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#1 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.391
| Für alle hier mal die EAO Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 133
| BSG-Urteil vom 3. Mai 2001 (B 11 AL 71 / 00 R) Zitat:
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 79
| So, und hier nun einige Erläuterungen dazu: http://www.erwin-denzler.de/eao.html Martin, du kannst wieder eine Pressemitteilung auf die Reise schicken!
__________________ Grüße Heiner ;-) |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
| Zitat:
Woher soll denn die Polizei wissen, dass der überprüfte Bürger Empfänger von AlgII ist ? Oder werden alle Langzeitalos mittlerweile grundsätzlich per Haftbefehl gesucht ?
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Ich wusste auch noch nicht das wir im Pass stehen haben das wir arbeitslos sind, das einzige was ich weiß das die Krankenkasse damals für einen Auslandskrankenschein nachgefragt hat ob man das als Arbeitsloser überhaupt darf, ins Ausland fahren. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
| Zitat:
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Richtig AOK :daumen: |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hab grad folgende email an meinen Vermittler geschickt... Hallo, Herr XXXXX ! Lese grade Folgendes: http://www.erwin-denzler.de/eao.html#Arbeitslose Ich zitiere: "Bundesagentur für Arbeit: nur der Wohnsitz" Noch enger als das Bundessozialgericht definiert die Bundesagentur für Arbeit in ihrer pünktlich zum 1.8.2006 neu erschienenen Broschüre "Merkblatt SGB II" den Nahbereich. Hier genügt bereits der "Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes". Den Link sollten Sie sich mal anschauen... Was sagen Sie dazu? Das würde ja bedeuten, auch meine Kinder, die man trotz ausreichend eigenem Einkommen zwangsweise in die BG gepackt hat, dürfen XXXXX nur verlassen, wenn wir das vorher mitteilen - und ich sie wieder zurück melde? Oder bleibt es bei dem, was ja auch schon bisher galt, daß man einmal täglich in den Briefkasten schauen können muß? Ich möchte das gerne schriftlich, an was wir uns zu halten haben... eigentlich hätte jeder Arbeitslose ein Infoblatt oder eine aktuelle Broschüre bekommen müssen, aus der das klar hervor geht... ich habe keine Lust etwas falsch zu machen und eine Leistungskürzung zu riskieren! Vielleicht ist das ja die Chance auf einen Job für mich: Sie brauchen doch jetzt sicher Unterstützung, wenn jeder Ihrer "Kunden" jetzt ständig Genehmigungen braucht, wenn er im Nachbarort Arbeit sucht, sich vorstellt, zum Einkaufen oder zum Arzt geht, zum Sozialgericht fährt , ne Freundin besucht usw ? ;-) Kopfschüttelnd: XXXXXXXX Ich weiß: Sie können nichts dafür - aber unsere Gesetzgeber sollte man besser unter Hausarrest stellen, damit die nicht ständig so einen Blödsinn verzapfen! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| und wie sieht es mit der Erreichbarkeit der VM aus? |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
aber soweit kommts noch, daß ich jeden Schritt mitteil bzw daß meinen Kindern, die nicht hilfebedürftig sind, nur zwangsweise in der BG, per Gesetz zur Sippenhaft verurteilt sind. Meine Kinder hben jetzt Ferien... da soll ich ihnen verbieten das Ferienticket zu benutzen und sich die Umgebung anzuschauen? Oder soll ich um Genehmigung bitten, daß meine volljährige Tochter demnächst täglich in eine andere Stadt fahren darf, wo sie eine Ausbildung beginnt? Nicht mit mir... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.391
| ich werde heute noch eine telefonische Anwort des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales bekommen. Warten wir mal ab, ob die den Fehler auch sehen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 171
| welchen Fehler? |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Den Fehler der die MItglieder einer BG-also Deine Kinder- auch unter diese Verordnungen stellt, nehme ich an ;) |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 171
| ich kann darin keinen Fehler entdecken - die EAO gilt für jeden Leistungsbezieher. Sofern die Kinder Leistungen nach dem SGB II beziehen, fallen diese auch darunter. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Hm :kratz: |
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| | #16 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.391
| Zitat:
Zitat:
z.B. http://www.erwerbslosenforum.de/nach...nzgrundung.htm
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 171
| ich kann da nach wie vor keinen Fehler entdecken. Der Besonderheit von berufstätigen AlgII-Beziehern ist ja bereits Rechnung getragen: "Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen, ist Ortsabwesenheit mindestens für die arbeitsvertraglich zustehende Urlaubsdauer zu gewähren." |
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| | #18 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Niemand nimmt Urlaub, wenn er in den Nachbarort einkaufen oder ins Schwimmbad fährt! Jetzt verstanden? | ||