thema Augen sind: Meine Brille ist mittlerweile schon sehr alt (sicherlich 5 Jahre), der Rahmen ist nicht mehr herzeigbar und ich bezweifle, dass die Gläserstärke noch korrekt ist. Ich bräuchte also eine neue, eigentlich auch wegen meines Berufs eine Computerbrille. Aber ich kann mir so was nicht leisten und muss also immer mit den Augen kneifen, wenn ich länger arbeite. ZUSÄTZLICHE FRAGE! Was kann man da tun? Ich vermute, die Leute gucken schon komisch, vor allem auch bei Vorstellungsgesprächen, was da für ein angeranzter Typ kommt, wenn der noch nicht mal eine vernünftige Brille auf der Nase hat. Wenn ihr noch mehr Infos braucht, sagt bescheid. ZUSÄTZLICH ZUR INFO: Mein Arbeitgeber von 10/06-09/07 und jetziger Auftraggeber hat heute das Formular ausgefüllt, das ich am kommenden Dienstag mitbringen soll zur Beantragung von ALG I, nur damit dieser abgeleht wird. Ich brauche wirklich eure Hilfe/Ratschläge! Wird jedenfalls ein trauriges Weihnachten - ohne Kerzen, ohne Baum, ohne Weihnachtsmarkt. Und ohne was verschenken zu können. Zumindest gibt es bei meiner Oma einen Braten - endlich mal wieder was Vernünftiges zum Essen :) Viele Grüße, Mario Nette |
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| Cementwut, vermutlich 14.12., 03:01 Hallo Mario Nette, kannst du bitte vielleicht noch zusätzlich versuchen, übersichtlich - kurz und prägnant - mit kurzen Angaben zur Person und Wohnverhältnissen deine dringlichsten Fragen stellen |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Arania, vermutlich 14.12.2007, 10:05 Also ich geh mal davon aus das die schwarzen fettgedruckten Sätze die Fragen sind, aber ich kann da nur ehrlich sagen die 10 Euro für einen Beratungsschein sollte man auf jeden Fall investieren und einen Anwalt aufsuchen Für die Widersprüche kannst Du Untätigkeitsklage einreichen wenn sie nach 3 Monaten noch nicht beschieden wurden Überprüfungsanträge für die Berechnungen wären noch möglich Zur Brille kann ich nur sagen: Brille= Fi..... Oder einen Antrag auf ein Darlehen stellen |
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| Tom_, vermutlich 14.12.2007, 10:55 Zitat:
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Mario Nette, vermutlich 14.12.2007, 12:16 @Cementwut Die Fragen sind fett hervorgehoben, aber hast ja recht, steht nicht alles im Text. Ich: 26 Jahre alt Diplom-Informatiker (1,65), BAföG-Bezug während des Studiums Gewerbe angemeldet, auch schon während des Studiums Berlin Schuhgröße 45 (Scherz beseite :) ) keine Kinder nicht verheiratet Mutter ist Invalide Vater ist Invalide beide sind voneinander geschieden Sie: 23 Jahre alt zwei Mal Studium angefangen und abgebrochen - 1. falsches Fach - BAföG-Bezug - 2. ungenügendes Angebot, weil Geld vom Senat eingedampft wurde - BAföG-Bezug 2jährige Ausbildung, Unterbrechung jetzt im 2. Lehrjahr aus gesundheitlichen Gründen - Schüler-BAföG-Bezug Berlin keine Kinder auch nicht verheiratet Mutter ist ALG-II-Bezieherin Vater ist Angestellter beide sind voneinander geschieden, Vater neu verheiratet Wohnung: Mit 89 qm sicherlich laut Gesetz zu groß, dafür aber im finanziell vertretbaren Rahmen, daher hatten wir (wir leben dort also zusammen) dort auch nie Probleme mit irgendwelchen Ämtern. Ein Mehr an notwendigem Wohnraum kann ich aufgrund meiner Behinderung sicherlich nicht geltend machen, weil man dazu (scheinbar) andere Behinderungsmerkmale braucht. Aber wie gesagt, es gibt ja keine Probleme. Miete kalt ist bei 405,55 €. Kann ich eigentlich einen höheren Anspruch wegen der Behinderung geltend machen für Stromkosten? Denn ich muss einfach mal mehr Licht anschalten, als ein Normalbürger, um vernünftig zu sehen. Auch mein Computerdisplay ist größer als normal und verbraucht damit mehr Strom. @Arania Genau, sind ja auch Fragezeichen hinten dran :) . Wenn ich irgendwoher 10 Euro nehme, mache ich 10 Euro Schulden mehr - will ich nur zur Sicherheit erwähnen. Wo bekomme ich den Schein und was muss ich dafür tun? Was mache ich mit dem Schein, woher bekomme ich dazu Informationen? Wie lange wird das, was ich mit dem Schein mache, dauern? Wie sieht eine Unfähigkeitsklage - ach nee, UnTÄTIGkeitsklage aus, was muss ich beachten? Wo und wie reiche ich sie ein? Was passiert dann? Wie lange dauert es? Wie sieht ein Überprüfungsantrag aus, was muss ich beachten, wo bekomme ich ihn? Wo und wie reiche ich ihn ein? Was passiert dann? Wie lange dauert es? Für welche Berechnungen sollte ich den Überprüfungsantrag einreichen? Warum ist bezüglich meiner Problematik Optiker Fi... besser als andere? Antrag auf Darlehnen stelle ich nicht. Ich hab schon allein aus dem Studium 10.000 Euro Schulden aufgrund des BAföGs, gleiches dürfte für meine Freundin gelten (müssten wir noch mal genau nachrechnen). @Tom_ Unterhaltsanspruch (meiner Freundin) einklagen: Habe ich bei mir durch. Es endete damit, dass ich von der Schuldsumme die Hälfte wegen PKH wieder zurück ans Gericht überweisen durfte. Und es hat zwei Jahre gedauert, dass überhaupt ein Vergleich zustande kam (kein Urteil) Rückzahlung hat man dann einfach vom BAföG (fast Höchstsatz) weggerechnet und mir als Ratenzahlung zugeordnet. Es ist nicht schön und wer verklagt seinen Vater, wenn er sonst ein gutes Verhältnis mit ihm hat, außer in Geldfragen? Unterhaltsanspruch (ich): Es besteht keiner, weil a) er eh Invalidenrente kriegt und damit nicht zahlungskräftig ist und b) ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hab. Thema Brille: Aufgrund der Augenerkrankungen ist angeraten, spezielle Schleif- /Presstechniken für die Gläser zu verwenden, da sie sonst sowohl zu schwer werden als auch die Übergänge unverhältnismäßig ausfallen. Dazu müssen meine Augen genau vermessen werden, was durch ein Nystagmus (dauerndes Augenzittern) schwer ist und einen Spezialisten benötigt. Wenn ich solch eine Billigbrille trage, kannst du mich nach zwei Stunden mit Kopfschmerzen in einer Ecke wiederfinden, ich habe es schon probiert. Ich hoffe natürlich, dass sich in 5 Jahren was getan hat und die Kasse dazuzahlt. Beim letzten Mal tat sie es nicht. Und wie schon oben geschrieben, ein Darlehen kommt nicht in Frage, es häuft meinen Schuldenberg weiter an. Und bevor ich keine Chance habe, den auch wieder abzuarbeiten, mach ich keine neuen Schulden. Danke bis hierher schon mal an euch alle, Mario Nette |
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| gerda52, vermutlich 14.12.2007, 13:26 Hallo Mario Nette Zitat:
Zitat:
Zitat:
Für die Beratung durch einen Fachanwalt in der Angelegenheit Zuständigkeit AFA bzw. Arge, Feststellung des Anspruchbeginns sowie Deiner Möglichkeiten einer Behebung der derzeitigen Mittellosigkeit sind die 10 Euros m.E. gut angelegt, zumal bei weiterer Verzögerung noch Wohnungslosigkeit drohen könnte. Der bisherige und zukünftige Aufwand für Mahnkosten, ggf. Rücklastschriften usw. dürfte bei Fortbestehen des Engpasses um ein Vielfaches höher ausfallen. Zu den Fragen Mehrbedarf wg. Behinderung und Mehraufwand für Strom, Kostenerstattung für Brille kann ich Dir leider keine Hoffnungen machen. Da gibbet nischts. Schuhgröße 45 ist doch sehr gut. Auf zu großen Füßen läufst Du schon mal nicht. Geändert von gerda52 (vermutlich 14.12.2007 um 15:36 Uhr). Grund: Ergänzung und Satzumbau | |||
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Arania, vermutlich 14.12.2007, 18:25 Und ergänzend würde ich feststellen, da hat jemand ein Gewerbe und ist pleite, das kommt wohl noch dazu, ich würde dringend eine anwaltliche Beratung empfehlen, denn sonst türmen sich da immer mehr Schwierigkeiten auf |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Mario Nette, vermutlich 14.12.2007, 20:20 Danke @Gerda. Schaut also wohl so aus, also ob ich in allen Punkten eher Bittsteller bzw. Forderer bin und auf die Erfüllung der Bitten/Forderungen hoffen muss. Man wird ja, soweit mir bewusst ist, als "Kunde" bezeichnet (von daher ist der Spruch "Kunden schickt das Arbeitsamt" irgendwie wieder aktuell) und als Kunde kann ich ja aufgrund von Gewährleistung (und Garantie) für fehlerhafte Produkte/Dienstleistungen einen Ausgleich/Wiedergutmachung/Behebung verlangen :D und müsste momentan noch nicht mal mit Kulanz leben. Ich sehe auch ein, dass mir der Anwalt vermutlich als Druckmittel was bringen wird. Ist natürlich nicht schön, dass man, um an sein Recht zu kommen, dann auch 10 Euro dafür bezahlen muss. Naja, ich kenn' das von früher schon: Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe (wahrscheinlich teilweise Größe 46 und mehr ;) ). Früher gab's mal Blindengeld und in einigen Bundesländern auch Sehbehindertengeld, um solche Sachen mit Strom etc. auszugleichen. Naja, früher hatten wir auch 'n Kaiser, dafür kein Internet. @Arania So schlimm ist es nicht, da ich in dem Gewerbe eh nur gelegentlich tätig war/bin. Es ist doch so in der Branche: Da kommt einer, fragt "Kannst du mir das mal programmieren?" - dafür eine Festanstellung, wenn man danach nicht mehr gebraucht wird, ist ja auch für den Auftraggeber Unsinn, vor allem dann, wenn er aus einer ganz anderen Branche kommt. Wüsste nicht, wo da Schwierigkeiten herkommen sollen. Kannst du da genauer was sagen? Viele Grüße, Mario Nette |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| (nicht restaurierbar!), mindestens 14.12.2007 Hier stand ein Beitrag, der auch mit dem Google-Cache nicht mehr restaurierbar ist, da dieser nicht aktuell genug ist. In dem Beitrag wurde geäußert, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhalts auf jeden Fall ein Anwalt in Frage kommt. Wer immer diesen Beitrag geschrieben hat, sich noch erinnert oder ihn vorliegen hat und ihn hier wieder sehen will, kann sich an einen Moderator wenden, der ihn dann hier einfügen kann. