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| | #151 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gestern war dann doch noch einmal ein Besuch beim hiesigen Jobcenter notwendig, um meine Stellungnahme zur angedrohten und aus meiner Sicht widerrechtlichen Sanktion abzugeben. In diesem Zuge fragte ich danach, ob ich eigenmächtig den Gasabschlag erhöhen dürfe auf Grundlage 1. der gestiegenen Gaspreise und 2. der Minderung der Abschläge durch den Gasversorger laut der letzten Jahresabrechnung. Am Empfang sagte man mir, das würde nicht gehen, in der Eingangszone sagte man mir, man wüsste es nicht, ich solle es beantragen. Wie soll die Überschrift dieses Antrags dann aussehen? Etwa: "Antrag auf Genehmigung der Möglichkeit zur eigenmächtigen Erhöhung der Gasabschlagszahlung unter Berücksichtigung des § 22 SGB II"? Die spinnen, die Römer. Und dann gab es dort noch einen Fall einer jungen Frau, den man eigentlich nur in einem extra Beitrag vollumfänglich beschreiben könnte. Nur soviel: Das Jobcenter ist auf dem Wege, mal wieder einen Menschen obdachlos zu machen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #152 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Mario, geht es um Gs zum Heizen? oder zum Kochen und Warmwasser? Letzteres kann man Dir eigentlich nicht verwehren, denn das zahlst Du ja eh aus dem Regelsatz. Wenn Du mit dem Gas heizt, mss de Arege ja eine eventuelle Nachzahlung sowieso voll übernehmen, es sei denn, Du biat dann nicht meehr im ALG II Bezug. Von daher kann es Dir fast egal sein. Auch für aus dem Regelsatz zu zahlende Energikosten würde ich den Abschlag an den Versorger nicht erhöhen. leg doch den Diffreenzbetra jeden Monat lieber selber zu Seite oder auf ein Sparbuch. Warum bitte soll der Versorger mit deinem Geld arbeiten?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #153 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Mal an Zahlen festgemacht: Der Gasabschlag betrugt 100 €, wir bekamen mehr als 80 € zurück (bzw. die ARGE steckte es sich vollumfänglich ein, wogegen ein Widerspruch läuft), sprich: eigentlich hätte er etwa 90 € betragen können, um am Ende +/- 0 rauszuhaben. Nun hat also das Gasunternehmen gesagt: "Gut, dann legen wir jetzt 90 € fest." Man muss jetzt aber bedenken, dass eine Gaspreiserhöhung mitgeteilt wurde. Das heißt, dass die 90 €, die bei Nicht-Erhöhung reichen würden, bei Erhöhung natürlich nicht mehr reichen. Hätte man den Abschlag belassen wie er ist, käme bei der nächsten Endabrechnung im Sommer 2009 vermutlich +/- 0 heraus. So werden wir aber eine Nachzahlung von sicherlich 100 € leisten müssen - entweder im Großteil durch die ARGE oder eben aus unserer Tasche, je nach beruflicher/wirtschaftlicher Situation. Daher sehe ich natürlich auch nicht ein, diese Mehrkosten aus dem Regelsatz zu bestreiten; zumindest bei dem Teil, der sich auf die Heizkosten bezieht. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
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| | #154 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ich hatte mich schon gefragt, warum mein Briefkasten so ein trauriges Gesicht macht, missbrauchte man ihn doch in der letzten Zeit nur als Mülleimer für sinnfrei Werbung. Doch heute spuckte er ein nettes Briefchen vom Jobcenter respektive Bundesagentur für Arbeit aus. Juchu! Mein allerallererstes Stellenangebot! Doch nein, ich erfülle überhaupt nicht die Anforderungen. Was für eine Schmach. Das ist ganz sicher ein Komplott vom Amt - man will versuchen mich zu brechen, indem man versucht mir vorzuhalten, was ich so alles nicht kann. Doch Glück für mich: Es ist ein Stellenangebot ohne Rechtsfolgebelehrung und darüber hinaus auch noch aus einem ganz anderen Bezirk. Interessant: Die Bewerbung müsste ich zur Agentur für Arbeit schicken, statt direkt zum Arbeitgeber. edit: Ich soll mich übrigens per E-Mail bewerben, nur: Es ist gar keine E-Mail-Adresse des Empfängers angegeben. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) Geändert von Mario Nette (02.09.2008 um 22:23 Uhr). |
