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ALG, Nahtlosigkeit §125; in Forum: Information; Hallo allerseits! Ich bin neu hier. Hier meine Ausgangssituation: --> bin Jahrgang 1963 (seit 30 J. als angestellter Kaufmamm tätig, Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit; will ich aber unbedingt nach Genesung ...| ALG Rund ums Thema Arbeitslosengeld |
| Tags: alg, nahtlosigkeit 125 |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo allerseits! Ich bin neu hier. Hier meine Ausgangssituation: --> bin Jahrgang 1963 (seit 30 J. als angestellter Kaufmamm tätig, Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit; will ich aber unbedingt nach Genesung wieder aufnehmen) --> ununterbrochen krank seit Oktober 2010 --> Aussteuerung der KK zum 10.4.2012 --> REHA ist absolviert; vor kurzem entlassen als arbeitsunfähig Ergebnis lt. Entlassungsbericht: --> Als Kaufmann: Leistungsvermögen < 3 Stunden --> Im Erwerb auf allgemeinem Arbeitsmarkt könnten eingeschränkt Tätigkeiten von 3 bis unter 6 Std. ausgeübt werden --> Dauer bis zur Restutio ist nicht absehbar --> Gdb Bescheid jetzt erhalten (40 %) Ich nehme an, dass § 125 SGB (Nahtlosigkeitsregelung) für mich gilt. Stimmt das. Wie soll ich am besten vorgehen? Zunächst Antrag auf ALG I stellen, und dann Antrag auf EU-Rente? Vielen Dank für eure Hilfe! |
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| | #2 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| Hallo Stauner, bin zwar selbst relativ neu im Forum, aber wage schon mal, dich hier zu begrüßen. Die Darstellung deiner Situation ist gut nachvollziehbar. Und du hast recht: Bei dir greift der § 125 SGB I, wenn du dich zum 10.04.2012 arbeitslos meldest. Nachdem, was ich hier schon lesen konnte, solltest du bei der AlG1-Antragstellung deutlich und hartnäckig auf den 125er hinweisen. Danach erhältst du üblicherweise die Aufforderung, einen EM-Rentenantrag zu stellen. Der GdB 40 ist im allgemeinen gut für die Rentenprüfung. Sind die 40 denn schon ausgereizt? Damit meine ich: Ist ein Widerspruch noch möglich und läßt sich über ergänzende Ausführungen zu deinen Einschränkungen vielleicht 50 oder mehr erreichen? Ab GdB 50 bist du als Schwerbehinderter anerkannt und hast im späteren Arbeitsleben Vorteile. Es gab auch schon Berichte, das man vom Arbeitsamt ab GdB 50 weniger gefordert wird... Manchmal hat man auch Wehwehchen, so geht es mir gerade (bin im GdB-Erhöhungsverfahren und versuche, von bisher 40 auf 50 zu kommen), da weiß man gar nicht, dass das auch anerkennenswürdig ist. Eine vollständige Liste gibt es u.a. hier: http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md...grunds_tze.pdf (Das ZBFS ist das Landes-Versorgungsamt bei uns in Bayern.) Alternativ kann auch ein Antrag auf Gleichstellung hilfreich sein, zu stellen jederzeit bei der Agentur für Arbeit. Bestimmt kann ein anderes Forumsmitglied hierzu mehr sagen. Soweit ok? |
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| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 76
| Hallo, tja, mich hat die Amtsärztin vom der AfA trotzdem für voll arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich dieser Dame nie begegnet bin. LG Caromotte |
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| | #4 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 76
| Und ich habe einen Ausweis mit 50 % und war vorher 4mal in der Psychiatrie wegen schwerer Depressionen und zwar richtig lange, zwischen 6 und 10 Wochen. Plus 6 Wochen Tagesklinik und einem durch Mobbing Hervorgerufenem Herzinfarkt Ende 2007.. Viel Glück! Caromotte |
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| | #5 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 22.06.2011 Ort: Im Land der Zapfenstreiche
Beiträge: 312
| Zitat:
§ 125 verwehren. Die werden sich ab nächste woche mit meinen Anwalt auseinander setzen müssen. | |
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| | #6 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, Willkommen im Club.. ich hab GDB 50, seit Febr. 2009 durchgehend au...Rentenantrag befindet sich im Klageverfahren... 125 greift nicht..obwohl noch nicht einmal das ärztl. Gutachten durchgeführt wurde.. beim 1. Besuch sagt mir der SB kackfrech ins Gesicht: ich sehe sie als erwerbsfähig an...Peng...!! und 125? was ist das? den kennen wir hier nicht und wir machen das auch anders... auf jeden Fall hat mein Anwalt dann nach Bescheiderteilung (117) 2x schriftlich darauf hingewiesen, das mein "Fall" nach § 125 beurteilt werden müßte. Die haben dem Anwalt nicht einmal geantwortet..keine Reaktion.. dann haben wir in einem Gespräch richtigerweise festgestellt, dass der Anwalt nichts machen kann, erst wenn ein Bescheid ergeht, gegen den wir Widerspruch einlegen können... und das war nun passiert, man hat mir ja das ALG I wegen "fehlender Mitwirkung" bzgl. der Schweigepflichtentbindungen eingestellt... und nun ist der Anwalt am Zug und hoffentlich bald das Gericht...
