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Erreichbarkeitsanordnung; in Forum: Information; Was wäre denn dann eine - bei größerer Distanz zum Wohnort, oder einfach nur längerem "Wegbleiben", oder beidem ;)...
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Alt 08.08.2006, 12:30   #51
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Was wäre denn dann eine - bei größerer Distanz zum Wohnort, oder einfach nur längerem "Wegbleiben", oder beidem ;)
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"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
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Alt 08.08.2006, 12:40   #52
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sofern man an einem vollen tag nicht persönlich postalisch erreichbar ist, ist eine Ortsabwesenheit anzeigepflichtig.
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Alt 08.08.2006, 12:54   #53
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nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Leistungsempfänger nicht den Nahbereich verlassen, selbst wenn er am selben Tag noch zu seiner Wohnung zurückkehrt. Und nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt das nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Geringverdiener und für Schulkinder.

Gut Schulkinder unter 16 Jahre sind ja ausgenommen, wie eine Pressesprecherin des BMAS gesagt hat. Aber für alle anderen gilt der strenge Wortlaut des Gesetzes und die einschlägigen Entscheidungen und rechtlichen Kommentierungen. Auch die Durchführungshinweise der BA.

Hier ist einfach Mist gebaut worden und das kommt davon, wenn man 2 Tage vor Abstimmung noch schnell Änderungen machen will.
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Martin

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Alt 08.08.2006, 12:54   #54
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Zitat:
Zitat von donnervogel
sofern man an einem vollen tag nicht persönlich postalisch erreichbar ist, ist eine Ortsabwesenheit anzeigepflichtig.
du sprichst sicherlich nicht von Samstagen, Sonn-und Feiertagen, nehm ich an ...
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Alt 08.08.2006, 12:57   #55
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Leistungsempfänger nicht den Nahbereich verlassen, selbst wenn er am selben Tag noch zu seiner Wohnung zurückkehrt. Und nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt das nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Geringverdiener und für Schulkinder.
Die sind doch nicht ganz dicht. Bin mal gespannt wer sich an so einen Scmarrrn hält :psst:
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Alt 08.08.2006, 13:05   #56
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Theoretisch mein erster spontaner Gedanke ohne das Ihr auf mich einschlagt ....

konsequente Meldungen über des Verlassen des Nahbereiches und damit die SB zum ersticken bringen bis es denen leid wird... und sie brüllen hilfe wir schaffen es nicht mehr ...

sindytomlea
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Alt 08.08.2006, 13:07   #57
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Solange mich meine ARGE nicht über die Änderungen infomiert weiss ich offiziell schon mal von gar nichts, nicht jeder Arbeitslose hat Internet oder läuft den Meldungen in den Medien hinterher, also muß er auch erst einmal über die Änderungen die ihn betreffen aufgeklärt werden ;)
Arania ist offline  
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Alt 08.08.2006, 13:10   #58
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Zitat:
Zitat von Arania
Solange mich meine ARGE nicht über die Änderungen infomiert weiss ich offiziell schon mal von gar nichts, nicht jeder Arbeitslose hat Internet oder läuft den Meldungen in den Medien hinterher, also muß er auch erst einmal über die Änderungen die ihn betreffen aufgeklärt werden ;)
Leider nützt diese Auffassung überhaupt nichts, da Du ja jederzeit die Möglichkeit hast, dir die neue Broschüre zu besorgen und die Änderungen rechtzeitig vorher in Funk und Prese bekannt gegeben wurde. Da darf man dann erwarten, dass man sich bei den SGB-II Behörden informiert, bzw. die Broschüre abholt. Wie heißt es noch: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
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Alt 08.08.2006, 13:23   #59
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Da lasse ich es dann glatt auf einen Streit vorm Gericht ankommen
Arania ist offline  
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Alt 08.08.2006, 13:26   #60
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sorry, Arania, aber das dürfte aussichtslos sein.
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Alt 08.08.2006, 13:40   #61
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
...

Hier ist einfach Mist gebaut worden und das kommt davon, wenn man 2 Tage vor Abstimmung noch schnell Änderungen machen will.
Hmmm, Abstimmung ~ Abnicken und Mist gebaut hat nur der, der das Ganze so schnell erkannt und öffentlich gemacht hat ;) vom "Gesetzgeber" her ist Wortlaut und Wirkung schon Absicht, da arbeiten keine Laien.

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 08.08.2006, 13:44   #62
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Zitat:
Zitat von Arania
Da lasse ich es dann glatt auf einen Streit vorm Gericht ankommen
Heh!
Der "Querulant" bin ich ! Klau mir nicht den Arbeitsplatz :lol:

:hug:

Gruß, Anselm
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Alt 08.08.2006, 14:28   #63
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Zitat:
nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Leistungsempfänger nicht den Nahbereich verlassen, selbst wenn er am selben Tag noch zu seiner Wohnung zurückkehrt.
In den 70er jahren haben sich prominente Frauen dazu bekannt, abgetrieben zu haben (was ja damals strafbar war, der brühmte § 218). Heute müssen wir uns wohl dazu bekennen, den Wohnort (ja gut, "Nahbereich") verlassen zu haben ?

Ich hab's anderswo schon geschrieben. wenn das gleiche auf Kuba gemacht würde, ein Aufschrei würde durch die bürgerlichen Medien und Parteien gehn, die Menschenrechte auf Kuba würden verletzt.
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Alt 08.08.2006, 14:36   #64
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Informationen, Quellen und Meinungen zur neuen "Residenzpflicht" im SGB
II
von und bei Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht
http://www.erwin-denzler.de/eao.html

b) EAO - DER Gesetzgeber ist gewöhnlich nicht dumm.

Kommentar von Norbert Hermann (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/a...ik/hilfe/eaodu mm.pdf

c) Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für
Bedarfsgemeinschaften?
BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen
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Alt 08.08.2006, 14:39   #65
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Zitat:
Zitat von Arania
Da lasse ich es dann glatt auf einen Streit vorm Gericht ankommen

das könnte gewaltig ins Auge gehen; mein VM erwähnt in seinen "netten" Schreiben neuerdings: "hier in der ARGE einzusehen ....."

damit kommst du ganz bestimmt nicht durch; anders sieht es hingegen aus, wenn du Post von denen - auf normalen Wege - nicht zugestellt bekommst - hier ist dann die ARGE beweispflichtig
Müllemann ist offline  
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Alt 08.08.2006, 14:41   #66
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Zitat:
Zitat von edy
Informationen, Quellen und Meinungen zur neuen "Residenzpflicht" im SGB
II
von und bei Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht
http://www.erwin-denzler.de/eao.html

b) EAO - DER Gesetzgeber ist gewöhnlich nicht dumm.

Kommentar von Norbert Hermann (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/a...ik/hilfe/eaodu mm.pdf

c) Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für
Bedarfsgemeinschaften?
BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Link labournet funktioniert nicht ... Fehleranzeige
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Alt 08.08.2006, 14:42   #67
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"Not Found
The requested URL /diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eaodu mm.pdf was not found on this server."
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Alt 08.08.2006, 14:50   #68
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Alt 08.08.2006, 14:55   #69
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Alt 08.08.2006, 15:30   #70
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Zitat:
siehe auch hier:
Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

http://www.erwerbslosenforum.de/nach...inschaften.htm
man siehe und staune, die SB's lesen auch fleissig bei uns mit.
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nein, ich mache keine rechtsberatung, das sind nur meine traurigen erfahrungen
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