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ALG I Anspruch bald vorbei - Frage!; in Forum: Information; Hallo, mein Anspruch auf ALG I endet zum 31.05.2010 Ich habe bereits eine beschäftigung ab dem 01.10.2010 sicher (Ausbildung zum G.u.K.). Was passiert nun in der Zwischenzeit? Wenn ich, wie ...| Tags: alg, anspruch, bald, frage, vorbei |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2010
Beiträge: 64
| Hallo, mein Anspruch auf ALG I endet zum 31.05.2010 Ich habe bereits eine beschäftigung ab dem 01.10.2010 sicher (Ausbildung zum G.u.K.). Was passiert nun in der Zwischenzeit? Wenn ich, wie die Agentur logischerweise von mir verlangt, mich weiter bewerbe soll/darf ich dann dazu schreiben das ich zum 01.10.2010 wieder kündigen werde? Ich denke das würde (falls die Stelle nicht eh befristet ist) meine Chancen gegen 0 laufen lassen. Oder muss ich das sogar angeben? Ich blick da echt nicht durch. Und was ist in dem Fall das ich nichts bekomme? Kann/Muss ich dann ALG II beantragen für die Zeit zwischen Juni und Oktober? Hier noch ein paar Eckdaten zu mir. Ich bin 23 Jahre, wohne mit meiner Freundin zur Miete. Sie arbeitet und verdient ca. 1000 Euro brutto Grundgehalt (+prämien und überstunden). Noch eine Frage habe ich bezüglich unserem anstehenden Umzug. Einen zuschuss dafür möchte ich nicht. Haben unsere Ersparnisse dafür benutzt und den Dispo ausgereizt. Wir ziehen nur einen Ort weiter in eine größere Wohnung die aber nur 27 Euro im Monat mehr kostet. Hätte ich das anmelden müssen? Wohngeld beziehe ich nicht. Die neue Wohnung hat laut Mietvertrag 72m² - gemessen habe ich allerding 80m² + Balkon (falls das von relevanz ist). Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen. Mfg |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.438
| Ab 1.6. müsstest du ALGII beantragen, allerdings wird man dich mit deiner Freundin als BG führen, wenn ihr länger als ein Jahr zusammen lebt. Das Einkommen deiner Freundin wird dann auf dein ALGII angerechnet. Vor ALGII-Bezug könnt ihr natürlich ohne Genehmigung umziehen, die Umzugskosten willst du ja eh nicht beantragen. Allerdings durfte die Wohnung für 2 Personen zu groß sein (2 Personen = 60 m²). Es kommt aber eher darauf an, ob die Miete im angemessenen Rahmen liegt. Da aber die Arge bis zu einem halben Jahr die tatsächliche Miete übernehmen muss, ihr aber nur bis zum 30.09. wohl im ALGII-Bezug sein werdet, dürfte das nicht relevant sein.
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. |
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| Danke @kohldampf sagt: |
| | #3 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Hallo Mikes, in der Zeit von Juni bis September wird das Jobcenter (falls dir ALG II zusteht) logischerweise von dir verlangen, daß du dich bewirbst. Es könnte durchaus sein, daß du eine zeitliche befristete Tätigkeit findest, z.B. Saisonaushilfe für die Sommermonate. Jedenfalls mußt du dich weiter bewerben. Bewerbungen müssen immer ehrlich sein. Wenn du bereits jetzt weißt, daß du zum 1. Oktober woanders eine Stellenzusage hast, mußt du spätestens im Vorstellungsgespräch darauf hinweisen. Du solltest das aber in angemessener Form vorbringen (sinngemäß: "bin an der angebotenen Tätigkeit interessiert, werde allerdings höchstwahrscheinlich/sicher ab 1.10. woanders tätig sein") damit dir Bewerbungen nicht als "Negativbewerbungen" ausgelegt werden und du Ärger bekommst. Ich hoffe im übrigen für dich, daß du die neue Stelle wirklich sicher hast, also schon jetzt einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hast. Mit mündlichen Zusagen ist das so eine Sache, und bei der derzeitigen Wirtschaftslage kann bis zum Herbst viel passieren. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2010
Beiträge: 64
| Danke für eure Antworten. Ihr habt meine Fragen sehr gut beantwortet. Den Ausbildungsvertrag hab ich bereits hier unterschrieben liegen. Das ist in trockenen tüchern. Auf eine mündliche Zusage bin ich schonmal reingefallen, das wird mir nicht mehr passieren. Trotzdem auch für diesen Hinweis vielen Dank! Mfg P.s. Wenn mir sonst noch jemand was zu diesen Punkten, oder ähnlichen welche auf mich zukommen könnten, sagen kann bin ich sehr dankbar dafür. Ich werde den Thread und das Forum weiter beobachten. |
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