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #7 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Holger01! Danke für Deine präzise Antwort! Dann mache ich das mal wie beabsichtigt. Mal schauen was da auf mich zukommt..... Der GdB-Bescheid liegt mir seit zwei Tagen vor; ob hier Widerspruch Sinn macht oder nicht, kann ich derzeit nicht sagen. Hier beabsichtige ich mich beim VdK beraten zu lassen. Dort bin ich derzeit noch kein Mitglied. Stimmt es eigentlich, dass, wenn ich jetzt Mitglied werde, dass ich auch sofort beraten werde? Hinsichtlich der zeitlich befristeten EU-Rente bin ich relativ optimistisch, da diese bereits vom behandelnden Arzt empfohlen wurde (entsprechender Hinweis ist im ärztlichen Bericht). Allerdings ist mir auch klar, dass das was der Arzt sagt (und schreibt) auch von der bearbeitenden Stelle völlig anders gesehen werden kann. Dazu kann man natürlich von so einer Eu-Rente keineswegs leben. Da müssen schon alle Reserven mobilisiert werden, um so einen schwierige Situation zu überstehen und nicht abzugleiten. Wie ist das eigentlich bei §125 SGBI, wenn ich Widerspruch zu dem zu erwartenden Rentenbescheid einlegen muß (weil z.B. Eu-Rente abgelehnt wird), muß dann AfA nach § 125 SGBI solange zahlen bis der Widerspruch entschieden ist. Oder endet diesbezüglich deren Zahlungspflicht bereits in dem Moment, in dem der Rentenbescheid ergeht? Vielen Dank und einen schönen Tag! Stauner |
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| | #8 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo Stauner, zuerst einmal: egal was deine Ärzte schreiben, die DRV macht ihr eigenes Ding... ich habe inzwischen mehrfache Aussagen, sogar ein privatgutachten, wonach ich erwerbsgemindert bin (Eu-Rente gibt es nicht mehr)... aber die DRV ignoriert dieses geflissentlich...ich bin derzeit wegen der Rente im Klageverfahren...das kann dauern.. den Rentenantrag habe ich im Febr. 2010 gestellt...2 Jahre lang läuft die Sache nun schon. Wenn du nach 125 geführt wirst, dann zahlt die Agentur für Arbeit das ALG längstens bis zur Bescheiderteilung bzw. bis zum Ende deiner persönlichen Anspruchsgrenze... ich habe z.B. für 18 Monate Anspruch auf ALG I...diese 18 Monate wären im Oktober beendet... ob bis dahin die dRV entschieden hat? ich befürchte...NEIN... wegen des GDB, wenn du noch eindeutige Unterlagen hast und diese dem Widerspruchbescheid beifügen kannst...dann könnte ein Widerspruch Erfolg haben. Mein Widerspruch (GDB von 30 auf 40..ich hatte aber 50 beantragt) wurde abschlägig beschieden. Mein Anwalt hat dann Klage eingereicht. Ich mußte dann wegen des GdB erstmalig zu einem Gutachter und der hat sogar gleich in seinem Gutachten davon gesprochen, das mindestens 50 angemessen sei....der Richter hat dann ohne Verhandlung bereits entschieden, dass das Versorgungsamt die 50 anerkennen soll, weil sie eh sonst dazu verdonnert werden..und so habe ich einen Anerkennungsbescheid erhalten über den GdB von 50... du siehst, es ist immer Abwägungssache, ob man nun gegen den Bescheid vorgeht oder nicht... Bei der EM-Rente ist oft die Klage der einzige Ausweg... Wie alt bist und wieviel Jahre hast du gearbeitet? weil du schreibst, man könne von der Em-Rente nicht leben.. ich hab 40 Jahre Vollzeit gearbeitet, mein Em-Rente ist zwar wesentlich niedriger als mein tatsächliches Netto...aber sie wäre in einer Höhe, wo ich wenig Probleme hätte... das ist auch immer ein Punkt, den ich den Gutachtern klar machen muß...ich hab meine Arbeitsstelle noch, ich würde wesentlich mehr monatlich haben, wenn ich arbeiten würde, aber ich kann nicht... EM-Rente ist kein Vergnügen..
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| #7 VdK-Satzung § 11 e) "Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbandes in Anspruch nimmt und ihm noch nicht ein Jahr angehört, hat zu vor an den Landesverband einen Betrag zu entrichten, der dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht." Ich hatte meine erste Beratung bereits nach 8 Monaten Mitgliedschaft in Anspruch genommen und brauchte nichts dazuzahlen. Aber selbst wenn: Es wäre es allemal wert gewesen. |
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| | #10 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 22.06.2011 Ort: Im Land der Zapfenstreiche
Beiträge: 312
| Hallo Anna Das kommt mir alles sehr bekannt vor. Ohne Klageverfahren geht heute fast nichts mehr. Ich bin gespannt was meine Anwältin mir Morgen sagt. |
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| | #11 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Anna B! Danke für Deine Einschätzungen! Nun, ich bin Jahrgang 1963, seit 30 Jahren im Job und gehe mal davon aus, dass wenn ich Erwebsminderungsrente erhalten sollte, diese nur zu 50 Prozent bekäme. Deshalb meine Aussage, dass man davon nicht leben könnte. Mein Ziel war und ist es so gesund zu werden, dass ich meinen Beruf, den ich mag, auch wieder ausüben kann. Ich frage mich natürlich bei all diesen negativen Dingen, die man von der AfA und der DRV hört, ob das alles noch im Sinne des Erfinders ist. Zumindest denke ich, dass der ganze Ärger mit den verschiedenen Institutionen eher negativ für die Genesung ist. Viele Grüße Stauner PS: Danke an Holger1 für seinen Hinweis zum VdK! |
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| | #12 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo liebe Mitstreiter/innen! Heute habe ich die Sache mutig angegangen und war bei der AfA und habe - wie von Holger01angeregt - den Antrag auf ALG1/Nahtlosigkeit gestellt. Der Sachbearbeiter dort wußte Bescheid und hat mich mit viel Papier versorgt. Im ersten Schritt, soll/muß ich bis kommenden Montag nun den "Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst" und die anhängenden "Entbindungen von der Schweigepflicht" in einem verschlossenen Umschlag direkt beim gleichen Sachbearbeiter abgeben. Ich solle auch alle relevanten Arztberichte beilegen. Laut Sachbearbeiter wandern diese Unterlagen dann ungeöffnet direkt zum Ärztlichen Dienst der AfA. An dieser Stelle hier nochmals meine Ausgangssituation zur besseren Verständlichkeit: --> bin Jahrgang 1963 (seit 30 J. als angestellter Kaufmamm tätig, Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit; will