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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Tach Leute, für alle, die den ganzen Scheiß von oben von mir nicht (mehr) lesen wollen/können, hier ein paar Fragen unabhängig von den bisherigen Texten: Wie kann ich - sehbehindert - möglichst umgehend Geld verdienen Muss nicht viel sein, sollte vielleicht für einen Einkauf reichen - WIR HABEN NÄMLICH HUNGER! (Illegale Sachen und Betteln mal ausgeschlossen, selbständige Arbeit (auf Rechnung) möglich.) Welche umgehenden - von mir aus auch einmaligen - Hilfen gibt es für einen, der nicht - ALG-I- - ALG-II- - Wohngeld- - BAföG- berechtigt ist? Was sind die Voraussetzungen und Auswirkungen für diese (von dir vorgeschlagenen) Hilfen? (Frage gilt nur für meinen Fall.) Welche akuten/kurzfristigen/langfristigen Maßnahmen kann jemand in Angriff nehmen, der seine Rechte aufgrund von Behördenfehlern zu spät wahrnehmen konnte? Dabei geht es vor allem um die Belange meiner Freundin. Um das zu erklären: Ob ein erneuter Erstantrag von ihr notwendig ist, nachdem wir als BG schon seit September 2006 gemeldet sind, sei mal dahingestellt. Diesen Antrag aber hätte sie bereits zum 01.12.2007 stellen können, hätten wir die behördliche Aussage der Unrechtmäßigkeit meines Leistungsbezugs gehabt. Da man mit uns aber schriftlich scheinbar nicht kommunizieren möchte, bekam ich diese Fakten erst auf persönlichen Besuch hin in anderen Belangen zu hören. Daher konnte meine Freundin ihren Antrag also auch erst nach meinem Besuch beim Jobcenter stellen. Und der war am 27.12.2007 (Antrag am 28.12.2007 eingereicht). Es fehlen somit 27 Tage, in denen sie hätte Leistungen beziehen können. Zu der Zeit (05.12.2007), als wir als BG Hilfen bezogen und dem Amt mitteilten, dass sich an den Belangen der BG-Mitglieder (also vor allem an ihren Belangen) etwas geändert hat, wurde sie leistungsberechtigt. Wenn man mal davon ausgeht, dass dann noch ein paar Bearbeitungstage dazwischen lägen, kämen trotzdem 15 oder mehr Tage zusammen. Da wir als BG - allerdings bis zu den Aussagen vom 27.12.2007 nur für mich - im Dezember Leistungen bezogen haben: Muss ich davon ausgehen, dass selbst dann, wenn entschieden wird, dass der Antrag meiner Freundin ab 01.12.2007 gültig ist, eine Verrechnung mit den erhaltenen Leistungen stattfinden wird, weil sie mir ja nur aus "Kulanz" gezahlt wurden? Ich danke schon mal Jedem, der sich mit der Problematik auseinandersetzt und mir irgendwie behilflich sein kann. Mario Nette |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ich frag das noch einmal, weil ich nämlich in den letzten Tagen wieder vermehrt stark husten muss - so wie vor zwei Monaten bei der Lungenentzündung: Das Jobcenter zahlte mir Dezember und Januar "aus Kulanz", also obwohl ich nicht berechtigt bin (weil: Student) ein bisschen Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Weil ich ja aber nicht berechtigt bin und also auch dem Recht nach gar keine Leistung beziehen dürfte, könnten sie für mich auch gar nicht die Krankenkassenversicherungskosten (nettes Wort) übernehmen, was also heißt, diese Kosten wären nicht bezahlt. Bin ich in so einem Fall durch irgend einen Paragraphen geschützt oder muss ich damit rechnen, diese Woche noch einen Brief zu bekommen à la "Ihre Krankenkassenbeiträge werden von uns nicht übernommen" schauen Sie selbst, wo Sie bleiben? Mario Nette |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Wenn man liest, was Berlin sich mit der Heizbetriebverordnung von 2002 jetzt für lustige Sachen hat einfallen lassen, kann man sich vorstellen, dass das in diversen Ämtern der Hauptstadt so betrieben wird. Ich berichtete ja über die kalten Warteräume im hiesigen Jobcenter. Nebenbei: Vielleicht findet sich der ein oder andere Leser, der