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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG > Keine Leistungen - aber dauernd Vorladungen beim AA

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Keine Leistungen - aber dauernd Vorladungen beim AA; in Forum: Information; Hallo, vielleicht kann mir jemand mal helfen. Ich bin arbeitslos ohne Leistungsbezug und werde alle 4 - 6 Wochen vorgeladen und genötigt eine Umschulung zur Altenpflege oder so ein dämliches ...

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Alt 09.03.2010, 19:54   #1
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Frage Keine Leistungen - aber dauernd Vorladungen beim AA

Hallo,

vielleicht kann mir jemand mal helfen. Ich bin arbeitslos ohne Leistungsbezug und werde alle 4 - 6 Wochen vorgeladen und genötigt eine Umschulung zur Altenpflege oder so ein dämliches Bewerbertraining zu machen. Jetzt habe ich gelesen, das ich mich eigentlich gar nicht persönlich melden muß, sondern es ausreicht mich schriftlich zu melden, damit mein Rentenanspruch weiterläuft. Seit Anfang Februar habe ich mir selbst einen Mini-job gesucht und arbeite jetzt wieder. Nun ist meine Frage, wie soll so eine " Meldung" aussehen, damit mein Rentanspruch nicht verfällt. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, denn die nächste Vorladung hab ich nächste Woche am Donnerstag. Vielen Dank im voraus
raktenfred ist offline  
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Alt 09.03.2010, 20:03   #2
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Standard AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

Zitat:
Zitat von raktenfred Beitrag anzeigen
Hallo,

vielleicht kann mir jemand mal helfen. Ich bin arbeitslos ohne Leistungsbezug und werde alle 4 - 6 Wochen vorgeladen und genötigt eine Umschulung zur Altenpflege oder so ein dämliches Bewerbertraining zu machen. Jetzt habe ich gelesen, das ich mich eigentlich gar nicht persönlich melden muß, sondern es ausreicht mich schriftlich zu melden, damit mein Rentenanspruch weiterläuft. Seit Anfang Februar habe ich mir selbst einen Mini-job gesucht und arbeite jetzt wieder. Nun ist meine Frage, wie soll so eine " Meldung" aussehen, damit mein Rentanspruch nicht verfällt. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, denn die nächste Vorladung hab ich nächste Woche am Donnerstag. Vielen Dank im voraus

Ich weiß es leider nicht.
Du könntest eine mail/Brief an die deutsche Rentenversicherung schicken oder die BA und dort auch zusätzlich !! anrufen (dann hat du vorab Info)oder die BA, nicht vergessen, den Ort des Call-Centers und Namen des Gesprächsparters buchstabieren lassen, notieren sowie Tag und Uhrzeit deines Anrufes !!
badluck ist offline  
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Alt 09.03.2010, 20:25   #3
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Standard AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

Arbeitslos OHNE Leistungsbezug?


A...Lecken!!!!
Ansprüche bleiben gesetzlich bestehen.alles andere kann dir am A...vorbeigehen
Omega794 ist offline  
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Alt 09.03.2010, 20:44   #4
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Standard AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

@raktenfred

Nein, so ist es leider nicht mehr. Was du gelesen hast, bezieht sich offenbar auf die Rechtslage vor 2009. Die Situation hat sich seit 01.01.2009 grundlegend geändert.

Du bist seitdem auch ohne Leistungsbezug verpflichtet, dich auf Aufforderung des Arbeitsamtes dort persönlich zu melden (Allgemeine Meldepflicht nach § 309 SGB III). Dafür verlangst du selbstverständlich jedesmal deine Fahrtkosten erstattet.

Das Arbeitsamt kann im Prinzip auch Maßnahmen zuweisen - jedenfalls solange, wie diese zumutbar sind. Das hat alles nichts mit einem Leistungsbezug zu tun. Wenn du dies kategorisch ablehnst, könnte es passieren, daß du nicht mehr als verfügbar für die Arbeitsvermittlung angesehen wirst und dein Arbeitslosenstatus gestrichen wird. Es könnte aber sein, daß dir wegen deines neuen Minijobs eine Maßnahme terminlich nicht mehr zumutbar ist.

Mit dem "Rentenanspruch erhalten bleiben" ist das etwas komplizierter. Für die Arbeitslosenzeit ohne Leistungsbezug werden keine Beiträge gezahlt, also ist das keine Beitragszeit. Es ist lediglich eine Anrechnungszeit, die dir etwa bei den 35 Jahren Wartezeit für die vorgezogene Rente hilft, ohne die Rentenhöhe selbst zu beeinflussen.

