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| | #126 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gestern ging ein Brief des Jobcenters ein, der mir einige Dinge bezüglich des Themas "Praktikum" erklärt, die ich nachgefragt hatte. Kernaussage: Ein unentgeltliches Praktikum länger als 12 Wochen könne von der Arbeitsverwaltung nicht akzeptiert werden. Heute bekam ich zwei Briefe des Jobcenters. Den ersten möchte ich in seinem wesentlichen Teil zitieren: Zitat:
Der zweite Brief ist mal wieder ein Leistungsbescheid. Es werden weiterhin die Monate 11/2007 und 12/2007 über einen derartigen Bescheid nicht beachtet. Auch der Monat 01/2008 wird meines Erachtens nicht einbezogen. Ich werde also mal wieder alles durchrechnen müssen und Widerspruch einlegen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
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| | #127 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Es stand mal wieder ein Besuch im hiesigen Jobcenter an wegen der Schreiben der vergangenen beiden Tage. Zu zwei von drei dieser Schreiben habe ich Widersprüche erstellt, die gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden wollten. Interessanterweise war es heute doch recht voll, die Abgabe verlief ohne Probleme Außerdem erhielt ich mal wieder einen Brief. Man möchte mit mir über meine berufliche Situation reden. Reden. Nur reden. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #128 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Heute ist Samstag, es gab Post vom Jobcenter. Ein recht dicker Brief, mit Klebeband "versiegelt", etwas zerknüllt - interessante Konstruktion. In diesem Brief befanden sich zwei Widerspruchsbescheide zu unseren Widersprüchen vom 14.02.2008 zu den Bescheiden vom 06.02.2008 - die 3-Monats-Frist hatte man also wieder nicht eingehalten. Beide Widerspruchsbescheide sind ablehnender Natur und verweisen zudem auf die Bescheide vom 05.06.2008, die wir ihrerseits auch schon wieder anfechten mussten, weil sie nicht korrekt sind. Vermutlich wird uns in den nächsten Tagen erneut ein Bescheid zugehen, der wenige Tage des Monats Dezember 2007 wieder mit einbezieht. Auch diesen werden wir wohl durch einen Widerspruch anfechten müssen, schließlich besteht die Leistungspflicht ja nicht erst seit Ende Dezember. Um ehrlich zu sein nervt es langsam wirklich, dass Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle so dermaßen unkoordiniert handeln. Immer während der Widerspruch läuft, schickt man einfach neue Bescheide raus, die den Widerspruch in Teilen unbegründet machen, in anderen Teilen aber nicht. Sprich, gegen die aktuellen Widerspruchsbescheide kann ich gar nicht klagen, weil inzwischen sich die Situation ja schon wieder verändert hat - mal wird z. B. der gesamte Januar beachtet, mal nicht. Mal werden Teile des Dezembers beachtet, mal nicht. Es ist immer ein Hin und Her. Konstant bleibt nur die rechnerische Missachtung des Leistungsanteils (also Regelsatz und hälftige KdU) meiner Freundin von 01./05.12.2007 bis mindestens 27.12.2007. Naja, solange Bescheide kommen, die die entsprechenden Monate irgendwie beinhalten, werden wir diese anfechten. Und wenn keine mehr kommen, dann dürfen sich die Damen und Herren vermutlich über einen Überprüfungsantrag freuen. Und vielleicht habe ich einfach irgendwann soviel Gnatz, dass ich gegen jeden Brief, der kommt, widerspreche - ob das nun möglich ist oder nicht. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #129 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2008 Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 125
| Moin, meines Wissens soll man auf jeden Bescheid, der auf einen Bescheid aufbaut gegen welchen Widerspruch eingelegt wurde, wiederum Widerspruch einlegen. Grüße |
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| | #130 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Zitat:
Man müßte dem Problem theoretisch klar beikommen. Ich vermute, dass die Jobcenter das inzwischen nicht mehr nur einfach wegen ihres Chaos machen, sondern das dies eine bestimmte Technik ist, um die um ihre Leistungsansprüche zu prellenden Kunden zu verwirren und zu zermürben. Ich hätte jetzt hier eher zum extremen Gegenteil geraten: Zu jedem einzelnem Detail eines Bescheids, wird je 1 neuer Widerspruch aufgesetzt. Das hieße - nur als Beispiel: Mario erhält 1 Bescheid und darin sind 3 Dinge vermutlich nicht korrekt. Also setzt Mario zu jedem einzelnen Detail ein eigenständiges neues Widerspruchsschreiben auf. Damit einem dann die einzelnen Widersprüche, ihre Eingangsnummern beim Jobcenter und die dann irgendwann erfolgenden Widerspruchs-ablehungs-bescheide bei der weiteren Ablage nicht durcheinander geraten, sendet man jeden Detail-Widerspruch an einem anderen Datum los bzw. gibt ihn beim Jobcenter ab. Was natürlich ins Geld bzw. die Beine ginge... * * * Oder doch einfach mal den ganzen Wust von einem Anwalt machen lassen? Die eine hier im Download für Berlin gelistete Anwältin wird als gut empfohlen. * * * Ich meine mal irgendwo - sogar umgekehrt als Gegenstrategie gegen die Arge-Schikanen - etwas sehr schlaues gelesen zu haben, wie ein kaskadierendes Widerspruchssystem aufzubauen ist...Aber ich finde die Quelle nicht mehr wieder. Vielleicht weiss jemand anderes noch, wo das beschrieben wurde. * * * Stand denn irgendetwas substantielles in den heute erhaltenen Ablehnungsbescheiden?