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Mario Nette, 18.12.2007, zwischen 22:00 und 23:30 Wie gehabt: Fragen fett gedruckt, eine hier oben, die anderen (auch ohne Text zu lesen beantwortbar) ziemlich am Ende. Wie geschrieben hatte ich heute einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Das Resultat des Termins wurde mir bereits letzte Woche von der Agentur vorab mündlich mitgeteilt, aber der schriftliche Teil wurde heute erledigt. Dabei ist der Dame aufgefallen, dass für meine Tätigkeit von 10/2006-09/2007 keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. Das ist mir bis jetzt auch nicht aufgefallen. Was bedeutet das für mich jetzt und für die Zukunft? Sie will allerdings überprüfen lassen, ob dem wirklich so ist. Wie sie das anstellen will, erwähnte sie nicht. Trotzdem gab es wie versprochen die Ablehnung auf meinen ALG-I-Antrag. Ich fragte die Dame unter Schilderung meiner momentanen finanziellen Lage, ob die Agentur für Arbeit für mich in der Sache etwas tun könne. Mir wurde entgegnet, dass nicht ginge, das Jobcenter sei dafür zuständig. Dann fragte ich, ob man mich in der Agentur zwecks Arbeitsvermittlung betreuen könne (weil ich dort bis jetzt nur freundlich behandelt wurde), da ich mich beim Jobcenter nicht wohl fühle mit deren "Betreuung" Sie fragte, ob ich bereits einmal betreut wurde, ich bejahte. Dann schaute sie in meine Akte und stellte fest, man könne mich nicht betreuen, da ich einen Betreuer habe, und zwar vom Jobcenter. Es täte ihr Leid. Der Betreuer hat mich bis jetzt einmal sehen wollen, um mit mir über meine berufliche Perspektive zu erörtern und entließ mich sehr schnell, als ich ihm glaubhaft machen konnte, dass ich angestellt und Student bin. "Ja, wir können Sie nicht zwingen, Ihr Studium abzubrechen" entgegnete er damals. Mit der Ablehnung bin ich sofort zum Jobcenter gefahren. Ich möchte euch mal nebenbei auch schildern, wie sich solch ein Besuch für einen sehbehinderten Menschen abspielt: Die Eingangszone des hiesigen Jobcenters ist für Sehbehinderte Menschen ungeeignet (für Blinde erst recht, denn es war nirgendwo Brailleschrift angebracht, die ich übrigens auch lesen könnte, dauert aber bisschen länger als bei geübten Personen :) ). Die Zone ist nämlich sehr schlecht ausgeleuchtet. Das Treppenhaus ist überhaupt nicht ausgeleuchtet, außer durch kleine Fenster, durch die Tageslicht eindringt, was allerdings nicht viel bringt, weil die Stufen schwarz sind. Die Fahrstühle, die die meisten Besucher/Kunden nutzen, sind ebenfalls schlecht ausgeleuchtet, die Tasten des Fahrstuhls sind nicht taktil gestaltet (geschweige denn mit Brailleschrift versehen). Peinlich wird es für mich, wenn ich mich in einem vollen Fahrstuhl dann zur Tastenleiste runterbeugen / knien muss, um zu erkunden, welchen Knopf ich nun zu drücken hab. Aber man kann ja mal fragen (was auch nicht weniger peinlich ist für mich, denn man sieht mir die Behinderung von der Brille abgesehen nun mal nicht an). Ich bin auch gleich mal in die falsche Etage gefahren, musste dann auf den Fahrstuhl warten, kostet halt Zeit. Na ja, muss man durch :) In der richtigen Etage angekommen empfing mich ein Pulk Wartender Personen. Außerdem bemerkte ich ein Schild mit einer nicht zu lesenden Aufschrift - schwarze (nehme ich an) Schrift auf grünem Grund und im Schatten, also ohne Beleuchtung aufgehängt. Auf der Etage entdeckte ich einen Wachmann, der wohl weg wollte, auf den ich aber zielstrebig zulief. Das Gespräch in etwa: - Ich: "Guten Tag, Sie können mir bestimmt helfen." - WM: "Wollen wir erstmal sehen." (wüsste er um die Behinderung, wär's ein guter Witz) - Ich: "Ich möchte Informationen einholen und ein Dokument abgeben." - WM: "Wenn Sie keine Eingangsbestätigung wollen, können sie es in den Briefkasten dort [er zeigte irgendwo hinter mich] werfen. Ansonsten gehen Sie zur Anmeldung." - Ich: "Wo finde ich die Anmeldung?" - WM: "Da, wo der andere Wachmann steht." - Ich: "Entschuldigen Sie bitte, ich bin sehbehindert und kann keinen weiteren Wachmann sehen." (warum muss ich mich eigentlich entschuldigen?) - WM: "Na da hinten." (Ich schaute genauer, wenn sowas denn geht) - Ich: "Ich kann keinen weiteren Wachmann sehen." - WM: "Na daaaa hinteeeen [er zeigte irgendwo vor mich]. Gehen Sie denn Gang runter, Sie werden ihn schon finden." Und weg war er. Natürlich bin ich den Gang runtergegangen. Den Wachmann konnte ich deswegen nicht sehen, weil er sich im Türrahmen angelehnt hatte (zumindest als ich dort ankam) UND weil die Entfernung wohl zu groß war. Dieser Wachmann hatte gar nicht so buntes Klimbimsel an seinem Hemd, na ja, mir wurscht, er stand dort und ich sprach ihn an. Ich erzählt ihm das Gleiche wie dem ersten Wachmann. Antwort: "Müssen Sie sich anstellen.", "Entschuldigung, ich bin sehbehindert. WO muss ich mich anstellen.", "Na daha!" und er wies mit der Hand links vor mich auf eine weiter offene Tür. AHA! Ich begriff: Der Mann stand an einem Ausgang und ich sollte zu einem Eingang. Dort stellte ich mich an. Das war also der Empfang. Die Schlange war lang und durch diese lustigen Bänder aufgeteilt, wie man sie auch von der Bahn, der Post und auf der Expo 2000 hat(te). Naja, da war es einfach: Immer dem Vordermann hinterher :) Nach 35 Minuten Anstehen wurde ich endlich empfangen. Diese Dame war sehr freundlich, gut aufgelegt. Hätt' ich Geld, hätt' ich mir überlegt, 'n Kaffee mit ihr zu trinken :D Scherz beseite. Sie nahm auf, was ich ihr mitteilte, reichte mir eine Wartemarke (222 - ein Drittel evil, nuja) und meinte "Es kann etwas dauern.", ich: "Keine Sorge, ich hab ein Buch mit." Wir lachten und ich ahnte, wo ich hinmuss, nämlich dahin, wo mich der Pulk Menschen begrüßt hatte. Fand sogar einen Platz am Fenster UND mit Deckenbeleuchtung, um tatsächlich lesen zu können. Ich habe etwa 60 Seiten dieser netten Suhrkamp-Bücher geschafft. Nicht schlecht. Pro Seite zwei Minuten, also zwei Stunden Wartezeit. Der Raum leerte sich merklich, es wurden ja nur bis 12:30 Uhr Leute ins Jobcenter gelassen und ich kam kurz nach 12 dort an. Es wurde auch merklich kälter im Warteraum, auch wenn dort zwei Kunden waren, die heiter herumblödelten. Aber wenn von 50 Leuten nur noch 10 im Raum sitzen, dann wärmen diese Leute den nicht mehr so gut. In der Zeit bekam ich auch mit, dass zwei andere Kunden ihrer Wut zumindest verbal Ausdruck verliehen. Endlich wurde meine Nummer angezeigt (ich habe mich extra so gesetzt, dass ich die Anzeige sehen konnte), es war Viertel vor Drei = Dreiviertel Drei. Während der Zeit habe ich beobachtet, wohin die Leute gingen, deren Nummer angezeigt wurde. Nämlich zurück in Richtung des Gangs, aus dem auch ich nach der Anmeldung kam. Ich bin also in den Gang rein, fand die richtige Tür allerdings nicht gliech. Zum Glück hirschte da eine Dame vom Amt umher, die ich einfach fragte. Sie wies mir eine Tür. Dann erkannte ich über der Tür ein Schild, auf der die Nummern der Arbeitsplätze zu lesen waren. Über der Tür??? Was sucht das Schild denn dort. Gehört doch in Lesehöhe. Aber so war das ja auch schon mit dem grünen Schild am Anfang: Das hing unter der Decke. Diese Hochhängpraxis hatte ich allerdings noch nicht verinnerlicht, und so ging ich NICHT erhobenen Haupten als Hans-Guck-in-die-Luft in das Zimmer. Hätte ich machen sollen, denn so musst eich wahllos eine Dame, die dort saß fragen, wo denn der Platz sei, zu dem ich hinmuss. "Dooort hinten. Guck Sie mal da oben [wies mit der Hand über meinen Kopf], da stehen die Nummern." Die waren, wenn man sie fand, sehr gut zu lesen, danke