sich die Mühe macht, einige Beiträge vorher zu lesen. Vielleicht hat jemand Tipps oder Hinweise für mich. Mario Nette |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| So, es gibt wieder was zu erzählen/lesen: Ich war dann also heute bei dem Verein, mit dem ich am 28.12.2007 einen Termin vereinbart habe. Die Dame hat sich alles geduldig angehört. Dann hat sie die Leistungsbescheide von September überprüft und ganz nebenbei mal festgestellt, dass darin Formfehler gemacht wurden. Das verbessert zwar unsere Situation gerade nicht, aber es bekräftigt doch das Bild, dass das Jobcenter sich durchaus irren kann und - sagen wir es mal freundlich - ab und an auch mal den einen oder anderen Fauxpas macht. Weil gegen diesen Leistungsbescheid eh schon Widerspruch eingegangen war (der ja aufgrund meines Nicht-leistungsberechtigt-Seins hinfällig ist), brauch da auch nichts weiter erneut beschrien werden. Sie meinte auch, dass wohl das Geld, was ich im Dezember und Januar vom Jobcenter bekommen habe, auf den Anspruch meiner Freundin angerechnet wird. Außerdem sagte sie mir (was ich wusste), dass das Jobcenter hätte den Antrag meiner Freundin auf ALG II vom 28.12.2007 annehmen müssen, weil ich mit meinem gültigen Personalausweis und Vollmacht persönlich im Amt anwesend war. Nun steht natürlich das Problem im Raum, dass sie behaupten können, ich hätte den Antrag nicht abgegeben. Das prüfe ich morgen einfach mal telefonisch nach - die an den Telefonen sind immer wesentlich freundlicher, als die, die dort persönlichen Publikumsverkehr haben. Weiters gab sie uns den Tipp, das Schüler-BAföG, das meine Freundin (unrechtmäßig, weil ja beurlaubt) für Dezember und nun Januar erhalten hat, einfach dafür zu verwenden, normal zu leben und unsere Unkosten davon zu decken - also kurz: Schulden gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung zu manifestieren. Klar, ist akut unsere Lage. Freuen tun wir uns allerdings auch nicht, weil ja dann nicht sicher ist, wie wir diese 800 Euro zurückzahlen können. Und wenn meine Freundin im August ihre Ausbildung wieder aufnehmen will, dann sollten wir zum Amt für Ausbildungsförderung schon irgendwie nett sein und sie nicht vor den Kopf stoßen. Da der Leistungsbescheid noch nicht abgelehnt ist und noch bis Februar 2008 gilt (wenn man denn so sagen kann), könnten wir bei Tafel und Co. uns Lebensmittel abholen - eigentlich ja auch nur für eine Person, weil auf dem Bescheid nur ich berücksichtigt bin. Für meine Freundin stehen überall Werte von 0,00 €. Der Verein selbst unterhält auch solch eine Stelle. Wer Genaueres wissen will und in der Nähe des Rollbergviertels wohnt, der kann mich ruhig per PM fragen. Zumindest die Tafel hat hier noch meiner Info allerdings Donnerstag Ausgabe und das ist morgen - da hab ich noch diverse Termine, um den akuten Geldmangel (und Mietschulden) abzuwenden. Frag mich, ob ich mich vierteln lassen soll, um das alles zu packen. Aber dann rennt man ja durchaus kopflos umher und das wäre auch blöd. Die Dame vom Verein guckt sich morgen Vormittag wegen Möglichkeiten und Urteilen um und möchte mir dann Mittags bescheid geben. Blöderweise will ich morgen zur Sozialberatung des Studentenwerks - vielleicht wissen die auch was. Und die haben so ungünstig auf, dass ich eben nur morgen hin kann. Heute Nachmittag war ich dann bei der Studentenberatung unserer Hochschule. Leider, leider ist die Behindertenbeauftragte krank, ich hab mich dann von jemand Anderem beraten lassen. Der hat mit mir Vor- und Nachteile von Urlaubssemester und Exmatrikulation erörtert. Ziemlich schnell merkte er an, dass ich - und hier muss ICH sagen: LEIDER! - schon so gut wie alle Scheine für das Aufbaustudium in der Tasche habe. Es fehlt lediglich ein Schein für den Kurs, den ich gerade mache und