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Alt 30.04.2008, 09:26   #1
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Standard Vertrauensschutz bei Rentenbescheid; LSG Hessen, L 5 R 195/06, 29.02.2008

Vertrauensschutz bei Rentenbescheid

Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 5 R 195/06 vom 29.02.2008

Nach Ablauf der Vollmacht ist Anwaltswissen einem Versicherten nicht mehr zuzurechnen

Versicherte können bei wahrheitsgemäßen Angaben grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Rentenbescheides vertrauen, sofern diesem komplizierte Berechnungen zugrunde liegen. Die mögliche Kenntnis des Anwalts von der Rechtswidrigkeit des Bescheides kann ihnen nicht entgegengehalten werden, soweit dieser dem im vorherigen Gerichtsverfahren beauftragten Rechtsanwalt nach Ablauf der Vollmacht zugesandt und von diesem ungeprüft an den Versicherten weitergeleitet worden ist. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. (Kommentierung bei: www.kostenlose-urteile.de)

Urteil: SGB BRD; Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 5 R 195/06 vom 29.02.2008
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