ich aber unbedingt nach Genesung wieder aufnehmen) --> ununterbrochen krank seit Oktober 2010 --> Aussteuerung der KK zum 10.4.2012 --> REHA ist absolviert; vor kurzem entlassen als arbeitsunfähig Ergebnis lt. Entlassungsbericht: --> Als Kaufmann: Leistungsvermögen < 3 Stunden --> Im Erwerb auf allgemeinem Arbeitsmarkt könnten eingeschränkt Tätigkeiten von 3 bis unter 6 Std. ausgeübt werden --> Dauer bis zur Restutio ist nicht absehbar --> Gdb Bescheid jetzt erhalten (40 %) Nun frage ich mich wie ich hier am Besten vorgehen soll. Vielen Dank für Eure Hilfe! |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Insbesondere kannst du selbst entscheiden, ob du überhaupt einen Gesundheitsfragebogen ausfüllst, ob du ihn (trotz der zugesicherten ungeöffneten Weiterleitung) nicht besser direkt zum Ärztlichen Dienst schickst oder ob du vielleicht nicht deine Befunde und Arztberichte zum Untersuchungstermin mitnimmst und mit dem Amtsarzt durchsprichst. Letzteres wäre vielleicht das Sinnvollste, weil dann der Amtsarzt gar nicht erst in Versuchung kommen kann, den Sachverhalt rein nach Aktenlage zu beurteilen. Das gleiche gilt für Entbindungen von der Schweigepflicht. Ob du deine Ärzte entbindest und in welchem Umfang, entscheidest du selbst. Es ist hier im Forum sehr viel über die Nahtlosigkeitsregelung und § 125 SGB III geschrieben worden, einfach mal nachschauen. Ich bin nicht der Experte hierfür und wollte dies nur anmerken, weil du relativ kurzfristig handeln sollst. | |
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| | #14 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 235
| Zitat:
Wieso? So eindeutig finde ich das nicht, dass hier zwangsläufig der § 125 SGB III zum Tragen kommen muss. Immerhin wurde Stauner aus der Reha mit einer einschränkten Leistungsfähigkeit zwischen 3-6 Std. auf dem allgem. Arbeitsmarkt entlassen. Halte auch für denkbar, dass der Amtsarzt zum Ergebnis kommt, dass Stauner noch für körperlich leichte Tätigkeiten und mit diversen Einschränkungen noch arbeitsfähig eingeschätzt wird. | |
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| | #15 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Danke für Eure interessanten Meldungen! Ich habe das Gefühl, dass die Mehrzahl von Euch (und auch andere) es bevorzugen würden sich direkt beim Ärztlichen Dienst vorzustellen (d.h. keine Abgabe des Gesundheitsfragebogens und der Entbindung von der Schweigepflicht). Warum ist das so? Sind die Aussichten bei persönlicher Vorstellung beim Ärztlichen Dienst im allgemeinen besser? Danke! |
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| | #16 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 20
| Es gibt gewisse Gefahren beim §125. Zum einen entscheidet der MD der Agentur nicht über die AU sondern über die Leistungsfähigkeit. AU heißt z.B. erlernter Beruf nicht ausübbar, manches andere aber schon. Bis der MD entscheidet gibt es kein Geld, das kann bis dauern. Entscheidet der MD auf Leistungsunfähig gibt es Geld bis zum Ende des Bezugrahmens respektive bis zur EU-Rente, entscheidet er auf Leistungsfähig gibt es Geld und die üblichen Maßnahmen, entscheidet er Leistungsfähig innerhalb der nächsten 6 Monate gibt es nichts außer ggf. AL II, wenn berechtigt. Wenn nicht AL II berechtigt ist man ggf. nicht versichert, also Vorsicht. |
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| | #17 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| Zitat:
Stauner ist aber laut #1 "ununterbrochen krank", also AU, und wird ausgesteuert zum 10.04.2012. Bleibt er also weiter AU, wird er kein Krankengeld mehr erhalten. Einen Rentenbescheid hat er noch nicht, also wird er (noch) keine Rente erhalten. Die Reha-Feststellung von <3 bzw. 3-6 Stunden ist mit keiner Geld-Leistung verbunden. Bleibt er weiterhin AU, was ja in die Planung miteinzubeziehen ist, kann er zwar Alg1 beantragen, wird es aber wegen "nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da krank" versagt bekommen. Da wäre es nicht nur ideal, sondern ausgesprochen sachgerecht, wenn der 125er zum Tragen käme. Der Sinn dieser Nahtlosigkeit liegt doch gerade darin, bei unklarer und unterschiedlicher Auffassung verschiedener Behörden sicherzustellen, dass der Betroffene wenigstens Alg1-Leistung erhält, ohne zwischen DRV Bund und AfA hin- und hergestoßen zu werden und durchs soziale Netz zu fallen. Stimmt das nicht so?
__________________ ... "Verhalte dich stets so, dass die Maxime deines Handelns durchaus als ein allgemeinverbindliches Ziel gelten kann." Das krieg ich zwar nicht immer hin, aber frei nach Immanuel Kant finde ich es dennoch erstrebenswert. ... Dessen ungeachtet: Der frühe frühe Vogel kann mich mal! | |
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| | #18 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| @Stauner, einerseits schreibst du, du willst das (derzeit ruhende) Beschäftigungsverhältnis nach Genesung wieder aufnehmen. Andererseits interessierst du dich auch für die EM-Rente. Läßt sich das wirklich kombinieren? Wie steht denn dein Arbeitgeber dazu, ist er bereit, dich wieder einzusetzen?
__________________ ... "Verhalte dich stets so, dass die Maxime deines Handelns durchaus als ein allgemeinverbindliches Ziel gelten kann." Das krieg ich zwar nicht immer hin, aber frei nach Immanuel Kant finde ich es dennoch erstrebenswert. ... Dessen ungeachtet: Der frühe frühe Vogel kann mich mal! |
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| | #19 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Holger01! Es ist so: Die medizinische Prognose für eine Genesung ist lt. ärztlichem Entlassungsbericht der Reha "noch günstig..., aber Dauer bis Restutio nicht absehbar". Es wurde mir beim Entlassungsgespräch die Möglichkeit zeitlich befristete EM-Rente zu beantragen erklärt (Hinweis hierbei: "über den Antrag entscheidet dann die DR Bund in Berlin"). Diese Möglichkeit wurde dann auch in den Entlassungsbericht aufgenommen. Mit meinem Arbeitgeber bin ich in Kontakt; von der Seite befürchte ich derzeit keine Störfeuer. Der Betriebsrat ist involviert, und ich habe heute auch den Antrag auf Gleichstellung bei der AfA abgegeben. Den Antrag auf EM-Rente muß ich zum einen wegen des Aussteuerbescheides der KK stellen und natürlich auch ggf. auf Anweisung der AfA. Ich gehe Dinge gerne offensiv an; hilft ja nichts bis zum letzten Tag zu warten... |