der nur noch sporadisch stattfindet. Wenn nur noch ein Schein fehlt und der Kurs nicht wesentlich für die Anfertigung der Master-Arbeit ist, kann man beantragen, diesen Kurs und die Master-Arbeit in einem Semester zu machen. Da ich allerdings davon nicht wirklich wusste und dieses Semester eigentlich auch dazu nutzen wollte, mir die Theorie anzulesen, die mir von der Hochschule nicht vermittelt wurde, die ich meiner Meinung nach aber drauf haben sollte, um mich persönlich auch "Master" nennen zu wollen, da ich also davon nicht wirklich was wusste, hab ich mich nicht für die Prüfung im Wintersemester 2007/2008 angemeldet. Nun ist es so, dass, wenn ich diesen Schein im Februar bekomme - und ich bekomme ihn 100%ig, weil es nur ein Kurs mit Anwesenheitspflicht ist - dann werde ich AUTOMATISCH vom System zur Prüfung angemeldet und mir wird sowohl Thema als auch Betreuer zugeteilt. Das heißt, dass dann die Uhr tickt und ich die Arbeit schreiben MUSS und die mündliche Prüfung danach machen MUSS ohne Rücksicht auf die Umstände, dass ich z. B. aus finanziellen Gründen Vollzeit arbeiten muss. Das ist natürlich tierisch blöd, weil zum Einen die Informatik nicht gerade ein kleiner Wissensbereich ist und zum Anderen ich gern schon selbst entscheiden möchte, welches Thema ich (dann hoffentlich erfolgreich) bearbeiten will und auf was ich mich damit auch spezialisieren möchte. Ein Urlaubssemester beantragen geht jetzt nicht mehr, weil man das 8 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit machen muss. Und vermutlich, so meinte der Herr bei der Beratung, wird das eh nicht bewilligt, weil ich dann alle Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung habe. Das heißt, meiner Meinung nach kann ich dem Ganzen nur aus dem Weg gehen, wenn ich a) mich sofort exmatrikuliere und den Kurs für den letzten Schein noch einmal mache b) Irgendwie herausbekomme, wie ich das letzte Semester mir finanzieren kann. Der Herr von der Studienberatung hat mir dann noch ein bisschen Infomaterial mitgegeben: Zwei Broschüren für Studienkredite und eine für die Sozialberatung des Studentenwerks. Außerdem eine Auflistung von Vereinen und Stiftungen, bei denen ich mal anfragen könnnte. Und einen Tipp, wo es eine Liste gibt mit noch mehr Stiftungen und Vereinen. Also: Klinken putzen :) Dann hat er mir den Tipp gegeben, mich bei der im Haus ansässigen Studentenarbeitsvermittlung zu melden und eintragen zu lassen, damit ich was zu arbeiten hab und Geld verdienen kann. Etwa 9 Euro die Stunde, Vermittlungsgebühr schon abgezogen. Allerdings wollen die mich aufgrund meiner Behinderung erst aufnehmen, wenn ich bei Integrationsamt schriftlich geschildert und bestätigt bekommen hab, dass die Arbeitsverträge, die von der Vermittlung geschlossen werden, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer irgendwie (wegen der Behinderung) in Schwierigkeiten bringen. Momentan hab ich kein Papier für den Drucker, kann also den Brief noch nicht abschicken. Außerdem kostet natürlich der Eintrag in die Arbeitssuchenden-Datenbank der Vermittlung auch Geld - 5,10 €. Morgen also gehe ich zur Sozialberatung des Studentenwerk. Wenn irgendwer Tipps, Hinweise, Kommentare etc. hat, dann freue ich mich natürlich darüber. Mario Nette |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Gut, ich war heute bei der Sozialberatung des Studentenwerks - pünktlich zu den Sprechzeiten ab 8:30 Uhr. Die Studienberatung der Hochschule hatte mir gestern ja den Tipp gegeben, dorthin zu gehen wegen der akuten Finanzlage. Ich mache es kurz, denn auch die Suche nach der Adresse hat länger gedauert, als die Beratung: Die Dame gab mir folgende Empfehlungen: a) intensivieren Sie ihre Arbeitssuche und gehen Sie (doch endlich) arbeiten b) nehmen Sie einen Kredit auf. Sie gab mir