Allgemeine Fragen
Kein Geld, viele Probleme, falsche Reaktionen (reloaded); in Forum: Information; Ich will das hier mal einstreuen, weil das ja fast nicht zu glauben ist, was so alles erzählt wird. "Meine" SB vom 22. erzählte mir doch allen Ernstes, das Jobcenter ...| Tags: falsche, geld, probleme, reaktionen, reloaded, viele |
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| | #161 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ich will das hier mal einstreuen, weil das ja fast nicht zu glauben ist, was so alles erzählt wird. "Meine" SB vom 22. erzählte mir doch allen Ernstes, das Jobcenter sei nicht dazu da, Arbeit zu vermitteln. In erster Linie liege es beim "Kunden", sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, also irgend eine Arbeit zu finden. Daher könne das Jobcenter auch in einer Eingliederungsvereinbarung keine Zusage machen, eine bestimmte Anzahl passgenauer Jobangebote zu unterbreiten. Im Gegenzug wird aber vom "Kunden" verlangt, dass er diese bzw. eine höhere Anzahl Bewerbungen zu tätigen hat, weil er nicht sanktioniert werden wegen Nichterfüllens. * Ich habe davon erfahren, dass im hiesigen Jobcenter mehr als 130 Mitarbeiter gebraucht würden, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg die notwendigen Gelder dafür aber nicht freigeben würde. Die Auswirkungen davon könne man in der Poststelle des Jobcenters bewundern, die Briefe abhängig von einer diffusen "Wichtigkeit" schneller oder eben langsamer zu ihrem Ziel leitet (eingehende Post versteht sich). Und das alles wegen chronischer Unterbesetzung. In Kombination mit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Berliner Stellenpool mag man fragen wollen: Liegt die momentane Be- bzw. Überlastung der Berliner Jobcenter allein daran, dass sie zu wenig Mitarbeiter haben oder vielleicht auch daran, dass ihre Qualifizierung nicht ausreichend ist? Und sind dann wirklich nur 130 oder vielleicht doch wesentlich mehr Fachkräfte allein für dieses eine Jobcenter notwendig? Der Senatsmitteilung "Personal und Qualifizierung in den Jobcentern" (Ausgangsseite) ist zu entnehmen, wie sich die aktuellen Anforderungen etc. gestalten. Herauszulesen ist dort indirekt, dass hinsichtlich der Qualifizierung der Mitarbeiter die Jobcenter ihre Forderungen natürlich an die Regionaldirektion stellen können, allerdings diese auch zu bezahlen haben. Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber für mich ergibt das folgendes Bild: Die RD ist zum Einen Geldgeber der Jobcenter, zum Anderen Anbieter für Qualifikationsmaßnahmen. Diejenigen Jobcenter, die gut wirtschafteten, könnten sie in Anspruch nehmen. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz - bzw. lässt sich gerade so recht effizient Geld einsparen. Man gebe den Jobcentern einfach wenig Geld, sodass es mal gerade reicht, die nötigste Grundversorgung auf die Beine zu stellen, damit der Laden nicht zusammenbricht. * Mir wurde zugetragen, dass es eine interne Dienstanweisung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg gibt, welche festlegt, dass Maßnahmen für die Kunden ausschließlich auf Helfer-/Hilfsarbeiterniveau angeboten werden sollen. Diese Beliebigkeit mag ja beim ersten Drüberblicken ganz nett aussehen, kann man dann doch jedes Angebot begründen mit: "Sie kommen ganz sicher für die Maßnahme in Frage, weil sie für eine Hilfstätigkeit nicht qualifiziert sein müssen."; die andere Seite jedoch kann erwidern, dass solche Maßnahmen jegliche Angemessenheit und fallspezifische Anforderungen vermissen lassen. Soll über diese interne Anweisung tatsächlich versucht werden, mit Macht die Erwerbslosen in einen prekären Arbeitsdienst zu zwingen (im Hintergrund steht ja die große Drohung des mindestens teilweisen Leistungsentzugs)? * Was mich ebenfalls wundert: Mir wurde die Information zugespielt, dass Jobcenter selbst keinen Überblick über die am Markt agierenden Maßnahmeträger haben, sondern nur über Maßnhameverträge überhaupt wissen, welche Maßnahmen momentan eingekauft sind. Eine Beurteilung der Maßnahmen und ihrer Träger ist dann zwar möglich, allerdings sinnlos und vor allem hinsichtlich der Frage nach Alternativen fruchtlos. Bestimmt wird also von oben herab, was benötigt würde, der Spielraum für die Jobcenter selbst ist als minimal anzusehen. Dass natürlich beim Einkauf der Maßnahmen ganz anderen Interessen zum Tragen kommen (vor allem finanzielle), dürfte klar sein. Und dass diese Interessen durchaus mit dem tatsächlichen Arbeitsmarkt bzw. der Lage der Kunden in Konflikt gerät, ist vorprogrammiert. Man muss davon ausgehen, dass vor allem die üblichen 0815-Billigmaßnahmen eingekauft werden, weil wie schon bei der Problematik über die Hilfsarbeiter geschildert, dann sicherlich jeder in Frage käme, solche Kurse in Anspruch zu nehmen. Dass dem nicht so ist, kann ein Beispiel verdeutlichen: Wenn Bewerbungstrainings angeboten werden und eine Kunde hat dies als Beruf vorher ausgeübt, dann ist durchaus ersichtlich, dass die Maßnahme für ihn eher unangebracht ist. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ja, es sind erst sieben Tage rum und ich musste erneut das Jobcenter aufsuchen, um BAföG-Bescheide und einen Weiterbildungsantrag abzugeben. Die Menge der Wartenden war unbeschreiblich - so viele habe ich noch nie dort gesehen. Interessanterweise schienen die meisten aber bereits am Empfangstresen "behandelt" worden, denn der Warteraum war für die Schlange der Wartenden doch sehr leer. Auf meine Frage an die Empfangsdame, ob es richtig sei, dass bei Schüler-BAföG ein Teil der Leistungen nicht für eine etwaige SGB-II-Leistungsbetrachtung in Frage kommt, wurde mir eine positive Rückmeldung gegeben, wie ich es ähnlich schon nachgelesen habe. Es wird nun also ein Überprüfungsantrag für diverse Bescheide der Vergangenheit (2006 und 2007) folgen müssen, in welchem ich eine detaillierte Neuberechnung fordern werde - denn u. U. wurden uns Geldleistungen vorenthalten. Die Damen und Herren "vom Amt" werden also ganz sicher nicht abkommandiert zum Kaffeekochen. Mario Nette