Tip: hast du mal überlegt, im Minijob die Rentenversicherungspflicht zu beantragen? Dann hättest du nämlich vollwertige Beitragszeiten in der Rentenversicherung, und das Arbeitsamt könnte dir egal sein. Die Mehrbeiträge zur Rentenversicherung müßtest du dann selbst tragen, das ist aber vor allem bei gewerblichen Minijobs gar nicht so viel.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 09.03.2010, 22:39   #5
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Ausrufezeichen AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

Hallo Raktenfred,

wie Gurkenaugust schreibt handelt es sich bei den "Anrechnungszeiten" als Nichtleistungsbezieher um Meldungen an die DRV (Rentenkasse) ohne rentenerhöhende Beiträge.
Die mögen für eine Ergänzung wichtig sein wenn du die 35 Jahre noch nicht voll hast, um eventuell mal vorzeitig in Rente zu gehen, wie wichtig dir das persönlich ist mußt du selbst entscheiden (hängt ja auch ein wenig vom Alter ab).

Zum zweiten sichern dir diese Zeiten vorerst einen Anspruch auf EM-Rente, falls du wegen Krankheit (vor Erreichen der Altersrente) überhaupt nicht mehr arbeiten kannst.

Für die EM-Rente brauchst du bei Antragstellung rückwirkend mindestens 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre!

Seit dem 01.01.2009 kann die AA Nichtleistungsbezieher damit abstrafen, dass diese Anrechnungszeit nicht mehr an die DRV gemeldet wird wenn sich der Arbeitslose nicht an die Vorgaben der AA hält

Leistung kann dir ja nicht gesperrt werden (bist ja dort nicht mal mehr krankenversichert!), erhältst ja keine, also hat man sich was einfallen lassen wie man die Leute trotzdem "bestrafen" kann (Nichtleistungsbezieher die unbedingt in der Vermittlung bleiben wollen erhöhen nur unnötig die Arbeitslosenstatistik!)

Es steht dir frei dich aus der Vermittlung abzumelden (also auf die Meldung der Anrechnungszeiten vorläufig zu verzichten) und dich eigenständig um Arbeit zu bemühen!
Die AA hat dir dann nichts mehr vorzuschreiben / lädt dich nicht mehr ein / drückt dir keine Maßnahmen mehr auf und wenn du in Urlaub willst brauchst du auch keine Erlaubnis (OrtsAbwesenheit!) mehr dafür!!!

Wenn du auf die "Anrechnungszeiten" verzichten kannst, gibt es aktuell keinen Grund weiter in der Vermittlung zu bleiben

Du hast das Recht dich dort jederzeit für die Vermittlung wieder anzumelden, verpflichtet bist du dazu nur dann, wenn du wieder aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis arbeitslos wirst!!!

MfG Doppeloma
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen!
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Alt 09.03.2010, 22:56   #6
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Standard AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

Erstmal danke für die Antworten. Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Ich bin 33 Jahre alt und habe 2 Kinder, da wär es vielleicht schon wichtig noch was für die Rente zu tun. Die Frage ist nun ob es vielleicht besser ist, sich über den MiniJob rentenzuversichern oder alles so zu lassen wie es ist. Ich habe ja noch zusätzlich seit 10 Jahren eine Rentenversicherung und auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie mache ich es richtig?
raktenfred ist offline  
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Alt 09.03.2010, 23:46   #7
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Lächeln AW: Keine Leistungen dauernd Vorladungen beim AA

Hallo Raktenfred,

sich über einen Mini-Job zu versichern ist in jedem Falle die bessere Lösung, die AA zahlt aktuell keine Beiträge für dich!!!

Ich nehme an du bist KK-mäßig familienversichert?
Das geht allerdings nur bis 400,- € Einkommen.
Ich glaube es gibt da so eine Mini-Job -Zentrale, schau mal im Net und erkundige dich mal genauer wie das dann Alles läuft!

Wenn du schon länger eine private BU und Rentenversicherung hast bist du ja in diese Richtung schon ganz gut abgesichert.

Für zwei Kinder bekommst du bei der DRV auch gewisse Zurechnungszeiten (unterschiedlich je nach Geburtsjahr / falls du weiblich?), na und die zukünftige gesetzliche Altersrente wird wohl leider sowieso nicht sehr üppig ausfallen.

Ich wünsche dir, dass du in deinem Arbeitsleben noch einen ganz tollen und sehr gut bezahlten Job sehr lange ausüben kannst, letztendlich zählt nur das für deine spätere Rente wirklich

Die oben genannten Anrechnungszeiten dürften für dich aktuell eher keine wichtige Rolle spielen, an deiner Stelle würde ich mich aus der Vermittlung abmelden.

Für Nichtleistungsbezieher gibt es keine gesetzliche Pflicht bei der AA gemeldet zu bleiben!
Der § 309, SGBIII /Meldepflicht bezieht sich auf Leistungsempfänger und Zeiträume in denen der Anspruch ruht (z. B. bei Sperre des ALG), bei dir ist weder das Eine noch das Andere zutreffend

Glaubst du ernsthaft daran, dass die AA dir hilft in Arbeit zu kommen???
Oder möchtest du eine bestimmte Fortbildung von der AA finanziert haben und hast du auch Aussicht die zu bekommen???

Weitere Gründe fallen mir nicht ein


Alles Gute für dich von Doppeloma
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Alt 10.03.2010, 02:14   #8
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Hallo Raktenfred,

kleiner Nachtrag

Wenn du dich entscheidest zukünftig (jedenfalls vorerst) auf die Vermittlungsbemühungen der AA zu verzichten, kannst du das mit deiner "Einladung" (normalerweise auf der Rückseite!) mitteilen.