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| | #20 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, ich war 2 Jahre ununterbrochen au..EM-Rentenantrag ist gestellt..befindet sich derzeit im Klageverfahren... als ich ALG I nach 125 beantragte, befand sich der Rentenantrag im Widerspruch. Der SB vom Arbeitsamt meinte zu mir, AU-Bescheinigungen wollen sie nciht haben (wegen der Erkrankung die zur Aussteuerung führte)... und 125? was ist das? machen wir hier nicht, kenn ich nicht... Mein Anwalt hat dann noch einmal auf den 125 hingewiesen..keine Reaktion von Seiten der Arbeitsagentur.. Im April habe ich ALG I beantragt, nach Aussteuerung...und seit Mai droht man mir, die Leistung einzustellen, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen nicht einreiche... einen Gesundheitsfragebogen, bisschen lässig ausgefüllt, liegt denen bereits vor, es liegt denen auch ein 48seitiges orthop. Gutachten vor, sowie 2 Stellungnahmen vom facharzt sowie vom Psychotherapeuten... so dass sie m.E. sogar eine aktenmäßige Begutachtung durchführen könnten... wollen sie aber anscheinend doch nicht, denn sie fordern dauernd die genannten Unterlagen..mit Drohungen und nötigungen..wir stellen die Zahlung ein, wenn sie nicht... ich habe mich dann zwischenzeitlich beim Bundesdatenschützer schlau gemacht und dieser hat mir schriftlich mitgeteilt, dass meine Auffassung richtig... ich muss!! keine!! wie auch immer gearteten Schweigepflichtentbindungen unterschreiben..wenn der Antragsteller nicht unterschreibt, dann muss der Antragsteller zum Gutachter vorgeladen werden....ganz einfach eigentlich... nur meine Behörde weigert sich und hat mir nun das ALG I eingestellt... mein Anwalt hat Widerspruch eingereicht und nun bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt... Den "Entziehungsbescheid" und die Drohbriefe habe ich dem Bundesdatenschüter zugesandt. Derzeit verfassen die eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit...wie dieser Fall mit dem Datenschutz zu vereinbaren ist... Ich werde auf gar keinen Fall eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen, egal was kommt....da sie einerseits genug Unterlagen von mir vorliegen haben und andererseits ich es persönlich besser finde, dass mich der Arzt persönlich begutachtet...so kann man sich mit Informationen und Hinweisen doch besser einbringen... Ich weigere mich auch so hartnäckig...weil der SB mir geschrieben hat: ohne die Schweigepflichtentbindungen und den gesundheitsfragebogen kann ich!!! (der SB) ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht feststellen..... Ein Auftrag zur ärztlichen Begutachtung ist erteilt... d.h. für mich, dass sich ein SB die Unterlagen durchliest, die Berichte der Ärzte anfordert und dann der SB die gesundheitliche Leistungsfähigkeit feststellt? Kein Arzt?...ne, nicht mit mir.. dann kann auch die Putzfrau vom Amt die Unterlagen anfordern... Ich werde bis zum BSG diesen Fall durchziehen, wenn es erforderlich sein sollte... In meinem Fall wird kein SB meine Diagnosen und Erkrankungen erfahren... seit wann können SB medizinische Daten auswerten? Nein, mit mir nicht...
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #21 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| @Stauner, #19: Na, da bist du doch auf einem guten Weg. @Stauner + @Anna B. Ich sehe es mit der SPE und den Unterlagen wie Anna: Meine Diagnosen gehen nur Ärzte und medizinisches Personal etwas an. Da vertraue ich auf ein gehobenes Verhältnis zur Verschwiegenheit und auch auf fachliche Kenntnis. Es ist doch so: Der Arzt untersucht und diagnostiziert und stellt dann Einschränkungen für den Arbeitsmarkt fest. Oder auch nicht. Jedenfalls gehört das so zusammen und ist ok. Deswegen würde ich meine Arztberichte ausschließlich direkt an den ÄD schicken bzw. mitbringen und besprechen. Danach erhält der SB Kenntnis von den Einschränkungen, und nur von den Einschränkungen, und muss sich dran halten. Das ist doch auch ok. Aber was passiert, wenn der SB vorsätzlich oder versehentlich meinen Umschlag öffnet? (Zwar ist der Umschlag versehen mit "Nur vom ÄD zu öffnen!!!", aber was solls, da liegen noch soviele andere Umschläge auf dem Tisch, da kann man doch nicht auf jeden Hinweis achten...). - Oder, wenn die SPE unterschrieben ist und der SB erhält alle Diagnosen und Untersuchungsergebnisse? Ich meine, der SB ist doch auch nur ein Mensch und hat von gewissen Krankheiten ganz individuelle Vorstellungen. Und bewertet die hieraus entstehenden Einschränkungen, ohne Fachkenntnisse, mehr aus seinem persönlichen Erfahrungs-Umfeld. Da laufe ich doch Gefahr, mir so sinngemäß sagen lassen zu müssen: "Ich kenne auch jemanden mit Ihrem Problem, der kann aber noch alles machen..." Wohlgemerkt, das wäre ganz menschlich, und ohne Fachkenntnisse. Vielleicht kommt sogar noch Vermittlungsdruck hinzu. Nein, nein, das kann ich vermeiden. Dazu schreiben wir hier über unsere Erfahrungen. Und lernen daraus. Stimmt's?
__________________ ... "Verhalte dich stets so, dass die Maxime deines Handelns durchaus als ein allgemeinverbindliches Ziel gelten kann." Das krieg ich zwar nicht immer hin, aber frei nach Immanuel Kant finde ich es dennoch erstrebenswert. ... Dessen ungeachtet: Der frühe frühe Vogel kann mich mal! |
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, meine Meinung... aber ganz ehrlich?...wenn auf dem Umschlag dick fett und breit steht: nur vom ärztl. Dienst zu öffnen...oder an den ärztl. Dienst... und der SB dann diesen Brief öffnet....dem gehört eins über die Mütze.. das ist nicht "nur menschlich"...das macht er in meinen Augen bewußt.. so sehr bewußt, wie er mir den Brief geschickt hat, das er!! der SB!! meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht beurteilen kann... ja, was nun? darf und soll er auch gar nicht... auf jeden Fall weiß ich nun schon wie es gemacht wird: es wird die zahlung eingestellt... wie ihr aber auch wißt, ist mein Anwalt an dieser Sache dran und der Bundesdatenschutz und wir werden sehen, was dabei herauskommt...
