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| Tags: abgefuehrt, arbeitgeber, hat, sozialabgaben |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo, ich brauche dringend Rat. Durch Zufall habe ich erfahren, dass ein früherer Arbeitgeber für mich keine Sozialabgaben abageführt hat. (Insolvenz läuft). Den Lohn habe ich, im Gegesatz zu anderen Mitarbeiter die bei der Firma noch länger beschäftigt waren erhalten. Inzwischen wurde ich von meinem neuen Arbeitgeber gekündigt (zu wenig Arbeit). Zählen die Beträge, die von dem Arbeitgeber nicht abgeführt wurden trotzdem als Betragszeit für die Arbeitslosenversicherung? Wenn nicht müßte ich ALG2 beantragen, nur weil ein Arbeitgeber, die Sozialabgaben nicht abgeführt hat. |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| Wenn keine Sozialabgaben bezahlt worden sind, hast du auch keine Ansprüche. Allerdings verstehe ich die Krankenkasse nicht, die hätte dies sofort merken müssen. Die ist ja nun mal auch zuständig für die Sozialabgaben. Am besten fragst du dort mal.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 9
| Von der Krankenkasse habe ich das ja auch erfahren. Nachdem ich von einer ehemaligen Kollegin erfahren hatte, dass die Firma mehrere Monate keine Löhne mehr gezahlt hat. Bin ich auf die Idee gekommen bei meiner Krankenkasse nachzufragen, ob die Firma für mich Sozialabgaben gezahlt hat. Die teilte mir mit, dass der Arbeitgeber mich nicht angemeldet hat. Ich bin übrigens nicht die einzige , die nicht gemeldet war bzw. für die keine Abgaben gezahlt worden sind. Ich hatte aber der Krankenkasse mitgeteilt, dass einen neuen Arbeitgeber habe (Adresse ect.). Mir wurde auch mitgeteilt, dass inzwischen eine Betriebsprüfung stattfindet. Ein Insolvenzverfahren läuft auch. Angeblich würden mir durch die nicht gezahlten Abgaben keine Nachteile entstehen. Ich war heute beim Arbeitsamt um noch einige Sachen zu klären. Dort wußte auch keiner richtig Bescheid. Die meinten, das müßte die Leistungsabteilung klären. Das heißt wenn ich meinen Antrag für ALG 1 abgeben. Das ist nächste Woche. Ich dahin sitze ich auf heißen Kohlen. |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich denke auch, daß dir kein Nachteil entstehen darf, wenn du die Arbeitsaufnahme der Krankenkasse gemeldet hast. Die hätten dich sofort benachrichtigen müssen, daß du nicht angemeldet worde bist, schätz ich. Gruß aus Ludwigburg | |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| dann lass uns wissen, wie es weiter geht und bei Nachteilen werden wir hier schon rechtliche Infos finden, die dir weiterhelfen können. Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, schalte die auch bitte mit ein.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| es kommt auf Dich nicht mehr zu, als das man dich evt. auffordert die Lohnabrechnungen vorzulegen, der Arbeitgeber hat das Geld veruntreut - für Dich sind keine Nachteile geplant....der Arbeitgeber haftet für Steuern und Sozialabgaben persönlich auch bei einer GmbH oder AG etc. haftet der Vertretungsberechtigte, deswegen sind das die Dinge die man meistens noch bezahlt bevor es in Insolvenz geht..... |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| das der staat sein geld nicht bekommt interessiert hier nicht, für den arbeitnehmer entstehen hier keine nachteile.... auch wenn mangels masse abgelehnt wird, geht der haftungsanspruch auf den geschäftsführer, vorstand persönlich über...gilt für steuern und sozialabgaben.... |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.388
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Was hat denn auf deinen Lohnabrechnungen gestanden? Dort muss doch die Höhe der abgeführten Beiträge zur KV und RV usw gestanden haben. :kinn: :?: |
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| | #11 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| Zitat:
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo, wie ich aus den Insolvenzbekanntmachungen erfahren habe hat der Insolvenzverwalter tatsächlich eine Anzeige bei Gericht wegen Massenunzulänglichkeit gestellt. Das Problem ist ich habe meine Lohnsteuerkarte zurück bekommen die blanco war, vom Arbeitgeber keinen Eintrag. Das hat ja nichts zu sagen (Elster). Auf den Lohnabrechnungen sehen die normalen Abgaben. Die Arbeitsbescheinigung, die vom Arbeitgeber auszufüllen ist, fürs Arbeitsamt habe ich auch noch nicht erhalten. Nachdem ich mich telefonisch erkundigt hatte, ob ich die denn noch bekomme, wurde mir mitgeteilt, dass der Steuerberater diese ausfüllen und mir zuschicken würde. Ich bin mal gespannt wann und ob ich die in den nächsten Tagen erhalte. Ich bin und war natürlich nicht die einzigste Mitarbeiter/in dieses Betriebes. Ich denke mir, dass die Sozialabgaben und Lohnsteuer für alle Mitarbeiter nicht bezahlt wurden. Ich werde mich melden, wenn es etwas neues gibt. |
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| | #13 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.07.2005 Ort: OHZ
Beiträge: 5
| Zitat:
