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Alt 21.11.2005, 13:55   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.391
Standard SG Aachen kein Anspruch auf komplette Klassenfahrt 18.11.200

Kein Anspruch auf komplette Erstattung für Klassenfahrt bei ALG II


Aachen, 18. November (AFP) - Bezieher von Arbeitslosengeld II können nicht mit einer vollständigen Kostenerstattung aus öffentlichen Geldern für die Klassenfahrt ihres Kindes rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen am Freitag im Fall eines 15-jährigen Schülers, der an einer 300 Euro teuren Klassenfahrt nach Südtirol teilgenommen hatte. Dem Schüler der 10. Klasse stehe lediglich ein Erstattungsanspruch über 184 Euro zu, urteilte die Kammer. (Az. S 8 AS 39/05)

Für den Restbetrag müsse nicht die Allgemeinheit aufkommen, sondern die Schule oder beispielsweise ein Förderverein. Alternativ seien die Kosten für die Klassenfahrt zu senken, um dem Rechtsanspruch aller Schüler auf Teilnahme zu genügen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Landessozialgericht in Essen möglich.


Zitat:
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Martin

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