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Liebe Mitstreiter/innen, vielen Dank für Eure bisherigen wertvollen Beiträge! Hier nochmals zur Erinnerung meine Ausgangssituation: --> bin Jahrgang 1963 (seit 30 J. als angestellter Kaufmamm tätig, Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit; will ich aber unbedingt nach Genesung wieder aufnehmen) --> ununterbrochen krank seit Oktober 2010 --> Aussteuerung der KK zum 10.4.2012 --> REHA ist absolviert; vor kurzem entlassen als arbeitsunfähig Ergebnis lt. Entlassungsbericht: --> Als Kaufmann: Leistungsvermögen < 3 Stunden --> Im Erwerb auf allgemeinem Arbeitsmarkt könnten eingeschränkt Tätigkeiten von 3 bis unter 6 Std. ausgeübt werden --> Dauer bis zur Restitutio ist nicht absehbar --> Gdb Bescheid jetzt erhalten (40 %) Zwischenzeitlich stehe ich kurz davor meine Anträge auf EM-Rente und ALG 1 § 125 SGB III (Nahtlosigkeit) abzugeben. Ich hatte nun auch ein Beratungsgespräch beim VdK. Der zustänige Sozialjurist eröffnete mir, dass ich eigentlich kein Fall für die Nahtlosigkeitsregelung sei, da ich ja im allgemeinen Arbeitsmarkt (lt. Entlassungsbericht der REHA) von 3 bis < 6 Stunden eingeschränkt einsetzbar wäre. M.E. ist dies genau die Situation in der die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung gebracht werden kann. Der Sozialjurist beharrte jedoch - trotz mehrmaliger Nachfrage - darauf, dass er Recht habe; d.h. § 125 SGB III ist nur dann anwendbar, wenn die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt < 3 Stunden ist. Wer hat denn nun Recht? Danke!!!! Stauner |
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| | #24 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| Zitat:
Gleichwohl: Ich meine, dass die ärztliche AU, wenn sie denn über den 10.4.12 hinaus andauert, dem Reha-Entlaßbericht vorgeht. Zum einen ist die AU spezieller, zum anderen dann auch aktueller. Die nächste Frage an den Sozialjuristen müsste dann lauten: "Wenn der 125er eine soziale Lücke schließt, und wenn er in meinem Fall nicht greifen soll, wo sonst kann ich vom sozialen Netz aufgefangen werden?" Macht vielleicht diese Alternative Sinn? Zugleich als Frage an andere Forumteilnehmer gedacht: Wenn TE Stauner sowieso auf reduzierter Basis in seinem Betrieb zurückkann, wäre es dann ok, zunächst Alg1 mit voller Verfügungsbereitschaft zu beantragen, gleichzeitig auf weitere AU-Meldungen zu verzichten, und parallel den EM-Rentenantrag zu stellen???
__________________ ... "Verhalte dich stets so, dass die Maxime deines Handelns durchaus als ein allgemeinverbindliches Ziel gelten kann." Das krieg ich zwar nicht immer hin, aber frei nach Immanuel Kant finde ich es dennoch erstrebenswert. ... Dessen ungeachtet: Der frühe frühe Vogel kann mich mal! Geändert von Holger01 (05.03.2012 um 19:13 Uhr) | |
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| | #25 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Danke für den interessanten Denkansatz! Aber, wer hat nun Recht? Geändert von Stauner (05.03.2012 um 20:25 Uhr) |
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| | #26 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 20
| Nur mal so ins Blaue gefragt. Was passiert, wenn sich ein AL I Bezieher beim SB als Leistungsfähig meldet, sein SB mit ihm Tage/Wochen später alle Dinge die der Bezieher machen muss durch geht, der Bezieher das alles schön von zu Hause aus tut und plötzlich einen Rückfall bekommt, der ihn so ca. 5 Wochen krank macht, dann gesund wird, sich Leistungsfähig meldet, ......?. Nur so ins Blaue gefragt |
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| | #27 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Holger01, das mit der AU kann ich wohl vergessen; so zumindest die Meinung des Sozialjuristen: "Auf die Au kommt es nicht an!" Trotz alledem, ich meine [auch Sozialjuristen können/könnten sich mal irren!? Schön wäre es schon...... Nun aber zurück zum § 125 SGB III. Dem Wortlaut nach interpretiere ich es so: Die Leistungsminderung muß mindestens 15 Stunden (als 15 Stunden und mehr) wöchentlich andauern.Trifft doch eigentlich für mich zu. Ich stehe - nach Aufassung des Entlassberichtes - dem allgemeinen Arbeitsmarkt 15 Stunden bis < 30 Stunden zur Verfügung. Dies wurde noch nicht im Sinne der deutschen Rentenversicherung festgestellt! Es ist ja nur dem Entlassbericht der Reha zu entnehmen. Oder ist da vielleicht ein Denkfehler bei mir? |
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| | #28 |
| Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.904
| Wenn der Doc "feststellt" von 3-6 Stunden greift der 125er hier nicht.Erst wenn er feststellt unter 3 Stundentäglich und länger als 6 Monate dann greift hier der 125er. Ansonsten musst du dich mit dem restleistungsvermögen zur Verfügung stellen, tust du das nicht gibts kein Geld. |
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| | #29 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Kaffeesäufer, Danke für Deine Einschätzung! Wie gesagt, dem Wortlaut nach verstehe ich das anders. Ich bin grundsätzlich bereit mich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Ich kann in meinem Beruf weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Ich bin aber grundsätzlich bereit ab 3 Stunden (und weniger als 6 Std.) täglich zu arbeiten. Ich bin jetzt schon 17 Monate krank und die Dauer der Restitutio ist nicht absehbar. Es liegt im Moment aber eben noch kein rechtskräftiger Entscheid der DR vor. Wo ist meine Denkfehler, was verstehe ich hier falsch? |
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| | #30 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, du müßtest dich dem Arbeitsmarkt subjektiv voll zur Verfügung stelle...also mit deinem Restleistungsvermögen.... und das Arbeitsamt ist in der Pflicht, dieses Restleistungsvermögen objektiv durch den ärztl. Dienst feststellen zu lassen... ..und wenn dann noch ein EM-Rentenantrag läuft oder eben ein Antrag gestellt wird, bist du m.E. nach dem 125 zu führen. aber...bei mir machen sie es auch nicht...von vornherein, gleich zu Antragstellung meinte der SB zu mir: § 125? kenn ich nicht, machen wir hier auch nicht.. ich hab ihm dann verschiedene BSG-Urteile unter die Nase gehalten...worin eindeutig hervorgeht, dass bei jemandem der lange Zeit au ist, wo ein Rentenantrag läuft und über diesen noch nicht abschließend entschieden ist, der 125 greifen muss... sein Kommentar dazu: kenn ich nicht, wir machen das hier nicht... und somit drehte er sich um, zückte aus seinem Drucker eine EGV und meinte zu mir: die müssen!! sie jetzt hier unterschreiben.. da ich gar nichts muss, hab ich mir das Ding mitgenommen....und nach ein paar Wochen mit einem netten Anschreiben, nicht unterschrieben, zurückgesandt...kein Kommentar von denen.... dann bekam ich eine neue SB, die fragte gleich als erstes: und? haben wir eigentlich eine EGV? da hab ich ihr gesagt, wenn sie in ihre Unterlagen schauen würde, wüßte sie, dass bereits über eine EGV gesprochen wurde.. das schluckte sie dann so, ohne Kommentar... und dann ging die Schikane wegen der Schweigepflichtentbindungen los, was ich schon mehrfach hier beschrieben habe... nach 6 Monaten Drohbriefen und Ankündigungen die Leistung einzustellen, wenn ich die Schweigepflichtentbindungen nicht unterschreibe, wurde dann tatsächlich ab 1.2. eingestellt... derzeit läuft der Widerspruch und ich muss abwarten, was passiert... m.E. liest du und interpretierst du richtig...