liebes Jobcenter :) Das hier war jetzt der Eingangsbereich. Man beachte die Feingliedrigkeit der Begriffe: Es gibt dort einen Eingangsbereich, der dort ist, wo es zur Straße rausgeht (der schlecht beleuchtete mit den Fahrstühlen), dann einen Empfangsbereich, wo man im Prinzip nur "Hallo" sagt und eine (zweiten) Eingangsbereich, wo man dann mit jemandem spricht, der sich mangels sichtbarer Schlange durchaus etwas mehr Zeit nehmen kann. Die gute Dame war am Telefon, was mich nicht störte, so konnte ich mich setzen und meine Unterlagen heraussuchen. An der Stelle möchte ich erwähnen: Um Verzögerungen durch Nicht-Vorliegen von Unterlagen, die ich besitze, vorzubeugen und damit das Verfahren zu beschleunigen, habe ich alle Unterlagen, die irgendwie relevant sein könnten, in eine Reisetasche gepackt, die ich seit letzter Woche zu jedem Termin mitnehme. Die Tasche wiegt gut und gerne 15 Kilo, wobei ich ärztlich attestiert nur 8 Kilo heben darf, sonst nehmen meine Augen womöglich noch mehr Schaden. Zurück zur Dame: Sie war freundlich. Noch. Mit einem gewissen Unterton, der suggerierte "Das sollten Sie doch wissen!" erbat sie meine Wartemarke (schade, hätte sie gern behalten, aber ist ja wohl Staatsbesitz) und meinen Personalausweis. Dann bat sie mich, zu erzählen, warum es geht. Als erstes fragte ich eine recht unverbindliche Frage: Ob denn meine Gehaltsabrechnung vom September 2006 vorliege. Mein Grund: Ich schicke niemals nur einfache Dokumente, es liegt IMMER ein Begleitschreiben dabei. In diesem Begleitschreiben wies ich das Jobcenter darauf hin, dass ich nicht mehr erwerbstätig bin, weil, wie den Mitarbeitern durch meinen Arbeitsvertrag auch vorlag, meine Beschäftigung durch Befristung nun zu Ende war. Hätte Sie meine erste Frage bejaht, hätte sie auch zugegeben, dass man das Begleitschreiben erhalten hatte. Allerdings erläuterte sie mir, es werde nicht der gesamte Dokumenteneingang dokumentiert. Wenn ich es eh mit der Post geschickt habe, dann kann sie den Eingang gar nicht überprüfen, weil das Schreiben nämlich dann direkt in der Leistungsabteilung läge und die Dinge, die dort eingehen, womöglich zwar eingetragen werden, das aber von den Eingangsbereichsleuten nicht eingesehen werden kann. Gut, also weiter: Ich überreichte ihr die Ablehnung des ALG I von der Agentur für Arbeit. Diese ging sie kopieren. Es dauerte sehr lange, ich nahm mein Buch wieder heraus und schmökerte im Anhang, welche interessanten Bücher der Verlag noch veröffentlicht. Irgendwann kam sie wieder, der Kopierer sei abgestürzt, aber sie hatte dann glücklicherweise doch eine Kopie dabei. Kann ja mal vorkommen, Technik ist nicht perfekt, ich auch nicht. Ein Eingangsbestätigung erhielt ich nicht. Ich erklärte ihr die Situation aus dem Schreiben also noch einmal. Gut, meinte sie, sie mache eine Meldung für die Leistungsabteilung fertig. "Haben Sie sonst noch Fragen.", "Aber sicher." Ich fragte nun, wie es um meinen Widerspruch bezüglich der 81 Euro bestellt sei. Sie wurde sofort ungehalten: "Wir schikanieren hier keine Leute!" und andere Sachen. "Das hat doch keiner behauptet." versuchte ich zu besänftigen. Wann ich den denn eingereicht hätte. Nun, das Ganze geht seit etwa einem dreiviertel Jahr, erläuterte ich. "Ich habe mehrmals Widerspruch eingelegt. Die erste Bestätigung erhielt ich aber erst im November 2007 für September 2007.", "Dann zeigen Sie mir doch mal Ihren ersten Widerspruch.", "Entschuldigung, das kann etwas dauern. Ich muss dazu meine Unterlagen durchschauen. Weil ich sehbehindert bin, kann das einen Moment dauern.", "Solange kann ich nicht warten, ich mache in drei Minuten Feierabend." Ich suchte trotzdem, gab ihr als Beruhigungspille jedoch mein Schreiben vom September und suchte weiter. Währenddessen klickte sie mit ihrer Maus umher. Was sie genau tat, weiß ich nicht, denn ich habe ja meine Unterlagen inspiziert. Als ich das betreffende Dokument gefunden hatte, wollte sie es nicht mehr sehen. "Ich mache eine Meldung für die Leistungsabteilung fertig. Sonst noch Fragen?", "Aber sicher." Ich erwähnte, dass meine letzte Gehaltszahlung Anfang Oktober stattfand, ich im Oktober 274 Euro für Miete, Strom, Gas, Telefon, Essen (mit Unkosten schon allein in Höhe von 300 Euro) hatte und im Dezember ebenfalls. Hinzu kommt, dass ich Dezember der Schüler-BAföG-Anspruch meiner Freundin erloschen ist, sie dieses Geld also unrechtmäßig bekommen hat und es zurückgefordert wird. "Effektiv heißt das, dass unsere BG im Dezember nur 274 Euro plus 150 Euro Kindergeld für meine Freundin für alle Kosten hat." Daraufhin meinte die Dame, ich solle ihr einen Dreizeiler fertigmachen (zu Hause natürlich), in dem ich darlege, DASS ich im Oktober das letzte Gehalt bekommen hätte. Sowas, dachte ich mir, ist doch ersichtlich aus dem Arbeitsvertrag und der Gehaltsabrechnung. Trotzdem beschloss ich, dieses Schreiben anzufertigen. Soll ja keiner sagen, ich hätte rumgeschludert. "Gut, ich mache eine Eilmeldung für die Leistungsabteilung fertig." Ich fragte sie, wie lange das wohl dauern wird, worauf sie "Kann ich nicht sagen." erwiderte. Ich fragte weiter nach, was ich tun soll, wenn der nächste Monat naht und Miete, Strom etc. fällig werden. "Dann rufen Sie nächste Woche noch einmal an." Also effektiv Montag, Donnerstag oder Freitag. Ich hätte noch fragen sollen, ob am 24.12. jemand die Akten auch bearbeitet. Beispielsweise ist bei meinem ehemaligen Arbeitgeber der 24. und 31. Dezember jeweils ein voller Arbeitstag. Ich werde natürlich persönlich vorbeigehen, statt einfach nur anzurufen. "Sonst noch irgendwelche Fragen?", "Aber sicher" entgegnete ich. Tja, wer auf meine Briefe nicht antwortet und mich monatelang hängen lässt kriegt eben die komplette Dröhnung :D Ich entgegnete ihr, ich möchte gern arbeiten, ich bin bereit, zu arbeiten, denn ich zeige ja auch, dass ich arbeiten kann, weil ich momentan auch arbeite (toller Satz). Ich fragte, was ich machen könnte, an wen ich mich wenden kann. Sie könne da gar nichts machen, das mache - diesmal nicht die Leistungsabteilung - ... (hab vergessen, wie der Bereich heißt), die würden sich mit mir in Verbindung setzen. Ich fragte mich insgeheim, was denn dann die Dame selbst tut, wenn vor allem die Leistungsabteilung alles tut. Diese Überlegung rührte auch daher, dass ich ein lauteres Gespräch vom Nebentisch mitbekam, bei dem ein Mann schilderte, dass er nach dem verordneten Umzug nicht wisse, wie es weitergehen soll mit doppelter Miete, Renovierung und so weiter. Der Eingangsbereichssacharbeiter entgegnete ihm immer wieder: "Aber was können WIR hier, was kann ich für Sie tun?" Ja, das habe ich mich auch gefragt. "Sonst noch Fragen?", "Nein, vorerst nicht. Vielen Dank, auf Wiedersehen." Der Raum hatte, stellte ich nun fest, drei Türen. Ich fragte noch, welche davon ich benutzen kann. "Die da [sie wies mit der Hand auf eine Tür neben mir], da kommen sie am schnellsten hier raus." Ich hoffe, ich habe keinen Unterton vernommen :) dachte ich bei mir. Nun war ich durch. Der Warteraum war leer, kein Wachmann weit und breit. Ich führ mit dem Fahrstuhl in den Eingangsbereich (der, der zur Straße führt). Dort angekommen bewegte ich mich auf den Aus-/Eingang zu. "Da könn Se nich raus, Hiiier lang." dröhnte es hinter mir. Oha! Doch noch ein Wachmann. Es entwickelte sich in diesem dunklen Eingangsbereich folgendes Gespräch: - Ich: "Wo gelange ich den dort hin?" - WM: "Na raus." - Ich: "Ja aber wo genau." - WM: "Na raus aus dem Gebäude." - Ich: "Entschuldigen Sie, aber ich bin sehbehindert. WO GENAU komme ich 'raus'?" - WM: "Na raus auf die Straße, da wo der Eingang ist, wo sie reingekommen sind. Links um die Ecke." Das alles in einem Ton, den ich kaum beschreiben kann. JAWOHL SIR! ICH GEHORCHE, SIR! Der Ausgang war noch dunkler, als der Eingangsbereich. Mit meiner schweren Tasche tastete ich mich voran, falls irgendwo Stufen wären. Und dann stand ich endlich vor dem Gebäude. Mir war (immer noch) kalt, es war kurz nach 15 Uhr. Immerhin: Zuhause angekommen stellte ich erfreut fest, dass ich für zwei Amtsgänge nur läppische 4:35 h gebraucht habe. Ich rief sofort noch einmal bei der Hotline des Jobcenters an, um zu horchen, ob man mir nicht doch sagen kann, ob meine September-Geahltsabrechnung angekommen ist. Leider konnte man das nicht. Es werde nicht alles dokumentiert, was einginge, wurde mir gesagt. Und jetzt Fragen. Man muss dazu nicht den Text gelesen haben: Ist der Besuch eines Anwalts jetzt erstmal sinnlos, weil ja eine Eilmeldung von der Sachbearbeiterin (richtiges Wort?) an die Leistungsabteilung rausgegangen ist? Für den Widerspruch ist ja bezogen auf den