ALG
Sperrzeit; in Forum: Information; Hallo Ich bin seit 1.1.2010 arbeitslos zur Zeit noch Krankgeschrieben. Ich bekomme wegen Auflösungsvertrag - vertragswidrigem Verhalten warscheinlich eine Sprerre von 12 Wochen. Die Sachbearbeiterin vom AA sagte mir, das ...| Tags: sperrzeit |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 8
| Hallo Ich bin seit 1.1.2010 arbeitslos zur Zeit noch Krankgeschrieben. Ich bekomme wegen Auflösungsvertrag - vertragswidrigem Verhalten warscheinlich eine Sprerre von 12 Wochen. Die Sachbearbeiterin vom AA sagte mir, das ich ab 25. März ALG bekommen kann..? Die Sperre würde wenn ich bis Jan 2011 krank sei ganz entfallen..? Stimmt das? |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.007
| Grundsätzlich Antrag auf ALG1 oder 2(am besten per Fax) Bei Ablehnung (aus welchen Gründen auch immer)Widerspruch
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (09.02.2010 um 14:01 Uhr) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| Das ist keine Antwort auf die Frage ( wie fast immer) Antwort; ja es stimmt
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #4 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
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Es mögen in Beitrag #2 wohl Textbausteine benutzt worden sein... Zitat:
Zitat:
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| | #5 | |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Sperrzeit heißt zunächst einmal, daß der Anspruch auf ALG ruht. Man bekommt also eine zeitlang kein Geld. Beginn der Sperrzeit ist das Ereignis, was die Sperre verursacht hat. Bei selbst verursachter Arbeitsaufgabe hieße das, daß man im Regelfall für die 12 Wochen danach kein ALG bekäme (also hier bis Ende März 2010). Wenn man krankgeschrieben ist, bekommt man jedoch für diese Zeit ohnehin Krankengeld von der Krankenkasse. Zweitens heißt Sperrzeit aber auch, daß sich die Anspruchsdauer auf ALG entsprechend mindert. Bei selbstverursachter Arbeitsaufgabe würde man also im Regelfall 12 Wochen weniger ALG bekommen, auch wenn in der Anfangszeit stattdessen Krankengeld gezahlt würde. Jetzt gibt es aber folgende Regelung in § 128 Abs. 2 SGB III: Zitat:
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 09.02.2010 13:58 | |
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