Verordnung über Lernmittelpauschale ist unwirksam Zitat:
Thüringer Oberverwaltungsgericht
Verordnung über Lernmittelpauschale ist unwirksam
(mitgeteilt von www.jurion.de)Der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung vom 4. Mai 2005 auf Antrag der Mutter eines Schülers für unwirksam erklärt. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Eltern und volljährige Schüler mit einer „Lernmittelpauschale“ an den Kosten der Lernmittel (vor allem Schulbücher) beteiligt. Die Pauschale beträgt 22,50 Euro pro Schüler und Schuljahr an Grundschulen und 45,- Euro an weiterführenden Schulen. Die Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Schulleiter für die Vereinnahmung und Verwaltung der Mittel verantwortlich sind.
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