bestätigten Eingang noch kein Anwalt nötig, weil ich ja bis 24.12. warten muss wegen der 3-Monatsregelung. Aus eurer Erfahrung heraus / vermutet mal: Zwischen den Jahren wird beim Jobcenter gearbeitet, wurde mir heute versichert. Wird es die Eilmeldung und eine Auszahlung bis vor den 1. Januar schaffen? Sonst entstünden vor allem Mietschulden. Strom, Gas, Telefon kriege ich irgendwie noch geregelt. Gerade, wo unser Vermieter dem Mietbürgen auf sein Ansinnen hin, aus der Bürgschaft aussteigen zu wollen, versichert hat, dass wir tolle Mieter sind, mit denen es noch nie Probleme gab. Gerade in Anbetracht dessen fände ich es total doof, wenn wir jetzt in Mietschulden rutschen würden. Ich geh lieber betteln (oder was auch immer zu Weihnachten funktioniert), um was zu Essen zu haben, statt Schulden zu machen. Sorry, bin leider so gepolt worden, dass man keine Schulden macht und wenn man welche hat, sie sofort zurückzahlt. Es wird nur das Geld ausgegeben, das man abzüglich Schulden zur Verfügung hat. Hab ich immer eingehalten. Viele Grüße, Mario Nette |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| OK liebe Leute, der Thread ist, soweit es mir möglich war, restauriert. Für Interessierte an Problemen Behinderter habe ich hier einen Querlink zum Thema " Eure Erfahrungen mit Alg II als Behinderter" aus diesem Forum. Mario Nette Geändert von Mario Nette (19.12.2007 um 00:45 Uhr) Grund: Link hinzugefügt - der Vollständigkeit halber |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich bin seit ca 30 Jahren sehbehindert (GdB allein wegen Augen 70). Erwarte nicht, dass deine Mitmenschen dafür Verständnis zeigen oder darauf Rücksicht nehemn. Für die meisten gibt es nur zwei Zustände, blind - oder man sieht schlecht, dann soll man sich gefälligst eine anständige Brille zulegen. Es ist so, du musst dich selbst helfen. Hilfe am Arbeitsplatz? Eine "Fachfrau" vom Integrationsfachdienst wollte mir einen blindengerechten Arbeitsplatz unterjubeln, mit Braille-Tastatur und Sprachausgabe. Sorry, als Sehbehinderter kann ich damit nichts anfangen. Geändert von Rüdiger_V (19.12.2007 um 00:54 Uhr) Grund: Ergänzung |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| @Rüdiger Zumindest rechtlich hab ich das GG auf meiner Seite. Das mit der Brille kenne ich, hat mir mein Mathelehrer in der Grundschule schon vorgehalten: "Wenn du das nicht lesen kannst, besorg dir eine anständige Brille." 30 Jahre schaffe ich zwar nicht, aber es sind 26. Nämlich seit Geburt. Besserung ist ausgeschlossen, es sei denn, ich finde einen gnädigen Spender, der pro Auge 4000 Euro hinlegen möchte, um zumindest ein Problem zu minimieren (nicht zu beseitigen, nur zu minimieren; bleiben dann noch 5). Bei mehr Spenden können mehr, aber nicht alle Probleme, behoben werden :D Ach menno, ich fantasiere wieder, zwick mich mal jemand. edit Ja, diese Geräte kenne ich. Ist auch für mich nichts. Mir kann man mit einem großen Display helfen - 24 Zoll, gern auch mehr, dann kann ich endlich auch wie die anderen vernünftig mit allen relevanten Fenstern programmieren und muss nicht immer überall scrollen. edit Ende @all Zum Thema Anwalt: Ich war noch bei keinem in dieser Woche, DENN am Montag habe ich volltags gearbeitet und heute war ich den ganzen Tag bei den Ämtern unterwegs. Amtsgericht und Anwalt hätt ich einfach nicht mehr gepackt. Mario Nette Geändert von Mario Nette (19.12.2007 um 00:59 Uhr) |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Gerade gefunden: Mit Nudeln kennen wir uns aus - noch eine Leidensgenossin. Mittlerweile lassen wir die Nudeln höchstens noch auf Stufe 3 (eher 2) und mit Deckel drauf aufquellen. Im Sommer könnte man sich auch eine Vorrichtung mit Parabolspiegel bauen, um den Topf zu beheizen. Ich stelle mir das etwa so vor, wie auch das Olympische Feuer entzündet wird. Fragt sich nur, aus welchem Kleingeld-Nutellaglas ich die Aufwendungen dafür bezahlen könnte. Oder demnächst gibt's Nudeln als Knabbersnack. Zwar funktioniert das nur mit Spaghetti aufgrund der Dicke und der Bisskraft der menschlichen Schneide- und Backenzähne, aber wir wollen mal nicht wählerisch sein. Immerhin spart man sich dann den gesamten Strom für die Zubereitung. Das Geld lässt sich dann effektiv für Einschreiben und diverse andere lebensbereichernde Maßnahmen verwenden. Nein, ich hab nix genommen :D Mario Nette |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Wir haben heute eine für viele Menschen erfreuliche Entdeckung gemacht: Wir haben abgenommen. Das war quasi eine Hartz-IV-Diätenerhöhung. Allerdings: Mein BMI war eh immer so bei rund 18 bis 19. Normal für mein Alter ist 20 bis 25. Aber wir sind ehrlich: Ich mache keinen Sport und hab daher auch geringe Muskelmasse. Mit 8 Kilo Höchstlast lässt sich ein Körper auch nicht unbedingt stählen, von den Fitnesscentergebühren ganz zu schweigen. Vielleicht sollte ich mit der Dokumenten-Reisetasche einfach häufiger zu diversen Ämtern gehen. Nein, auch heut hab ich nix genommen :D Mario Nette |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.128
| Zitat:
Wie man es macht ists verkehrt........ Ok wir haben zugenommen --- haben Muskelmasse bekommen und trainiert um dem Depriwahn zu entkommen und Fit zu bleiben.... Ergebniss: Kosten da mehr Ernährung und aus den klamotten wachsen wir auch raus, Wird angesichts der Muskelmasse die nun doch ebbes dazugekommen ist a weng eng
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Kurz vor Weihnachten gibt es natürlich noch einen neuen Brief des Jobcenters. Als ich ihn aus dem Briefkasten holte, war mir klar, dass es nichts Besonderes sein wird - er war ganz dünn. Und tatsächlich war es exakt die gleiche Eingangsbestätigung, wie ich sie schon im November 2007 erhalten habe. Einziger Unterschied: Auf der Novemberversion ist ein Herr XYZ unter "Name" (vermutlich: Name des Bearbeiters) angegeben und als Unterschrift ein Kringel mit Haken, auf der Dezemberversion ist der gleiche Herr angegeben, als Unterschrift findet sich aber etwas Nicht-Leserliches und zusätzlich ein Namensstempel einer/s Frau/Herr ABC. In beiden Schreiben steht, man bearbeite meinen Einspruch so zügig wie möglich und bittet mich, von weiteren Nachfragen abzusehen. Klar, mach ich gerne. Statt einer weiteren Nachfrage bin ich zum nächstmöglichen Termin zugegen und fordere. Es handelt sich bei dem Widerspruch übrigens um einen Doppelwiderspruch - einmal bezüglich der 81 Euro aus 2006 und zum Anderen bezüglich des Folgebescheids aus dem September 2007. Nett, dass ich da auch quasi eine Doppeleingangsbestätigung habe ;) aber das Proto hätten sie sich für #2 sparen können. Mario Nette |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Ich hatte oben erwähnt, dass meine Freundin (BG) wegen Krankheit die Ausbildung unterbrochen hat - und das ab Dezember 2007. Das hat das zuständige Amt, das Schüler-BAföG zahlt, nicht so schnell aufgenommen, daher hat sie für Dezember 2007 BAföG bekommen. Da wir bis jetzt immer noch keine Nachricht von diesem Amt haben, wird sie es wohl auch für Januar bekommen. Nur: Es steht ihr rechtmäßig ja gar nicht zu, daher wird sie es auch komplett zurückzahlen müssen und daher haben wir auch versucht, es nicht anzurühren, was natürich NICHT geklappt hat. Hat jemand Erfahrung, wie das vom Jobcenter gewerten werden muss und gewertet wird? Wird das ungeachtet der Tatsache der Nicht-Rechtmäßigkeit als Einkommen gewertet und müssen wir dann ein Darlehen beim Jobcenter für die Rückzahlung beantragen, wenn wir es nicht aus eigenen Stücken zurückzahlen können? Mario Nette Geändert von Mario Nette (24.12.2007 um 23:36 Uhr) Grund: Jahresangabe korrigiert |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Bezüglich der Belange von Behinderten und den Örtlichkeiten findet sich im SGB I Folgendes: Zitat:
Mario Nette | |
