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Alt 19.03.2010, 12:10   #1
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Standard Was habe ich für Möglichkeiten?

Was habe ich für Möglichkeiten?
Zu meiner Person. Ich bin im Nov.1948 geb.z.Z krank nach einer Prostata OP (Karzinom)Im Jan.werde ich an der Hüfte operiert. Ich habe jetzt ein Gdb von 90. Nach der Op werde ich in Reha gehen.Meine Frage, im Mai bin ich ein Jahr krank und habe noch Anspruch von Arbeitslosengeld 1 von 23 Monate.Wie soll ich mich auf dem Arbeitsamt verhalten?Können die mich in Rente schicken? Ich hatte vor im April mich beim Arbeitsamt Arbeitslos zumelden.Ich war vor meiner Krankmeldung schon arbeitslos gemeldet daher habe ich noch den Restanspruch von 23 Monate Ich kann frühestens im Dezember 2011 in Rente gehen
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
.
mfg. Dieter

Geändert von Didi48 (19.03.2010 um 12:16 Uhr)
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Alt 19.03.2010, 13:48   #2
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Standard AW: Was habe ich für Möglichkeiten?

Zitat:
Zitat von Didi48 Beitrag anzeigen
Was habe ich für Möglichkeiten?
Zu meiner Person. Ich bin im Nov.1948 geb.z.Z krank nach einer Prostata OP (Karzinom)Im Jan.werde ich an der Hüfte operiert. Ich habe jetzt ein Gdb von 90. Nach der Op werde ich in Reha gehen.Meine Frage, im Mai bin ich ein Jahr krank und habe noch Anspruch von Arbeitslosengeld 1 von 23 Monate.Wie soll ich mich auf dem Arbeitsamt verhalten?Können die mich in Rente schicken? Ich hatte vor im April mich beim Arbeitsamt Arbeitslos zumelden.Ich war vor meiner Krankmeldung schon arbeitslos gemeldet daher habe ich noch den Restanspruch von 23 Monate Ich kann frühestens im Dezember 2011 in Rente gehen
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
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mfg. Dieter
Also in "Rente schicken" kann Dich die AfA nicht. Mich haben sie mal zur Beantragung derselben "aufgefordert". (Bin schlecht vermittelbar aus gesundheitlichen Gründen.)

Ich denke, daß sie Dich zum Amtsarzt schicken in Anbetracht Deiner Einschränkungen.
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Alt 21.03.2010, 01:48   #3
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Ausrufezeichen AW: Was habe ich für Möglichkeiten?

Hallo Didi48,

wieso kannst du bei GdB 90 erst im Dez. 2011 in Rente gehen?

Da hast du doch die Möglichkeit Rente für Schwerbehinderte zu beantragen und meines Wissens sollte das für deinen Jahrgang sogar ohne Abzug möglich sein

Wer hat dir diese Auskunft gegeben?
Frage mal bei der DRV nach bzw. hast du doch sicher in den letzten Jahren mal Renteninformationen erhalten, da sollte das auch drinstehen.

Du brauchst (wenn überhaupt) erst zum Arbeitsamt gehen wenn du von deiner Krankenkasse "ausgesteuert" wirst. Das heißt, dass dein Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, das teilt dir deine KK rechtzeitig mit.
Mit diesem Bescheid meldest du dich dann bei der Arbeitsagentur (wie es heute heißt) und beantragst dein ALGI nach §125 SGBIII!

Dann weiß die Agentur gleich Bescheid, dass du krank bist, muß aber trotzdem erst mal zahlen und ein eigenes Gutachten erstellen. Wenn du mehr dazu wissen willst melde dich noch mal.

Ich würde mir das alles allerdings ersparen wenn ich Rente beantragen könnte, selbst wenn diese etwas geringer als das ALG ist.


MfG Doppeloma
__________________
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen!
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Alt 21.03.2010, 12:03   #4
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Beiträge: 1.045
Standard AW: Was habe ich für Möglichkeiten?

Als Schwerbehinderter des Jahrgangs 1948 kannst du sofort in Rente gehen - allerdings grundsätzlich nur mit Abschlag. Erfüllung der 35jährigen Wartezeit setze ich dabei voraus.

Falls die entsprechende Vertrauensschutzregelung zutrifft, geht es sogar ohne Abschlag. Ich zitiere hier mal:
Zitat:
Vertrauensschutzregelungen
  • Sind Sie vor dem 17.11.1950 geboren und waren am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht, so genießen Sie Vertrauensschutz und sind von der Anhebung der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen nicht betroffen. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenabschläge beanspruchen.
  • Sind Sie vor dem 1.1.1955 geboren, waren am 1.1.2007 schwerbehindert und haben vor dem 1.1.2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart, besteht Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist dann nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Rentenabschlägen von 10,8 Prozent möglich. Gleiches gilt, wenn Sie vor dem 1.1.1964 geboren sind, am 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Du müßtest mal prüfen, was davon bei dir zutrifft. Es ist natürlich auch die Frage, wie hoch ALG I und Rente wären.

Geändert von gurkenaugust (21.03.2010 um 12:09 Uhr)
gurkenaugust ist offline  
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