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| | #163 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Wie soll man das nennen, wenn der Dienstherr des hiesigen Jobcenters eine Dienstanweisung an alle Arbeitsvermittler herausgibt, in welcher sinngemäß steht, dass jedem Kunden bei jedem Termin Maßnahmen anzubieten sind und dieser Kunde sofort zu sanktionieren ist, wenn er nicht annimmt? edit: Was mir in der Nachbetrachtung meines letzten Jobcenter-Besuchs noch eingefallen ist: Am Schalter steht eine Person, die Dokumente einreichen möchte. Die Person wird gefragt, ob es sich um Originale oder Kopien handelt. Sie antwortet, es seien Originale. Die Mitarbeiterin will diese weder annehmen (kann ich verstehen) noch kopieren. Stattdessen wiederholt sie gebetsmühlenartig, dass die Dame sich selbst Kopien anfertigen und diese dann einreichen soll. Offenbar war das Anliegen der Dame recht dringend und sie wieß auf die kurzen Öffnungszeiten und die noch wartenden Menschenmassen hin. Sie bat darum, dass die Jobcenter-Mitarbeiterin die Dokumente kopiert. Deren Antwort war: Sie hätte eine Anweisung iher Teamleiterin, dass keine Dokumente mehr kopiert werden dürften. Ich nehme nun aber an, dass, wenn es Dokumente gewesen wären, die belegt hätten, dass die Dame der ARGE Geld schuldet oder sanktioniert werden könnte, die Jobcenter-Mitarbeiterin sofort und ohne zu fragen Kopien angefertigt hätte. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Geändert von Mario Nette (07.10.2008 um 23:01 Uhr) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Erneut musste ich zum Jobcenter dackeln, um Anträge abzugeben. U. a. ist ein Überprüfungsantrag dabei, weil wir glauben, dass in der gesamten Leistungszeit das Schüler-BAföG meiner Freundin nicht korrekt beachtet wurde. Sie wurde in den Bescheiden mit Null-Beträgen aufgeführtt - jedenfalls in denen, die für die Zeit galten, als sie Schüler-BAföG bezog. Für uns ist dort nicht ersichtlich, ob oder ob nicht beachtet wurde, dass es wohl einen Anteil am Schüler-BAföG gibt, der zu nichtanrechenbarem Einkommen gehört. Dass dieser Antrag schnell bearbeitet wird, glaube ich natürlich nicht. Denn wo dem Jobcenter Personal fehlt, kann es eben nicht zügig bzw. umgehend reagieren. Heute das gleiche Spiel, wie zuvor beschrieben: Einer "Kundin" wurde gesagt, man dürfe keine Kopien von Unterlagen mehr machen. Sie solle in der Nähe in den Copyshop gehen und sich Kopien anfertigen lassen. Kostenlos ginge das auch bei ... (habe ich leider nicht verstanden). Ach, und wen es interessiert: Das Sicherheitspersonal am hiesigen Jobcenter stammt von der Firma Pond Security Services GmbH, http://www.pond-security.com/, Köpenicker Str. 325, 12555 Berlin (Holding: http://www.pond-holding.com/, http://www.pond-personal.com), und ist demnach nicht angestellt bei der Kommune, sondern beauftragt über einen Vertrag. Pond findet man (hinsichtlich der Holding) auch in der Liste von IG Metall Zoom (auch den Beitrag vom 03.10.2008, 05:47 Uhr lesen). Mario Nette
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| | #165 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Gestern habe ich einen Vermittlungsgutschein im Wert von 2.000 € vom Jobcenter erhalten. Mit diesem kann ich private Arbeitsvermittler aufsuchen und mich von ihnen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen vermitteln lassen. Sie bekommen dann nach 6 Wochen meiner Tätigkeit 1.000 € und nach 6 Monaten die restlichen 1.000 €. Mal gucken, was ich mit diesem Schein anfangen werde. Mario Nette
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| | #166 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ich habe gestern postalisch die Androhung einer Sanktion erhalten - erneut, aber für meine angeblich nicht getätigte Bewerbung hinsichtlich einer Arbeitsgelegenheit. Nun frage ich mich ernsthaft, ob die Damen und Herren die Akten nicht lesen, bevor sie Leute mit solchen Schreiben erschrecken. In meinem Fall würden sie dann ein dringendes Informationsersuchen hinsichtlich dieser AGH vorfinden, welches sie - ihrer Pflicht zur Auskunfserteilung missachtend - nicht beantwortet haben, obwohl ich rechtzeitig darum gebeten habe. Vielleicht legen sie es ja wieder darauf an, uns das Weihnachtsfest zu vermiesen - im letzten Jahr haben sie es ja recht erfolgreich geschafft (was man hier im Thread auch nachlesen kann). Mario Nette
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| | #167 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ein erneuter Besuch beim Jobcenter stand heute an - natürlich wieder nur zur Abgabe von Dokumenten: Es war mal wieder recht voll - nur im Warteraum saßen erneut weniger Leute, als man es bei der Menge Wartender vermuten würde. Womöglich hat man die Personen am Empfangsthresen angewiesen, nicht so viele Personen mit Wartenummer zu versehen und stattdessen die Probleme gleich zu klären. Es hängen nun im Empfangsbereich handgeschriebene Zettel, auf denen vermerkt ist, dass das Jobcenter keine Kopien mehr anfertigen würde und man diese selbst mitbringen soll. Ein weiterer Antrag auf eine weitere Weiterbildung, ein Überprüfungsantrag hinsichtlich der generellen Höhe des Regelsatzes und über alle bis jetzt ergangenen Bescheide sowohl für meine Freundin als auch für mich (siehe auch diesen Thread: http://www.elo-forum.org/news-diskus...en-lassen.html) und ein Antrag nebst Bewerbungsschreiben auf Kostenerstattung für eben diese Bewerbungsschreiben durften die Damen und Herren heute von mir in Empfang nehmen. Ich bin gespannt, wie lange man brauchen wird, um mir die von mir erbetenen detaillierten Antworten zukommen zu lassen. Zwar bin ich nicht stolz darauf, aber es war nun der 45 Brief, den das hiesige Jobcenter in diesem Jahr von mir erhielt. Damit habe ich ein wenig Vorlauf, befinden wir uns doch momentan erst in der 43. Kalenderwoche ... Mario Nette