zwei Zettel. Auf dem ersten sind diverse Studentenarbeitsvermittlungen aufgeführt (u. a. auch die von gestern, bei der ich war), auf dem zweiten Zettel sind diverse Darlehensmöglichkeiten aufgeführt, u. a. von der KfW. Auf die Problematik, dass jetzt in diesem Moment ein Engpass besteht, ging sie nicht ein. Ich bohrte dann noch und fragte, ob Sie wisse, ab wann man seine Wohnung verliert. Ihre Empfehlung: Zahlen Sie so viel Sie können und reden Sie mit dem Vermieter, dass Sie mehr zahlen wollen würden, wenn es ginge. edit: Sie empfahl, einfach ein Urlaubssemester zu nehmen. Weiter oben hatte ich beschrieben, warum das nicht geht. Auch ihr hatte ich das mitgeteilt: Nee, das wäre gar nicht wahr, man müste meinen Urlaubsantrag annehmen, dann könnte ich mir Geld zusammenverdienen, um dann ein Semester später davon leben zu können und die Prüfung abzulegen. Gehen wir mal davon aus, dass das Prüfungssemester 6 Monate dauert (Warum? Na weil allein für die Arbeit ich schon 5 Monate aufbringe. Danach wird diese begutachtet und danach bekomme ich einen Termin für die mündliche Prüfung.) Mit 600 Euro würde ich sicherlich irgendwie hinkommen. Dann sind das 3.600 Euro, die ich im Abschlusssemester benötige. Ich muss also 7.200 Euro im Urlaubssemester verdienen. Gehen wir mal davon aus, dass ich dafür auch 6 Monate Zeit habe. Dann benötige ich jetzt sofort einen Job, der mir 1.200 Euro netto einbringt. Und jetzt her mit den sozialversicherungspflichtigen Angeboten, die nur 6 Monate dauern! edit2: Die Dame teilte mir außerdem mit, dass, wenn meine Freundin ihre Ausbildung unterbrochen hat, sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat. Die Unterbrechung habe der Kindergeldkasse gemeldet zu werden, ansonsten beginge man eine Straftat. Mario Nette Geändert von Mario Nette (03.01.2008 um 11:44 Uhr). |
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| | #31 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Heute habe ich noch zwei nette Briefchen vom Jobcenter erhalten. Beide wurden am 28.12.2007 ausgestellt. a) informiert mich darüber, dass der Bewilligungszeitraum vom Bescheid aus 09/2007 Ende Januar abläuft. Anbei wurde ein Fortzahlungsantrag gelegt. b) besitzt folgenden Titel: "Aufhebung des Bescheides vom 13.09.2007 über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" Dass diese beiden Briefe sich inhaltlich natürlich wiedersprechen, fällt sicherlich jedem Leser gleich auf. Beim Jobcenter weiß also die linke nicht, was die rechte Hand tut, schließe ich (mal wieder) daraus. Ich möchte euch den Inhalt des Schreibens b) nicht vorenthalten: Zitat:
Zitat:
Man sieht also, da werden einfach mal ein paar Paragraphen hingeworfen, obwohl die gar nicht alle wirklich relevant für den Fall sind. Aber man kann ja mal probieren, ob man den dreckigen Sozialschmarotzer irgendwie beeindrucken kann. :) Ich habe allerdings an Kundige eine Frage: Im Anschreiben steht was von sinngemäß "Wir ermitteln den tatsächlichen Leistungsträger und der muss dann blechen." Gelte auch ich als potenzieller Leistungsträger? Wenn zufällig nicht, dann haben die sicherlich ihren Spaß, den richtigen Leistungsträger herauszufinden, müssten die doch die Gesetzeslage richterlich überprüfen lassen. Kommt aber sicherlich nicht dazu. Mario Nette | ||