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #31 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.10.2010
Beiträge: 410
| Hallo Stauner, warst du vor Oktober 2010 schon mal wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig? Dann wäre das Aussteuerungsdatum wohl nicht im April 2012, sondern könnte es sich dann lohnen, auf den Ablauf der "starren Blockfristen" zu schauen, insbesodere was von den derzeitigen 78 Wochen noch in eine vorherige Blockfrist fällt und das jetzige Aussteuerungsdatum entsprechend hinaus schiebt. Gruß! Machts Sinn |
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| | #32 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo! @ Machts Sinn Nein, ich war vorher nicht krank; nur dieses eine mal seit Oktober 2010 (durchgängig). zu Nr. 28: @ Kaffesäufer und den Rest der Mitstreiter Ich befürchte Kaffesäufer Du hast recht mit Deiner Einschätzung! Hierzu folgender Link zur Dienstanweisung der AfA: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p125.pdf Auf Seite 24 , Punkt 5.2.2 steht geschreiben, dass bei meinen Voraussetzungen (arbeitsfähig 3 bis < 6 Stunden täglich), die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III nur dann angewendet werden kann, wenn "Marktüblichkeit verneint" wird. Diese Auslegung des § 125 SGB III wurde in anderen Diskussionsplattformen schon intensiv diskutiert; es wurde auch festgestellt, dass die Auslegung dem Wortlaut widerspricht; aber es scheint so zu sein, dass sich die Dienstanweisung (DA) aus vergangenen Urteilen der Sozialgerichte so herauskristallisiert hat, wie sie eben nun mal jetzt (Stand 4/2011) da steht. Zu klären wäre nun: --> Ist dies DA noch aktuell? --> Was heißt in diesem Zusammenhang "Marktüblichkeit verneint" ? --> Gibt es vielleicht auch schon Urteile, die diese Falschauslegung durch die AfA verbietet? Danke für Eure Hilfe!! |
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| | #33 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 37
| Hallo, muß hier nun doch einmal eingreifen und etwas Ordnung in das ganze Wirrwar bringen. Stauner: - die Nahtlosigkeit nach §125 SGBIII greift ohnehin absolut und ausschließlich bei existierendem EU-Rentenantrag mit "nichtrechtskräftiger Entscheidung" sprich laufendem Verfahren. Ausschließlich bei existierendem EU-Rentenverfahren greift §125 SGB III-Nahtlosigkeit als (- Hauptaufgabe -) Setzung einer Sperrwirkung für die Arbeitsverwaltungen Arbeitslosengeldzahlungen zu verweigern - sprich die Zeit des Wartens auf eine EU-Rente mit Ansprüchen aus der Arbeitsverwaltung zu überbrücken. Die positive EU Entscheidung wird dann mit diesen Zahlungen verrechnet - die negative EU Entscheidung ist das, wovor die Agenturen so sehr Angst haben und weswegen ihnen sogar Rechtsbrechung probat erscheint, berechtigte Ansprüche zu verweigern - dann gehen sie nämlich leer aus und haben im Zweifel jahrelang gezahlt, ohne den EU-Rentenanspruchserheber in Maßnahmen pressen oder irgendwie anders die Bilanzen schönen zu können - denn Ansprüche nach 125SGBIII sind nicht relativier- oder regressierbar. Die gesetzliche Lücke, wonach die Rentenversicherungen Zahlungen verweigern weil Antragsteller vorgeblich erwerbsleistungsfähig wären und wonach die Arbeitsverwaltungen Zahlungen verweigern, weil Antragsteller vorgeblich NICHT erwerbsleistungsfähig wären galt es zu schließen. So konnte die eine Sozialversicherung Zahlungen verweigern und die andere Sozialversicherung konnte Zahlungen mit genau der gegenteiligen Begründung verweigern. Der Rechtsstreit um Ansprüche würde ohne 125SGBIII auf dem Rücken des Antragstellers mit der Folge ausgetragen, daß möglicherweise berechtigte Ansprüche aus EU-Rente nach Aussteuerung aus dem Krankengeld jahrelang nicht realisiert werden und der Anspruchsinhaber vollkommen mittellos da stünde oder in andere Sozialversicherungen (ALGII) unter Auslassung der berechtigten Ansprüche aus ALGI gedrängt würde. Das soll § 125 SGB III verhindern - wie bei vielen gesetzlichen Grundlagen ist das allerdings eine ideele Utopie moralisch-ethisch höchster Instanzen, die in der Praxis durch die fadenscheinigen und rechtsbrechenden Machenschaften der Amtsschimmel locker unterlaufen und ausgehebelt werden. Deshalb stimmt auch nicht, was Dir dieser fragwürdige VDK"Experte" oder andere hier beauskunfteten und das Merkblatt bzw. generell Merkblätter der Arbeitsagenturen - entsorge sie schnell wie Giftmüll - sie sind natürlich zweckdienlich rechtswidrig falsch - interessiert aber keinen Staatsanwalt...alles längst probiert! Die Regelung 125 SGBIII ist keinesfalls an abgestufte Erwerbsleistungsfähigkeit gebunden (so wie nur unter 3 Stunden oder so-alles Unsinn) sondern die Regelung ist ausschließlich an die Bedingungen in genau dieser Reihenfolge gebunden: 1.Erfüllung der EU-Rentenanwartschaften 2.EU-Antrag& folglich laufendes rechtsanhängiges EU-Rentenverfahren 3.Antrag auf ALGI nach §125 SGB III Die Arbeitsverwaltung ist berechtigt, medizinisch die Restleistungsfähigkeit auszuforschen!Sie ist NICHT berechtigt, bei Dissonanz zur medizinischen Bewertung der Rentenversicherung in welche Richtung auch immer Zahlungen zu verweigern, solange das EU-Rentenverfahren nicht rechtskräftig