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| | #168 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Vor einigen Tagen (ich glaube, es war der 24.) bekam meine Freundin einen Brief vom Jobcenter - und zwar mit dem Betreff "1. Einladung" - eine Rechtsfolgendbelehrung ist ebenfalls abgedruckt und auf sie wird im Schreiben verwiesen. Man möchte mit ihr über ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen. Was soll dieser Unfug? 1. kann es keine 1. Einladung sein, weil sie schon mehrmals vorstellig war. 2. wird gefordert, dass sie eine aktuelle Schulbescheinigung mitbringen soll. Die liegt bereits in den Akten! In zweifacher Ausführung! 3. wird damit gedroht, dass, wenn sie den Termin nicht wahrnimmt (und keine Gründe anbringt, warum sie das tat) ihr Arbeitslosengeld II um 10 % abgesenkt wird. Welches Arbeitslosengeld II denn? Sie bekommt doch gar keines - auch nicht als Mitglied der bestehenden Bedarfsgemeinschaft (wenngleich ein Widerspruch läuft, der sicherlich aber noch die üblichen 3 Monate oder länger zur Bearbeitung beim Amt rumliegt). Ferner wird ihr dabei ein eventuelle Zuschlag hinsichtlich Arbeitslosengeld (I) in Abzug gebracht. Wie das? Sie geht zur Schule und bekommt Arbeitslosengeld (I)? Hallo? Denkorgan einschalten und Werdegang angucken! 4. soll sie an einem regulären Schultag zu regulärer Schulzeit vorstellig werden. Ja sind die denn bescheuert? Wenn sie eine Schulbescheinigung fordern und also davon ausgehen, DASS sie zur Schule geht, ist es doch total hirnrissig, solch einen Termin festzulegen. Ich habe von ihr die Erlaubnis bekommen, den Antwortbrief auf dieses Schreiben zu verfassen. Mario Nette
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| | #169 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Am Montag haben wir vom Jobcenter drei Briefe erhalten. Es handelte sich ausschließlich um Widerspruchsbescheide. Zwei Widersprüche wurden sofort als unzulässig verworfen, ein anderer wurde abgelehnt. Ich muss mir das noch genauer angucken. Siehe dazu auch diesen Thread: http://www.elo-forum.org/allgemeine-...ul%E4ssig.html Mario Nette
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| | #170 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Und wieder ein Gang zum Amt, wieder zur Abgabe von Dokumenten. Zum Einen den oben erwähnten Brief, den ich schreiben durfte, und zum Anderen eine Stellungnahme hinsichtlich der Sanktionsandrohung für den angeblich nicht angenommenen Beschäftigungsplatz. Der enthält dann gleich noch eine ganze Reihe Anträge, damit man weiß, wofür Vater statt des Gehalt des Mitarbeiters überweist. Eine Eingangsbestätigung auf Kopien der Schreiben hat man diesmal verweigert, stattdessen hat man mir einen ausgefüllten Vordruck mit Multiple-Choice-Feldern übergeben. edit: Heute bekam ich wieder Post vom Jobcenter. Es war ein Brief hinsichtlich meines von mir selbst initiierten Weiterbildungsantrags (das schon mal im Hinterkopf behalten). Man stellt mir eine ganze Reihe Fragen hinsichtlich dieser Maßnahme und vergisst nicht zu erwähnen, dass diese von mir zu beantworten seien, die mitgelieferte Broschüre würde nicht reichen. Dabei wird eben doch ein Gutteil der Fragen durch den Inhalt der Broschüre beantwortet. Entweder sind die Damen und Herren sich also einfach zu fein, eine Broschüre zu lesen. Oder es ist einfach nur Schikane. Untermauert wird meine Annahme dadurch, dass man nicht vergisst, mir in diesem Schreiben zu drohen, dass, wenn ich die Fragen nicht beantworte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme, im finanziellen Bereich bei mir gekürzt wird. Ferner schickt man mir die Broschüre einfach wieder zurück. Welch ein Affentheater! Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Geändert von Mario Nette (30.10.2008 um 22:44 Uhr) |
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| | #171 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Was hat mir zu meinem "Glück" noch gefehlt? Genau: Ein Ein-Euro-Job. Den habe ich heute postalisch vorgeschlagen bekommen. Das Jobcenter bettelt in den letzten Wochen geradezu darum, Post von mir zu bekommen. Haben die denn nichts zu tun? Ich dachte, denen fehlen über 100 Mitarbeiter ... Aber womöglich gibt es für besondere Fälle (vielleicht: Ablage Q) auch Sonderbehandlungen. So jedenfalls kann's gehen: Vom Studienabsolventen zum Ein-Euro-Jobber. Aber schauen wir mal ... Mario Nette
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| | #172 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das hier wird noch mal ein Zeitdokument! Mach weiter, unbedingt, Mario Nette! Gruss Emily |
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| | #173 |
| Gast
Beiträge: n/a