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| | #155 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gestern bekam ich mal wieder einen Brief vom Jobcenter. Man hat erneut das Bedürfnis, mit mir über mein "Bewerberangebot bzw. [meine] berufliche Situation" zu sprechen. Tatsächlich wird es wohl wieder einmal nur darum gehen, mir die vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung aufs Auge zu drücken - oder neu zu verhandeln. Da aber diesbezüglich momentan die Androhung einer Sanktion im Raum schwebt, ich mich dazu geäußert habe und zumindest bis jetzt noch keine Entscheidung des Jobcenters vorliegt, wird die Verhandlung wohl vertagt werden müssen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #156 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Total unspektakulär: Ich habe heute mal wieder das Jobcenter aufsuchen dürfen und einige uuuunheimlich wichtige Dokumente abgegeben - darunter die Nebenkostenabrechnung. Es war weder voll noch leer dort und das Jobcenter hat einige Kunden mehr bekommen. Allein in der kurzen Zeit, in der ich in der Schlange ("In der laaaangen Schlage ... vor dem Ar-Beits-Amt") stand, waren es mindestens drei Neukunden. Der Aufschwung kommt eben an, schließlich sichert die laaaange Schlange Arbeitsplätze. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #157 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Nachdem ich mich nun seit Februar gegen eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) mit Hilfe des EGV-Vorschlags aus dem Forum "erwehren" konnte, funktionierte das beim heutigen Gespräch leider nicht mehr (auch nicht mit Beistand) - zumindest nicht, wenn ich nicht langwierige und nervtötende Prozesse ertragen will inklusive Leistungskürzung und dergleichen. Die ist immer noch angedroht, ein schriftlicher Bescheid dazu ergehe allerdings nicht, so die Auskunft der Sachbearbeiterin. Sie sei nun zurückgenommen, weil meine Anhörung ergab ... und überhaupt der Kollege habe ja ... und so weiter. Ich habe also (leider) eine EGV. Meine Pflichten: vier Bewerbungen je Monat. Pflichten des Jobcenters: eigentlich keine, jedenfalls nicht, wenn man die Vermittlung von Arbeit darunter zählt. Aber nach Auskunft der Sachbearbeiterin sei es eh nicht Aufgabe des Jobcenters, Arbeit zu vermitteln. So frage ich mich: Warum heißt das Jobcenter denn dann Jobcenter? Ziel der EGV: Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hm, was soll das sein? Bis heute war das alles unter "Verhandlung der EGV" abgebucht und vermutlich lacht sich die SB, die ansonsten meist freundlich ist, ins Fäustchen, hat sie doch durch diese EGV sich die Möglichkeit der Sanktionierung eröffnet - ich hingegen kann das Jobcenter nicht in die Pflicht nehmen, denn es hat ja keine. Ich bin nicht stolz darauf, jetzt mit EGV rumrennen zu müssen, dennoch gibt es Gründe, warum ich es habe heute nicht drauf ankommen lassen: Da ich mich eh in etwa dem vorgegebenen Rahmen bewerbe, sehe ich bei der Erfüllung eher weniger ein Problem, zumal die Summe der Bewerbungen über die Monate aufgeteilt wird und ich auch mal in einem Monat nur zwei und in den nächsten dann um so mehr Bewerbungen absolvieren kann. Was mir allerdings wesentlich wichtiger war, sind meine persönlichen Verhältnisse, Sozialdaten und dergleichen. Ich sah die Gefahr, dass bei erneutem Verhandlungsversuch meinerseits heute womöglich nicht nur eine Sanktion testhalber durchgezogen worden wäre, sondern vielmehr ich als schwieriger Fall mit womöglich einer schwierigen Sachbearbeiterin zu tun gehabt hätte, die das gesamte Striptease-Prozedere komplett durchgezogen hätte. Am meisten wäre hier ein umfassendes Profiling auf meiner Negativliste - dem will ich auf jeden Fall entgehen, weil es das Amt schlichtweg nicht interessiert, wie es um meine psychischen und weiteren Aspekte bestellt ist. Ferner könnte dieses Profiling dann - warum auch immer - ergeben, dass ich nicht bereit sei für den "normalen" Arbeitsmarkt und ich dann betraut werden würde mit einer dieser hässlichen "Maßnahmen" Ferner gilt natürlich diese sehr verhaltene EGV nun für sechs Monate, ich sehe also keine Gefahr in nächster Zeit. Den Passus, es sei Pflicht des Jobcenters, mein Bewerberprofil zu