entschieden ist!Sie macht dies aber trotzdem-rechtswidrig!Denn die tatsächliche Restleistungsfähigkeit wird ja bereits und priorär im EU-Rentenverfahren ausgeforscht!Also auch eine vom MD festgestellte Restleistungsfähigkeit von uneingeschränkter Erwerbsleistungsfähigkeit hebelt die Sperrwirkung des §125SGBIII nicht aus,da möglicherweise im Rentenverfahren ja eine andere Restleistungfähigkeit erkannt werden könnte-die dann entstehende UNZUMUTBARKEIT der überobliegatorischen Ausnutzung einer nicht existierenden Erwerbsleistungfähigkeit würde zu Verfassungsverletzung führen. Ergo müßte aus dem Grundrecht auf effektive Rechtsverfolgung bei strittiger med. Bewertung das med.Ausforschungsverfahren der Arbeitsverwaltungen den genau selben Umfang und Aufwand für Anspruchsinhaber/Steuerzahler und Beitragszahler ergeben, wie die entsprechende Ausforschung im EU-Verfahren - genau diese Doppelbelastung für alle Beteiligten will der Gestzgeber mit §125SGBIII auch ausschließen, was in Konsquenz die juristischen Prioritäten ordnet. Deshalb ist bindend für alle das EU-Rentenverfahren!Ein MD der Arbeitsverwaltung kann keine Erwerbsfähigkeit feststellen, sondern dient in der Regel dazu, eine mangelnde subjektive Verfügbarkeit zu unterstellen oder auszuforschen. Man muß sie trotzdem über sich ergehen lassen und so selten wie ein Lottogewinn hat eine solche Untersuchung des MD die Argumentation im EU-Rentverfahren sogar einmal gestützt. Sie ist nur und ausschließlich nur dann berechtigt Zahlungen zu verweigern, wenn Deine subjektive Verfügbarkeit nicht existiert - sprich wenn Du nicht Verfügbar sein willst,keinen Willen zur Arbeitsaufnahme oder anderen Maßnahmen zeigst.... Da dies der einzige Ausweg für die Agenturen ist, versuchen sie auch permanent dem Antragsteller genau dies zu unterstellen, er habe es irgendwie irgendwo irgendwann einmal geäußert usw.... Ich z.B. habe von Beginn an mitgeteilt, daß ich unverändert beschäftigt mit ruhendem Beschäftigungsverhältnis bin und nur aufgrund der Aussteuerung und des laufenden EU-Verfahrens ALGi nach 125SGBIII beantrage - das wurde im Nachgang geleugnet usw...mir wurden Merkblätter übergeben, in denen nachweislich die rechtswidrige Behauptung aufgestellt wurde, die erste Entscheidung des Rentenversicherers wäre maßgeblich - das hat das BSG lanfe schon (1999) kassiert - die RECHTSKRAFT der Entscheidung im EU-Verfahren ist maßgeblich... Tatsache ist - auch obwohl genau dies § 125 SGB III eigentlich verfassungsbindend verhindern möchte, daß in der Realität, legst Du Dich rechtsverfolgend mit den Agenturen an, diese Ihre naturgegebene Macht ausspielen und die Zahlungen einstellen und Dich somit auch in den weiteren Rechtsstreit um diese Ansprüche zwingen. Willst Du Deine Ruhe und Dein Geld, gib Dich deren Erpressungen hin....das andere du7rchlaufe ich gerade, bin gerademal am Landessozialgericht nach 2 Jahren und werde wohl noch 5 Jahre bis zum Verfassungsgericht brauchen! Am Erfolg habe ich keine Zweifel...die Agentur hat sich nachweislich massiv rechtsbrechend und rechtswidrig verhalten, ich wurde bedroht, genötigt, erpresst, diskriminiert, beleidigt....und ich kann es belegen, weil: ich Beistand hatte! Deswegen! NIEMALS ohne Beistand Niemals Unterschriften ohne ruhige Prüfung zu Hause oder Anwalt Niemals Merkblättern oder mündlichen Aussagen glauben aber trotzdem alles schriftlich geben lassen Niemals ärztliche Unterlagen einem SB geben oder Schweigepflichtsentbindungen unterzeichnen! Niemals all das! Sei vorsichtig und wachsam! Die Methoden der Unterdrückung und Entrechtung durch Arbeitsagenturen stehen mafiösen Strukturen in nichts nach! Hier wurden schon Menschen mit GdB 90 voll erwerbsfähig arbeiten geschickt-der GdB hat vollkommen nichts mit all den Bewertungen der Erwerbsleistungsfähigkeit zu tun! Entscheidend sind die TATSÄCHLICHEN Einschränkungen - also nicht männlich-maskulin den Starken raushängen lassen,obwohl der Kopf fehlt!Nimm bei medizinischen Gutachten Deinen schwächsten Tag zum Maßstab, denn er könnte nie wieder vergehen!!!!!!!!!Das ist keine falsche Schauspielerei sondern niemand zwingt Tiere so sehr zum arbeiten wie die Menschen und Deutsche scheinen diese Marotte perfektioniert zu haben. Ich kann nicht verhehlen, keine Freund von Verbänden - wie VDK oder Sozialverband usw. zu sein - ich habe nur schlechts mit ihnen erlebt, die Fälle, die sie gewinnen, wo sie "geholfen" haben und mit denen sie in ihren Zeitschriften zur Mitgliederrekrutierung "glänzen" sind in der Regel Fälle, die eindeutig gar nicht zu verlieren waren. Wirkliche Mühe oder engagierte präzise Rechtskenntnis bekommst Du in diesen Verbänden nicht. um das eigene Engagement kommt man nicht herum und diese Plattform oder etwas Recherche im Internet hilft Dir im Ansatz bereits weit mehr als jeder Besuch beim VDK Ich hoffe geholfen zu haben |
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| | #34 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 26.01.2012 Ort: Bayern
Beiträge: 1.117
| @Verfassungstreue Brilliant beschriebene Sachverhalte. Deine Erfahrungen und Berichte über die Haltung der AfA deprimeren mich und machen mich wehrhaft zugleich. Und: Alles Gute für deinen Rechtsweg.