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Da du Widerstand geleistet hast, wirst auch du jetzt einer besonderen Zwangsverfolgungsbetreuung unterzogen bis du nur noch den Weg des geringsten Widerstandes gehst oder garkeinen Widerstand mehr leistet. Für solche schweren Fälle wie du jetzt einer bist, werden immer genügend Mitarbeiter und Kapazitäten bei der Arge zur Verfügung stehen... Verwende deine Kraft doch für etwas konstruktieveres als gegen Windmühlen zu kämpfen... Geändert von Hartziger (01.11.2008 um 21:14 Uhr) |
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| | #174 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
Zitat:
Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) | ||
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| | #175 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.214
| ... aber sag doch , was haben sie dir denn nun konkret vorgeschlagen: eine behelfsweise aushelfende Hilfshelfertätigkeit? bei welchem unserer so reichlich Ein-Euro-Job-ler tragenden Profiteure? Edit: sehe gerade im anderen Thread hast du das Angebot bereits eingestellt - allet erstmal klar.
__________________ Viele Grüße, ethos07 ------------------------------- ... bildet Begleitgruppen und diskutiert dort auch weitere Gegenwehr - die Zeiten könnten für Vereinzelte sonst noch echt dumm werden... ------------------------------- Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. Geändert von ethos07 (01.11.2008 um 22:44 Uhr) |
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| | #176 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.503
| Zitat:
ich frage mich, was Du hier noch machst. Hast Du nichts konstruktiveres zu tun?
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #177 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
Mario Nette
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| | #178 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ich habe heute einen Beratungshilfeschein beantragen wollen. Allerdings hat das nicht geklappt. Jedenfalls nicht heute. Ich habe einen Termin bekommen, zu dem ich erscheinen darf, um einen Antrag zu stellen. Der - so die Auskunft - frühestmögliche Termin sei in zwei Wochen. Sollte ich eine Klage einreichen müssen, wird die Zeit ganz schön knapp, wenn ich vorher auch noch einen Rechtsanwalt konsultieren will. edit: Dann habe ich heute einen Brief bekommen - von einem ganz anderen Jobcenter. Man macht mich auf einen branchenspezifische Veranstaltung aufmerksam. Außerdem habe ich nicht nur erfahren, dass unser Jobcenter vor wenigen Tagen viele € bekommen hat, um die bis Ende diesen Jahres in Fortbildungsmaßnahmen zu investieren - weil wir doch so oft in der Presse seien und da wohl Handlungsbedarf bestünde. Außerdem soll es Anfang nächsten Jahres mehr Mitarbeiter geben. Das ging ja vor einigen Wochen schon durch die Presse. Interessant: Die Leistungsabteilung soll keine zusätzlichen Mitarbeiter bekommen - nur die Arbeitsvermittlung. Dabei sind gerade in der Leistungsabteilung unbedingt Leute notwendig. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Geändert von Mario Nette (04.11.2008 um 16:32 Uhr) |
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| | #179 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.503
| 2 Wochen für einen Antrag auf Beratungshilfe? Das würde ich mir bicht gefallen lassen. Kannst Du den Antrag nicht schriftlich stellen oder den Anwalt den Antrag machen lassen?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #180 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
So, und um den Abend noch interessanter zu gestalten: Meine Freundin bekam gerade einen Anruf vom Jobcenter. Woher haben die denn schon wieder die Nummer? Dieser Anruf war wirklich auf unterstem Niveau. Es ging auf rein sachlicher Ebene darum, dass meine Freundin zu einem Termin geladen wurde (der noch in der Zukunft liegt) unter Androhung einer Sanktion. Ferner soll sie ihre aktuelle Schulbescheinigung einreichen. Dazu ist festzustellen - und das haben wir schriftlich auch getan: Meine Freundin bezieht keine Leistungen nach dem SGB - weder die Regelleistung noch einen KdU-Anteil; in den Leistungesbescheiden ist sie komplett "genullt" (wir haben natürlich Widerspruch eingelegt, weil wir vermuten, dass Leistungen hinsichtlich der KdU auszuahlen wären). Eine Schulbescheinigung liegt dem Amt ebenfalls bereits vor - nachweislich. Nun hat diese Person am Telefon damit gedroht, meine Freundin auch komplett aus der BG herausnehmen zu können und die KdU einzustellen. Na dann: Frohes Schaffen! 0 % von 0 € sind weiterin 0 €. Und wenn sie aus der BG komplett herausgenommen wird, kann uns das nur recht sein. Dann kann sie wenigstens problemlos ein Nebengewerbe anmelden. Mario Nette
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| | #181 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| So, und um die Sache abzurunden, hat die Person vom Jobcenter gleich nochmal angerufen (übrigens: immer AB, wir gehen ja nicht ran) und meinte, er habe meine Freundin mit einer anderen Kundin verwechselt und habe gerade gesehen, dass meine Freundin gar nicht im Leistungsbezug steht. Darum würde sie jetzt aus der Vermittlung gestrichen. Man darf denken was man will. Zu denken war beim ersten Anruf an eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde. Mario Nette
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| | #182 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.214
| da habt ihr ja echt wieder mal nen "vollen" Toll-Tag gehabt Dass man 2 Wochen auf einen Termin für einen Beratungsschein-Antrag warten muss, habe ich noch _nie_ gehört - du vielleicht? (Der eine Anwalt, den wir da vor dem JC erwähnten, beantragt jedenfalls die Beratungskostenhilfe gleich seinerseits beim Gericht.)
