| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
![]() |
| LinkBack (2) | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #76 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| @donnervogel ich werde sicherlich genehmigt in Urlaub fahren und ich werde nicht einfach ein paar Tage verschwinden, aber ich werde mir nicht vorschreiben lassen wann ich meine Verwandten in einer anderen Stadt besuche etc. Ich denke da wird noch mal nachgebessert werden müssen bei dem Gesetz, ich erinnere an den Freigang bei Straftätern. Und ich habe bereits 2x erfolgreich bei Gericht geklagt, also Anselm nichts da Du bist der einzige Querulant. ;) |
| | |
| | #77 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.434
| Kohlhas, so kann man es auch sehen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 11 Freizügigkeit (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Geset*zes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist wir haben keine ausreichende Lebensgrundlage, auf grund fehlenden Einkommens. und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden ... Die Allgemeinheit belasten wir schon durch unser Dasein...
__________________ Hartzer Linchen Zitat:
| |
| | |
| | #78 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| Zitat:
| |
| | |
| | #79 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
| Zitat:
Es würde mich übrigens mal interessieren, wozu diese Erreichbarkeitsanordnung denn tatsächlich dient. Damit die MA in den Ämtern was zu tun haben ? Ich dachte die stöhnen schon unter ihrer tagtäglichen Arbeit und sehen die sog. "Kunden" lieber gehen als kommen. Also, weiß jemand eine vernünftigen Grund dafür, dass ich mich abmelden soll, wen ich in eine 150 km entfernte Stadt fahre und am selben abend zurückkomme ?
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- | |
| | |
| | #80 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Trotzdem stehen sie unter Ortsarrest, weil Mama so dumm war nochmal zu heiraten, und sich dazu den falschen ausgesucht hat. Wieso kann man also meine Kinder unter Hausarrest stellen, von denen die eine bereits volljährig ist und auf eigenen Beinen steht (allerdings will man sie nicht lassen - U 25 und deshalb zurück in die BG) Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #81 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 198
| Zitat:
das ist nötigung. ja, kohlhaas,genau, wie bei der schutzgelderpressung. zahlen muss er auch nicht. es gibt dafür keine rechtliche handhabe. aber wenn er nicht zahlt, zerstört man sein geschäft, oder ähnliches. komischerweise ist das dann ein straftatbestand.
__________________ nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen | |
| | |
| | #82 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Fallmanagerin der ArGe. Es gibt für die hiesige ArGe eine interne Dienstanweisung, daß die Ortsabwesenheit nicht mehr so leicht wie vor dem 01.08.06 genehmigt werden darf. Es soll dem Arbeitslosen quasi nur noch in Ausnahmefällen eine Ortsabwesenheit gestattet werden. |
|
| | #83 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2005 Ort: Menden
Beiträge: 4
| Der gemachte Vorschlag "Sich jede Abwesenheit durch die ARGE schriftlich genehmigen zu lassen" scheint mir eine gute Lösung zu sein :D Diese miese Gesetzgebung kann man nur durch eine ganze Menge Papier das man der ARGE zu bearbeiten gibt ad absurdum führen. Aber immer schön freundlich bleiben :P Die müssen einfach jeden Tag zigtausende von Anträgen auf Abwesenheit zu bearbeiten haben so das Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr erfüllen können und anfangen zu :kotz: dann wird diese Posse bald ein Ende haben. Das ist ziviler Ungehorsam den man nicht verbieten kann. Wenn einer die Gesetze befolgt und den notwendigen Einkauf (wo ich das tue :kinn: die Dinge des täglichen Bedarfs in der unmittelbaren Umgebung der Rest = Kreisstadt, nächste größere City) oder den Arztbesuch (Facharzt) oder die Abwesenheit für einen Vorstellungstermin schriftlich beantragt ((ich weiß ja nicht wie lange es dauert?)) so hat er auch Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid in dem dies genehmigt wird bzw. abgelehnt wird. Bei Ablehnung ist der Weg klar = einkaufen muß ich; den Arztbesuch kann mir niemand verbieten; Bewerben :pfeiff: na wenn Sie dir das verbieten :party: :party: :party: ...... also bei ablehnung = Sozialgericht (dringlichkeit!!!!) Ich habe in meiner Lehre einmal lernen müssen: "Jedes deiner Rechte beinhaltet auch eine Pflicht, sowie jede deiner Pflichten auch ein Recht beinhaltet." Also schlagen wir diese koruppte Bande mit Ihren eigenen Waffen. 1989 riefen ein paar hundertausend " Wir sind das Volk " ich glaub wir Arbeitslosen sind ein paar mehr...... :motz:
__________________ Behandle jeden so wie du selbst behandelt werden möchtest. Ausnahmen sind natürlich erlaubt. :-) |
| | |
| | #84 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 184
| @TGM Du hast recht. Überhäufen muß man Sie. Man stelle sich das mal vor. Überweisung an einen Facharzt, Entfernung 30 KM und das muß man vorher mitteilen. Dieses neolibarale Gesetzgebung ist zum k....
__________________ Wann hört die soziale Kälte in Deutschland auf? |
| | |
| | #85 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 406
| Zitat:
Zitat:
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- | ||
| | |
| | #86 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ausnahmefälle werden wohl in Zukunft sein: Geburt, Hochzeit oder Tod in der Familie. Ansonsten wird es für Arbeitslose keinen Urlaub mehr geben. |
|
| | #87 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #88 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
| Dann muss ich mein behindertes PK jetzt in den Ferien alleine auf den Campingplatz schicken?Was ist mit der Aufsichtspflicht? :?:
__________________ Gruß Eva "Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche." |
| | |
| | #89 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #90 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
| Warum habe ich nicht daran gedacht?Gute Idee :klatsch: In ihrem Ausweis steht mit Begleitung.Alles klar :klatsch:
__________________ Gruß Eva "Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche." |
| | |
| | #91 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
| ||
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Schluss mit den Reformen gegen uns !!! | Druckvorschau: 11.10. Berlin und die EAO | Seite 1 | This thread | Refback | 19.09.2008 00:55 | |
| Schluss mit den Reformen gegen uns !!! | HARTZ IV | 11.10. Berlin und die EAO | This thread | Refback | 09.09.2008 12:49 | |
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erreichbarkeitsanordnung | michaelulbricht | ALG II | 21 | 09.07.2008 13:54 |
| JOBSUCHE IM AUSLAND - ERREICHBARKEITSANORDNUNG | froschkönigin | ALG II | 6 | 07.09.2006 20:07 |
| Presse 7.8.06 Gesetzlicher Fehler: Erreichbarkeitsanordnung? | Martin Behrsing | Pressemeldungen - Erwerbslosen Forum Deutschland | 43 | 18.08.2006 13:39 |