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100%-Sanktion wegen Negativbewerbung; in Forum: Information; Hi, nur als generellen Tipp: Du hast weder eine Ausbildung, noch (so scheint es) zumindest einen kleinen Nebenverdienst, noch bist Du in ein (völlig unvermittelbares) älteres Semester. Mit diesen Rahmenbedingungen ...![]() |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 360
| Hi, nur als generellen Tipp: Du hast weder eine Ausbildung, noch (so scheint es) zumindest einen kleinen Nebenverdienst, noch bist Du in ein (völlig unvermittelbares) älteres Semester. Mit diesen Rahmenbedingungen musst Du Dich auf eine massive (Zwangs)Bewerbungsflut einstellen, vorallem wenn Du solche Standard(Anti)-Bewerbungen vom Stapel lässt. Ich kann nur aus eigener Erfahrung (bin aber Dipl.-Physiker mit sehr gutem Abschluss, viele Jahre Berufserfahrung und war einige Zeit vor über 3 Jahren ALGII-Bezieher) berichten, dass mich die ARGE mit Bewerbungsvorschlägen (zuletzt mindestens 5 pro Woche) "zugemüllt" hat, wobei diese sich ausschließlich auf den "Bodensatz" des Arbeitsmarktes bezogen. Trotz "geschickter" Bewerbungen (allein ein CC an die ARGE bei email-Bewerbungen schrecken die meisten Arbeitgeber ab und ein ordentlicher - die ARGE darf Dich nicht zum Verfälschen der Daten zwingen - Lebenslauf, sowie gute Zeugnisse helfen, um nicht die "absolute Drecksarbeit" annehmen zu müssen), wollte auch mir die ARGE das Geld kürzen, wobei ich dann im mehr oder minder letzten Moment eine "ordentliche" Stelle (wo ich immer noch arbeite) antreten konnte (natürlich war das kein "Angebot" der ARGE). Was ich damit sagen möchte: Werde selbst aktiv, um dem Amt den Rücken zuwenden zu können und vorallem auch eine Perspektive zu bekommen, denn momentan bist Du für den Arbeitsmarkt schlicht und ergreifend eine ungelernte Person und da fällt es in der heutigen Zeit nicht gerade einfach, sich den Lebensunterhalt auch verdienen zu können. Gruß burki |
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| | #42 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
| Zitat:
Ich freue mich, Ihnen folgenen Arbeitsplatz (geringfügig/Minijob) vorschlagen zu können: Stellenangebot: JOB Arbeitsplatz/Berufsbezeichnung: Verkäufer/in Arbeitszeit: Teilzeit - flexibel Eintrittstermin: sofort Lohn/Gehalt: 400,-Basis Die Stellenbeschreibung und gewünschten Fähigkeiten entnehmen Sie bitte der Anlage. Bewerben Sie sich bitte umgehend über arbeitsagentur.de Ihr Ansprechpartner ist [freigelassen. da steht nichts] . --- Eine Stellenbeschreibung und gewünschte Fähigkeiten sind nicht angeheftet, wie auf dem ersten Blatt geschrieben wird. Nur eine Rechtsfolgebelehrung und ein Zettel, wo ich eintragen soll, ob ich angenommen wurde und wenn ja von wann bis wann und so weiter. | |
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| | #43 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
| Die Bewerbung habe ich per Post abgeschickt. Ich habe auch einen Zeugen dafür im übrigen. Soll ich jetzt erstmal einen Anwalt kontaktieren und dem Amt schreiben, dass ich ohne Anwalt keine Aussage mache vorerst. Oder soll ich erstmal selbst reagieren und den Anwalt nur bei Bedarf einschalten? |
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| | #44 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
| @Burki du hast völlig recht! ich muss auch nur noch bis zum 30.09. geld vom amt beziehen. danach stehe ich wieder auf eigenen beinen. |
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| | #45 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| nimm dir einen Anwalt für Sozialrecht. Es bestehen begründete aussichten, dass Du die Sanktion abgewendet bekommst. Es handelt sich um einen Minijob ohne weitere Angaben. Zudem kommt, dass der Arbeitgeber keine Bewerbung erhalten hat. Somit kann von einer Stellenverhinderung nicht die Rede sein. Also Anhörung nur damit beantworten, dass kein Verhalten vorlag, eine Stelle zu verhindern, da der Arbeitgeber nichts von der Bewerbung wußte. Alles andere soll dann ein Anwalt machen. Viel Erfolg damit. Bitte bewerbe dich in Zukunft anders. Es reicht aus, dass Du ein Liste führst, Beweroben am..... schriftlich - telefonisch am..... Uhrzeit..... Ansprechpartner...... Und dann ändere deinen Bewerbungsstil. Ein einfacher Satz hätte hier gereicht. "mir liegt ihr Stellenangebot vor. Ich würde gerne mehr Informationen über ihre angebotene Steller erhalten und würde mich über weitere Infos freuen. Gerne auch in einem persönlichen Gespräch." Ende. Bei konkreteren Stellenangeboten musst du halt etwas konkreter auf die Stelle eingehen. Noch eine Frage Gab es irgend wann mal eine Absprache, dass deine Aktivitäten sich um sozialversicherungsplfichtige Stellen drehen. Wenn ja, gibt es dafür zeugen. Falls es keine Zeugen gibt, warum nicht. Du gehtst ja hoffentlich nie wieder alleine zur Arge? Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
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| | #47 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.459
| In deinem ersten Posting schreibst du: hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen als Mitarbeiter. Ich wurde durch die Bundesagentur für Arbeit angehalten sozialversicherungspflichtige Arbeit zu suchen. Da Sie im System der Bundesagentur ein Stellenangebot angeboten wird, bewerbe ich mich. Falls Sie Interesse an meiner Person als Mitarbeiter haben, würde ich zu einem persönlichen Gespräch erscheinen. Der Vorschlag war aber ein Minijob, also gar nicht sozialversicherungspflichtig. Ansonsten habe ich beim ersten Lesen deiner "Bewerbung" gedacht, "Der kann es halt nicht besser." Aber von jemandem der Abi und studiert hat erwarte ich aber bessere Ausdrucksmöglichkeiten. Und hast du tatsächlich geschrieben: " Da Sie..... ein Stellenangebot angeboten wird..." |
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| | #48 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
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| | #49 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| Zitat:
Aber dennoch, bei Sanktionsbescheid einen Anwalt nehmen und einen Beratungschein vorher beim Amtsgericht besorgen. Ruhig auf das Urteil de sBundesverfassungsgericht hinweisen, dass bei Widersprüchen bei Hartz IV Beratungshilfe gewährt werden muss. (Falls es dort Probleme gibt. Das Urteil suche bitte bei uns unter Urteilen - Suchfinktion) So jetzt viel Erfolg. ÖDu hast realitiv gute Chancen. Mach was drauß und halte uns auf dem Laufenden.
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| | #50 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 14
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