__________________ Viele Grüße, ethos07 ------------------------------- ... bildet Begleitgruppen und diskutiert dort auch weitere Gegenwehr - die Zeiten könnten für Vereinzelte sonst noch echt dumm werden... ------------------------------- Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. |
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| | #183 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
Mario Nette
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| | #184 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Hm, mehr als 10.000 Klicks auf diesen Thread ... * Heute hatte ich einen Termin beim Anwalt wegen der als unzulässig abgewürgten Widersprüche - aber im Grunde wegen der Thematik dahinter, nämlich die Leistungen für 12/2007 und 01/2008. Die Sache bleibt weiterhin problematisch, und zwar deswegen: Eigentlich war ich nicht berechtigt, Leistungen zu beziehen im Dezember 2007 und einige Tage im Januar 2008, weil ich als Studierender immatrikuliert war. Leistungen wurden im Dezember dennoch erbracht. Dann wurden sie im Dezember eingestellt, Januar-Leistungen waren jedoch schon angewiesen. Die Leistungen erfolgten in einer Höhe, bei der zu vermuten ist, dass mein bis für den Monat September 2007 geflossenes Gehalt weiterhin eingerechnet wird, obwohl ich die Stelle ab 01.10.2007 nicht mehr inne hatte. Auf unseren Widerspruch vom Dezember 2007 hinsichtlich der Leistungseinstellung im Dezember 2007 erteilte man einen unseren Anliegen vollumfänglich entsprechenden Widerspruchsbescheid. Nach dem Gesetz - wenn man mein Studium nicht als Nebenstudium betrachtet (ein entsprechendes Urteil erging ja jüngst) - wäre ich im Dezember 2007 und teilweise Januar 2008 aber nicht anspruchsberechtigt gewesen, die Leistung floss dennoch. Nun kommt hinzu, dass aber Anfang Dezember 2007 meine Freundin leistungsberechtigt wurde und wir das auch schriftlich mitteilten. Wir erwähnten das auch im Widerspruch, sodass die vollumfängliche Stattgabe glauben macht, dass diese unsere Mitteilung also wirklich angekommen ist. Eine Berechnung allerdings der Leistungen für meine Freundin ab Anfang Dezember 2007 fand nicht statt, obwohl sie doch in die zu diesem Zeitpunkt noch nicht als rechtswidrig anerkannte Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus meiner Person, einmündete (durch den gesetzlich begründeten Leistungsanspruch). Dieses Schreiben von Anfang Dezember 2007 sei aber als Antrag zu werten und nicht erst der Antrag, den wir durchs Amt gezwungen Ende September stellten, nachdem die Leistungen auch komplett aufgehoben waren. Nun ist zu wissen: Der vollumfänglich entsprechende Widerspruchsbescheid kann vom Jobcenter auch wieder zurückgenommen werden. Auch jetzt noch. Ich kann also mein Begehr für Januar 2008 nicht auf diesen Widerspruchsbescheid stützen, weil tatsächlich im Laufe des (Vor-)Verfahrens das Jobcenter wohl eine Aufhebung anstreben wird UND ich zu diesem Zeitpunkt zumindest irgendwie zu wissen hätte, dass ich als Studierender nicht anspruchsberechtigt sei, OBWOHL der Widerspruchsbescheid das glauben lässt. Im Raume steht also das Risiko einer prinzipiellen Rückforderung durch das Jobcenter, mindestens für den Monat Dezember 2007. Wobei ich dann zumindest ausführen würde, dass ich, seit etlichen Monaten davor bereits davon ausgehen musste, dass der Leistungsbezug auf rechtlich sicheren Beinen steht, weil man ihn ja auch über Weiterbewilligungsanträge hinaus fortführte. Es ist also fraglich, ob dann die für mich zu Unrecht erbrachten Leistungen im Dezember 2007 auf das Begehr meiner Freundin auf Leistungen für den Monat Dezember 2007 angerechnet werden, oder ob die prinzipiellen Rückforderungen nur an meine Person gerichtet sind und den Anspruch sowie die Leistungen für meine Freundin nicht berühren. Oder einfach ausgedrückt: Man würde uns den Ansprüchen nach als Einzelpersonen betrachten. Von mir würde man prinzipiell Geld fordern, weil: zu Unrecht erbracht (könnte aber nicht fordern, weil ich mich auf den Vertrauensschutz berufe). Für meine Freundin hätte man noch Leistungen zu erbringen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass, wenn man wegen Vertrauensschutz Leistungen nicht zurückfordern kann, man sie auch