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Sperrzeit; in Forum: Information; Hallo Ich bin seit 1.1.2010 arbeitslos zur Zeit noch Krankgeschrieben. Ich bekomme wegen Auflösungsvertrag - vertragswidrigem Verhalten warscheinlich eine Sprerre von 12 Wochen. Die Sachbearbeiterin vom AA sagte mir, das ...

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Alt 09.02.2010, 11:19   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 8
Standard Sperrzeit

Hallo
Ich bin seit 1.1.2010 arbeitslos zur Zeit noch Krankgeschrieben.
Ich bekomme wegen Auflösungsvertrag - vertragswidrigem Verhalten warscheinlich eine Sprerre von 12 Wochen.
Die Sachbearbeiterin vom AA sagte mir, das ich ab 25. März ALG bekommen kann..?
Die Sperre würde wenn ich bis Jan 2011 krank sei ganz entfallen..?
Stimmt das?
Fiasko ist offline  
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Alt 09.02.2010, 13:51   #2
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.007
Standard AW: Sperrzeit

Grundsätzlich Antrag auf ALG1 oder 2(am besten per Fax)

Bei Ablehnung (aus welchen Gründen auch immer)Widerspruch
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(endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen.

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (09.02.2010 um 14:01 Uhr)
wolliohne ist offline  
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Alt 09.02.2010, 13:54   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
Standard AW: Sperrzeit

Das ist keine Antwort auf die Frage ( wie fast immer)

Antwort; ja es stimmt
__________________
Man trifft sich im Leben immer zweimal
Arania ist offline  
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Alt 09.02.2010, 14:33   #4
canigou
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sperrzeit

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Das ist keine Antwort auf die Frage ( wie fast immer)
Es mögen in Beitrag #2 wohl Textbausteine benutzt worden sein...

Zitat:
Worin bestehen die Nachteile eines Aufhebungsvertrags?
Der wesentliche Nachteil, der mit einem Aufhebungsvertrag verbunden ist, trifft allein den Arbeitnehmer, nämlich die Sperrzeit. Da der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag sein Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel gemäß § 144 Abs.1 Nr.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine mindestens zwölfwöchige Sperrzeit. Für die Dauer der Sperrzeit erhält man kein Arbeitslosengeld.
Quelle

Zitat:
Zitat von Fiasko Beitrag anzeigen
Die Sperre würde wenn ich bis Jan 2011 krank sei ganz entfallen..?
Stimmt das?
Hoffe, dass Dir dies noch hier bestätigt werden kann.
 
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Alt 09.02.2010, 15:04   #5
Emailprobleme, Administrator kontaktieren!
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
Standard AW: Sperrzeit

Sperrzeit heißt zunächst einmal, daß der Anspruch auf ALG ruht. Man bekommt also eine zeitlang kein Geld. Beginn der Sperrzeit ist das Ereignis, was die Sperre verursacht hat. Bei selbst verursachter Arbeitsaufgabe hieße das, daß man im Regelfall für die 12 Wochen danach kein ALG bekäme (also hier bis Ende März 2010). Wenn man krankgeschrieben ist, bekommt man jedoch für diese Zeit ohnehin Krankengeld von der Krankenkasse.

Zweitens heißt Sperrzeit aber auch, daß sich die Anspruchsdauer auf ALG entsprechend mindert. Bei selbstverursachter Arbeitsaufgabe würde man also im Regelfall 12 Wochen weniger ALG bekommen, auch wenn in der Anfangszeit stattdessen Krankengeld gezahlt würde.

Jetzt gibt es aber folgende Regelung in § 128 Abs. 2 SGB III:
Zitat:
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 4 entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder Arbeitsaufgabe, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt.
Das ist vermutlich die Jahresfrist, die gemeint ist. Wenn man bis Januar 2011 ununterbrochen krankgeschrieben ist, tritt keine Verminderung der Anspruchsdauer mehr ein.
gurkenaugust ist offline  
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