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Heute Nacht (bis 3 Uhr) haben meine Freundin und ich erneut einen ALG-II-Antrag ausgefüllt und alle Unterlagen, die uns verfügbar und notwendig sind, kopiert. Wir haben auch ein Anschreiben angefertigt, in dem wir dem Jobcenter unmissverständlich klar gemacht haben, dass wir in einer Notlage sind und dass wir ihnen 10 Tage geben, um unseren Antrag zu bearbeiten. Weil Mensch auch irgendwann mal schlafen muss, waren wir heute ("erst") vor 10 Uhr im Jobcenter. Vorher habe ich mich telefonisch erkundigt, ob denn der ALG-II-Antrag meiner Freundin vom 28.12.2007 eingegangen sei. Ich bekam die Auskunft, dass man über Posteingänge keinerlei Notizen mache. Im Jobcenter selbst wurden wir freundlich (mit Nummer, klar) zu einer Sachbearbeiterin im Eingangsbereich verwiesen, die nebenbei bemerkt auch hin und wieder am Empfang sitzt (man nennt das wohl dann Job-Rotation? :) ). Diese sah sich aufgrund der Komplexität des Falls außer Stande, selbst etwas entscheiden zu können und wir wurden an die Leistungsabteilung durchgereicht. Dort haben wir am heutigen Tag unseren Fall dann zum 2-1/2-ten Mal vorgetragen. Auch diese Dame so sich nicht im Stande selbständig etwas entscheiden zu können, was nicht bedeuten soll, dass sie unfreundlich war - sie war freundlich, wie auch die anderen Bearbeiter heute. Wir übergaben ihr dann unseren neu erarbeiteten Antrag auf ALG-II. Mit diesem und einigen ergänzenden Unterlagen ist die Dame dann zu ihrem Leiter (Teamleiter? Abteilungsleiter? Wurde nicht deutlich ...) gegangen. Erst wolllte sie uns an ein anderes Team verweisen, diverse Sacheinwände allerdings haben sie bewogen, erst einmal den Leiter aufzusuchen. Zwischendurch musste meine Freundin sich zu einem anderen Termin begeben. Als die Bearbeiterin wiederkam, teilte sie mir mit, man könne unseren Antrag jetzt nicht annehmen, der Leiter habe ihn aber in Augenschein genommen. Auf dem Antrag selbst ist auch ein Eingangsstempel und eine Unterschrift gemacht worden, leider aber nicht auf das Anschreiben, das diverse Anlagen auflistet, um den Sachverhalt zu stützen. Damit kann natürlich auch nicht bewiesen werden, dass das Jobcenter von der Anmeldung eines dringenden Falls Kenntnis hat, ebensowenig wie von der Reaktions-Frist von 10 Tagen, die ich ihnen gesetzt habe, bevor ich weiter Schritte ergreife. Die Sachbearbeiterin meinte, sie sei jetzt nicht mehr befugt, das Anschreiben zu bestätigen oder den Antrag anzunehmen. Sie händigte mir ein Schreiben des Jobcenters aus, dass beim Gespräch mit ihrem Leiter aufgesetzt wurde. Auf diesem wird uns der Termin 28.01.2008 mitgeteilt, an dem wir den Antrag besprechen kommen sollen und die restlichen, fehlenden Dokumente mitbringen sollen. Und damit war ich (waren wir) entlassen. Bei ihr konnte ich aber "ausnahmsweise" noch meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 28.12.2007 einreichen, den ich oben zitiert habe. Ich habe in dieses Schreiben auch gleich mit aufgenommen, dass, wenn der Widerspruch negativ beschieden wird, der Widerspruch als Überprüfungsantrag weiterlaufen soll. Dieses Dokument habe ich glücklicherweise auch als abgestempelte und unterschriebene Kopie. Verständlicherweise weiß ich momentan nicht mehr, wie ich zu reagieren habe. Ich habe dann beim e. V. wieder Rat gesucht, die zuständige Dame war allerdings selbst gerade im Jobcenter (warum, das weiß ich nicht; womöglich als Begleitung) und ich erwarte nun ihren Anruf. Mario Nette Geändert von Mario Nette (04.01.2008 um 13:50 Uhr). |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Hm, macht mich nachdenklich: Ich habe gerade die Statistiken meiner eigenen Internet-Adresse für diesen Monat durchgeschaut und mir fiel eine Zeile besonders ins Auge: Code: # Hits Files KBytes Visits Hostname 4 19 2.98% 17 3.17% 325 1.01% 1 0.42% relay12neu.arbeitsagentur.de Weiß einer von euch, was genau das für ein Host ist? Mag ja sein, dass die Arbeitsagentur irgendwo freies Surfen erlaubt. edit: Durch bisschen Suchen habe ich weiter herausgefunden, dass relay11 und relay12 im Netz öfter vertreten sind. Zu 10 und niedriger, 13 und höher gibt es keine Ergebnisse. Gerade bezüglich des 11ers kann jeder gern selbst suchen, was in einem anderen Forum mit der gleichen Thematik wie bei