nicht auf den auflebenden Leistungsanspruch einer weiteren Person anrechnen kann. Demnach müssten Leistungen für meine Freundin für Dezember 2007 erbracht werden. Was mein Begehr nach Leistungen für Anfang Januar 2008 betrifft, kann ich mich auf nichts weiter - auch keine Verquickung o. ä. - berufen. Auch nicht auf den vollumfänglich entsprechenden Widerspruchsbescheid. Weil man den ja rückgängig machen könnte. Demnach ist der Monat Januar 2008 vollständig beachtet: Ich wurde ab Exmatrikulation im Januar leistungsberechtigt, meine Freundin wurde es ab 01. Januar 2008. Wobei natürlich zu sagen ist: Auch hier könnte man anführen, dass die zu dem Zeitpunkt bereits ange- und überwiesenen Leistungen sich noch auf einen Bescheid gründen, der nur für mich gilt. So, jetzt zu den Änderungsbescheiden, worauf wir ja widersprochen haben. Ich bekam die Auskunft, es gäbe zwei "Arten" Änderungsbescheide. a) ganz normale, weil sich z. B. das Einkommen geändert hat b) solche aus einem Widerspruchsverfahren Denen nach a) könne man problemlos widersprechen, denen nach b) auch dann nicht, wenn auf ihnen vermerkt ist, man dürfe wiedersprechen. An diesem Punkt sei eine sprachliche Fehlregelung am Werke, die die Worte Änderungsbescheid, Widerspruchsbescheid und Abhilfebescheid vermengt. Ein Änderungsbescheid auf einen Widerspruch sei also kein Änderungsbescheid, sondern eigentlich ein Abhilfe- oder vielleicht noch Widerspruchsbescheid, wobei letzterer meiner Erfahrung nach nur Ausführungen zum Widerspruch und zur Entscheidung macht, nicht aber die Berechnungen etc. beinhaltet. Bekommt man einen Bescheid nach b), so könne man auf diesen nicht widersprechen. Man könne nur 1) einen Überprüfungsantrag stellen 2) Klage einreichen Ein Überprüfungsantrag hätte nur mit der Sache an sich zu tun, mit dem Bescheid nach b) nichts; er würde auch den Widerspruchs- und später Klagespielraum eröffnen. Eine Klage jedoch würde den Bescheid nach b) indirekt auch angreifen. Man könnte bei zwar unzulässigen Widersprüchen auf Änderungsbescheide nach b) allerdings geltend machen, dass das Jobcenter im Interesse des Kunden zu handeln hat und eben auch Schreiben in diese Hinsicht interpretieren kann. Es müsste also disen Widerspruch dann umdeuten können zu einem Überprüfungsantrag, weil ja offensichtlich in der Sache selbst nicht abgeholfen wurde. Woran das liegen mag, dass so nicht gehandelt wird, kann sich jeder selbst ausdenken. Da der Sachverhalt auch nicht der einfachst ist, haben wir die vorgeschriebene Beratungszeit von 20 Minuten gnadenlos überzogen: 55 Minuten. Nun ja, überall wird gerechnet, ganz klar. * Dann bekam ich heute einen Brief hinsichtlich einer angestrebten Sanktion durch das Jobcenter, weil man mir vorwirft, ich hätte eine Arbeitsgelegenheit nicht angetreten bzw. mich geweigert. Diesbezüglich hatte ich ja um weitere Informationen gebeten, was einfach ignoriert wurde. Ferner bat ich um Akteneinsicht - diese wird mir über diesen Brief gewährt. Außerdem macht man rudimentäre Aussagen darüber, welche Daten gespeichert sind, zu welchem Zweck etc., weil ich auch diese Auskunft eingefordert hatte. Man vergisst nicht, mich darauf hinzuweisen, dass man eigentlich nicht zuständig sei, sondern dies ein anderes Team erledige. Aha. Und woher sollte ich das wissen? Und überhaupt: Mein Schreiben war nicht an dieses Team oder diese Person, sondern nur an das Jobcenter gerichtet, weil die doch am besten wissen, wer für welchen Sachverhalt zuständig ist. Außerdem teilt man mir mit, dass es keinen rechtlichen Grund gäbe, mir Akteneinsicht zu gewähren. Mir wird demnach also die Gnade des Jobcenters bzw. eines Mitarbeiters zuteil. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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| | #185 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.214
| Zitat:
Ironie on: Vielleicht sollten wir ein chices neues Wissenschaftszentrum "Berliner Exegetoricum Hartz IV" gründen ? Der Zulauf wäre bestimmt überwältigend: all die Richter und Anwälte mit ihren Aktenbergen, all die Verfolgungsbetreuten wie unsereins, all die internationalen Austauschakademiker, die mal einen tieferen ethnologischen Blick in dieses teutsche Gesetzesmartyrium tun wollen...