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. Geändert von ethos07 (14.06.2008 um 20:14 Uhr). | |
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| | #131 | |||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Zitat:
Ich habe außerdem die Stromkosten der Gastherme im Widerspruch angesprochen. Man macht lange und ausschweifende Bemerkungen, verweist auch auf dieses Dokument und schließt das Thema ab mit: Zitat:
Dann drückt man mir abschließend noch rein: Zitat:
Nebenher: Für mich rechtlich zweifelhaft ist auch diese Äußerung: Zitat:
So, bezüglich Januar widerspricht man sich mit den Fakten und Widerspruchsbescheiden. Der vorher erwähnte Widerspruchsbescheid und der für Januar schließt Leistungen für meine Freundin ab 27.12.2007 ein, damit also auch für den gesamten Januar. Dadurch, dass man auch meinen Widerspruch zum Aufhebungsbescheid von Ende Dezember am 20.02.2008 vollumfänglich entsprach, hieß das also, dass auch ich die ganze Zeit weiterhin leistungsberechtigt war, also auch für den ganzen Januar. Das wurde aber mit dem Bescheid vom 05.06.2008 ignoriert, meine Freundin wird ab 04.01.2008 und ich ab 09.01.2008 beachtet. Damit ignorierte der Bescheid also die vom Jobcenter getätigte Entscheidung vom 20.02.2008 UND die aus den aktuellen Widersprüchen. Oder kürzer: Der o. g. Widerspruchsbescheid sagt, ihr seid ab 27.12.2007 leistungsberechtigt, der zweite Widerspruchsbescheid verweist auf den aktuellen Bescheid, der sagt: Nö stimmt ja gar nicht, guck mal genauer hin. Im Endeffekt heißt das also: Wegen der Stromkosten der Gastherme müsste ich vors Gericht ziehen. Wegen der Leistungen aus Dezember (und vielleicht auch aus Januar) muss ich jetzt den Widerpruchsbescheide auf unsere Widersprüche zu den Bescheiden vom 05.06.2008 abwarten. Soweit ich es allerdings überblicke, sind die restlichen Monate, die strittig waren (also November, Februar bis jetzt) soweit abgehandelt, lässt man die Stromsache außen vor. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |||||
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| | #132 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gestern kam wieder ein Brief - das Jobcenter übersandte mir den Weiterbewilligungsantrag (früher: Fortzahlungsantrag). Ich hätte nicht gedacht, dass sie es tun, womöglich handelt es sich aber um einen Automatismus. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #133 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gestern habe ich das hiesige Jobcenter mal wieder aufsuchen müssen, um den Fortzahlungsantrag abzugeben. Sie werden es wohl schaffen, schon neu zu bewilligen, obgleich die Zahlung aus 12/2007 und 01/2008 immer noch nicht geklärt ist. Außerdem haben sie noch die Auskunft bekommen, dass wir ein Stromguthaben haben. Als ich vom Jobcenter wieder nach Hause kam, lag ein Brief vom Gasversorger im Kasten - auch dort haben wir ein Guthaben. Also muss ich zur Angabe dieses Guthabens demnächst - mal wieder - das Jobcenter aufsuchen. Mario Nette
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| | #134 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| vielleicht langsam mal ein Kilometerzähler ans Bein und dann 10Cent/km dem JobCenter in Rechnung stellen sowie natürlich ein Antrag auf Sonderbedarf wegen Laufschäden/vorzeitiger Abnutzung einreichen
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #135 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Zitat:
Mario Nette