diesem hier, vorgekommen ist. Mario Nette Geändert von Mario Nette (05.01.2008 um 18:41 Uhr). |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Nachtrag: Als wir am 04.01.2008 bei der Dame in der Leistungsabteilung waren, teilte sie uns mit, dass unsere Akte von ihr momentan nicht gefunden werden kann. Sie wisse nicht, wo sich diese gerade befinde. Und heute? Heute war ich noch einmal kurz beim e. V. Es hat sich ergeben, dass wir jetzt einfach den Termin 28.01.2008 abwarten sollen, dort den Antrag erneut inklusive aller schon vorgelegten und noch fehlenden Unterlagen und inklusive der zusätzlichen Formblätter vorlegen sollen und dann nach einem Vorschuss bitten sollen. Wir können auch versuchen, für die Miete einen Vorschuss zu bekommen, dass würde jedoch sehr schwierig. Wenn wir diesen nicht bekommen, sollen wir unserem Vermieter bescheid geben, dass momentan ein Antrag von einem Amt bearbeitet wird und im Augenblick keine Mietzahlung möglich ist, dies aber wenn möglich um zwei Wochen verschoben werden darf. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Schon letzte Woche habe ich einige E-Mails an unterschiedliche Informationsträger rausgeschickt, um in Erfahrung zu bringen, ob es in meinem Fall spezielle "Fördertöpfe" gibt, damit ich das Studium zuende bringen kann. Heute bekam ich (gleich 3x) eine E-Mail vom "Studentische Darlehnskasse e. V." Darin wurde mir sinngemäß mitgeteilt, dass es für alle Studierenden die gleichen Bedingungen gibt. Wer sich über diese Bedingungen informieren möchte, schaut einfach auf die verlinkte Seite. Außerdem habe ich schon Ende Dezember eine E-Mail an die hiesige Volkshochschule geschrieben, um mich zu informieren, ob es möglich und gewünscht ist, einen Programmierkurs anzubieten. Leider wurde mir mitgeteilt, dass die VHS diesbezüglich die Erfahrung gemacht hat, dass für solch einen Kurs bis jetzt nie die erforderliche Teilnehmerzahl zusammenkam und aus diesem Grund kein Interesse besteht. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ab heute bin ich kein Student mehr, ich habe mich exmatirkulieren müssen - und das kurz vor meiner Abschlussarbeit. Sollte jemand einen Job für mich haben, bei dem ich mir auch noch genügend Geld zur Seite legen kann, um ein halbes Jahr ohne jedwede Hilfe überleben zu können (um dann die Arbeit schreiben zu können), immer her damit. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Hallo Leute, vorweg: Ihr müsst für diesen Beitrag nicht einen einzigen der vorhergehenden Beiträge gelesen haben. Es geht um Geldverleih eines Familienangehörigen über Konten: Ich (26) möchte mir Mahngebühren meines Telefonanbieters ersparen. Daher bin ich auf die Idee gekommen, mir von meiner Mutter einen geringen Betrag (ca. 50 €) auf mein Konto überweisen zu lassen - das Ganze allerdings nur geliehen! Sie soll das Geld von mir also wieder zurück bekommen. Denn mein Konto ist in ein paar Tagen nicht soweit gedeckt, dass die Abbuchung des Telefonanbieters stattfinden könnte. Ich habe auch keinen Dispokredit. Wenn die ARGE Ende diesen Monats mit uns (BG) den Neu-/Folge-/Verlegenheitsantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durchgeht, würde dann auch die Überweisung meiner Mutter auf den Kontoauszügen auftauchen. Wie muss ich vorgehen, damit die Leihung nicht als Einkommen gewertet wird? Vielen Dank für jede Antwort, Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo, am einfachsten wäre natürlich,wenn Deine Ma das Geld gleich von Ihrem Konto auf das des Tel. Anbieters überweist. Ansonsten könntest Du mit Deiner Ma ein Shreiben aufsetzen,das es nur geliehen ist zur Überweisung Deiner Tel.rechnung und am x.xx. von Dir zurückgegeben wird. Sollte eigentlich reichen. LG kossi |
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| | #39 |