Dort sind üblicherweise die "Entschuldigungsgründe" für den geplanten Termin aufgeführt (krank / Arbeitsaufnahme ab usw.) unter anderem sollte da auch "Sonstiges" (oder so ähnlich) stehen. Da kannst du eintragen. dass du dich eigenständig um Arbeit bemühen wirst und bei der Frage "ob du weiterhin an der Vermittlung durch die AA interessiert bist" machst du dein Kreuz bei "nein"!
Datum/ Unterschrift und per Übergabe-Einschreiben (kannst du im I-Net überprüfen) an die AA abschicken. Bei Möglichkeit vorher faxen und auf jeden Fall eine Kopie für dich aufbewahren!

Damit hast du den Termin für nächsten Donnerstag ordnungsgemäß abgesagt und dich vorerst aus der Vermittlung abgemeldet, wirst also auch keine weiteren Einladungen mehr erhalten!

MfG von Doppeloma

PS:
so hat mein Männe das gemacht, als er kein ALG mehr bekam (ist seit 6 Monaten abgemeldet). Seine SB hat noch einmal angerufen, "wie er das wohl meint???", er sagte "na so wie es da drauf steht!" und seitdem ist Ruhe
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Alt 10.03.2010, 02:27   #9
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Zitat:
Zitat von raktenfred Beitrag anzeigen
Erstmal danke für die Antworten. Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Ich bin 33 Jahre alt und habe 2 Kinder, da wär es vielleicht schon wichtig noch was für die Rente zu tun. Die Frage ist nun ob es vielleicht besser ist, sich über den MiniJob rentenzuversichern oder alles so zu lassen wie es ist. Ich habe ja noch zusätzlich seit 10 Jahren eine Rentenversicherung und auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie mache ich es richtig?
Wie mache ich es richtig? Das kommt auf den individuellen Fall an. Sprich bitte mit deiner Gemeinde-Stadtverwaltung frage nach den Terminen der Rentenberatung der DRV (solltest deine DRV Versicherungsnummer zur Terminvereinbarung griffbereit haben). Die Damen und Herren der DRV sind sehr kompetent (zumindest diese welche nach BW anreisen) was man von den ortansaessigen Agentur-Arge Mitarbeiter nicht so behaupten kann. In sehr komplexen Einzelfaellen sagt der Mitarbeiter weiss ich nicht, werde mich schlau machen und komme auf Sie zurueck. Ich, ebenfalls Nichtleistungsbezieher entrichte freiwillige Beitraege zur DRV (geht nur auf Antrag). Die Entscheidung herbeizufuehren dauert Zeit da die DRV nur 1 X im Monat die Beratung in deinem Heimatort durchfuehrt. Einige Gemeinden-Staedte haben auch eine eigene Rentenberatungstelle (zusaetzlich). Nicht falsch: Informationen einholen, verifizien, nachfragen, spezifizieren, Zusatzinformationen einholen, verifizieren dann Plan festlegen und nochmals mit DRV Aussendienst durchsprechen, der Teufel liegt im Detail. Den Versicherungsverlauf bei der DRV unbedingt genau pruefen, ggf. Korrekturen beantragen.
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Alt 10.03.2010, 08:51   #10
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@raktenfred

Ich sehe das genauso. Beim derzeitigen Zustand werden keine Beiträge gezahlt. Auf die tollen "Vermittlungsbemühungen" des Arbeitsamtes kannst du wahrscheinlich sowieso verzichten, da verläßt man sich doch lieber auf sich selbst.

Eine Rentenversicherung über den Minijob wäre auf jeden Fall vorteilhafter, denn du hast dann rentenerhöhende vollwertige Beitragszeiten. Du zahlst dafür nur einen relativ geringen Zusatzbeitrag, vor allem, wenn es ein Minijob im gewerblichen Bereich ist.

Einzelheiten bei der Minijob-Zentrale: Minijob-Zentrale - Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Notfalls kannst du auch jederzeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und hast dann auch Beitragszeiten. Dies wäre für dich aber deutlich teurer als die Lösung über den Minijob, und du hättest dann auch keinen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung.

Geändert von gurkenaugust (10.03.2010 um 09:14 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 10.03.2010, 14:25   #11
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Also nochmals vielen Dank für Eure Tipps. Ich habe heute in der Rentenversicherung angerufen, da ich 2 Kinder habe die beide noch unter 10 Jahren sind, bekomme ich die Rentenzeiten für die Kinder bis dahin angerechnet. Ich war halt so "dumm" und hab mich gemeldet, weil ich dachte das hilft mir bei der Rente. Pustekuchen!! Die Frau von der Rentenstelle meinte ich brauch mich net beim AA gemeldet bleiben. Also werde ich mich gar nicht mehr zucken und wenn man mich wieder vorläd, werde ich dankend ablehnen. Danke für Eure Tipps !!
raktenfred ist offline  
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