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| | #136 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Vor ein paar Tagen - es war ein Samstag, richt - kam wieder ein Brief vom Jobcenter bei uns an. Darin wird aber lediglich meine Rentenversicherung bestätigt. Gestern gab es ebenfalls Post vom Jobcenter - die beiden Widersprüche vom 12.06.2008, nachweislich auch an diesem Termin abgegeben, sind auch schon angekommen. Heute durfte ich die guten Damen und Herren wieder zur Abgabe eines Briefes - Gas-Jahresberechnung - aufsuchen. Es war wieder sehr voll, obwohl alle Schalter besetzt waren. Es entwickelte sich folgender, immerhin aber entspannter Dialog mit einer SB, die ich auch aus dem Eingangsbereich schon kenne: JC: "Na Mario Nette, was haben Sie denn diesmal wieder?" Ich (grinsend): "Wie klingt denn das?" JC: "Naja, ich sag mal so, Sie sind schon ganz schön hartnäckig." Ich: "Durchaus." - und ich dachte so bei mir, rein die wohl auch eigenen menschlichen Qualitäten betrachtend: 'Lieber hartnäckig als starrsinnig.' Wie das zu deuten ist, das überlasse ich jedem, der das liest. Ich habe da meine ganz eigene Theorie ;) Mario Nette
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| | #137 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Da haben wir also gesprochen, heute. Über meine berufliche Situation - ein bisschen. Vor allem aber über meine Eingliederungsvereinbarung. Hatte ich doch gedacht, man ließe mich damit in Ruhe. Aber eigentlich war das ganz anders. Schon seit Monaten habe ich einen bestimmten Ansprechpartner beim Jobcenter für meine berufliche Vermittlung. Heute habe ich zum ersten Mal seinen Namen deutlich vernehmen können. Seit dem ersten Versuch des Jobcenters, mich mit einer Eingliederungsvereinbarung zu versehen ist dieser Mensch leider erkrankt. Mein Gegenvorschlag landetet dennoch auf seinem Tisch. Und da blieb er auch für einige Monate und setzte Staub an. Bis, ja bis seine Vertretung, die mich schon damals empfangen, beraten (oder was weiß ich) durfte, den Gegenvorschlag in der Ablage fand. Das hat sie vielleicht direkt nervös gemacht, dass da immer noch einer ohne EGV rumrennt. Und so lud sie mich ein. Zwar ist sie recht nett und ich glaube kompetent, dennoch vermittelt sie mir - vielleicht ungewollt -, dass die Agentur für Arbeit, die Arbeitsagentur, das Arbeitsamt, die Arbeitsgemeinschaft, das Job_center vor allem eines nicht machen will, nicht leisten kann: (vernünftige) Arbeit vermitteln. Wir unterhielten uns wieder über die Anzahl der Bewerbungen und ich erzählte ihr, wie sich die letzten Monate bei mir gestalteten. Dann war mir im Hinterkopf, dass ich doch für den gesamten Zeitraum der EGV-Laufzeit eine Summe der Bewerbungen vorschlagen sollte, um Stellenangabotseinbrüche aufzufangen. Sie sagte schließlich, dass zwei Bewerbungen je Monat OK seien. Die EGV habe ich dann wieder mitgenommen, aber noch nicht gelesen. Ich mag einfach nicht. Ich soll sie bald wieder abgeben - schon auch deswegen, weil anschließend ein langer Urlaub der SB ansteht. Die Glückliche. Sie teilte mir außerdem noch mit, dass unser Fortzahlungsantrag wohl bereits durch sei, aber noch Unterlagen fehlen würden. Als sie vorlas, welche das seien, dachte ich nur so bei mir: 1. woher wissen die das, 2. können wir diese Unterlagen noch gar nicht beibringen, weil wir sie gar nicht haben. Der Brief dazu wurde wohl am 4. dieses Monats erstellt und dürfte vermutlich dann in fünf Wochen bei uns eintrudeln :) Mario Nette
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| | #138 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Am Dienstag kamen vier Briefe des Jobcenters auf einmal an: Ein Bescheid, zwei Änderungsbescheide und eine Aufforderung zur Mitwirkung. Heute kam ein Brief hinsichtlich einer der (unzähligen) Widersprüche an. Langsam fängt es an, etwas haarig zu werden was den Überblick betrifft. Fangen wir mal an, die ganzen Briefe abzuarbeiten: Den Bescheid (auf den Fortzahlungsantrag) betrachte ich als fehlerhaft. Er ist noch nicht abschließend, vorsorglich wurde aber ab August die gesamte Leistung für meine Freundin schon einmal eingestellt. Es ist jedoch fraglich, wann die Schule für sie