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Alt 04.12.2007, 12:52   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard Verwaltungsvorschriften des Bundes

http://www.verwaltungsvorschriften-i...ssstellen.html
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Alt 09.01.2008, 01:47   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard

leise Nachfrage...
Ich habe mal ein klein wenig quer in diese vielen, vielen, vielen ausgeklügelten Verwaltungsvorschriften des Bundes hineingeschaut - und kann mir einfach keinen Reim machen, wozu uns diese superspeziellen Vorschriften vielleicht irgendwann mal nützlich sei könnten...?
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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Alt 09.01.2008, 03:42   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rote Socke
 
Registriert seit: 17.09.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 735
Standard

Boar, Antrag auf Antragformular eines Antragsformulars....


2. Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4 -211 470-1/67b vom 01. Juni 2001 i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004 vom 1. Juli 2004 (2. Änderungserlass zur Anwendung der Handlungshilfe CD-ROM Version 3.0)
__________________
1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger.
Rote Socke ist offline  
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Alt 09.01.2008, 06:56   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 250
Standard

Zitat:
Zitat von Rote Socke Beitrag anzeigen
Boar, Antrag auf Antragformular eines Antragsformulars....
Hallo Socke,
dat heißt: Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Nichtigkeitserklärung des Durchschriftexemplars......
und ist von Reinhard Mey.
Ja der hatte schon damals den Behördenschwachsinn erkannt.

Gruß

Clint
__________________
Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe.
Clint ist offline  
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Alt 09.01.2008, 08:10   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
Standard

für so einen Sch.... haben die anscheinend dicke Kohle - das beweist doch eindeutig das Parasitentum auf Politik/Bürokratieebene
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 08.08.2008, 21:56   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10
Standard AW: Verwaltungsvorschriften des Bundes

Hallo Martin und Andere,

kann sein, dass ich eine Textstelle überlesen habe. Aber ich vermisse einen kleinen Hinweis zum Verwaltungsrecht.

Wie z. B.:
Antrag führt zu Bescheid (Gewähr oder Ablehnung. Stichwort "Verwaltungsakt" (VA)).

Will man gegen Bescheid (VA) vorgehen, muß man grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei der betroffenen Behörde Widerspruch eingelegt haben (eröffnet sogenanntes Vorverfahren), schriftlich oder zur Niederschrift. Hinweis: Aufgrund gesetzlich genau definierter Gründe ist verspäteter Widerspruch möglich (Ausnahme!).

Vier-Wochen-Regel: Immer innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen, falls als erforderlich betrachtet (Ist Klagevoraussetzung). Die Begründung kann nachgeholt werden (aber nicht herumtrödeln).

Widerspruchsbescheid: Auch hier gilt die Vier-Wochen-Regel für das Einreichen einer Klage (Anfechtung- und...), ist man mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden und will Klage einreichen.

Für mich wichtig hervorzuheben ist, dass man bei der Klage noch das Recht hat, Argumente nachzuschieben - die Behörde aber nicht!

Dies ist meine Meinung, so wie ich das Verwaltungsrecht - grob vereinfacht - verstehe. Bitte verbessern, ergänzen und erweitern.

Gruß
Bernhard

Als PDF-Dateien herunterladbare Rechtsnormen:
* Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG)
* Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

PS: Kannst Du den Beitrag im Baum verschieben. Er ist eine Antwort auf den ersten Text im Zweig und nicht auf den direkt vorhergehenden Text.

Geändert von Bernhard (08.08.2008 um 22:05 Uhr).
Bernhard ist offline  
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Alt 08.08.2008, 22:04   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard AW: Verwaltungsvorschriften des Bundes

So wenn du in NRW wohnst, kannst du in vielen Bereichen gar keine Widerspruch einlegen, da nur eine kostenpflichtige Klage möglich ist. (Rüttgers Regierung nennt dies Vereinfachung)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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