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| Tags: einstiegsgeld |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 2
| Hallo ich hoffe, das ich mein Problem im richtigen Forum anspreche. Folgendes Problem habe ich. ich habe ende des letzten Jahres Einstiegsgeld beantragt und auch genehmigt bekommen. Ich habe einen Bescheid, das das EG ab dem 01.01.2007 gezahlt wird. Nun habe ich mich bemüht Kunden für meine Dozententätigkeit zu bekommen. Allerdings hat das bis ende Februar nicht funktioniert. Ich hatte also keine Kunden und somit keine Einnahmen. Bei einem Termin bei meiner Sachbearbeiterin stellte sie dann fest, das ich ja nix machen würde und somit keinen Anspruch mehr auf dieses EG hätte. Ist ja eigentlich nicht wahr, denn ich habe neben meiner Kundensuche auch noch ca 1500 Seiten Schulungsunterlagen erstellt und meine Unterrichte vorbereitet usw. Sie verlangte dann von mir eine Stellungsnahme und einen Nachweis was mit dem EG passiert wäre. Also nun meine Frage: Ist dieses Einstiegsgeld Zweckgebunden und kann die Sachbearbeiterin nach 2 Monaten mir dieses Geld einfach mündlich streichen? Habe noch keinen Aufhebungsbescheid bekommen und werde auch keinen bekommen. Nach der heutigen Aussage meiner Bearbeiterin. Sie meinte das persönliche gespräch würde aussreichen. Ist das so? Über eine schnelle Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar, mir geht das ganze an die Nieren, denn sie wird mir wohl früher oder später einen Rückzahlungsbescheid schicken. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| schau doch mal hier durch, ich kann da nichts entdecken was die Rückzahlung rechtfertigen würde, es sei denn Du hast es Dir "erschlichen" |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 2
| Nein ich habe mir das ganze nicht "erschlichen", vielmehr musste ich ja meine Bemühungen Kunden zu finden nachweisen und das konnte ich ja. Ich bin nur der Meinung das es wohl gar nicht so unüblich ist, wenn man in den ersten Monaten der Selbstständigkeit Probleme hat. Sie pocht halt nur darauf, dass das Geld Zweckgebunden (für das Geschäft") sei und das ich es halt einfach so ausgegeben hätte. Aber ich kann nirgendwo was finden, dass das Geld Zweckgebunden ist. Was sollte ich denn nun in den Widerspruch schreiben? Ich bin darin nicht so wirklich geübt, habe es noch nie gemacht. |
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