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| | #21 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Erneut hallo ihr Lieben, wieder gibt es Neuigkeiten. Und dieses Mal eigentlich nur schlechte. Ich will heute auch niemanden langweilen mit Geschichten, wie es Behinderten auf'm Amt geht. Zu erzählen hätte ich viel, es ist aber nun eher nur noch Nebenkriegsschauplatz. Heute war ich wieder beim Jobcenter, denn nach Auskunft bei meinem Besuch am 18.12.2007 sollte ich mich, sofern nichts passiert, "in der nächsten Woche" wieder melden. Ich habe dazu diverse Briefe schon verfasst, unter Anderem Überprüfungsanträge, Beschwerden und Stellungnahmen. Diese Briefe konnte ich abgeben und habe ihren Eingang bestätigt auf einer Kopie. Bei meinem Besuch wurde ich abgewiesen. Man teilte mir mit, man könne mich solange nicht beraten, solange ich keinen gültigen Ausweis vorlegen kann. Ein Behindertenausweis gelte nicht als gültiges Ausweisdokument. Nun hatte ich es tatsächlich nicht mitbekommen, dass mein Personalausweis im September 2007 abgelaufen war. Trotzdem beriet man mich am 18.12.2007. Es ist eindeutig mein Fehler, dass ich keinen gültigen Personalausweis vorlegen konnte. Ich habe meine Breife abgegeben und mir bestätigen lassen und bin danach ins Rathaus gegangen, um mir ein gültiges Dokument zum Sich-Ausweisen ausstellen zu lassen. Über die Feiertage konnte ich auch 10 Euro auftreiben für den Beratungsschein vom Amtsgericht. Diese 10 Euro musste ich jetzt leider für Passbilder verbrauchen. Ich habe nun einen vorläufigen Personalausweis, in drei Wochen habe ich einen Ausweis, der dann 10 Jahre lang gilt. Mit diesem vorläufigen Ausweis bin ich zurück zum Jobcenter gefahren, um dort endlich beraten werden zu können. Die Arbeitskraft am Empfang erkannte mich wieder, dennoch musste ich diverse Sachverhalte erneut schildern und diverse zusätzliche Fragen beantworten. Dann sollte ich in die Leistungsabteilung gehen, dort werde man alles Weitere besprechen. Dort angekommen meldete ich mich pflichtbewusst und mir wurde offenbart, dass die Arbeitskräfte in dem Büro, zu dem man mich schickte, gar nicht zuständig seien. Man trüge mich allerdings trotzdem ins System ein und es werde mich jemand aufrufen. So geschah es dann auch. (Das Wartezimmer war mal wieder eiskalt, die meisten Wartenden gingen umher, damit ihnen wärmer wird.) Ich wurde aufgerufen und erläuterte den Sachverhalt erneut. Diese Arbeitskraft hatte allerdings meine Akte bereits vor dem Aufruf in Augenschein genommen, so dass sie gezielte Fragen stellte. Ich erwähnte auch, dass ich momentan studiere, es sich allerdings um nur einen einzigen Kurs handelt, der nur noch sporadisch stattfindet. Außerdem habe ich bei geeignetem Thema die Möglichkeit, im nächsten Semester den Abschluss zum Master of Science zu erlangen. Sie verwies mich ins Wartezimmer, einige Zeit später wurde ich erneut aufgerufen und die Dame teilte mir mit: "Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie." Ich wollte die schlechte zuerst hören: "Sie haben seit Oktober 2006 Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten. Sämtliche Leistungen." Die gute Nachricht war, dass es zu keiner Rückforderung komme aufgrund des Vertrauensschutzes. Jedoch wird meine Leistung zum 01.02.2008 eingestellt. Sämtliche Forderungen, Beschwerden etc. seien somit auch haltlos, weil ich ja in der gesamten Zeit nicht rechtens Leistungen erhalten habe. Das sei eine Verkettung mehrerer Fehler mehrerer Sachbearbeiter, wurde mir offenbart. Der Grund für die Unrechtmäßigkeit ist mein Studium (siehe SGB II §7, wurde mir mitgeteilt). Dann wollte mich die Dame bereits entlassen. Jedoch fragte ich nach, wie das für meine Freundin nun aussieht. Auch hier wurde erst einmal auf §7 verwiesen, da der Fakt der Ausbildungsunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen, mitgeteilt am 05.12.2007, nicht beachtet wurde. Für die Zeit der Ausbildung erhält sie, wie geschildert, Schüler-BAföG. Durch die Beurlaubung / Ausbildungsunterbrechung allerdings besteht kein Anspruch auf Schüler-BAföG und sie ist in diesem Rahmen auch keine Auszubildende. Weil sie das nicht ist, kommt §7 nicht in Frage. Daher wurde mir dann auch mitgeteilt, sie müsse einen neuen Antrag auf ALG II stellen, da sie als Schüler-BAföG-Bezieherung nur so eine Art minderwertiges Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sei. Mit diesen tollen Neuigkeiten durfte ich dann gehen. Ich besuchte erneut das Rathaus und fragte, an wen oder was ich mich melden muss, wenn akute Wohnungslosigkeit droht. Man gab mir wortlos einen Zettel, auf dem eine Adresse und Öffnungszeiten zu lesen waren: Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 12. Die Dame vom Jobcenter teilte mir nämlich mit, dass es im Rathaus Abteilungen gibt, die in solch einer Situation die Mietkosten übernehmen können. Außerdem bekam ich von irgendwo her (da hab ich eine Gedächtnislücke) den Hinweis, dass ich die Miete einfach nicht zahlen solle, es dann zu einem Gerichtsverfahren komme und dann die Miete vom Sozialamt(?) übernommen werden würde. Ich wandte ein, dass wir für unseren Mietvertrag einen Bürgen haben. Den müsse ich loswerden, wurde mir mitgeteilt, sonst würde ich den eben belasten. Im Jobcenter fragte ich außerdem, ob ich, wenn ich mich exmatrikuliere, wieder berechtigt bin, Leistungen nach SGB II zu empfangen. Man bejahte das. Die Folgen davon werden nicht nur hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...nd_SGB_II.html verdeutlicht, sondern kann ich auch noch einmal mit meiner E-Mail an den zuständigen AStA meiner Hochschule (also die Studierendenvertretung) erläutern: Zitat:
Mario Nette | |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Den Antrag, den nun meine Freundin stellt, werde ich morgen in Vertretung und mit Vollmacht begutachten lassen und abgeben. Wir haben ein Begleitschreiben aufgesetzt, in dem wir auch auf die schon vorrätige Akte verweisen. Trotzdem haben wir erneut diverse Sachverhalte dargelegt. Trotzdem das: Was können wir noch tun? Für Dezember hatten wir Kindergeld für sie und 274 Euro unrechtmäßiges aber aus Kulanz gewährtes Geld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) für mich. Jeder von uns hat im Monat abzüglich Ernährung Unkosten in Höhe von 300 Euro. Für den Monat Januar 2008 sieht es genauso aus. Das für sie zu Unrecht überwiesene BAföG aus Dezember 2007 können wir ja eigentlich nicht anfassen, weil es zurückgefordert wird (wir haben es anfassen müssen). Gleiches wird uns wohl im Januar ereilen. Ich brauche Hilfe! Wo bekommen wir Hilfe am morgigen Tag? Welche Hilfe gibt es jetzt noch? Wer kann uns helfen? Wer muss uns helfen? Wie steht es jetzt um meine Krankenversicherung? Mario Nette Geändert von Mario Nette (27.12.2007 um 22:16 Uhr) |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Und es geht weiter mit schlechten Nachrichten: Bereits vor Behördenöffnung war ich vor dem Jobcenter anwesend. Dann, beim Empfang, teilte man mir mit, man könne den (Neu-/Fortestzungs)Antrag meiner Freundin nicht entgegennehmen, weil ich ihren Personalausweis nicht mit mir führe. Da habe ich eine Wissenslücke: Darf ich einfach so den Personalausweis einer anderen Person durch die Gegend tragen? Ich habe eine Kopie ihres Ausweises vorgelegt - meiner wurde erst gar nicht verlangt, ich hatte ihn selbstverständlich dabei. Man sagte mir, man könne mich auch mit Vollmacht meiner Freundnin in ihrem Fall so lange nicht beraten oder den Antrag annehmen, bis ihr Personalausweis im Original vorläge. Da sie allerdings immer noch gesundheitlich angeschlagen ist, konnte sie heute morgen nicht mit mir mitkommen, um ihren Personalausweis persönlich vorzulegen. Nach dieser Abweisung habe ich dann den Antrag nebst unzähliger Dokumente und Zusatzblätter in einen A4-Umschlag gesteckt (den hab ich mir als Pessimist natürlich vor dem Besuch von zu Hause mitgenommen) und in den dafür vorgesehenen Briefkasten gesteckt. Zum Thema Beratung gab man mir beim Empfang im Jobcenter einen Informationszettel für eine Beratungsstelle mit dem Namen BeQuit (ich hatte erst - war da Freud am Werk? - BeQuiet gelesen, also "sei leise" oder einfacher "Halt die Klappe"). Nach diesem Amtsbesuch bin ich dann wieder mal in unser hiesiges Rathaus gegangen. An der Information begrüßte man mich mit "sie waren doch gestern schon da", allerdings eher in dem Tonfall "Hat sich denn immer noch nichts ergeben?" Ich wollte dort einen Herrn besuchen, der im Internet auf der Seite www.berlin.de angegeben ist und sich um Sozialdinge kümmert. Mir wurde gesagt, der sei 1. heute gar nicht im Haus und 2. für meine Angelegenheit wohl auch nicht zuständig. Ich greife mal voraus: Später wurde mir gesagt, dass es sich dabei um den Leiter der Sozialabteilung handele und ich dort eh nicht einfach hingehen könne. Man gab mir am Empfang die Zimmernummer und den Namen eines anderen Herrn, der sich um Sozialbelange kümmert. Seinem Zimmerschild zu urteilen handelte es sich dabei aber wohl eher um eine Person, die sich um Obdachlose und Asylbewerber kümmert. Trotz dass er kenne Sprechzeit hatte, klopfte ich und versuchte, man Anliegen vorzutragen. Ziemlich schnell kam er auf die Frage, ob ich im Grunde erwerbsfähig bin. Ich bejahte. "Dann ist das Jobcenter für Sie zuständig." entgegnete er. Also genau die, die gestern meinten, sie können leider nichts für mich tun. Ich machte noch einmal darauf aufmerksam, dass es sich um einen Notfall handelt, weil wir im Risiko sind, unsere Wohnung zu verlieren. Doch er entgegnete, das Sozialamt sei nur für diejenigen zuständig, die nicht erwerbsfähig sind. Er gab mir dann zwei Telefonnummern eines Vereins, die mich in Sozialfragen wohl beraten können. Dort rufe ich heute noch an. Interessanterweise sitzen die bei mir unten im Haus. Heute Morgen gegen 9:00 Uhr waren dort alle Rollläden heruntergelassen - es wird wohl niemand da sein. Fragen meinerseits: siehe vorhergehender Beitrag. Mario Nette |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Und nochmals ein Eintrag für heute, auch keine wirklich erbaulichen Informationen: Ich war nun noch beim Wohnungsamt. Die Dame dort war freundlich und hat sich ein Stück der Geschichte angehört. Dann meinte sie, dass ich leider kein Wohngeld beziehen kann, solange ich 1. Geld vom Jobcenter beziehe und 2. nicht nachweisen kann, wodurch ich meinen Lebensunterhald ansonsten bestreite. Den Verein, für den ich Telefonnummern erhielt, habe ich angerufen. Man hat mit mir einen Termin für den 02.01.2007 vereinbaren können - zum Glück. Mario Nette |
