Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG

Erreichbarkeitsanordnung; in Forum: Information; @donnervogel ich werde sicherlich genehmigt in Urlaub fahren und ich werde nicht einfach ein paar Tage verschwinden, aber ich werde mir nicht vorschreiben lassen wann ich meine Verwandten in einer ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Antwort

 

LinkBack (2) Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.08.2006, 18:20   #76
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
Standard

@donnervogel ich werde sicherlich genehmigt in Urlaub fahren und ich werde nicht einfach ein paar Tage verschwinden, aber ich werde mir nicht vorschreiben lassen wann ich meine Verwandten in einer anderen Stadt besuche etc.

Ich denke da wird noch mal nachgebessert werden müssen bei dem Gesetz, ich erinnere an den Freigang bei Straftätern.

Und ich habe bereits 2x erfolgreich bei Gericht geklagt, also Anselm nichts da Du bist der einzige Querulant. ;)
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 18:36   #77
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Linchen0307
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.434
Standard

Kohlhas,
so kann man es auch sehen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 11
Freizügigkeit


(1)

Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2)

Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Geset*zes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist
wir haben keine ausreichende Lebensgrundlage, auf grund fehlenden Einkommens.
und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden ...

Die Allgemeinheit belasten wir schon durch unser Dasein...
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
Linchen0307 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 18:42   #78
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
Standard

Zitat:
Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Geset*zes
Ja und dieses haben wir jetzt :(
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 19:37   #79
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kohlhaas
 
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
Standard

Zitat:
Zitat von Arania
@donnervogel ich werde sicherlich genehmigt in Urlaub fahren und ich werde nicht einfach ein paar Tage verschwinden, aber ich werde mir nicht vorschreiben lassen wann ich meine Verwandten in einer anderen Stadt besuche etc.
:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Es würde mich übrigens mal interessieren, wozu diese Erreichbarkeitsanordnung denn tatsächlich dient. Damit die MA in den Ämtern was zu tun haben ? Ich dachte die stöhnen schon unter ihrer tagtäglichen Arbeit und sehen die sog. "Kunden" lieber gehen als kommen. Also, weiß jemand eine vernünftigen Grund dafür, dass ich mich abmelden soll, wen ich in eine 150 km entfernte Stadt fahre und am selben abend zurückkomme ?
__________________
"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
-----------------------------------------------------
kohlhaas ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 19:38   #80
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Linchen0307
Kohlhas,
so kann man es auch sehen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 11
Freizügigkeit


(1)

Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2)

Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Geset*zes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist
wir haben keine ausreichende Lebensgrundlage, auf grund fehlenden Einkommens.
und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden ...

Die Allgemeinheit belasten wir schon durch unser Dasein...
So, dann erklär mal Folgendes: meine Kinder haben beide eine ausreichende Grundlage sprich Kindesunterhalt vom Vater.

Trotzdem stehen sie unter Ortsarrest, weil Mama so dumm war nochmal zu heiraten, und sich dazu den falschen ausgesucht hat.

Wieso kann man also meine Kinder unter Hausarrest stellen, von denen die eine bereits volljährig ist und auf eigenen Beinen steht (allerdings will man sie nicht lassen - U 25 und deshalb zurück in die BG)

Gruß aus Ludwigsburg
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 21:32   #81
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von donnervogel
Die Freizügigkeit schränkt ja niemand ein. Die ARGE kann Dir nicht verbieten, Dich ortsabwesend aufzuhalten - sie kann lediglich feststellen, dass für die Zeit einer Ortsabwesenheit (sofern sie nicht genehmigt wurde) kein AlgII-Anspruch besteht.
hm, ich sehe darin eine massive einschränkung der freizügigkeit. verhalte ich mich entgegengesetzt, entzieht man mir die existenzgrundlage. also wäre ich gezwungen, mich dem anspruch gerecht zu verhalten, damit mir keine nachteile entstehen.

das ist nötigung.

