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Alt 21.04.2007, 14:42   #1
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Registriert seit: 21.04.2007
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3
Standard Arbeitsgelegenheit wegen Krakheit vorzeitig beendet

Seid gegrüsst *wink*
ich habe da ein Problem und weiss im Moment nicht weiter zudem ich am Wochenende telefonisch keine Information einholen kann.
Es geht um eine Arbeitsgelegenheit welche vorzeitig beendet wurde.

Hierbei einmal aus meiner Sicht:
Ich bin Maler & Lackierer und habe von der Arge eine Arbeitsgelegenheit aufgezwungen bekommen. Dagegen konnte ich ja bekanntlich nix machen und habe diese selbst verständlich in Angriff genommen.
Jedoch wurde ich Aufgrund gesundheitlichen gründen Krank geschrieben welches sich dann auch noch 3 Wochen hingezogen hat.
Nach erneutem Krankenschein wurde mir am Telefon berichtet das ich aus dieser Arbeitsgelegenheit abgemeldet werde welches NICHT in meinem Interesse gelegen hat.
Jedoch sei dies laut Aussage der von Frau Klasen der normal Gang wenn ich 3 Wochen Krank bin weil die Arge nicht bereit ist dann weiter Geld an die Einrichtung zu zahlen.
Mir würden jedoch keine Probleme gemacht werden da ich ja nun nachweislich krank gewesen bin.
Weiter wurde mir berichtet das ich wohl einen Termin von der Arge bekommen werde in dem ich möglicherweise erneut in die Arbeitsgelegenheit angemeldet werde.
Jedoch sollte der letzte Krankenschein AUF JEDEN FALL noch eingeschickt werden. (Einrichtung Diakonie Wuppertal)
Das habe ich natürlich auch gemacht.

Heute 21.04 kommen 2 Briefe per Post ,,,
1. Brief Diakonie Wuppertal: Sehr geehrter Herr ,,,,,
Aufgrund Ihrer langen Krankheits- und nun unentschuldigten Fehlzeiten wird Ihre Arbeitsgelegenheit zum 12.04 vorzeitig beendet. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit Freundlichen Grüssen ,, *bla bla*

Der 2. Brief ist von der Arge:
Anhörung nach dem §24 des 10. SGB X
Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht die in der Eingliederungvereinbarung vom 21.02.07 festgelegte Pflicht erfüllt ,,,,
Weiter heist es eben kurz und bündig 30 % weniger Geld und ich habe mich binen 14 Tage dahingehend zu äussern.

Nun habe ich versucht in Internet was darüber zu finden über die Aussage das eine Arbeitsgelegenheit nach 3 wochen Krankheit beendet wird und kann leider garnichts finden.
Ich weiss aus einer Klage in einer anderen Geschichte das der Anwalt mir geraten das hat ALLES was an Aussagen getätigt wurde in schriftlicher Form festgehalten werden muss. Ich abe diese Aussage aber natürlich nicht schriftlich und darum Frage ich HIER ,, gibt es so eine Regelung welche besagt das die A-gelegenheiten beenden wird wenn 3 Wochen Krankheit zu stande kommen?
Das müsste ja dann auch in irgendwelchen Sozialgesetzbüchern geschrieben stehen.

Ich hoffe auf Antwort weil ich mir wirklich keiner Schuld bewusst bin.

Recht Herzlichen Dank Marco P.
_Der Schatten_ ist offline  
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Alt 21.04.2007, 15:58   #2
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Benutzerbild von Grobi
 
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Beiträge: 353
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Hallo.

Das eine MAE bei Krankheit, die länger als 2 Wochen dauert ist meines Wissens nach so üblich. Genaueres sollte hier die Massnahmevereinbarung zwischen Dir und dem Träger enthalten.

Da Du vom Arzt Arbeitsunfähig geschrieben wurdest (Gelber Schein) darf die ARGE Dich auch nicht sanktionieren. Halte die Antwort auf den Anhörungsbogen besser kurz und knackig auf den Punkt, sowas in der Art von "Ich war von - bis - durch Doktor blah krankgeschrieben. Die Ärztlichen Bescheinigungen wurden dem Massnahmeträger frist- und formgerecht vorgelegt. Den Abbruch der Massnahme habe ich somit nicht zu verantworten, eine Sanktionierung ist nicht zulässig."
Und genau das ist das wichtige. Wenn Du Kopien der AU-Scheine hast kannst Du diese ja beilegen. In jedem Falle kann Dir ausser etwas Papierkram nichts nachteiliges passieren. Sollte die ARGE wieder Erwarten trotzdem sanktionieren wirst Du einen sehr kurzen und amüsanten Aufenthalt am Sozialgericht haben, der alles wieder geraderückt, da bin ich sicher.

Allerdings solltest Du dringend schriftlich klären, was die Diakonie mit "unentschuldigten Fehlzeiten" meint - diese währen in der Tat ein Grund für den Abbruch UND eine Sanktionierung!
__________________
«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
Grobi ist offline  
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Alt 21.04.2007, 16:10   #3
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Registriert seit: 21.04.2007
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Grobi Beitrag anzeigen
Hallo.
Und genau das ist das wichtige. Wenn Du Kopien der AU-Scheine hast kannst Du diese ja beilegen.
AU hab ich der Diakonie geschickt per Post ,, sind auch angekommen.
Und was die Diakonie mit "unentschuldigten Fehlzeiten" bezeichnet kann ich erst ab Montag klären ,, aber RICHTIG in schriftlicher Form :-(
Danke schönes Wochenende Marco P.
_Der Schatten_ ist offline  
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Alt 21.04.2007, 20:06   #4
Benutzer
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Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 79
Standard

Wenn es Probleme geben sollte, geh am besten zum Tacheles in Wuppertal.
__________________
Grüße Heiner ;-)
Heiner Peters ist offline  
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Alt 21.04.2007, 21:49   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2007
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Heiner Peters Beitrag anzeigen
Wenn es Probleme geben sollte, geh am besten zum Tacheles in Wuppertal.
Genau der Anwalt wird mich ausschimpfen ,, WEIL ICH WIEDER NE AUSSAGE NICHT SCHRIFTLICH HABE *lächel*
Aber werde ich natürlich in Angriff nehmen müssen.
Von Tacheles fühlt man sich wenigstens nicht im Stich gelassen.
Und genau das sehe ich als ein riesen Problem wenn es die Irrtümer der Papiertiger der ARGE geht.
Aber zuerst muss ich da noch bei der Diakonie ne Begründung bekommen,
was konkret mit "unentschuldigten Fehlzeiten" gemeint ist.
Danke Marco P. ;)
_Der Schatten_ ist offline  
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