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| | #25 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Wer sich zufällig hier verirrt hat, weil er in einer ähnlichen Situation ist, hier mehr Informationen zum Thema "Studium und Hartz IV / ALG II": http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...nd_SGB_II.html http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...7b70adb60c.php http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=04202 http://hartz-iv-blog.de/2007/01/05/j...und-studenten/ http://www.journalmed.de/newsview.php?id=18698 http://www.sueddeutsche.de/jobkarrie...kel/601/95506/ http://forum.studienabbrecher.com/vi...0eb6107454c089 Zum Thema "Brille" hier ein ebenfalls interessanter Blog-Eintrag (auch die Kommentare lesen): http://hartz-iv-blog.de/2007/03/10/k...rtz-iv-brille/ Mario Nette |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Tach Leute, für alle, die den ganzen Scheiß von oben von mir nicht (mehr) lesen wollen/können, hier ein paar Fragen unabhängig von den bisherigen Texten: Wie kann ich - sehbehindert - möglichst umgehend Geld verdienen Muss nicht viel sein, sollte vielleicht für einen Einkauf reichen - WIR HABEN NÄMLICH HUNGER! (Illegale Sachen und Betteln mal ausgeschlossen, selbständige Arbeit (auf Rechnung) möglich.) Welche umgehenden - von mir aus auch einmaligen - Hilfen gibt es für einen, der nicht - ALG-I- - ALG-II- - Wohngeld- - BAföG- berechtigt ist? Was sind die Voraussetzungen und Auswirkungen für diese (von dir vorgeschlagenen) Hilfen? (Frage gilt nur für meinen Fall.) Welche akuten/kurzfristigen/langfristigen Maßnahmen kann jemand in Angriff nehmen, der seine Rechte aufgrund von Behördenfehlern zu spät wahrnehmen konnte? Dabei geht es vor allem um die Belange meiner Freundin. Um das zu erklären: Ob ein erneuter Erstantrag von ihr notwendig ist, nachdem wir als BG schon seit September 2006 gemeldet sind, sei mal dahingestellt. Diesen Antrag aber hätte sie bereits zum 01.12.2007 stellen können, hätten wir die behördliche Aussage der Unrechtmäßigkeit meines Leistungsbezugs gehabt. Da man mit uns aber schriftlich scheinbar nicht kommunizieren möchte, bekam ich diese Fakten erst auf persönlichen Besuch hin in anderen Belangen zu hören. Daher konnte meine Freundin ihren Antrag also auch erst nach meinem Besuch beim Jobcenter stellen. Und der war am 27.12.2007 (Antrag am 28.12.2007 eingereicht). Es fehlen somit 27 Tage, in denen sie hätte Leistungen beziehen können. Zu der Zeit (05.12.2007), als wir als BG Hilfen bezogen und dem Amt mitteilten, dass sich an den Belangen der BG-Mitglieder (also vor allem an ihren Belangen) etwas geändert hat, wurde sie leistungsberechtigt. Wenn man mal davon ausgeht, dass dann noch ein paar Bearbeitungstage dazwischen lägen, kämen trotzdem 15 oder mehr Tage zusammen. Da wir als BG - allerdings bis zu den Aussagen vom 27.12.2007 nur für mich - im Dezember Leistungen bezogen haben: Muss ich davon ausgehen, dass selbst dann, wenn entschieden wird, dass der Antrag meiner Freundin ab 01.12.2007 gültig ist, eine Verrechnung mit den erhaltenen Leistungen stattfinden wird, weil sie mir ja nur aus "Kulanz" gezahlt wurden? Ich danke schon mal Jedem, der sich mit der Problematik auseinandersetzt und mir irgendwie behilflich sein kann. Mario Nette |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Ich frag das noch einmal, weil ich nämlich in den letzten Tagen wieder vermehrt stark husten muss - so wie vor zwei Monaten bei der Lungenentzündung: Das Jobcenter zahlte mir Dezember und Januar "aus Kulanz", also obwohl ich nicht berechtigt bin (weil: Student) ein bisschen Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Weil ich ja aber nicht berechtigt bin und also auch dem Recht nach gar keine Leistung beziehen dürfte, könnten sie für mich auch gar nicht die Krankenkassenversicherungskosten (nettes Wort) übernehmen, was also heißt, diese Kosten wären nicht bezahlt. Bin ich in so einem Fall durch irgend einen Paragraphen geschützt oder muss ich damit rechnen, diese Woche noch einen Brief zu bekommen à la "Ihre Krankenkassenbeiträge werden von uns nicht übernommen" schauen Sie selbst, wo Sie bleiben? Mario Nette |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Wenn man liest, was Berlin sich mit der Heizbetriebverordnung von 2002 jetzt für lustige Sachen hat einfallen lassen, kann man sich vorstellen, dass das in diversen Ämtern der Hauptstadt so betrieben wird. Ich berichtete ja über die kalten Warteräume im hiesigen Jobcenter. Nebenbei: Vielleicht findet sich der ein oder andere Leser, der sich die Mühe macht, einige Beiträge vorher zu lesen. Vielleicht hat jemand Tipps oder Hinweise für mich. Mario Nette |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| So, es gibt wieder was zu erzählen/lesen: Ich war dann also heute bei dem Verein, mit dem ich am 28.12.2007 einen Termin vereinbart habe. Die Dame hat sich alles geduldig angehört. Dann hat sie die Leistungsbescheide von September überprüft und ganz nebenbei mal festgestellt, dass darin Formfehler gemacht wurden. Das verbessert zwar unsere Situation gerade nicht, aber es bekräftigt doch das Bild, dass das Jobcenter sich durchaus irren kann und - sagen wir es mal freundlich - ab und an auch mal den einen oder anderen Fauxpas macht. Weil gegen diesen Leistungsbescheid eh schon Widerspruch eingegangen war (der ja aufgrund meines Nicht-leistungsberechtigt-Seins hinfällig ist), brauch da auch nichts weiter erneut beschrien werden. Sie meinte auch, dass wohl das Geld, was ich im Dezember und Januar vom Jobcenter bekommen habe, auf den Anspruch meiner Freundin angerechnet wird. Außerdem sagte sie mir (was ich wusste), dass das Jobcenter hätte den Antrag meiner Freundin auf ALG II vom 28.12.2007 annehmen müssen, weil ich mit meinem gültigen Personalausweis und Vollmacht persönlich im Amt anwesend war. Nun steht natürlich das Problem im Raum, dass sie behaupten können, ich hätte den Antrag nicht abgegeben. Das prüfe ich morgen einfach mal telefonisch nach - die an den Telefonen sind immer wesentlich freundlicher, als die, die dort persönlichen Publikumsverkehr haben. Weiters gab sie uns den Tipp, das Schüler-BAföG, das meine Freundin (unrechtmäßig, weil ja beurlaubt) für Dezember und nun Januar erhalten hat, einfach dafür zu verwenden, normal zu leben und unsere Unkosten davon zu decken - also kurz: Schulden gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung zu manifestieren. Klar, ist akut unsere Lage. Freuen tun wir uns allerdings auch nicht, weil ja dann nicht sicher ist, wie wir diese 800 Euro zurückzahlen können. Und wenn meine Freundin im August ihre Ausbildung wieder aufnehmen will, dann sollten wir zum Amt für Ausbildungsförderung schon irgendwie nett sein und sie nicht vor den Kopf stoßen. Da der Leistungsbescheid noch nicht abgelehnt ist und noch bis Februar 2008 gilt (wenn man denn so sagen kann), könnten wir bei Tafel und Co. uns Lebensmittel abholen - eigentlich ja auch nur für eine Person, weil auf dem Bescheid nur ich berücksichtigt bin. Für meine Freundin stehen überall Werte von 0,00 €. Der Verein selbst unterhält auch solch eine Stelle. Wer Genaueres wissen will und in der Nähe des Rollbergviertels wohnt, der kann mich ruhig per PM fragen. Zumindest die Tafel hat hier noch meiner Info allerdings Donnerstag Ausgabe und das ist morgen - da hab ich noch diverse Termine, um den akuten Geldmangel (und Mietschulden) abzuwenden. Frag mich, ob ich mich vierteln lassen soll, um