ja, kohlhaas,genau, wie bei der schutzgelderpressung. zahlen muss er auch nicht. es gibt dafür keine rechtliche handhabe. aber wenn er nicht zahlt, zerstört man sein geschäft, oder ähnliches.

komischerweise ist das dann ein straftatbestand.
__________________
nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen
nele ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 22:26   #82
Catweazle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Fallmanagerin der ArGe. Es gibt für die hiesige ArGe eine interne Dienstanweisung, daß die Ortsabwesenheit nicht mehr so leicht wie vor dem 01.08.06 genehmigt werden darf. Es soll dem Arbeitslosen quasi nur noch in Ausnahmefällen eine Ortsabwesenheit gestattet werden.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 22:51   #83
TGM
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2005
Ort: Menden
Beiträge: 4
Standard Schlagt Sie mit Ihren eigenen Waffen

Der gemachte Vorschlag
"Sich jede Abwesenheit durch die ARGE schriftlich genehmigen zu lassen" scheint mir eine gute Lösung zu sein :D

Diese miese Gesetzgebung kann man nur durch eine ganze Menge Papier das man der ARGE zu bearbeiten gibt ad absurdum führen. Aber immer schön freundlich bleiben :P

Die müssen einfach jeden Tag zigtausende von Anträgen auf Abwesenheit zu bearbeiten haben so das Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr erfüllen können und anfangen zu :kotz:
dann wird diese Posse bald ein Ende haben.

Das ist ziviler Ungehorsam den man nicht verbieten kann.

Wenn einer die Gesetze befolgt und den notwendigen Einkauf (wo ich das tue :kinn: die Dinge des täglichen Bedarfs in der unmittelbaren Umgebung der Rest = Kreisstadt, nächste größere City) oder den Arztbesuch (Facharzt) oder die Abwesenheit für einen Vorstellungstermin schriftlich beantragt ((ich weiß ja nicht wie lange es dauert?)) so hat er auch Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid in dem dies genehmigt wird bzw. abgelehnt wird.

Bei Ablehnung ist der Weg klar = einkaufen muß ich; den Arztbesuch kann mir niemand verbieten; Bewerben :pfeiff: na wenn Sie dir das verbieten :party: :party: :party: ...... also bei ablehnung = Sozialgericht (dringlichkeit!!!!)

Ich habe in meiner Lehre einmal lernen müssen:
"Jedes deiner Rechte beinhaltet auch eine Pflicht, sowie jede deiner Pflichten auch ein Recht beinhaltet."
Also schlagen wir diese koruppte Bande mit Ihren eigenen Waffen.

1989 riefen ein paar hundertausend " Wir sind das Volk " ich glaub wir Arbeitslosen sind ein paar mehr...... :motz:
__________________
Behandle jeden so wie du selbst behandelt werden möchtest.

Ausnahmen sind natürlich erlaubt. :-)
TGM ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 23:32   #84
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 184
Standard

@TGM

Du hast recht. Überhäufen muß man Sie. Man stelle sich das mal vor. Überweisung an einen Facharzt, Entfernung 30 KM und das muß man vorher mitteilen.

Dieses neolibarale Gesetzgebung ist zum k....
__________________
Wann hört die soziale Kälte in Deutschland auf?
Zumutbarkeit ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 09:36   #85
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kohlhaas
 
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
Standard

Zitat:
Zitat von Catweazle
Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Fallmanagerin der ArGe. Es gibt für die hiesige ArGe eine interne Dienstanweisung, daß die Ortsabwesenheit nicht mehr so leicht wie vor dem 01.08.06 genehmigt werden darf. Es soll dem Arbeitslosen quasi nur noch in Ausnahmefällen eine Ortsabwesenheit gestattet werden.
Zitat:
Grundsätzlich gelte, dass einem Urlaub (bis zu drei Wochen) durch die Arbeitsagentur nach vorher eingereichtem Antrag zugestimmt werden muss.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=95124&IDC=2
__________________
"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
-----------------------------------------------------
kohlhaas ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 10:20   #86
Catweazle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ausnahmefälle werden wohl in Zukunft sein:

Geburt, Hochzeit oder Tod in der Familie.