beginnt und sie BAföG-Leistungen erhält. Die Schule könne keine Auskunft geben (es sind jetzt auch Ferien, da ist eh keiner da). Solange die Schule weder Auskunft gibt, wann der erste Schultag ist noch schriftlich mitteilt, ob meine Freundin tatsächlich weitermachen kann, solange kann über die schon beantragten BAföG-Leistungen natürlich nicht entschieden werden. Solange nicht über die BAföG-Leistungen entschieden ist, möchte das Jobcenter keine Leistungen erbringen. Toll! Was sollen wir tun, etwa die Schule verklagen? Nein, wir werden das Jobcenter in die Pflicht nehmen, schließlich besteht kein Grund, die Leistungen einfach abzuwürgen, denn schriftlich liegt keine irgendwie geartete Bestätigung oder was auch immer vor. Die Aufforderung zur Mitwirkung bezieht sich dann auch auf den Fortzahlungsantrag und den Bescheid. Wir werden aufgefordert, entsprechende Unterlagen einzureichen, sonst wird die Leistung vollständig entsagt. Das kann schon deswegen nicht funktionieren, weil es sich bei den geforderten Unterlagen um BAföG-Bescheid und Schulbescheinigung handelt. Und es ist allgemein bekannt, dass BAföG-Leistungen in der Höhe gar nicht für den Bedarf einer zweiköpfigen Bedarfsgemeinschaft ausgelegt sind, sondern allerhöchstens für den Bedarf einer - nämlich der beantragenden - Person. Um so schlimmer wirkt jetzt auch ein Schreiben der Familienkasse für das Kindergeld meiner Freundin, welches ich jetzt in den Händen halten kann. Dort wird mitgeteilt, dass ab August kein Kindergeld mehr erbracht wird. Dies ginge allerdings (auch rückwirkend) wieder, wenn die Schule den Schulbesuch mitteilt. Sprich: Im August müssen zwei Personen von einer halben Miete und einmal verminderter (weil BG) Regelleistung leben - so stellt sich das Jobcenter das vor. Ein Änderungsbescheid bezieht sich auf den Monat 01/2008 - meine Freundin ist (wieder) in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, jedoch werde ich noch immer nur für einen Teil der Zeit berechtigt angesehen. Da einem Widerspruch dagegen schon vollständig stattgegeben wurde, ist der Bescheid fehlerhaft, ihm muss ich wieder widersprechen. Der zweite Änderungsbescheid bezieht sich auf den Monat 12/2007 - meine Freundin ist (weider) in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, allerdings erst ab 27.12.2007, obwohl den Damen und Herren seit 05.12.2007 ein Schreiben vorliegt, in welchem die Änderung in den Verhältnissen der Bedarfsgemeinschaft festgestellt wurde. Ich hatte bereits gegen einen ähnlich lautenden Änderungsbescheid widersprochen, muss aber mal schauen, ob einem Widerspruch mit dem Fakt "05.12.2007" bereits stattgegeben wurde. Jedenfalls betrachten wir auch diesen Bescheid als fehlerhaft und werden mal schauen, dass wir in die Akten gucken können, um sicher zu gehen, dass sich dort das Schreiben vom 05.12.2007 befindet. Der nun heute eingegangen Brief muss hinsichtlich der darin erwähnten Dokumente - Widerspruch, widersprochener Bescheid, Änderungsbescheid - noch genauer geprüft werden. Sein Gehalt sei kurz zusammengefasst: Widerspruch erledigt, weil Änderungsbescheid ergangen. Genauer nachforschen muss ich ferner noch hinsichtlich der Verzinsung der ausstehenden Leistungen. Da nun auch die erneute Eingliederungsvereinbarung von dieser Woche nach einem Gegenvorschlag geradezu schreit, werden die Damen und Herren in Kürze wieder mit einer Fülle von Briefen meinerseits konfrontiert sein. So sichere ich zumindest Arbeitsplätze - steuerfinanzierte wohlgemerkt. Ich muss allerdings auch bemerken, dass es mich langsam wirklich ankotzt, dass wir uns mittlerweile im achten Monat befinden, um die uns rechtmäßig zustehenden, vollständigen Leistungen zu erstreiten. Dennoch werden wir nicht verzichten, nur um unsere Ruhe zu haben. Mario Nette
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