Wenn auf der Lohnabrechnung die normalen Abzüge (Kranken-, Renten-, abeitslosen-, Pflegeversicherung und Steuer) aufgeführt sind, musstest du ja davon ausgehen, das die auch bezahlt sind. somit hat sich der Arbeitgeber strafbar gemacht. Dir dürfen keine Nachteile entstehen. :evil: | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.12.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 509
| Zitat:
Ich sehe das Problem, dass du dein Arbeitsverhältnis auch belegen musst. Dazu reichen in der Regel Lohnabrechnungen aus. Wenn diese nicht gefälscht sind. Und wenn Deine Krankenkasse keine Beiträge von Dir bzw. von Deinem Arbeitgeber erhält, geht sie davon aus, dass etwas faul ist, und fragt bei Dir nach. Das geschieht nach Fristen, sodass sich der Schaden wenigstens in Grenzen hält. Du bist einem Arbeitgeber aufgesessen, der offensichtlich ein Betrüger ist und Sozialabgaben veruntreut hat. Was kann man daraus lernen? - Nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, sondern selbst bei der Krankenkasse nachfragen! Dies gilt besonders bei gewissen Arbeitgebern, die man zur Abwendung von Ärger am besten darauf aufmerksam macht, dass man sich bei der Krankenkasse informiert, ob der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. (Nur ein kleiner Tip am Rande!) Wenn du nicht belegen kannst (Lohnabrechnung, Zahlungseingänge auf Deinem Konto, Zeugen), dass du gearbeitet hast, dann kannst du keine Ansprüche geltend machen! Deshalb würde ich auch vorsorglich einen Antrag auf Alg-2 stellen. Damit mir kein Geld verloren geht. Ob du einen Alg-1-Anspruch hast, wird dennoch geprüft. Und gegebenenfalls macht der Alg-2-Leistungsträger einen Rückerstattungsanspruch geltend. | |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo, ich kann natürlich schon belegen, dass ich gearbeitet habe. (Arbeitsvertrag, Zeugnis, Kontoauszüge). Ich gebe auch davon aus, dass der Arbeitgeber nicht vorsätzlich gehandelt hat. Sondern gehofft hat es klappt schon irgenwie mit dem Geld. Aufträge waren und sind nämlich genug da. Nur hat ein Geschäftführer von zweien die Firma durch strafbare Handlungen in den Ruin getrieben. Ich war auch nicht lange bei dieser Firma beschäftigt. (knapp 4 Monate). Aber eben diese Zeit würde mir fehlen um Anspruch auf ALG 1 zu haben. Den ALG 2 Antrag habe ich schon vorbereitet. Da ich diesen Monat noch Gehalt von meinem jetzigen Arbeitgeber beziehe habe ich noch etwas Luft mit dem Antrag für ALG 2. Gruß Bruni |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... also ich weiß jetzt nicht ob ich so richtig liege, aber ausstehende Sozialabgaben ( du warst ja bestimmt gemeldet ) werden bei einer Insolvenz vorrangig behandelt - glaube ich mal gelesen zu haben :kinn: :kinn: Laß dir von der Krankenkasse eine Bescheinigung der Anmeldung geben und das der AG keine Beiträge angewiesen hat. Evtl. hilft dir das auch beim AA ..... |
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| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| ich würde im übrigen gegen den geschäftsführer strafantrag wegen insolvenzverschleppung / vorsätzlichem konkurs erstatten - den rest macht der staatsanwalt für dich ;-) |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 245
| Die Zahlung der gesetzlichen Versicherungsbeiträge ist alleinige Sache des Arbeitgebers. Dafür haftet er auch ! siehe § 28e SGB IV. Insofern gelten für die Sozialversicherung und damit für die BA die Beiträge für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als gezahlt und erfüllen auch Ihren Anspruch. Wie die Einzugsstelle die Forderung bei dem Arbeitgeber geltend macht, ist deren Sache. An Ihrer Stelle würde ich mit den Lohnunterlagen und dem Nachweis der Krankenkasse über die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge zur Staatsanwaltschaft oder Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges stellen. Indem der Arbeitgeber Ihre Versicherungsanteile vom Lohn einbehalten hat und nicht weiterleitete, beging er einen Betrug zu Ihren Ungunsten. Dieses Verfahren läuft dann ausserhalb der Insolvenz und richtet sich gegen den Geschäftsführer persönlich ! Damit können Sie diesen Verbrecher richtig schön an empfindlichen Teilen packen ! Vor der Staatsanwaltschaft oder der Polizei brauchen Sie keine Angst haben, die kennen diese Fälle leider zur Genüge ! 8) |
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| | #19 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 9
| Hallo, meine Sorge war total unbegründet. Mein Antrag auf ALG 1 wurde ohne Probleme bewilligt. Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage. Hat jemand schon einen psychologischen Eignungstest beim Arbeitsamt gemacht und wie sieht der aus? Ich habe heute auch gleich einen Antrag für einen Bildungsgutschein gestellt (kaufm. Qualifizierung / SAP). Der wurde auch genehmigt unter der Bedingung, dass ich diesen Eignungstest mache und bestehe. Der Test soll ungefähr 5 Stunden dauern. Würde mich sehr freuen, wenn jemand antworten würde. Danke |
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