Ansonsten wird es für Arbeitslose keinen Urlaub mehr geben.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 14:00   #87
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Zumutbarkeit
@TGM

Du hast recht. Überhäufen muß man Sie. Man stelle sich das mal vor. Überweisung an einen Facharzt, Entfernung 30 KM und das muß man vorher mitteilen.

Dieses neolibarale Gesetzgebung ist zum k....
Oder man wartet, bis man Antwort hat, wie man sich ab sofort zu verhalten hat: ich verlasse meinen Wohnort jetzt nicht mehr, da ist eben nichts mit Vorstellungsgesprächen :-)

Gruß aus Ludwigsburg
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 17:00   #88
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
Standard Re.

Dann muss ich mein behindertes PK jetzt in den Ferien alleine auf den Campingplatz schicken?Was ist mit der Aufsichtspflicht? :?:
__________________
Gruß Eva

"Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche."
evahb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 17:13   #89
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Re.

Zitat:
Zitat von evahb
Dann muss ich mein behindertes PK jetzt in den Ferien alleine auf den Campingplatz schicken?Was ist mit der Aufsichtspflicht? :?:
Besorg dir doch ein ärztliches Attest, daß dein Kind deine Begleitung braucht :-)

Gruß aus Ludwigsburg
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 17:17   #90
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
Standard Re.

Warum habe ich nicht daran gedacht?Gute Idee :klatsch: In ihrem Ausweis steht mit Begleitung.Alles klar :klatsch:
__________________
Gruß Eva

"Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche."
evahb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 17:21   #91
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
Standard

Zitat:
Zitat von kohlhaas
Zitat:
Zitat von donnervogel
Die Freizügigkeit schränkt ja niemand ein. Die ARGE kann Dir nicht verbieten, Dich ortsabwesend aufzuhalten - sie kann lediglich feststellen, dass für die Zeit einer Ortsabwesenheit (sofern sie nicht genehmigt wurde) kein AlgII-Anspruch besteht.
Entschuldige, das ist doch Haarspalterei. Man weiß doch ganz genau, dass die Menschen auf das Geld angewiesen sind. Mit dieser "Argumentation" könnte man buchstäblich alles von den Alg2-Empfängern erwarten. Mir stellt sich in diesem Zusammenhang übrigens die Frage, was das ganze mit der Abmeldung u.ä. soll.

Erinnert mich an die sog. Schutzgelderpresseung, von denen man hin und wieder in den Medien hört.

Die Erpresser zwingen bspw. den Restaurantbesitzer auch nicht, das Geld zu zahlen Nur, wenn er nicht zahlt ....

Dieses Herrenmenschengetue desjenigen, der am längeren Hebel sitzt geht mir auf den Senkel.
An-und Abmeldung dient d. Vollbeschäftigung der Bediensteten der ARGEN
Müllemann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

LinkBacks (?)
LinkBack to this Thread: http://www.elo-forum.org/alg/4831-erreichbarkeitsanordnung.html

Erstellt von For Type Datum
Schluss mit den Reformen gegen uns !!! | Druckvorschau: 11.10. Berlin und die EAO | Seite 1 This thread Refback 19.09.2008 00:55
Schluss mit den Reformen gegen uns !!! | HARTZ IV | 11.10. Berlin und die EAO This thread Refback 09.09.2008 12:49

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erreichbarkeitsanordnung michaelulbricht ALG II 21 09.07.2008 13:54
JOBSUCHE IM AUSLAND - ERREICHBARKEITSANORDNUNG froschkönigin ALG II 6 07.09.2006 20:07
Presse 7.8.06 Gesetzlicher Fehler: Erreichbarkeitsanordnung? Martin Behrsing Pressemeldungen - Erwerbslosen Forum Deutschland 43 18.08.2006 13:39


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:39 Uhr.