das alles zu packen. Aber dann rennt man ja durchaus kopflos umher und das wäre auch blöd. Die Dame vom Verein guckt sich morgen Vormittag wegen Möglichkeiten und Urteilen um und möchte mir dann Mittags bescheid geben. Blöderweise will ich morgen zur Sozialberatung des Studentenwerks - vielleicht wissen die auch was. Und die haben so ungünstig auf, dass ich eben nur morgen hin kann. Heute Nachmittag war ich dann bei der Studentenberatung unserer Hochschule. Leider, leider ist die Behindertenbeauftragte krank, ich hab mich dann von jemand Anderem beraten lassen. Der hat mit mir Vor- und Nachteile von Urlaubssemester und Exmatrikulation erörtert. Ziemlich schnell merkte er an, dass ich - und hier muss ICH sagen: LEIDER! - schon so gut wie alle Scheine für das Aufbaustudium in der Tasche habe. Es fehlt lediglich ein Schein für den Kurs, den ich gerade mache und der nur noch sporadisch stattfindet. Wenn nur noch ein Schein fehlt und der Kurs nicht wesentlich für die Anfertigung der Master-Arbeit ist, kann man beantragen, diesen Kurs und die Master-Arbeit in einem Semester zu machen. Da ich allerdings davon nicht wirklich wusste und dieses Semester eigentlich auch dazu nutzen wollte, mir die Theorie anzulesen, die mir von der Hochschule nicht vermittelt wurde, die ich meiner Meinung nach aber drauf haben sollte, um mich persönlich auch "Master" nennen zu wollen, da ich also davon nicht wirklich was wusste, hab ich mich nicht für die Prüfung im Wintersemester 2007/2008 angemeldet. Nun ist es so, dass, wenn ich diesen Schein im Februar bekomme - und ich bekomme ihn 100%ig, weil es nur ein Kurs mit Anwesenheitspflicht ist - dann werde ich AUTOMATISCH vom System zur Prüfung angemeldet und mir wird sowohl Thema als auch Betreuer zugeteilt. Das heißt, dass dann die Uhr tickt und ich die Arbeit schreiben MUSS und die mündliche Prüfung danach machen MUSS ohne Rücksicht auf die Umstände, dass ich z. B. aus finanziellen Gründen Vollzeit arbeiten muss. Das ist natürlich tierisch blöd, weil zum Einen die Informatik nicht gerade ein kleiner Wissensbereich ist und zum Anderen ich gern schon selbst entscheiden möchte, welches Thema ich (dann hoffentlich erfolgreich) bearbeiten will und auf was ich mich damit auch spezialisieren möchte. Ein Urlaubssemester beantragen geht jetzt nicht mehr, weil man das 8 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit machen muss. Und vermutlich, so meinte der Herr bei der Beratung, wird das eh nicht bewilligt, weil ich dann alle Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung habe. Das heißt, meiner Meinung nach kann ich dem Ganzen nur aus dem Weg gehen, wenn ich a) mich sofort exmatrikuliere und den Kurs für den letzten Schein noch einmal mache b) Irgendwie herausbekomme, wie ich das letzte Semester mir finanzieren kann. Der Herr von der Studienberatung hat mir dann noch ein bisschen Infomaterial mitgegeben: Zwei Broschüren für Studienkredite und eine für die Sozialberatung des Studentenwerks. Außerdem eine Auflistung von Vereinen und Stiftungen, bei denen ich mal anfragen könnnte. Und einen Tipp, wo es eine Liste gibt mit noch mehr Stiftungen und Vereinen. Also: Klinken putzen :) Dann hat er mir den Tipp gegeben, mich bei der im Haus ansässigen Studentenarbeitsvermittlung zu melden und eintragen zu lassen, damit ich was zu arbeiten hab und Geld verdienen kann. Etwa 9 Euro die Stunde, Vermittlungsgebühr schon abgezogen. Allerdings wollen die mich aufgrund meiner Behinderung erst aufnehmen, wenn ich bei Integrationsamt schriftlich geschildert und bestätigt bekommen hab, dass die Arbeitsverträge, die von der Vermittlung geschlossen werden, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer irgendwie (wegen der Behinderung) in Schwierigkeiten bringen. Momentan hab ich kein Papier für den Drucker, kann also den Brief noch nicht abschicken. Außerdem kostet natürlich der Eintrag in die Arbeitssuchenden-Datenbank der Vermittlung auch Geld - 5,10 €. Morgen also gehe ich zur Sozialberatung des Studentenwerk. Wenn irgendwer Tipps, Hinweise, Kommentare etc. hat, dann freue ich mich natürlich darüber. Mario Nette |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Gut, ich war heute bei der Sozialberatung des Studentenwerks - pünktlich zu den Sprechzeiten ab 8:30 Uhr. Die Studienberatung der Hochschule hatte mir gestern ja den Tipp gegeben, dorthin zu gehen wegen der akuten Finanzlage. Ich mache es kurz, denn auch die Suche nach der Adresse hat länger gedauert, als die Beratung: Die Dame gab mir folgende Empfehlungen: a) intensivieren Sie ihre Arbeitssuche und gehen Sie (doch endlich) arbeiten b) nehmen Sie einen Kredit auf. Sie gab mir zwei Zettel. Auf dem ersten sind diverse Studentenarbeitsvermittlungen aufgeführt (u. a. auch die von gestern, bei der ich war), auf dem zweiten Zettel sind diverse Darlehensmöglichkeiten aufgeführt, u. a. von der KfW. Auf die Problematik, dass jetzt in diesem Moment ein Engpass besteht, ging sie nicht ein. Ich bohrte dann noch und fragte, ob Sie wisse, ab wann man seine Wohnung verliert. Ihre Empfehlung: Zahlen Sie so viel Sie können und reden Sie mit dem Vermieter, dass Sie mehr zahlen wollen würden, wenn es ginge. edit: Sie empfahl, einfach ein Urlaubssemester zu nehmen. Weiter oben hatte ich beschrieben, warum das nicht geht. Auch ihr hatte ich das mitgeteilt: Nee, das wäre gar nicht wahr, man müste meinen Urlaubsantrag annehmen, dann könnte ich mir Geld zusammenverdienen, um dann ein Semester später davon leben zu können und die Prüfung abzulegen. Gehen wir mal davon aus, dass das Prüfungssemester 6 Monate dauert (Warum? Na weil allein für die Arbeit ich schon 5 Monate aufbringe. Danach wird diese begutachtet und danach bekomme ich einen Termin für die mündliche Prüfung.) Mit 600 Euro würde ich sicherlich irgendwie hinkommen. Dann sind das 3.600 Euro, die ich im Abschlusssemester benötige. Ich muss also 7.200 Euro im Urlaubssemester verdienen. Gehen wir mal davon aus, dass ich dafür auch 6 Monate Zeit habe. Dann benötige ich jetzt sofort einen Job, der mir 1.200 Euro netto einbringt. Und jetzt her mit den sozialversicherungspflichtigen Angeboten, die nur 6 Monate dauern! edit2: Die Dame teilte mir außerdem mit, dass, wenn meine Freundin ihre Ausbildung unterbrochen hat, sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat. Die Unterbrechung habe der Kindergeldkasse gemeldet zu werden, ansonsten beginge man eine Straftat. Mario Nette Geändert von Mario Nette (03.01.2008 um 11:44 Uhr) |
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| | #31 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Heute habe ich noch zwei nette Briefchen vom Jobcenter erhalten. Beide wurden am 28.12.2007 ausgestellt. a) informiert mich darüber, dass der Bewilligungszeitraum vom Bescheid aus 09/2007 Ende Januar abläuft. Anbei wurde ein Fortzahlungsantrag gelegt. b) besitzt folgenden Titel: "Aufhebung des Bescheides vom 13.09.2007 über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" Dass diese beiden Briefe sich inhaltlich natürlich wiedersprechen, fällt sicherlich jedem Leser gleich auf. Beim Jobcenter weiß also die linke nicht, was die rechte Hand tut, schließe ich (mal wieder) daraus. Ich möchte euch den Inhalt des Schreibens b) nicht vorenthalten: Zitat:
Zitat:
Man sieht also, da werden einfach mal ein paar Paragraphen hingeworfen, obwohl die gar nicht alle wirklich relevant für den Fall sind. Aber man kann ja mal probieren, ob man den dreckigen Sozialschmarotzer irgendwie beeindrucken kann. :) Ich habe allerdings an Kundige eine Frage: Im Anschreiben steht was von sinngemäß "Wir ermitteln den tatsächlichen Leistungsträger und der muss dann blechen." Gelte auch ich als potenzieller Leistungsträger? Wenn zufällig nicht, dann haben die sicherlich ihren Spaß, den richtigen Leistungsträger herauszufinden, müssten die doch die Gesetzeslage richterlich überprüfen lassen. Kommt aber sicherlich nicht dazu. Mario Nette | ||