__________________ ... "Verhalte dich stets so, dass die Maxime deines Handelns durchaus als ein allgemeinverbindliches Ziel gelten kann." Das krieg ich zwar nicht immer hin, aber frei nach Immanuel Kant finde ich es dennoch erstrebenswert. ... Dessen ungeachtet: Der frühe frühe Vogel kann mich mal! Geändert von Holger01 (16.03.2012 um 20:51 Uhr) |
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| | #35 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 29
| Hallo Vertfassungstreue!! Du hast mir sogar sehr geholfen!!!!!!!! Ich danke Dir ganz herzlich für Deine ausführliche und nachvollziehbare Schilderung zu § 125 SGB III und dem damit zusammenhängenden Vorgehen der AfA! Deine Zeilen haben mir wieder Mut gemacht! Denn ich hatte schon an mir gezweifelt, ob ich denn nicht lesen könnte. Die von Dir beschriebenen Voraussetzungen (EU-Rentenanwartschaften ist erfüllt; Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt; Antrag auf ALG 1 wird kommende Woche gestellt) dürften also dann erfüllt sein. Beim Antrag auf ALG 1 / § 125 SGB III bin ich mir nun nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Erstaunlich ist ja schon mal. dass es für §125 SGB III keinen eigenen Antrag gibt. D.h. ich werde also den Standard-Antrag benutzen. Hier nun meine Fragen zum Antrag: zu 2a: Ich werde alle meine Möglichleiten nutzen, um meine Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Soll ich hier einfach "Ja" ankreuzen! Soll hier der Hinweis hin, dass mein Beschäftigungsverhältnis nur ruht? zu 2d: Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben Hier würde ich den Beginn der Krankschreibung und bis "heute" angeben Ist das OK? bei 3e: Hier würde ich kein Kreuz machen und nur den Hinweis auf das ruhende Arbeitsverhältnis machen. OK? Soll ich in den Antrag noch eintragen, dass ich Leistungen nach § 125 SGB III beantrage? Wenn ja, wo? Dann liegt dem Antrag noch folgende Zusatzerklärung bei: "Ergänzend zu meinem Antrag auf Arbeitslosengeld erkläre ich folgendes: 1. Ich bin seit .............. arbeitsunfähig krank. Mein Anspruch auf Krankengeld endet voraussichtlich am ....................... 2. Die letzte Tätigkeit bei Fa. ............................... kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Deshalb stelle ich meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung und betrachte das aktive Beschäftigungsverhältnis ab dem Tag der Arbeitslosmeldung und Antragstellung beim Arbeitsamt beendet. Das Arbeitsverhältnis wurde weder von mir noch von meinem Arbeitgeber gelöst. Es besteht deshalb-beschränkt auf seinen formalen Bestand-weiterhin fort. 3. Ich bin grundsätzlich bereit, mich im Rahmen der arbeitsamtsärztlichen Begutachtung der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen." Diese vorgenannte Erklärung soll ich ebenfalls mit dem Antrag von mir unterschrieben abgeben. Kann ich das bedenkenlos? Schon mal jetzt vielen Dank für Deine Hilfe! Viele Grüße Stauner |
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| | #36 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, Danke für die Ausführungen... genau so lese und interpretiere ich die gesetzliche Grundlage...aber die Agentur für Arbeit legt sich alles so zurecht, wie sie es gerne hätten.. mein Rentenantrag ist noch im Klageverfahren..vor Antragstellung auf ALG I nach Aussteuerung war der Rentenantrag negativ beschieden....das nimmt die Agentur für Arbeit zum Anlass mir den § 125 zu verweigern.... man hat mich lediglich als "ganz normale" Arbeitslose geführt... was mir erst mal egal war, die Hauptsache war ja, dass das Geld kam.... Später war es dann allerdings so, dass ich ebenfalls bedroht, genötigt und gedemütigt wurde (anbrüllen durch den Amtsleiter)....man wollte mit Gewalt von mir die Schweigepflichtentbindungen...und dann habe ich auf stur gestellt... finanziell ist das bei mir möglich... ich möchte einfach, dass auch die Agentur für Arbeit Recht und Gesetz einhält...und das scheint in vielen Fällen nur durch ein Gerichtsurteil erreicht werden zu können... Man hat das ALG I eingestellt...wegen fehlender Schweigepflichtentbindungen...dagegen läuft derzeit ein Widerspruch und den bundesdatenschutz habe ich eingeschaltet... nun muss ich warten, was kommt... wie hat bei dir denn die 1. Instanz entschieden?
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #37 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 76
| Hallo, mich hat die Amtsärztin der Agentur für Arbeit trotz Herzinfarkt, Bandscheibenvorfall und Depressionen seit 2 009 als voll arbeitsfähig eingestuft. Ich war von August 2009 bis einschl. März 2010 4mal wegen Depressionen und Angstzuständen stationär in der Psychiatrie und zwar jeweils zwischen 3 und fast 10 Wochen.Ausserdem habe ich 50% Schwerbehinderung. Zuerst war ich stocksauer, weil ich eigentlich auch ein Fall für §125 gewesen wäre, habe dann allerdings nichts unternommen. Ich hatte einfach Angst, dann gar kein Geld mehr zubekommen, zumal ich auch ausgesteuert bin. Mittlerweile sehe ich das Ganze aber auch als Riesenvorteil.....ich muss zwar an total schwachsinnigen Maßnahme teilnehmen, habe auch einen rentenantrag laufen, aber... ich habe auch wieder Anspruch auf Krankengeld,falls es mir wieder noch schlechter gehen sollte.Und diesen Anspruch hat man mit §125 nicht! Falls die EU-Rente nämlich nicht gleich bewilligt wird, was ja eigentlich schon üblich ist, landet man dann ganz schnell bei Hartz4! Und so besteht zumindest die Möglichkeit , mit dem nächsten Krankengeld noch etwas Zeit zu gewinnen, das hat sich bei der Nahtlosigkeitsregelung allerdings erledigt. LG Caromotte |
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| | #38 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 76
| LG Caromotte |
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| | #39 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 3.139
| Hallo, die entscheiden nach Aktenlage..wenn man ihnen alles liefert...Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen.... wenn sie das alles vorliegen haben, dann fordern sie fröhlich die Unterlagen an und entscheiden nach Aktenlage...und deine Aktenlage hat wohl nicht so sehr viel bzgl. Leistungsminderung ergeben... und somit hat dann die Ärztin das geschrieben, was sie anhand der Akten erkennen konnte... und genau das möchte ich vermeiden...ich habe bereits 4 Wochen nach Beginn des ALG I schriftlich nach einem Begutachtungstermin gefragt...keine Antwort bekommen, statt dessen Drohungen, das ich endlich die geforderten Unterlagen einreichen muss...kein Wort von Freiwilligkeit... und genau deswegen gehe ich dagegen vor...weil man mich wissentlich falsch beraten hat und man gegen den Datenschutz verstößt, in dem man Unterlagen die freiwillig abzugeben sind, zur Pflicht macht... im übrigen weiß ich, dass ich an keinen Seminaren und Veranstaltungen teilnehmen könnte...das ginge gar nicht, wegen der Medis (Opiate) und wegen der Situation an sich...(Streß- und Panikattacken)...für mich wäre das eine unhaltbare Situation...
__________________ Gruß Anna Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung |
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| | #40 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 76
| Ich war auch die meiste Zeit während der Maßnahme krankgeschrieben.Sonst wäre ich da bekloppt geworden.Gott sei Dank kennt mein Hausarzt meine Situation und hat mir ohne Probleme die AU ausgstellt. LG Caromotte |
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