__________________ Viele Grüße, ethos07 ------------------------------- ... bildet Begleitgruppen und diskutiert dort auch weitere Gegenwehr - die Zeiten könnten für Vereinzelte sonst noch echt dumm werden... ------------------------------- Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. | |
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| | #186 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Zitat:
Mario Nette
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| | #187 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.214
| Dann drücke ich dir mal die Daumen, dass du und der Anwalt ein hochpräzises Laserteam werdet
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| | #188 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
* Heute erhielten wir vom Datenschutzbeauftragten ein Schreiben, welches sich auf unsere Eingabe vom Juli(!) 2008 bezieht. Das Jobcenter dann also auch schon geantwortet. Wie lässt sich das Ganze zusammenfassen? Vielleicht so: Das Jobcenter lügt. Man schreibt dem Datenschutzbeauftragten, man hätte weder Telefonnummer noch E-Mail-Adressen von uns erhoben. Das ist nicht glaubwürdig, hat uns doch am 04.11.2008 ein Jobcenter-Mitarbeiter angerufen. Und auch mein Termin für die Akteneinsicht beihaltet auf meine Frage hin, welche Daten über meine Person erhoben seinen, die Antwort, es sei die E-Mail-Adresse erhoben worden. Ferner wird mir Auskunft erteilt, dass es nicht leistungsrelevant ist, dass das Jobcenter den Namen und die Adresse des Vermieters kennt. Dem Jobcenter wurde aufgetragen, diese Informationen im vor Ewigkeiten ausgehändigten Mietvertrag (Kopie) zu schwärzen oder mir anzubieten, die nicht-geschwärzte Version gegen eine von mir geschwärzte auszutauschen. Der Datenschutzbeauftragte ging leider aber nicht auf die Notwendigkeit (oder Nicht-Notwendigkeit) von Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein. Mario Nette
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| | #189 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Heute bekam ich Akteneinsicht. Hm - oder so ähnlich. Die Akte bestand aus wenigen Blatt Papier, den Rest könne ich auf Antrag in der Leistungsabteilung einsehen. Ich frage mich, warum dies nicht schon vorab so geregelt wurde und warum ich jetzt erneut einen Antrag stellen muss. Womöglich hängt das damit zusammen, dass man sich mithilfe des Anspruchsberechtigten gegenseitig ausspielen möchte - man (Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung) mag sich ja auch nicht sonderlich. Es ist natürlich zu sagen, dass der Termin im Wesentlichen recht entspannt ablief, auch Kopien konnte ich erhalten. Man hat mir allerdings für meine Argumentation durch diese doch eher massiv beschnittene Akte einige gute Argumentationshäppchen geliefert, die ich hier öffentlich jedoch noch nicht preisgeben möchte. Mario Nette
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| | #190 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Es ist doch absurd: Ich hatte heute den Termin zur Beantragung der Beratungshilfe beim Gericht. Ich trug also mein Anliegen der (wirklich) freundlichen Dame vor, die dann aber meinte, auch mit Vollmacht ist es nicht möglich, für meine Freundin die Beratungshilfe zu beantragen. "glücklicherweise" war sie heute krank, sodass ich sie sofort von zu Hause abholen und zum Gericht mitnehmen konnte, damit wir den Antrag stellen können. Wäre sie zur Schule gegangen, hätte sie überhaupt nicht die Möglichkeit, die Beratungshilfe zu beantragen, weil das Gericht nur bis 13 Uhr Leute einlässt, die Schule aber gewöhnlich bis 15 oder 16 Uhr geht. Schließlich sind wir mit dem Schein sofort zum Anwalt gewandert, um ihm den Zettel nachzureichen. Er war etwas sauer darüber, dass man mir mit Vollmacht ausgestattet die Beratungshilfe nicht für meine Freundin gewährte. Seiner Aussage nach ist nicht zulässig, dass ausschließlich über das persönliche Erscheinen der Schein erteilt wird. Zumindest bei ihm darf ich aber die rechtlichen Interessen meiner Freundin vertreten. Mario Nette
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| | #191 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
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| Es flatterte heute ein Brief herein, vom Jobcenter. Ich hatte - erneut - einen Antrag auf eine Weiterbildung gestellt. Wieder werde ich aufgeforderten, einen Fragenkatalog zu beantworten. Ich habe mir die Fragen noch nicht genau angeguckt, es scheinen aber nicht ganz so viele zu sein wie beim letzten Mal. Natürlich vergisst man nicht, mich darauf hinzuweisen, dass man mir die Existenzgrundlage beschneiden kann, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme. Merkwürdig, ICH habe doch die Idee gehabt und das Verfahren initiiert. Warum also droht man mir? Eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe scheint man wohl nicht anstreben zu wollen. Mario Nette
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| | #192 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ein erneuter Gang zum Jobcenter war heute notwendig. Die Warteschlange war diesmal länger als jede andere Schlange, die ich dort bis jetzt gesehen habe. Einfach unglaublich - über die gesamte Länge des Gebäudes und zusätzlich noch der übliche verwinkelte Teil im Empfangsbereich, der mit diesen Trennbändern abgesteckt ist. Man hatte auch ein Einsehen und kommandierte jemanden aus der Eingangszone ab, ebenfalls den Empfang zu machen. Abzugeben waren ein Überprüfungsantrag hinsichtlich der generellen Höhe der Leistungen (wird ja auch hier im Forum besprochen), ein Antrag auf Akteneinsicht, eine Stellungnahme zur angedrohten Sanktion hinsichtlich einer Arbeitsgelegenheit und eine eigentlich reichlich sinnlose Detaillierung einer beantragten Weiterbildungsmaßnahme, die heute beginnt. Mario Nette
