ALG
Krankengeld, resturlaub, überstunden, dann Alg 1 ?!?; in Forum: Information; Hallo, mein Kopf qualmt inzwischen, weil ich soviel gelesen habe. Die passende Antwort habe ich leider nicht gefunden, daher bitte ich um eure Hilfe. Folgendes zu mir: Ich habe das ...| ALG Rund ums Thema Arbeitslosengeld |
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 161
| Hallo, mein Kopf qualmt inzwischen, weil ich soviel gelesen habe. Die passende Antwort habe ich leider nicht gefunden, daher bitte ich um eure Hilfe. Folgendes zu mir: Ich habe das erste Halbjahr 2008 ALG1 bezogen. Danach habe ich bei einem neuen AG angefangen. Ein 1-Jahresvertrag, vom Juli 08 - Juni 09. Anfang 09 bin ich krank geworden und bezog bis Mai Krankengeld. Dann habe ich Urlaub genommen und bin wieder krank geworden (selbe Krankheit, daher wieder Krankengeld). Ich habe jetzt noch zwei Tage Resturlaub und ein paar Überstunden (ca. 3 Tage), diese werden ausgezahlt. Mein Vertrag läuft wie gesagt Ende Juni aus und somit wäre ich dann arbeitslos. Ich bin aber weiterhin krank geschrieben, beziehe daher weiterhin Krankengeld. Ich frage mich jetzt, wenn ich jetzt z.b. am 15.Juli wieder arbeitsfähig bin, würde dann die Auszahlung der Urlaubstage und Überstunden noch auf das ALG angerechnet werden? Bei den Urlaubstagen weiß ich, dass diese eine Aufschiebende Wirkung auf das ALG 1 haben (also 2 Tage resturlaub= 2 Tage später ALG 1) = SGB 3 § 143. Bei den Überstunden bin ich mir nicht sicher, inwieweit diese sich auswirken. Auch weiß ich nicht, ob durch die Krankheit, diese aufschiebende Wirkung verfällt. (Da ich ja bereits seit dem 01.07. arbeitslos bin, aber erst am 15.07. arbeitslosengeld beantrage). Die eigentlich Frage wäre also: Würde ich in diesem Fall ab dem 15.Juli ALG bekommen oder erst ab dem 17.Juli (wegen der 2 Urlaubstage) oder vielleicht noch später wegen den Überstunden?? Ich hoffe, meine Fragestellung ist einigermaßen verständlich. Wäre für eure Hilfe und eventuell sogar passende § sehr dankbar. LG Carinaa
__________________ Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben. |
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| | #2 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 644
| Zitat:
arbeitslos bist du dann, wenn du alle Kriterien des § 119 SGB III erfüllst. § 119 SGB III Das ist der erste Tag nach dem Krankengeldbezug. Die Auszahlung der Überstunden erhöht den Lohn für Juni und sollte keine weiteren Auswirkungen haben. Urlaubsabgeltung nach Krankheit Rz (143.13a) (1a) Ist der Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus erkrankt, kann ein Urlaubsabgeltungsanspruch arbeitsrechtlich erst nach eingetretener Arbeitsfähigkeit erfüllt werden. In diesem Falle schließt sich der Ruhenszeitraum nach § 143 Abs. 2 an die Arbeitsunfähigkeit an. DA § 143 SGB III
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 4
| Hallo, die Überstunden werden mit angerechnet, die Urlaubstage sofern sie nicht abgegolten sind, werden angerechnet. Kommt aber auch drauf an, was oder wie der AG dies in der Arbeitsbescheinigung rein schreibt. Denk bitte auch daran, Dir eine Bescheinigung für die Krankenkasse aushändigen zu lassen, denn der Krankengeldbezug fließt mit in die Berechnung des ALG-Bezuges ein. Die Rahmenfrist verläuft demnach, wenn Krankengeldbezug am 15.07.09 endet, vom 15.07.09 - 14.07.08. Alles was in dieser Zeit an Entgelt bezogen wurde wird berechnet. Wie hoch war dein Restanspruch vom ALG? Hast Du den alten Anspruch ausgeschöpft? Viele Grüße Maya |
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| | #4 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 161
| Hallo, Danke erstmal für eure Antworten, damit bin ich schon ein Stück weiter. Der Krankengeldbezug fällt nicht mit in die Berechnung ein. Ich habe das auch so gedacht, aber dies wurde zum 01.01.2005 geändert: Bemessung - www.arbeitsagentur.de Zitat:
Ich war von Januar - Juni 08 das erste mal arbeitslos, seitdem ich arbeite. Habe also insgesamt 61/2 Jahre gearbeitet. Demnach müsste ich einen Anspruch von 12 Monaten gehabt haben und 6 davon habe ich "verbraucht". Durch die jetzigen 12 Monate "Arbeit" müsste ich erneut 6 Monate Anspruch haben. Also 6 Monate alter Anspruch, plus 6 Monate neuer Anspruch = 12 Monate ab dem 17.07.09 (wenn wir von dem Beispiel ausgehen) ?!? Danke Gruß Carinaa
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| werden überstunden bei alg1 angerechnet oder nicht - WEB.DE - Web-Suche | dieses Thema | Refback | 29.08.2012 18:19 | |
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