veröffentlichen, ließ ich entfernen. Außerdem veranlasste ich die Löschung der aus welchem Grund auch immer aufgeführten Mobilfunknummer. Wie das Amt an diese Daten kam, ist mir zwar teils klar, allerdings habe ich dem Amt diese Daten nie zur Nutzung überlassen. Natürlich werde ich prüfen, ob die Löschung tatsächlich veranlasst wurde, oder ob nur "rumgetippt" wurde. Zwar gehört es hier nicht her, aber ich bin heute ein wenig geknickt dadurch, dass das Jobcenter hier durch eine diffuse Drohkulisse meinen Entscheidungsspielraum eingeschränkt hat. Man könnte sagen, es bleibe doch alles beim alten und oberflächlich betrachtet mag das stimmen. Andererseits mag ich ganz einfach das Jobcenter nicht als Gegenspieler haben, also psychische Belastung, Das hilft garantiert nicht weiter, eine vernünftige Arbeit zu bekommen, sondern natürlich dem Amt, die Statistik zu bereinigen. Und wenn ich - aus welchem Grund auch immmer - dem geforderten Soll nicht entspreche, habe ich eben die Konsequenzen der Leistungskürzung zu tragen. Dass mich das Jobcenter also in den nächsten Monaten - wie auch schon die Monate zuvor - nicht unterstützen wird, vernünftige Arbeit zu bekommen, sondern es mich lediglich verwaltet und im Zweifelsfall mir die Existenzgrundlage nimmt, zeugt von der unsinnigen und nutzlosen Arbeit, die dort geleistet wird. Wie wäre uns allen wenigstens etwas geholfen? Indem das Jobcenter seinem Namen entsprechend vernünftige Arbeit vermittelt und im Falle, es kann diesem Anspruch nicht entsprechen, nicht für übergeordnete Problematiken den Schuldigen im "Kunden" zu sehen. Was ich noch nachschicken möchte: Im Jobcenter arbeiten Menschen, ja. Und diese Menschen machen Fehler. Allerdings hätte ich nicht erwartet, dass man mir auf zugegebenermaßen teils einfache Fragen wirklich so oft inkorrekte Antworten gibt. Nur ein Beispiel: Man habe sich auf jede, aber auch wirklich jede Stelle zu bewerben, die man vom Amt zugeschickt bekommt. Man habe auch nicht zu hinterfragen, ob man wirklich auf das Stellenangebot mit seinen Qualifikationen passe. Man habe vor allem nicht zu überlegen, ob solch eine Bewerbung nicht eher als Un-Bewerbung bzw. Spaßbewerbung vor Gericht gewertet werden könnte im Falle, man entspricht überhaupt nicht dem geforderten Profil. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #158 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 62
| wenn Dir die EinV. nun soviel kopfzerbrechen macht, dann bleibt Dir doch unbenommen: 1. Feststellungsklage dass die EinV. ungültig ist 2. Kündigung des Vertrages ( sofern sie genug Angriffspunkte bietet wie bei 1. ) Zum Trost : ich weiss wie elend man sich fühlt, wenn dieses Sch**ss-Amt mal wieder "gewonnen" hat. Ich taktiere genauso wie Du .. Seit dem 01.09. "verhandele" ich über den Inhalt einer EinV. Der Vermittler spielt den netten, und die Leistungs-SB sanktioniert fröhlich. "Guter Bulle,böser Bulle" .. ein sehr durchsichtiges Spiel. Mal sehen wie das so weitergeht. Den "schwer vermittelbar" hab ich schon, mit "Dauerverwahrng" wird noch nur durch die Blume gedroht.. |
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| | #159 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
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| | #160 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Am Dienstag erhielt ich einen Brief vom Datenschutzbeauftragten der Stadt. Es war letztendlich nur ein informelles Schreiben darüber, dass mein vorgetragenes Anliegen (abgelehnter Widerspruch zur Ablehnung der Löschung irrelevanter Daten aus meiner Jobcenter-Akte) noch nicht weiter bearbeitet werden könne, da eine Stellungnahme des Jobcenters weiter aussteht. Das aber sagt mir zumindest auch, dass das Jobcenter mal wieder Post vom Datenschutzbeauftragten bekommen hat. Vielleicht empfängt man mich also demnächst in der Eingangszone mit Kusshand. * Gestern dann bekam ich ein zumindest mir subspektes Arbeitsgelegenheitsangebot (oder wie auch immer es zu bezeichnen ist). Was daraus wird, berichte ich später. Heute dann durfte ich das Jobcenter mit meiner Anwesenheit erneut in Verzücken versetzen. Ich gab erneut Dokumente ab, darunter einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten (auch darüber womöglich später mehr) und einen hinsichtlich meiner bei der Behörde gespeicherten Daten. In der Zeit, die ich vor den Schaltern zu warten hatte, durfte das Jobcenter einige Erstantragsteller mehr begrüßen - ich meine mich an fünf erinnert zu haben. Offensichtlich bleiben also die Arbeitsplätze im Jobcenter noch eine gute Weile erhalten. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #161 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ich will das hier mal einstreuen, weil das ja fast nicht zu glauben ist, was so alles erzählt wird. "Meine" SB vom 22. erzählte mir doch allen Ernstes, das Jobcenter sei nicht dazu da, Arbeit zu vermitteln. In erster Linie liege es beim "Kunden", sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, also irgend eine Arbeit zu finden. Daher könne das Jobcenter auch in einer Eingliederungsvereinbarung keine Zusage machen, eine bestimmte Anzahl passgenauer Jobangebote zu unterbreiten. Im Gegenzug wird aber vom "Kunden" verlangt, dass er diese bzw. eine höhere Anzahl Bewerbungen zu tätigen hat, weil er nicht sanktioniert werden wegen Nichterfüllens. * Ich habe davon erfahren, dass im hiesigen Jobcenter mehr als 130 Mitarbeiter gebraucht würden, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg die notwendigen Gelder dafür aber nicht freigeben würde. Die Auswirkungen davon könne man in der Poststelle des Jobcenters bewundern, die Briefe abhängig von einer diffusen "Wichtigkeit" schneller oder eben langsamer zu ihrem Ziel leitet (eingehende Post versteht sich). Und das alles wegen chronischer Unterbesetzung. In Kombination mit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Berliner Stellenpool mag man fragen wollen: Liegt die momentane Be- bzw. Überlastung der Berliner Jobcenter allein daran, dass sie zu wenig Mitarbeiter haben oder vielleicht auch daran, dass ihre Qualifizierung nicht ausreichend ist? Und sind dann wirklich nur 130 oder vielleicht doch wesentlich mehr Fachkräfte allein für dieses eine Jobcenter notwendig? Der Senatsmitteilung "Personal und Qualifizierung in den Jobcentern" (Ausgangsseite) ist zu entnehmen, wie sich die aktuellen Anforderungen etc. gestalten. Herauszulesen ist dort indirekt, dass hinsichtlich der Qualifizierung der Mitarbeiter die Jobcenter ihre Forderungen natürlich an die Regionaldirektion stellen können, allerdings diese auch zu bezahlen haben. Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber für mich ergibt das folgendes Bild: Die RD ist zum Einen Geldgeber der Jobcenter, zum Anderen Anbieter für Qualifikationsmaßnahmen. Diejenigen Jobcenter, die gut wirtschafteten, könnten sie in Anspruch nehmen. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz - bzw. lässt sich gerade so recht effizient Geld einsparen. Man gebe den Jobcentern einfach wenig Geld, sodass es mal gerade reicht, die nötigste Grundversorgung auf die Beine zu stellen, damit der Laden nicht zusammenbricht. * Mir wurde zugetragen, dass es eine interne Dienstanweisung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg gibt, welche festlegt, dass Maßnahmen für die Kunden ausschließlich auf Helfer-/Hilfsarbeiterniveau angeboten werden sollen. Diese Beliebigkeit mag ja beim ersten Drüberblicken ganz nett aussehen, kann man dann doch jedes Angebot begründen mit: "Sie kommen ganz sicher für die Maßnahme in Frage, weil sie für eine Hilfstätigkeit nicht qualifiziert sein müssen."; die andere Seite jedoch kann erwidern, dass solche Maßnahmen jegliche Angemessenheit und fallspezifische Anforderungen vermissen lassen. Soll über diese interne Anweisung tatsächlich versucht werden, mit Macht die Erwerbslosen in einen prekären Arbeitsdienst zu zwingen (im Hintergrund steht ja die große Drohung des mindestens teilweisen Leistungsentzugs)? * Was mich ebenfalls wundert: Mir wurde die Information zugespielt, dass Jobcenter selbst keinen Überblick über die am Markt agierenden Maßnahmeträger haben, sondern nur über Maßnhameverträge überhaupt wissen, welche Maßnahmen momentan eingekauft sind. Eine Beurteilung der Maßnahmen und ihrer Träger ist dann zwar