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| Tags: bundes |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
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__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| leise Nachfrage... Ich habe mal ein klein wenig quer in diese vielen, vielen, vielen ausgeklügelten Verwaltungsvorschriften des Bundes hineingeschaut - und kann mir einfach keinen Reim machen, wozu uns diese superspeziellen Vorschriften vielleicht irgendwann mal nützlich sei könnten...?
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 735
| Boar, Antrag auf Antragformular eines Antragsformulars.... 2. Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4 -211 470-1/67b vom 01. Juni 2001 i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004 vom 1. Juli 2004 (2. Änderungserlass zur Anwendung der Handlungshilfe CD-ROM Version 3.0)
__________________ 1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 250
| Hallo Socke, dat heißt: Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Nichtigkeitserklärung des Durchschriftexemplars...... und ist von Reinhard Mey. Ja der hatte schon damals den Behördenschwachsinn erkannt. Gruß Clint
__________________ Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| für so einen Sch.... haben die anscheinend dicke Kohle - das beweist doch eindeutig das Parasitentum auf Politik/Bürokratieebene
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.06.2007 Ort: Frankfurt
Beiträge: 10
| Hallo Martin und Andere, kann sein, dass ich eine Textstelle überlesen habe. Aber ich vermisse einen kleinen Hinweis zum Verwaltungsrecht. Wie z. B.: Antrag führt zu Bescheid (Gewähr oder Ablehnung. Stichwort "Verwaltungsakt" (VA)). Will man gegen Bescheid (VA) vorgehen, muß man grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei der betroffenen Behörde Widerspruch eingelegt haben (eröffnet sogenanntes Vorverfahren), schriftlich oder zur Niederschrift. Hinweis: Aufgrund gesetzlich genau definierter Gründe ist verspäteter Widerspruch möglich (Ausnahme!). Vier-Wochen-Regel: Immer innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen, falls als erforderlich betrachtet (Ist Klagevoraussetzung). Die Begründung kann nachgeholt werden (aber nicht herumtrödeln). Widerspruchsbescheid: Auch hier gilt die Vier-Wochen-Regel für das Einreichen einer Klage (Anfechtung- und...), ist man mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden und will Klage einreichen. Für mich wichtig hervorzuheben ist, dass man bei der Klage noch das Recht hat, Argumente nachzuschieben - die Behörde aber nicht! Dies ist meine Meinung, so wie ich das Verwaltungsrecht - grob vereinfacht - verstehe. Bitte verbessern, ergänzen und erweitern. Gruß Bernhard Als PDF-Dateien herunterladbare Rechtsnormen: * Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) * Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) PS: Kannst Du den Beitrag im Baum verschieben. Er ist eine Antwort auf den ersten Text im Zweig und nicht auf den direkt vorhergehenden Text. Geändert von Bernhard (08.08.2008 um 22:05 Uhr). |
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| | #7 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| So wenn du in NRW wohnst, kannst du in vielen Bereichen gar keine Widerspruch einlegen, da nur eine kostenpflichtige Klage möglich ist. (Rüttgers Regierung nennt dies Vereinfachung)
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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