Allgemeine Fragen
Freibetrag Selbstständige; in Forum: Information; Hallo, die ARGE hat mich jetzt mit einer rund um Überprüfung am Wickel. Seit Mai 2005 bin ich selbständig. Am 14.11.2006 habe ich Ergänzung beantragt. Jetzt wird alles aufgerollt, besonders ...| Tags: freibetrag, selbststaendige |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.12.2005
Beiträge: 11
| Hallo, die ARGE hat mich jetzt mit einer rund um Überprüfung am Wickel. Seit Mai 2005 bin ich selbständig. Am 14.11.2006 habe ich Ergänzung beantragt. Jetzt wird alles aufgerollt, besonders auch Zinsen und evt. nicht angegebene Guthaben. Habe ich als Selbständige im Außendienst die gleichen Freibeträge, obwohl ich viel höhere Aufwändungen habe und bes. auch Rückstellungen für Arbeitsmaterial (neuen Rechner) oder Auto bzw. Autoreparatur benötige, ohne das ich gleich die Beine hoch legen kann. Vielleicht wäre es ja auch das beste, die beine hoch zu legen, wenn man eh so behandelt wird als täte man es. Mit 51 laufe ich nicht mehr Gefahr, dass ein AG mich daran hindert. In einer Verordnung hier im Forum habe ich gelesen, dass die Regeln und Freibeträge für die Altersvorsorge bei Selbständigen anders sind. Aber wer bestimmt, was zur Altersvorsorge bestimmt ist und wieviel ich dann haben darf? kann mir jemand helfen? am 15.12. hab ich Termin und will dann fit sein. Viele Grüße |
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| | #2 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: Ostfriesland
Beiträge: 74
| Zitat:
Altersvorsorge ist explizit immer das, was als solche vertraglich gekennzeichnet ist und auch einen entsprechenden Verwertungsausschluß hat. Ansonsten wüsste ich nicht, dass dabei zwischen AN und Selbstständigen Unterschiede gemacht werden. Und wieso hast du am Samstag einen Termin bei der Arge?
__________________ Ich möchte mich immer gerne an das Gestern erinnern können, im Heute alles richtig machen und mich auf das Morgen freuen können! | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.761
| Wie Dein Einkommen zu berechnen ist, findest Du in § 11 SGB II (einschließlich der DA zum § 11 SGB II), Freibeträge sind in § 30 SGB II geregelt. Sonstige Sonderregeln für Selbständige gibt's nicht. Ebenso ist das Studium der ALG II-VO zu empfehlen, insbesondere die ab 1.1.2008 vorgesehene Version - das freut den Selbständigen besonders. |
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