möglich, allerdings sinnlos und vor allem hinsichtlich der Frage nach Alternativen fruchtlos. Bestimmt wird also von oben herab, was benötigt würde, der Spielraum für die Jobcenter selbst ist als minimal anzusehen. Dass natürlich beim Einkauf der Maßnahmen ganz anderen Interessen zum Tragen kommen (vor allem finanzielle), dürfte klar sein. Und dass diese Interessen durchaus mit dem tatsächlichen Arbeitsmarkt bzw. der Lage der Kunden in Konflikt gerät, ist vorprogrammiert. Man muss davon ausgehen, dass vor allem die üblichen 0815-Billigmaßnahmen eingekauft werden, weil wie schon bei der Problematik über die Hilfsarbeiter geschildert, dann sicherlich jeder in Frage käme, solche Kurse in Anspruch zu nehmen. Dass dem nicht so ist, kann ein Beispiel verdeutlichen: Wenn Bewerbungstrainings angeboten werden und eine Kunde hat dies als Beruf vorher ausgeübt, dann ist durchaus ersichtlich, dass die Maßnahme für ihn eher unangebracht ist. Mario Nette
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| | #162 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ja, es sind erst sieben Tage rum und ich musste erneut das Jobcenter aufsuchen, um BAföG-Bescheide und einen Weiterbildungsantrag abzugeben. Die Menge der Wartenden war unbeschreiblich - so viele habe ich noch nie dort gesehen. Interessanterweise schienen die meisten aber bereits am Empfangstresen "behandelt" worden, denn der Warteraum war für die Schlange der Wartenden doch sehr leer. Auf meine Frage an die Empfangsdame, ob es richtig sei, dass bei Schüler-BAföG ein Teil der Leistungen nicht für eine etwaige SGB-II-Leistungsbetrachtung in Frage kommt, wurde mir eine positive Rückmeldung gegeben, wie ich es ähnlich schon nachgelesen habe. Es wird nun also ein Überprüfungsantrag für diverse Bescheide der Vergangenheit (2006 und 2007) folgen müssen, in welchem ich eine detaillierte Neuberechnung fordern werde - denn u. U. wurden uns Geldleistungen vorenthalten. Die Damen und Herren "vom Amt" werden also ganz sicher nicht abkommandiert zum Kaffeekochen. Mario Nette
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| | #163 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Wie soll man das nennen, wenn der Dienstherr des hiesigen Jobcenters eine Dienstanweisung an alle Arbeitsvermittler herausgibt, in welcher sinngemäß steht, dass jedem Kunden bei jedem Termin Maßnahmen anzubieten sind und dieser Kunde sofort zu sanktionieren ist, wenn er nicht annimmt? edit: Was mir in der Nachbetrachtung meines letzten Jobcenter-Besuchs noch eingefallen ist: Am Schalter steht eine Person, die Dokumente einreichen möchte. Die Person wird gefragt, ob es sich um Originale oder Kopien handelt. Sie antwortet, es seien Originale. Die Mitarbeiterin will diese weder annehmen (kann ich verstehen) noch kopieren. Stattdessen wiederholt sie gebetsmühlenartig, dass die Dame sich selbst Kopien anfertigen und diese dann einreichen soll. Offenbar war das Anliegen der Dame recht dringend und sie wieß auf die kurzen Öffnungszeiten und die noch wartenden Menschenmassen hin. Sie bat darum, dass die Jobcenter-Mitarbeiterin die Dokumente kopiert. Deren Antwort war: Sie hätte eine Anweisung iher Teamleiterin, dass keine Dokumente mehr kopiert werden dürften. Ich nehme nun aber an, dass, wenn es Dokumente gewesen wären, die belegt hätten, dass die Dame der ARGE Geld schuldet oder sanktioniert werden könnte, die Jobcenter-Mitarbeiterin sofort und ohne zu fragen Kopien angefertigt hätte. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) Geändert von Mario Nette (07.10.2008 um 23:01 Uhr). |
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| | #164 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Erneut musste ich zum Jobcenter dackeln, um Anträge abzugeben. U. a. ist ein Überprüfungsantrag dabei, weil wir glauben, dass in der gesamten Leistungszeit das Schüler-BAföG meiner Freundin nicht korrekt beachtet wurde. Sie wurde in den Bescheiden mit Null-Beträgen aufgeführtt - jedenfalls in denen, die für die Zeit galten, als sie Schüler-BAföG bezog. Für uns ist dort nicht ersichtlich, ob oder ob nicht beachtet wurde, dass es wohl einen Anteil |