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| | #193 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Am Freitag erhielt ich erneut eine Sanktionsandrohung hinsichtlich einer nicht von mir angetretenen AGH mit MAE. Eine Rechtsfolgebelehrung war dieser damals nicht beigelegt, doch das ist nur zweitrangig. Wesentlich wichtiger finde ich den Mangel an Zusätzlichkeit. Und so hatte ich sofort Kontakt zu entsprechenden Stellen aufgenommen, um eine Einschätzung der Tätigkeit zu erfragen. Diese bestätigten meinen Eindruck. Ich kann außerdem viele Argumente, die ich schon hinsichtlich der Stellungnahme zur Sanktionsandrohung der vorhergehenden AGH verwendet habe, hier wiederverwenden. Wie schon beim letzten Mal werde ich die Frist zur Stellungnahme natürlich ausreizen. Mario Nette
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| | #194 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Nun will ich hier ja nicht immer nur Negatives berichten. Schreiten wir also zur Tat: Vor etwas mehr als einem Monat beantragte ich die Erstattung angefallener Bewerbungskosten. Heute erhielt ich einen Brief, dass die beantragten Kosten komplett erstattet werden. So kurz vor Weihnachten empfinde ich das als nicht gerade unangenehm ;) Mario Nette
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| | #195 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Heute traf erneut so ein merkwürdiges Arbeitsangebot bei mir ein - irgendwas mit Park- und Flurbewachung. Keine Angabe zu Finanzen. Stellenbeschreibung auch mehr als dürftig. Schichtbetrieb. Allerdings eine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ich werde wohl erst einmal nachfragen, ob es genauere Informationen gibt. Außerdem muss ich den Damen und Herren ja noch meine Stellungnahme zu einem Ein-Euro-Job zukommen lassen, der nicht so recht dem entsprochen hat, wofür die Behörde zu sorgen hat. Mario Nette
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| | #196 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.214
| Meinste, du entkommst denen noch - bevor du in deren Schlünden zum... lebenslänglichen Hilfsarbeiter ummontiert wirst ? (gell -hab ich dir ja schon gesagt. ich würde mich wohl an deiner Stelle, bevor sie dann wirklich mit dem entqualifzierendsten Mist zuschnappen, mich noch selbst aktiv nach dem bestmöglichen der schlechten Behelfstpöstchen umsehen...)
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| | #197 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Zitat:
Für die, die es noch nicht ahnen: Das durchführende Unternehmen ist eigentlich nur im Bereich Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig. Mario Nette
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| | #198 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ein erneuter Gang zum Jobcenter wurde fällig - erneut um Briefe abzugeben. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme zu einer Sanktionsandrohung hinsichtlich einer AGH mit MAE und einer dringenden Nachfrage meinerseits hinsichtlich einer AGH mit Entgelt (das ist die mit dem Wachschutz, siehe die letzten Tage). Heute war zwar die Warteschlange kürzer als sonst und auf dem Flur standen fast keine Wartenden, allerdings saßen vorn am Thresen auch weniger Personen. Als ich dann an der Reihe war, besann ich mich meines gesetzlich geregelten Auftrages, alles zu tun, um meine Bedürftigkeit zu verringern und fragte die (wirklich nette, junge Dame mit (noch) aufgeschlossenem Gesicht) hinsichtlich der in den Medien veröffentlichten Mitteilungen nach Personalbedarf der Agentur für Arbeit darum, wo am besten ich die offenen Stellenangebote einsehen und wohin ich meine Bewerbung versenden kann. Sie erwähnte dann ein anderes Jobcenter der Stadt auf meine Nachfrage, ob sie die Regionaldirektion als Ansprechpartner meinte und schlug vor, eine Initiativbewerbung zu versenden. Und dann sprach sie noch zu mir: "Es ist aber kein toller Arbeitgeber." Ich dachte so bei mir: 'OK, kündige du doch und ich mache deinen Job.', entgegnete ihr aber: "Sie wissen doch, man muss alles tun, um seine ... und so weiter." Sie grinste. Mario Nette
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| | #199 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Unverhofft kommt oft: Mal wieder erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter. Aus irgend einem Grund erwartete ich eher negative Nachrichten - sonderlich dünn war der Umschlag ja auch nicht. Doch dann stellte ich fest, dass man mir nur einen Weiterbewilligungsantrag gesandt hat. Sehr nett (und natürlich entsprechend den Anweisungen eigentlich auch zu erwarten). Ich hätte sicherlich noch einige Tage oder Wochen verschlafen, dass der aktuelle Bewilligungszeitraum nur bis einschließlich Januar reicht. Mario Nette
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| | #200 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Der Weihnachtsmann war schon da. Er hat mir einen Brief geschenkt. Vom Jobcenter. Eine "1. Einladung". Noch in diesem Jahr. Hohoho! Mario Nette
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am Werke, die die Worte Änderungsbescheid, Widerspruchsbescheid und Abhilfebescheid vermengt. Ein Änderungsbescheid auf einen Widerspruch sei also kein Änderungsbescheid, sondern eigentlich ein Abhilfe- oder vielleicht noch Widerspruchsbescheid, wobei letzterer meiner Erfahrung nach nur Ausführungen zum Widerspruch und zur Entscheidung macht, nicht aber die Berechnungen etc. beinhaltet.
Linear-Darstellung