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Heute Nacht (bis 3 Uhr) haben meine Freundin und ich erneut einen ALG-II-Antrag ausgefüllt und alle Unterlagen, die uns verfügbar und notwendig sind, kopiert. Wir haben auch ein Anschreiben angefertigt, in dem wir dem Jobcenter unmissverständlich klar gemacht haben, dass wir in einer Notlage sind und dass wir ihnen 10 Tage geben, um unseren Antrag zu bearbeiten. Weil Mensch auch irgendwann mal schlafen muss, waren wir heute ("erst") vor 10 Uhr im Jobcenter. Vorher habe ich mich telefonisch erkundigt, ob denn der ALG-II-Antrag meiner Freundin vom 28.12.2007 eingegangen sei. Ich bekam die Auskunft, dass man über Posteingänge keinerlei Notizen mache. Im Jobcenter selbst wurden wir freundlich (mit Nummer, klar) zu einer Sachbearbeiterin im Eingangsbereich verwiesen, die nebenbei bemerkt auch hin und wieder am Empfang sitzt (man nennt das wohl dann Job-Rotation? :) ). Diese sah sich aufgrund der Komplexität des Falls außer Stande, selbst etwas entscheiden zu können und wir wurden an die Leistungsabteilung durchgereicht. Dort haben wir am heutigen Tag unseren Fall dann zum 2-1/2-ten Mal vorgetragen. Auch diese Dame so sich nicht im Stande selbständig etwas entscheiden zu können, was nicht bedeuten soll, dass sie unfreundlich war - sie war freundlich, wie auch die anderen Bearbeiter heute. Wir übergaben ihr dann unseren neu erarbeiteten Antrag auf ALG-II. Mit diesem und einigen ergänzenden Unterlagen ist die Dame dann zu ihrem Leiter (Teamleiter? Abteilungsleiter? Wurde nicht deutlich ...) gegangen. Erst wolllte sie uns an ein anderes Team verweisen, diverse Sacheinwände allerdings haben sie bewogen, erst einmal den Leiter aufzusuchen. Zwischendurch musste meine Freundin sich zu einem anderen Termin begeben. Als die Bearbeiterin wiederkam, teilte sie mir mit, man könne unseren Antrag jetzt nicht annehmen, der Leiter habe ihn aber in Augenschein genommen. Auf dem Antrag selbst ist auch ein Eingangsstempel und eine Unterschrift gemacht worden, leider aber nicht auf das Anschreiben, das diverse Anlagen auflistet, um den Sachverhalt zu stützen. Damit kann natürlich auch nicht bewiesen werden, dass das Jobcenter von der Anmeldung eines dringenden Falls Kenntnis hat, ebensowenig wie von der Reaktions-Frist von 10 Tagen, die ich ihnen gesetzt habe, bevor ich weiter Schritte ergreife. Die Sachbearbeiterin meinte, sie sei jetzt nicht mehr befugt, das Anschreiben zu bestätigen oder den Antrag anzunehmen. Sie händigte mir ein Schreiben des Jobcenters aus, dass beim Gespräch mit ihrem Leiter aufgesetzt wurde. Auf diesem wird uns der Termin 28.01.2008 mitgeteilt, an dem wir den Antrag besprechen kommen sollen und die restlichen, fehlenden Dokumente mitbringen sollen. Und damit war ich (waren wir) entlassen. Bei ihr konnte ich aber "ausnahmsweise" noch meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 28.12.2007 einreichen, den ich oben zitiert habe. Ich habe in dieses Schreiben auch gleich mit aufgenommen, dass, wenn der Widerspruch negativ beschieden wird, der Widerspruch als Überprüfungsantrag weiterlaufen soll. Dieses Dokument habe ich glücklicherweise auch als abgestempelte und unterschriebene Kopie. Verständlicherweise weiß ich momentan nicht mehr, wie ich zu reagieren habe. Ich habe dann beim e. V. wieder Rat gesucht, die zuständige Dame war allerdings selbst gerade im Jobcenter (warum, das weiß ich nicht; womöglich als Begleitung) und ich erwarte nun ihren Anruf. Mario Nette Geändert von Mario Nette (04.01.2008 um 13:50 Uhr) |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Hm, macht mich nachdenklich: Ich habe gerade die Statistiken meiner eigenen Internet-Adresse für diesen Monat durchgeschaut und mir fiel eine Zeile besonders ins Auge: Code: # Hits Files KBytes Visits Hostname 4 19 2.98% 17 3.17% 325 1.01% 1 0.42% relay12neu.arbeitsagentur.de Weiß einer von euch, was genau das für ein Host ist? Mag ja sein, dass die Arbeitsagentur irgendwo freies Surfen erlaubt. edit: Durch bisschen Suchen habe ich weiter herausgefunden, dass relay11 und relay12 im Netz öfter vertreten sind. Zu 10 und niedriger, 13 und höher gibt es keine Ergebnisse. Gerade bezüglich des 11ers kann jeder gern selbst suchen, was in einem anderen Forum mit der gleichen Thematik wie bei diesem hier, vorgekommen ist. Mario Nette Geändert von Mario Nette (05.01.2008 um 18:41 Uhr) |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Nachtrag: Als wir am 04.01.2008 bei der Dame in der Leistungsabteilung waren, teilte sie uns mit, dass unsere Akte von ihr momentan nicht gefunden werden kann. Sie wisse nicht, wo sich diese gerade befinde. Und heute? Heute war ich noch einmal kurz beim e. V. Es hat sich ergeben, dass wir jetzt einfach den Termin 28.01.2008 abwarten sollen, dort den Antrag erneut inklusive aller schon vorgelegten und noch fehlenden Unterlagen und inklusive der zusätzlichen Formblätter vorlegen sollen und dann nach einem Vorschuss bitten sollen. Wir können auch versuchen, für die Miete einen Vorschuss zu bekommen, dass würde jedoch sehr schwierig. Wenn wir diesen nicht bekommen, sollen wir unserem Vermieter bescheid geben, dass momentan ein Antrag von einem Amt bearbeitet wird und im Augenblick keine Mietzahlung möglich ist, dies aber wenn möglich um zwei Wochen verschoben werden darf. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Schon letzte Woche habe ich einige E-Mails an unterschiedliche Informationsträger rausgeschickt, um in Erfahrung zu bringen, ob es in meinem Fall spezielle "Fördertöpfe" gibt, damit ich das Studium zuende bringen kann. Heute bekam ich (gleich 3x) eine E-Mail vom "Studentische Darlehnskasse e. V." Darin wurde mir sinngemäß mitgeteilt, dass es für alle Studierenden die gleichen Bedingungen gibt. Wer sich über diese Bedingungen informieren möchte, schaut einfach auf die verlinkte Seite. Außerdem habe ich schon Ende Dezember eine E-Mail an die hiesige Volkshochschule geschrieben, um mich zu informieren, ob es möglich und gewünscht ist, einen Programmierkurs anzubieten. Leider wurde mir mitgeteilt, dass die VHS diesbezüglich die Erfahrung gemacht hat, dass für solch einen Kurs bis jetzt nie die erforderliche Teilnehmerzahl zusammenkam und aus diesem Grund kein Interesse besteht. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Ab heute bin ich kein Student mehr, ich habe mich exmatirkulieren müssen - und das kurz vor meiner Abschlussarbeit. Sollte jemand einen Job für mich haben, bei dem ich mir auch noch genügend Geld zur Seite legen kann, um ein halbes Jahr ohne jedwede Hilfe überleben zu können (um dann die Arbeit schreiben zu können), immer her damit. Mario Nette
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Hallo Leute, vorweg: Ihr müsst für diesen Beitrag nicht einen einzigen der vorhergehenden Beiträge gelesen haben. Es geht um Geldverleih eines Familienangehörigen über Konten: Ich (26) möchte mir Mahngebühren meines Telefonanbieters ersparen. Daher bin ich auf die Idee gekommen, mir von meiner Mutter einen geringen Betrag (ca. 50 €) auf mein Konto überweisen zu lassen - das Ganze allerdings nur geliehen! Sie soll das Geld von mir also wieder zurück bekommen. Denn mein Konto ist in ein paar Tagen nicht soweit gedeckt, dass die Abbuchung des Telefonanbieters stattfinden könnte. Ich habe auch keinen Dispokredit. Wenn die ARGE Ende diesen Monats mit uns (BG) den Neu-/Folge-/Verlegenheitsantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durchgeht, würde dann auch die Überweisung meiner Mutter auf den Kontoauszügen auftauchen. Wie muss ich vorgehen, damit die Leihung nicht als Einkommen gewertet wird? Vielen Dank für jede Antwort, Mario Nette
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 141
| Hallo, am einfachsten wäre natürlich,wenn Deine Ma das Geld gleich von Ihrem Konto auf das des Tel. Anbieters überweist. Ansonsten könntest Du mit Deiner Ma ein Shreiben aufsetzen,das es nur geliehen ist zur Überweisung Deiner Tel.rechnung und am x.xx. von Dir zurückgegeben wird. Sollte eigentlich reichen. LG kossi |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 9.038
| Hallo kossi, naja, die haben eine Einzugsermächtigung, daher kann/braucht da nix überwiesen werden. Und meist sind sie zu schnell. Soll heißen: Die Abrechnung kommt gleichzeitig mit oder sogar erst nach der Abbuchung. Wann ich meiner Mutter das geliehene Geld dann zurückzahlen kann, steht in den Sternen und ist auch abhängig davon, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert (und noch von einigen bis jetzt unbearbeiteten Widersprüchen von "damals"). Mario Nette
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 141
| Dann verfasse das doch so... Geld überwiesen zur Begleichung der Tel.rechnung, Und zurück gegeben wird,wenn Du wieder flüssiger bist...weil Antrag oder Bewilligung noch in Bearbeitung... Mein Bekannter hatte auch Geld auf sein Konto bekommen,zurück gezahlt von seiner EX,Geld das sie sich zum Hausbau bei seiner Mutter geliehen hatten... dieser Geldeingang ging postwendend auf das Konto oder in die Hand seiner Mutter. Er zeigte auf dem Amt den Schuldschein seiner Mutter und erklärte wie und was und wofür und gut war es. Sie haben es so aktzeptiert. Und da ging es um mehr Kohle... Viel Glück |
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